Niedersachen: DITIB widerspricht ministerieller Presseerklärung in ihren entscheidenden Punkten

Hannover (iz). Es ist eine Binsenweisheit, dass wichtige Entwicklungen etwas länger brauchen, um auch in der Provinz Eindruck zu machen. Daher muss es nicht verwundern, dass sich die Nachwirkungen der Anschläge in Norwegen, die Grauzonen der extremen Islamkritik und das offene Ende der Ermittlungen zum rechtsextremen Terrornetzwerk der so genannten “Zwickauer Zelle” noch nicht überall Bahn gebrochen haben. Doch selbst in der ansonsten idyllischen Landeshauptstadt Hannover sollten diese Ereignisse jetzt wahrgenommen und verarbeitet worden sein.

Am Donnerstag, den 7. März 2012 veröffentlichte das niedersächsische Innenministerium seine “Kernaussagen zur Antiradikalisierung und Prävention im Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus”. Hierzu sei insbesondere auf die Bestandsaufnahme der Arbeitsgemeinschaft “Deradikalisierung” des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) in Berlin zurückgegriffen worden. Im Rahmen der Projektgruppenarbeit seien zudem umfangreiche Materialien gesammelt und ausgewertet worden sein.

“Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse hat die Projektgruppe 'Antiradikalisierung' ein Handlungskonzept zur Antiradikalisierung und Prävention im Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus in Niedersachsen” erarbeitet, hieß es in dem ministeriellen Papier.

Erstens solle im Rahme so genannter “Präventionspartnerschaften” die Zusammenarbeit mit muslimischen Institutionen weiter intensiviert werden, um Radikalisierungstendenzen möglichst früh zu erkennen. “Aufbauend auf den hier gesammelten Erfahrungen und Kontakten sollen nun gemeinsam institutionalisierte Präventionspartnerschaften auf lokaler sowie auf Landesebene entwickelt werden.” Ein “Gesprächskreis” solle genutzt werden, um das weitere Vorgehen “in Angelegenheiten der Islamismusprävention im Sinne des Handlungskonzeptes” mit muslimischen Organisationen zu besprechen.

Dies dürfte einer der kritischen Punkte sein, da bisher in der bundesdeutschen Debatte ungeklärt ist, was eigentlich unter “Islamismus” zu verstehen sei. Bereits in der Vergangenheit wurde von unterschiedlichen Seiten zu Recht angemerkt, dass der so genannte “Islamismus”-Begriff deutscher Sicherheitsdienste auch Aspekte betrifft, die vom Grundgesetz gedeckt sind. Auf lokaler Ebene wolle man zudem, so das Papier, “auch auf extremistische Moscheevereine” zugehen, die keine salafitischen und jihadistischen Strukturen aufwiesen. Um welche Moscheevereine es sich dabei handeln soll, veröffentlichte das Innenministerium in Hannover bisher noch nicht.

Im nächsten Schritt solle das Netz der Radikalismusprävention für potenziell gefährdete Personen auch in der Zusammenarbeit mit den Landesbehörden ausgeweitet werden. Die Bandbreite des ministeriellen Blicks reicht von “Schulen”, über “Ausländerbehörden” bis zu den “Finanzbehörden”. Diese “Kooperationspartner” sollen in die Lage versetzt werden, “Radikalisierungsprozesse in ihrem eigenem Zuständigkeitsbereich selbstständig zu erkennen”.

Darüber hinaus wolle das Ministerium sie dazu anhalten, “Radikalisierungsprozesse mit eigenen Mitteln und im Rahmen der eigenen rechtlichen Möglichkeiten entgegenzuwirken”. In so genannten “gebotenen Einzelfällen” müssten “konkrete fallbezogene Informationen über die betroffene Person” mit den Sicherheitsbehörden ausgetauscht werden. Wie das konkret auszugestalten wäre, erklärten die ministeriellen Extremismusexperten nicht. Reicht bereits ein Besuch beim Finanzamt in orientalischer Tracht oder mit langem Bart, um im Netz der Radikalismusprävention zu landen?

