„Abkommen zu Rohingya-Repatriierung ist Augenwischerei“

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Göttingen (GfbV). Nach der Veröffentlichung von Details über die geplante Rückführung von 630.000 Rohingya-Flüchtlingen nach Burma hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) den Regierungen Bangladeschs und Burmas vorgeworfen, bewusst die Weltöffentlichkeit zu täuschen. „Das Rückführungsabkommen erweckt fälschlich den Eindruck einer Lösung der Flüchtlingskrise, doch kein maßgeblicher Teil der geflohenen Rohingya wird gemäß den Regeln des Abkommens zurückkehren wollen oder können. Mit solchen Fake-News soll nur national und international der Druck verringert werden, eine dauerhafte politische Lösung der Rohingya-Frage zu erreichen“, erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius in Göttingen.
„Das Rückführungsabkommen ist unrealistisch, menschenverachtend und verstößt gegen anerkannte Prinzipien des Völkerrechts. Wer diesen unmenschlichen Handel unterstützt, schürt neue Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Denn die Rückkehrer sollen in Burma in Lagern zusammengefasst werden, in denen auch weiterhin Apartheid praktiziert werden soll“. Weder werden die Verantwortlichen für die ethnischen Säuberungen und die Gewalt gemäß dem Abkommen zur Rechenschaft gezogen, noch soll es mehr Rechte für Rohingya geben.
Bangladeschs Außenminister Mahmood Ali erläuterte die mit Spannung erwarteten Details des gerade mit Burma unterzeichneten Vertrages. Auch kündigte er an, dass die Rückführungen am 23. Januar 2018 beginnen würden. Innerhalb der nächsten drei Wochen wollen beide Regierungen ein Komitee gründen, das die Repatriierung steuert. Burma behielt sich das Recht vor, Flüchtlinge zurückzuweisen.
Schon die Feststellung der Identität der Flüchtlinge wird sehr problematisch sein, weil viele keine Ausweispapiere besitzen oder bei ihrer Registrierung in Camps in Bangladesch ihre Angaben in der Rakhine-Sprache und nicht in Burmesisch machten. Auch dürften nur wenige Rohingya bereit sein, sich freiwillig wieder in die Hände ihrer Verfolger zurückzubegeben, ohne Garantien für eine rechtliche Besserstellung und für eine Bestrafung der Täter zu erhalten.
„Burma und Bangladesch haben es sich einfach gemacht und ein Abkommen zwischen beiden Staaten aus dem Jahr 1992 kopiert. Doch die Welt hat sich verändert und der Kampf gegen Straflosigkeit hat heute eine größere Bedeutung“, sagte Delius. So wird die UN-Flüchtlingsbehörde (UNHCR) heute anders als im Jahr 1992, als ein ähnliches Abkommen zwischen beiden Staaten abgeschlossen wurde, nicht mehr bereit sein, Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ignorieren. „Solange Burma den Rohingya keine grundlegenden Menschenrechte gewährt, wird die Rohingya-Krise nicht gelöst“, erklärte Delius.