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28.09.2011 Pilger zu Impfungen gegen Meningitis und Grippe verpflichtet

Über Schutzmöglichkeiten informieren

München (BDI). Wer die Hadsch nach Mekka beabsichtigt, die in diesem Jahr vom 4. bis 9. November stattfindet, muss nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Saudi Arabien sowohl gegen Meningokokken-Meningitis als auch gegen Grippe geimpft sein. Darauf machen die Internisten des Berufsverbands Deutscher Internisten (BDI) in Wiesbaden aufmerksam. „Bei der Einreise wird eine quadrivalente Impfung gegen Meningokokken-Meningitis (ACWY) verlangt, die mindestens zehn Tage vor Einreise vorgenommen werden muss und höchstens drei Jahre alt sein darf“, erläutert Prof. Dr. med. Thomas Löscher von der Abteilung für Infektions- und Tropenmedizin des Klinikums der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München und Infektionsexperte des BDI.

„Diese Meningokokken-Impfung schützt vor den Serogruppen A, C, W135 und Y. Neben dem bisherigen vier-valenten Polysaccharid-Impfstoff steht nun auch ein vier-valenter Konjugat-Impfstoff zur Verfügung, der zu einer besseren und länger anhaltenden Immunantwort führt. Gerade die Serogruppen A und W135 treten in Saudi-Arabien und umgebenden Ländern, wie auch im afrikanischen Meningitisgürtel gehäuft auf. Neu ist, dass Mekka-Pilger zudem eine mindestens zwei Wochen vor Erteilung des Pilgervisums erfolgte Impfung gegen die saisonale Influenza nachweisen müssen, die mit dem alljährlich im Herbst aktuell hergestellten Grippeimpfstoff der Herkunftsländer erfolgen soll.“

Ohne Impfung kein Einreisevisum
Unter den zwei bis drei Millionen Muslimen, die jedes Jahr nach Mekka pilgern, stammen ungefähr 16.000 Menschen aus Deutschland. „Den Impfstatus dieser Reisenden müssen übrigens auch die Reiseagenturen überprüfen, die mit der Organisation von Mekkareisen beauftragt sind. “, berichtet Löscher. „Nur wenn beide Impfungen gegen Meninigitis ACWY und Influenza vorliegen, kann überhaupt ein Einreisevisum bei der Botschaft für Saudi Arabien Berlin beantragt werden. Ansonsten wird das Visum abgelehnt und kann erst nach Nachweis der erfolgten Impfungen erteilt werden.“

Über Schutzmöglichkeiten vor weiteren Infektionskrankheiten informieren
Pilger sollten sich vor der Abreise außerdem darüber informieren, welche Infektionsrisiken und sonstige Gefahren während einer Hadj möglicherweise gehäuft auftreten und wie sie sich davor schützen können. „Neben dem auch in Deutschland empfohlenen Schutz vor Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Masern sollte bei Mekkapilgern zudem ein aktueller Impfschutz gegen Polio und Hepatitis A bestehen“ betont Löscher. „Liegt die letzte Polio-Impfung länger als zehn Jahre zurück, ist eine Auffrischimpfung angezeigt.“

Reisende nach Saudi Arabien dürfen zudem keine frischen Lebensmittel mitführen. Erlaubt sind nur Nahrungsmittel in kleinen Mengen für die Selbstversorgung, die sich entweder in Dosen, in Plastik eingeschweißt oder in leicht zugänglichen Behältern befinden.

Ausführliche Informationen über die Krankheitsbilder, mögliche Komplikationen und Auswirkungen von Meningitis und Grippe sowie weiteren internistischen Erkrankungen und deren Vorbeugung durch eine Schutzimpfung finden Interessierte Im Internet unter www.internisten-im-netz.de
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