Die Verhinderung der Radikalisierung gefährdeter Muslime bleibt, wenn es nach den Plänen des niedersächsischen Innenministeriums geht, nicht vor den behördlichen Grenzen stehen. Man wolle auch Unternehmen und Wirtschaftsverbände “für die Gefahren des islamistischen Extremismus und Terrorismus” sensibilisieren. “Diese sollen damit in die Lage versetzt werden, Radikalisierungsprozesse im eigenen Firmenumfeld frühzeitig zu erkennen.” Natürlich werde man dafür Ansprechpartnern und Sicherheitsbeauftragten in der Wirtschaft Informationsmaterialien zur Verfügung stellen.

“Ziel aller Vorschläge und Maßnahmen ist (…) auch die muslimische Bevölkerung in Niedersachsen als Unterstützer und Partner zu gewinnen und die Öffentlichkeit insgesamt über Islamismus als politischen Extremismus zu informieren und für die Gefahren zu sensibilisieren”, hieß es in dem Papier. Zugleich solle deutlich werden, “dass muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger selbstverständlich nicht unter einem Generalverdacht stehen und nicht stigmatisiert werden dürfen”. Ob dies funktioniert, wenn zugleich angekündigt wird, ein gesamtgesellschaftliches Netz der Prävention über das Bundesland zu legen, ist durchaus fraglich. Das ständige in Zusammenhangbringen von Muslimen und potenziellen Gefährdern hat bekanntermaßen eine untergründige psychologische Wirkung.

Die Erklärung versicherte der Öffentlichkeit, dass die “Vorsitzenden bzw. Vertreter von Ditib und Schura Niedersachsen (…) über die einzelnen Vorhaben informiert” worden seien und ihre “grundsätzliche Bereitschaft” erklärt hätten.

//2//Die Entgegnung auf diese Tatsachenfeststellung folgte auf dem Fuße. Am Nachmittag des gleichen Tages erklärte der DITIB Landesverband Islamischer Religionsgemeinschaft Niedersachsen und Bremen e.V. in seiner Stellungnahme zu den “Kernaussagen des Handlungskonzepts”, dass es “grundsätzlich falsch” sei, wonach die Islamischen Religionsgemeinschaft dieses Handlungskonzept mit gestaltet oder mitgetragen hätten. Man habe überhaupt nur zufällig und “nach einer lange verstrichenen Arbeitsphase von den Arbeits- und Projektgruppen überhaupt” gehört.

Ein entscheidendes Missverständnis des Innenministers sei es gewesen, dass man die gefährdeten, junge Muslime gar nicht im Rahmen der Moscheegemeinden erreichen könne. Diese seien “nicht in unseren Moscheegemeinden anzutreffen”. Seine früheren verdachtsunabhängigen Moscheekontrollen – ein Novum für die Bundesrepublik – hätten nicht nur bisheriges Vertrauen verspielt. Sie seien auch ergebnislos geblieben. Bereits damals hätte Minister Schünemann behauptet, dass diese Überwachungen in Übereinstimmung mit den Religionsgemeinschaften vonstatten gegangen sei.

“Zu berücksichtigen ist zudem, dass es abschreckend wirken wird, wenn die Federführung beim Verfassungsschutz bleibt. Leider hat dieser durch die letzten schrecklichen Ereignisse in Bezug auf den rechtsradikalen Terrorismus große Verluste an Vertrauen – nicht nur unter den Muslimen – einstecken müssen. Und wenn man den ähnlichen Weg wie beim Inlandsgeheimdienst gegen Rechtsextremisten einschlagen möchte, dann möchten wir betonen, dass dieser Schuss schon mehr als einmal nach hinten losgegangen ist.”

Die breite Masse der Muslime in Niedersachsen fühle sich derart wieder einmal unter Generalverdacht gestellt, pauschal vorverurteilt und politischem Populismus ausgesetzt. “Unter dem Deckmantel der Prävention wird hier jedoch ein breit angelegtes Denunziantentum als Netz über Gesellschaft, Wirtschaft und Institutionen gespannt und erschüttert damit das Fundament unserer Gesellschaft.”