Am 26. September wurden Gesetzespläne zur Beschneidung bekannt

Ausgabe 208

(KNA). Das Bundesjustizministerium hat nach Informationen von Tageszeitungen vom 26. September ein Gesetz über Beschneidungen bei Jungen formuliert. Demnach soll die Beschneidung eines männlichen Kindes zwar als Körperverletzung gelten, aber nicht rechtswidrig sein, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: So müssten eine Einwilligung der Eltern vorliegen und der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen. Die Zeitungen zitierten aus einem ihnen vorliegenden Eckpunktepapier, das die Regierung an Bundesländer und Verbände verschickt hat.

Nach den Kriterien bleibe die Beschneidung zwar eine Körperverletzung, sei aber nicht rechtswidrig und damit nicht strafbar, heißt es weiter. Im Einzelfall gehöre dazu auch eine „gebotene und wirksame Schmerzbehandlung“. Die Regeln sollen im Kindschaftsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches verankert und an die Paragrafen 1631 bis 1631c angehängt werden. Darin werden Inhalt und Grenzen der Personensorge geregelt. Die genaue Formulierung des geplanten Gesetzes lautet: „Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird“. Weiter heißt es: „Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung (…) das Kindes­wohl gefährdet ist.“

Das Gesetz beziehe sich ausdrücklich nicht auf eine religiöse Motivation der Eltern, hieß es auf „sueddeutsche.de“. Die Rechtspraxis sähe sich sonst vor die schwierige Aufgabe gestellt, den Inhalt religiöser Überzeugungen ermitteln zu müs­sen. In den amtlichen Papieren werde darauf verwiesen, dass Eltern die weltweite Beschneidung aus unterschiedlichen Gründen für „kindeswohldienlich“ halten. Eine Regelung allein für eine religiös motivierte Beschneidung würde daher den Zielsetzungen nicht gerecht.

Laut dem Papier dürfen in den ­ersten sechs Monaten nach der Geburt „auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen (…) durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung (…) vergleichbar befähigt sind“, zitiert die FAZ.

Das Kölner Landgericht hatte in ­einem Urteil vom 7. Mai die Beschneidung von Jungen ohne medizinische Notwendigkeit als strafbare Körperverletzung gewertet. Dies hatte in hier wie international ­heftige Proteste usgelöst.

Das Bundesjustizministerium hat nun nach dem Bericht der FAZ die angeschriebenen Verbände und Fachleute um eine Stellungnahme bis zum 1. Okto­ber gebeten. In einer ersten Reaktion plädierte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Renate Künast, für sorgfältige Beratung der vorgesehenen Regelung. Die Debatte sei nicht leicht. Grundsätzlich halte sie es für richtig, dabei „am Ende die Fraktionsdisziplin aufzuheben“.