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Sie sind hier: Home >> >> Immer noch umstritten: Anmerkungen zum betäubungslosen Schlachten. Von Ahmed Kreusch

26.05.2011 Immer noch umstritten: Anmerkungen zum betäubungslosen Schlachten. Von Ahmed Kreusch

Ein ungelöstes Problem

(iz). Das Verbot des betäubungslo­sen Schlachtens ist bei uns in Deutsch­land seit einigen Jahren Gesetz. Holland und Frankreich wollen es demnächst einführen. Es ist weniger präsent als die „Kopftuch-Debatte“ und wird mit dem Argument begründet, es sei Töten ohne Betäubung und damit Tierquälerei. Die Proteste von muslimischer Seite blieben bisher schwach, weil sie nur auf das Recht der „Religionsfreiheit“ pochen. Es lohnt sich aber, den Vorwurf der „Töten ohne Betäubung“ ernstzunehmen und genau­er hinzuschauen, was beim Vorgang des „Schächtend” eigentlich geschieht.
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Es ist kein „Töten ohne Betäubung“, sondern genau das Gegenteil. Beim „Schächten“ stirbt das Tier nach dem Auf­schneiden der Halsschlagadern durch Ausbluten völlig schmerzlos, so wie ein Mensch, der verblutet, ­ebenfalls schmerzlos einschläft. Durch das schnelle Öffnen der beiden großen Arterien und der Luftröhre unmittelbar unter dem Kopf ist die Blutzufuhr zum Gehirn sofort unterbrochen und dadurch das Tier tatsächlich in ein bis zwei Sekunden betäubt. Durch den Luftröhrenschnitt wird ein möglicher Erstickungstod verhindert.

Erst wenn der Tod eingetreten ist, darf „geschlachtet“ werden. Das Tier stirbt also nicht ohne Betäubung! Tierschutz als Grund für das Gesetz anzuführen, ist absurd. Der Schmerz durch den Halsschnitt ist nicht zu vergleichen mit dem ungeheuren Schmerz, den das Tier beim Betäuben durch Elektroschock (Starkstrom mit hoher Spannung) oder beim Töten mit dem Bolzenschussgerät erleidet: Obwohl auch das nur ein bis zwei Sekunden dauert, sieht man deutlich, wie das Tier zusammenzuckt und sich aufbäumt, sodass alle Muskeln auch nach dem Tode noch extrem angespannt sind.

Nichts dergleichen beim Schächten. Das Tier liegt meist auf der Seite. Beim sekundenschnellen Schnitt durch das Fell am Kehlkopf, wo praktisch keine Muskulatur ist, nimmt man keinerlei Anzeichen von Abwehr wahr, nicht einmal ein Zusammenzucken. Übrigens ist das Anbringen des Nasenringes durch die empfindliche Nasenscheidewand zwischen den Nüstern eines Rindes ­sicher wesentlich schmerzhafter.

Beim Schächten reagiert der bewusst­lose Körper auf den schnell fließenden Blutverlust später manchmal mit muskulären Kontraktionen vor allem der Beine. Diese Zuckungen sind automatische Reflexe des Muskelgewebes, Pumpbewegungen ähnlich, mit denen irgendwo noch vorhandenes Blut für die Blutgefäße angesaugt werden soll. Wenn nach ein paar Minuten der Tod eingetreten ist, fühlt sich die Muskulatur eines geschächteten Tieres weich und entspannt an. Jeder kann sich bei einem islamischen Schlachter selbst davon überzeugen und dann mit den Schlachtungsmethoden in einem „modernen“ Schlachthaus vergleichen.

Übrigens schmeckt „geschächtetes“ Fleisch auch vielen Nichtmuslimen besser und bleibt wesentlich länger frisch,als „normales“; Hackfleisch zum Beispiel bis zu einer Woche im Kühlschrank bei normaler Kühlung bis zu einer Woche. Auch das kann jeder selber ausprobieren.

Diese Tatsachen zeigen, dass ein „gesetzliches Schächtungsverbot“ völlig überflüssig ist. Es basiert auf emotionalen und populistischen Behauptungen, die das Gegenteil der nachprüfbaren Wirklichkeit sind. Bleibt immer noch die Frage übrig, wer denn durch dieses „Verbot“ vor wem oder was geschützt werden soll? Die Tiere am wenigsten. Sie dienen der Nahrung und sollen deshalb auf sanfteste Weise getö­tet werden. Die Betäubung durch Elektroschock ist alles andere als sanft, im Gegensatz zur uralten Methode des Schäch­tens. Dazu kommt auch noch die Dankbarkeit dem Tier gegenüber und natürlich auch Dank dem Schöpfer, der für die Menschen solche Tiere zur Nahrung geschaffen hat.

Der vorliegende Artikel erschien als Antwort auf den Artikel „Geschäfte mit Allahs Geboten“ von Martin Benninghof, Kölner Stadtanzeiger, 18. Mai 2011.

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