Über das Reisegebet (Salat As-Safar)

Reisegebet Safar

(iz). Das Reisegebet (Salat As-Safar), auch Gebet des Reisenden (Salat Al-Musafir) genannt, ist eine Erleichterung für jene, die sich auf Reisen befinden. Dabei werden die Pflichtgebete, die vier Rak’at (Gebetseinheiten) umfassen, also das Mittags-, Nachmittags- und Nachtgebet, auf zwei Rak’at verkürzt (Qasr), sowie das Mittags- und Nachmittagsgebet und das Abend- und Nachtgebet zusammengelegt (Dscham’), also unmittelbar aufeinander folgend ohne eine Pause dazwischen gebetet.

Das bedeutet, dass man Mittags- und Nachmittagsgebet auch noch in der Zeit des Nachmittagsgebetes verrichten kann und das Abend- und Nachtgebet in der Zeit des Nachtgebetes, man hat also zeitlich einen größeren Spielraum für die Gebete, sie sind kürzer und man muss weniger häufig eine Gebetspause einlegen, da man durch das Zusammenlegen de facto nur drei Mal statt fünf Mal am Tag betet. Eine Ausnahme bildet die hanafitische Rechtsschule, hier ist nur das Verkürzen der Gebete möglich, nicht aber das Zusammenlegen. Letzteres ist im hanafitischen Fiqh nur während der Hadsch am Tag von Arafat erlaubt. Nicht gekürzt wird das Morgengebet, das ohnehin zwei Rak’at beinhaltet, und das drei Rak’at umfassende Abendgebet.

Erleichterungen sollte man annehmen

Das Reisegebet ist eine Erleichterung, die man, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind, nicht nur in Anspruch nehmen kann, sondern auch soll.
Wann kann man aber ein Reisegebet verrichten? Nach allgemeiner Auffassung ist eine Mindestentfernung zwischen Aufbruchsort und Zielort beziehungsweise Radius um den Aufbruchsort, von der ab das Reisegebet verrichtet werden kann, von umgerechnet (je nach Rechtsmeinung) zwischen 80 und 120 km notwendig. Das Kürzen der Gebete ist erst dann erlaubt, wenn man den eigenen Lebensbereich (’Umran) bereits verlassen hat, also seinen Ort oder in größeren Städten das eigene Wohnviertel, und nicht früher.

Erfolgt das Verbinden oder Zusammenlegen in der Zeit des ersten der beiden zu verbindenden Gebete, nennt man es „Dscham’ taqdim“, Zusammenlegen mit zeitlichem Vorziehen. Wird es in der Zeit des zweiten der beiden Gebete gebetet, so wird dies als „Dscham’ ta’khir“, Zusammenlegen mit zeitlicher Verzögerung, bezeichnet. Dabei sollte dem Reisenden aber klar sein, dass sich die Reise über mehr als die erste Gebetszeit der beiden zusammengelegten Gebete erstrecken wird.

Ist die Reise wider Erwarten beendet, nachdem die erste Gebetszeit verstrichen ist, zum Beispiel die des Mittagsgebets, ist man also noch innerhalb der zweiten Gebetszeit (der des Nachmittagsgebets) zurückgekehrt, muss man das erste (das Mittagsgebet) ungekürzt nachholen und das zweite (das Nachmittagsgebet) natürlich ganz normal ungekürzt beten. Kommt man aber, um bei diesem Beispiel zu bleiben, erst nach Anbruch der Zeit des Abendgebets von der Reise zurück und hat das Mittags- und Nachmittagsgebet nicht gebetet, holt man beide dennoch verkürzt, als Reisegebet, nach, denn man hätte sie ja auf der Reise auch verkürzt gebetet.

Reisegebet in Gemeinschaft

Beim Gebet in Gemeinschaft gilt vereinfachend gesagt, dass der Reisende auch wenn er als Imam vorbetet, sein Gebet kürzt und – außer im Hanafi-Fiqh – auch zusammenlegt. Er muss dann den Nichtreisenden vor Beginn des Gebetes klar sagen, dass er Reisender ist. Die Nichtreisenden stehen dann, nachdem der Imam sein Gebet nach zwei Rak’at beendet hat, auf und beten die verbleibenden zwei Rak’at allein weiter.

Betet ein Reisender hinter einem Imam, der Nichtreisender, also Ortsansässiger (Muqim) ist, so darf er zwar Zusammenlegen, nicht aber kürzen, er muss also alle vier Rak’at hinter dem Imam mitbeten. Anschließend kann er, auch zusammen mit anderen Reisenden, die zwei Rak’at Reisegebet des nächsten Gebets beten. Es gibt noch weitere Details zum Reisegebet im Hinblick auf das Gemeinschaftsgebet, die hier aber aus Platzgründen nicht ausgeführt werden können.

Darüber, wie lange man das Reisegebet verrichten kann, wenn man am Zielort angekommen ist, was sich danach richtet, wie lange man sich aufzuhalten beabsichtigt, gibt es in den vier Fiqh-Schulen unterschiedliche Positionen, über die man sich informieren sollte.

Lesen Sie hierzu auch: https://islamische-zeitung.de/elemente-des-reisens/