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Flüchtlingen Schutz gewähren!

Foto: uygurcongress.org

Göttingen (GfbV). Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) erinnert an die gewaltsame Abschiebung von 109 uigurischen Flüchtlingen aus Thailand nach China vor einem Jahr (9.7.2015) und fordert die Aufklärung ihres Schicksals. „Wir fürchten um die Gesundheit und das Leben der deportierten Flüchtlinge, da einige Indizien darauf hindeuten, dass Chinas Behörden die Abgeschobenen nicht wie versprochen „gut behandelt“ haben“, sagte der China-Experte der GfbV, Ulrich Delius, am Freitag in Göttingen.
Dringend forderte er auch eine humanitäre Lösung für die in Thailand verbliebenen 70 uigurischen Flüchtlinge. Sie müssten Aufnahme in einem sicheren Drittland finden. 29 von ihnen sind aus Angst vor drohender Abschiebung nach China in einen Hungerstreik getreten.
Obwohl das Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) und Menschenrechtsorganisationen wie die GfbV eindringlich vor einer Abschiebung von Uiguren nach China gewarnt hatten, wurden die im Jahr 2014 nach Thailand geflohenen 109 muslimischen Uiguren unter Einsatz von Gewalt in ein chinesisches Flugzeug verbracht und in die Volksrepublik ausgeflogen.
Weitere 173 in Thailand internierte uigurische Flüchtlinge wurden von der Türkei aufgenommen, 70 Flüchtlinge befinden sich bis heute in thailändischem Gewahrsam. Uigurische Flüchtlinge werden in China oft pauschal als angebliche „Separatisten“ oder „Terroristen“ behandelt und es drohen ihnen ernste Gefahren für Leib und Leben.
Trotz wiederholter chinesischer Zusagen, die Flüchtlinge fair zu behandeln, mussten sie schon den Flug in Handschellen und mit schwarzen Hauben über dem Kopf verbringen. Chinas Ministerium für Öffentliche Sicherheit erklärte im Juli 2015, 13 der Abgeschobenen seien angeblich in „terroristische Aktivitäten“ verstrickt. Schon zuvor hatten die chinesischen Behörden die gesamte Gruppe pauschal kriminalisiert und behauptet, die Flüchtlinge hätten sich dem Jihad anschließen wollen. Dies mussten einige Flüchtlinge auch in erzwungenen „Geständnissen“ einräumen, die in staatlich kontrollierten Medien verbreitet wurden.
Zwei Abgeschobene mussten an einem 25 minütigen Propagandafilm mitwirken, in dem sie sich ihrer „illegalen Aktivitäten“ schuldig bekannten. „Diese erzwungenen Geständnisse erfüllen den Tatbestand der Folter und unmenschlichen Behandlung und verletzen auch chinesisches Recht“, erklärte Delius. Später wurden die beiden Uiguren im Bezirk Awat (Xinjiang / Ostturkestan) vor Gericht gestellt. Die Höhe der gegen sie verhängten Haftstrafen wurde jedoch nicht veröffentlicht.