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Muslime reagieren mit Unverständnis

Foto: J. Patrick Fischer | Lizenz: CC BY-SA 3.0

„Deutschsprachige Imame sind eine sinnvolle Sache. Auf die Idee sind wir als DITIB schon vor Jahren gekommen, als das Thema die CSU noch gar nicht interessiert hat.“ (Murat Kayman im „Tagesspiegel“)
Berlin (KNA/iz). CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer hat am 13. April ein „deutsches Islam-Gesetz“ gefordert. Es solle die Finanzierung von Moscheen und Imamen aus dem Ausland beenden, sagte er der „Welt“. „Wir müssen uns stärker und kritischer mit dem politischen Islam auseinandersetzen, denn er hintertreibt, dass sich Menschen bei uns integrieren. Dazu brauchen wir ein Islam-Gesetz“, so der Politiker.
Die Finanzierung von Moscheen oder islamischen Kindergärten aus dem Ausland, etwa aus der Türkei oder aus Saudi-Arabien, müsse beendet werden. „Alle Imame müssen in Deutschland ausgebildet sein und unsere Grundwerte teilen“, betonte Scheuer. Es könne nicht sein, dass andere, „zum Teil extreme“ Wertvorstellungen importiert würden.
Zudem müsse Deutsch die Sprache der Moscheen werden, so der Politiker. „Das aufgeklärte Europa muss seinen eigenen Islam kultivieren. Da stehen wir noch am Anfang unserer Bemühungen. Wir müssen da nun endlich durchstarten.“
Zuspruch vom Unions-Kollegen
CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach unterstützte den Vorschlag. Bosbach sagte der „Saarbrücker Zeitung“ (Donnerstag), es gebe einen „dringenden Handlungsbedarf“. Die Forderung sei richtig, dass Imame, „die bei uns lehren und für die Moscheegemeinden arbeiten, in Deutschland ausgebildet sein müssten“.
Dann würden sie nicht nur die gesellschaftlichen Verhältnisse kennen, sondern es würden auch „keine Lehrinhalte verbreitet werden, die mit den Normen unserer freiheitlich demokratischen Ordnung nicht vereinbar sind“.
Zugleich sagte Bosbach, die Türkei oder Saudi-Arabien finanzierten Moscheen und Moscheegemeinden in Deutschland, „weil sie von außen politischen Einfluss auf die Arbeit dieser Gemeinden nehmen wollen“. Das sei aber nicht „integrationsfördernd und kann daher nicht im Interesse unseres Landes sein“.
Özoguz gegen den populistischen Vorstoß
Ayhan Özoguz stellt sich gegen den CSU-Vorstoß für ein Islam-Gesetz. Für alle gelte das Grundgesetz, sagte Özoguz der „Passauer Neuen Presse“ vom 14. April, auch für Kirchen und Religionsgemeinschaften. Der Islam sei Teil Deutschlands. Die überwältigende Mehrheit der Muslime stehe zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wenn es Zweifel an der Finanzierung eines muslimischen Vereins gebe, müssten die Behörden den Verein überprüfen. Notfalls könne ein Vereinsverbot verhängt werden.
Eine Deutschpflicht bei Predigten in Moscheen lehne sie ab, so die SPD-Politikerin weiter. So etwas werde zurecht auch nicht von Gottesdiensten in der Russisch-Orthodoxen Kirche oder in Synagogen verlangt. „Es will ja auch niemand den katholischen Gottesdienst auf Latein verbieten“, sagte Özoguz.
Muslime reagieren ablehnend
Murat Kayman, Koordinator der DITIB-Landesverbände und Rechtsanwalt, bezeichnete gegenüber einer Autorin des „Tagesspiegels“ die Forderungen des CSU-Mannes als skandalös. Seine Thesen seien, so zitierte ihn die Berliner Tageszeitung, „verfassungsrechtlich nicht nur fragwürdig: Es wäre ein klarer Verfassungsbruch, wenn man Religionsgemeinschaften vorschriebe, wie sie geistliche Ämter vergeben und welche Inhalte ihre Predigten haben sollen“.
Entweder wolle der Politiker damit die Verfassung brechen oder denke an ein „Zwei-Klassen-Verfassungsrecht eines für muslimische Bürgerinnen und Bürger und eines für die nichtmuslimischen“, hieß es im „Tagesspiegel“. Angesichts des Kulturkampfes und des Ultramontanismus-Vorwurfes, Katholiken seien nicht staatstreu, vergisst Scheuer die Geschichte des katholischen Bayerns.
„Wir haben in Deutschland ein bewährtes Religionsverfassungsrecht, das das Verhältnis von Staat und Religion regelt. Ein ‘Islam-Gesetzes’ brauchen wir nicht“, erklärte Burhan Kesici, Vorsitzender des Islamrats für die Bundesrepublik Deutschland, anlässlich der Forderungen von CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer in einem Zeitungsinterview.
Die Politik müsse aufhören, dem Islam eine Sonderrolle unter den Religionen zuzuweisen. Der Islam brauche weder Sonderrechte noch ein Gesetz, sondern Gleichbehandlung, im Rahmen des bereits bestehenden Religionsverfassungsrechts. Der Islam brauchE auch keine Kultivierung von Seiten der Politik. „Das ist eine ungeheuerliche Anmaßung und unvereinbar mit unserer Verfassung. Die Politik hat sich an das Neutralitätsgebot des Grundgesetzes zu halten und darf nicht den Versuch unternehmen Religionen nach seinen Wünschen zu ‘kultivieren’.“ Das sei nichts anderes als der Versuch, das verfassungsrechtlich verbriefte Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften zu untergraben. „Ich rufe Scheuer zur Besonnenheit auf”, so Kesici weiter. (sw)

Mehr Texte zum Thema „Islamgesetz“:
1. http://www.islamische-zeitung.de/?s=Beck%3A+%C3%96sterreichisches+Islam-Gesetz+kein+Vorbild
2. http://www.islamische-zeitung.de/?s=Vorab+aus+der+neuen+Ausgabe%3A+Eren+G%C3%BCvercin+kommentiert+die+Relevanz+des+%C3%B6sterreichischen+Islamgesetzes+f%C3%BCr+Deutschland
3. http://www.islamische-zeitung.de/?s=Vorsitzender+des+Zentralrats+der+Muslime+f%C3%BCr+Islamgesetz+nach+%C3%B6sterreichischem+Vorbild

Ein Kommentar zu “Muslime reagieren mit Unverständnis

  1. Politiker sollten endlich begreifen, dass der Islam in Deutschland präsent ist und laut Grundgesetz die gleichen Rechte hat, wie die großen christlichen Kirchen. Entsprechend ist ein Islam-Gesetz überflüssig. Insbesondere, wenn dieses beinhalten soll, dass der Staat, trotz Trennung von Religion und Staat, mit diesem Gesetz Einfluss auf die Religion des Islam in Deutschland nehmen möchte. Der Islam muss nicht der deutschen Regierung gefallen, sondern den Muslimen. Im übrigen spricht ein derartiges Gesetz den Muslimen ihre Verfassungstreue ab und unterstellt unterschwellig (wenn nicht gar offen), dass der Islam in seinen derzeitigen Erscheinungsformen nicht zu Deutschland gehört. Aber verfassungsgemäß ist ein solcher Eingriff in die Religionsfreiheit der Muslime mit einem derartigen Gesetz m.E. nicht.

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