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Nicht mehr als eine lokale Tradition

Foto: David Dennis | Lizenz: CC BY 2.0

Kairo (dpa). Der Islam schreibt Frauen nach Ansicht eines hohen muslimischen Gelehrten aus Ägypten keinen Gesichtsschleier vor. Weder der Koran noch andere Quellen des islamischen Rechts verpflichteten Frauen dazu, ihn zu tragen, sagte der Generalsekretär der staatlichen ägyptischen Fatwa-Behörde, Scheich Chaled Omran, dem ARD-Hörfunk in Kairo. Der Gesichtsschleier (Niqab) sei vielmehr eine Tradition, die dem Brauchtum mancher Länder entstamme und dort zu einem Gewohnheitsrecht geworden sei.
Die Fatwa-Behörde gibt Rechtsgutachten zu religiösen Fragen heraus. Ihre Gelehrten stammen von der Kairoer Al-Azhar-Universität. Rechtsgutachten der Azhar-Gelehrten gelten für Millionen Muslime als verbindlich.
Der Koran sowie die Worte und Taten des Propheten Mohammed legten lediglich fest, dass ein Kleidungsstück „nicht körperbetont, nicht enthüllend und nicht eng anliegend“ sein solle, sagte er. Wenn sich eine Frau für den Gesichtsschleier entschieden habe, dürfe sie das nicht als religiösen Akt betrachten.
In manchen Gesellschaften hält Omran ein Verbot des Schleiers für angebracht: „(…) Wenn der Niqab einer Gesellschaft Nachteile bringt – wenn der Niqab als Verkleidung dient, um terroristische Verbrechen zu verüben, dann spreche ich mich dafür aus, den Niqab zu verbieten.“