Marokko ist wieder Mitglied der Afrikanischen Union (AU)

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(iz). Der Gipfel der Afrikanischen Union (AU) mit Sitz in Äthiopiens Hauptstadt Addis Abeba hat am Montag, den 30. Januar, die Wiederaufnahme Marokkos gebilligt.
1984 war Marokko aus dem AU-Vorgänger OAU (Organisation für Afrikanische Einheit) ausgetreten, weil diese die von Algerien unterstützte linksgerichtete POLISARIO als Mitglied aufgenommen hatte. Diese Aufnahme war jedoch bei genauerem Hinsehen nicht mehr als eine Gefälligkeit und Entgegenkommen für die finanziellen Spritzen aus dem algerischen Staatshaushalt. Es verwundert daher nicht, dass die Anerkennung der POLISARIO nur in solchen Staaten erfolgreich war, die zu den ärmsten der Welt gehörten und unter Führung von korrupten Regimen standen. In diesen Staaten besaß Algier auf dem diplomatischen Parkett die Oberhand sowie die Lufthoheit in der veröffentlichen nationalen Meinung.
Die anfängliche Anerkennung wurde von mehreren dieser Staaten inzwischen widerrufen beziehungsweise bis auf weiteres ausgesetzt. Gelegentlich hat es Algerien bei drohendem Widerruf geschafft, durch Verteilung von materiellen und finanziellen Zuwendungen die Haltung einzelner korrupter afrikanischer Politiker „umzupolen“. Auf diese Weise gelang es Algier, die jeweiligen Machthaber neu zu binden und sich ihre Loyalität zu sichern. Wiederum andere afrikanische Staaten, die sich durch die algerische Außenpolitik nicht vereinnahmen ließen, lehnten die algerische Westsaharapolitik mit ihrer offenen Parteinahme zugunsten der POLISARIO ab.
Die kommunistische „Frente POLISARIO“ rief am 27. Februar 1976 die „Demokratische Arabische Republik Sahara“ (DARS) aus, um der internationalen Staatengemeinschaft ihren Sezessionswillen zu demonstrieren. Als Ableger der POLISARIO ist dieser ausgerufene „Staat“ organisatorisch und personell unauflöslich mit der Befreiungsfront verflochten. Einen losgelösten Staat, der das Gebiet der Westsahara umfasste, oder einen Staat mit dem Namen „DARS“ oder Ähnliches hatte es bis dato in der gesamten Geschichte Nord-Westafrikas nicht gegeben. Es sollte also von Anfang an ein künstlicher Staat entstehen. Am Folgetag, dem 28. Februar 1976, erfolgte die erste Anerkennung durch Algerien. Als Folge davon brachen Marokko und Mauretanien ihre diplomatischen Beziehungen zu Algerien ab.
Bis heute hat die internationale Gemeinschaft – zu Recht – die Anerkennung der von der POLISARIO ausgerufenen „DARS“ verweigert. Kein einziges europäisches oder nordamerikanisches Land hat bisher die „DARS“ anerkannt. Die Anerkennung darf erst dann erfolgen, wenn sich die neue Staatsgewalt hinreichend etabliert hat. Die vorzeitige Anerkennung bei noch unentschiedenem Ausgang des Machtkampfes auf dem als neuem Staatsgebiet beanspruchten Territorium verletzt das völkerrechtliche Interventionsverbot. Die vorzeitige Anerkennung der DARS durch Algerien und einige afrikanische Staaten stellt somit einen vorsätzlichen Verstoß gegen die Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen und des Völkerrechts dar, weil der Ausgang des Konflikts zum Zeitpunkt der ausgesprochenen Anerkennung noch offen war.
Die Mehrzahl dieser Staaten brachte damit aber nicht etwa zum Ausdruck, dass sie vom Bestehen eines Sahraouischen Staates in Form der DARS ausgeht. Vielmehr sei die „diplomatische Anerkennung“ der POLISARIO Ausdruck der politischen Überzeugung, dass der sahraouischen Bevölkerung prinzipiell ein Selbstbestimmungsrecht zusteht. Das wird insbesondere an praktischen Beispielen deutlich: Keiner dieser Staaten hat bisher beschlossen, die Reisedokumente (Reisepässe) der DARS anzuerkennen, da dies im Allgemeinen das Privileg von Staaten ist. Reisepässe sind jedoch wichtig, denn sie sind Dokumente zur Feststellung des Status einer Person. Durch den Besitz eines Passes identifiziert sich sein Inhaber als Bürger eines bestimmten Staates. Gleiches gilt übrigens für die Währung und Briefmarken. Doch selbst die POLISARIO-freundlichen Staaten waren offensichtlich nicht gewillt, die „DARS“ als staatliche Einheit zu behandeln. Auch kann in der Anerkennung keine Wahrnehmung der POLISARIO als Exilregierung der DARS gesehen werden. Denn der Status einer Exilregierung beruht gerade darauf, dass diese Regierung früher Staatsgewalt ausgeübt hat und ins Ausland emigrieren musste. Die DARS hatte jedoch unstreitig zu keinem Zeitpunkt eine Regierung.
Es verwundert daher nicht, dass mit der Wiederaufnahme Marokkos fast zeitgleich 28 afrikanische Länder in einem Brief den Ausschluss der POLISARIO aus der AU forderten.
Einflussreiche Länder wie Südafrika und Algerien waren gegen die Wiederaufnahme Marokkos. Algerien hatte von Marokko die völkerrechtliche Anerkennung der Unabhängigkeit der Westsahara als Voraussetzung für die Wiederaufnahme gefordert. Diese Rechnung ist jedoch nicht aufgegangen. Die algerische Regierung ist mit diesem Vorstoß vielmehr kläglich gescheitert.  Die überwältigende Mehrheit der AU-Staaten stimmten für die bedingungslose Wiederaufnahme Marokkos in den kontinentalen Völkerbund.