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Asyl: Höchstens zehn weitere sichere Herkunftsstaaten möglich

Kollektiv Erschöpfung Migration
Foto: pixabay.com, Gerd Altmann

Berlin (dpa). Für die Einstufung als so genannte sichere Herkunftsstaaten für Asylbewerber kommen nach Angaben des Bundesinnenministeriums aktuell höchstens zehn weitere Länder in Frage. Schutzsuchende aus Gambia, Pakistan, Marokko, Armenien, Algerien, Georgien, Indien, Moldau, der Elfenbeinküste und Tunesien hatten demnach zuletzt regelmäßig eine Anerkennungsquote von weniger als fünf Prozent, wie ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten können leichter aus Deutschland abgeschoben werden, Asylverfahren lassen sich schneller abwickeln. Die Anerkennungsquote spiegelt den Teil der Schutzsuchenden wider, die hierzulande entweder politisches Asyl, Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder – wie meist bei Bürgerkriegsflüchtlingen – subsidiären Schutz bekommen. Darüber hinaus dürfen manche Asylbewerber trotzdem bleiben, etwa weil sie aus medizinischen Gründen nicht abgeschoben werden. Das wird bei der Berechnung der Anerkennungsquote aber nicht berücksichtigt.
CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass neben Algerien, Marokko und Tunesien „weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt” werden sollen. Rund 81 400 Menschen aus diesen zehn Ländern stellten in den vergangenen drei Jahren erstmals einen Asylantrag in Deutschland. Pakistan, Georgien, Armenien und Gambia waren dabei die wichtigsten Herkunftsländer.
Bei seinen Berechnungen legt das Ministerium nach Angaben des Sprechers die Quote der vergangenen drei Jahre zugrunde. In Betracht gezogen würden zudem in der Regel nur Länder, die unter den 30 Haupt-Herkunftsländern von Asylbewerbern sind. Der Grund: Bei zu wenigen Fällen ist eine Quote nicht aussagekräftig.
Tunesien ist nicht unter den 30 Haupt-Ländern, weil es vergleichsweise wenige Asylbewerber von dort gibt. Die große Koalition will das Land, das ebenfalls eine Anerkennungsquote von deutlich weniger als 5 Prozent hat, aber trotzdem auf die Liste setzen. Migranten aus dem Maghreb-Staaten werden überdurchschnittlich häufig straffällig. Eine Aufnahme dieser Länder in die Liste scheitert bislang allerdings am Widerstand von Bundesländern mit linker oder grüner Regierungsbeteiligung.
Aktuell sind alle EU-Staaten sowie Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, der Kosovo, Mazedonien, Montenegro, der Senegal und Serbien als sicher eingestuft. Andere Länder wie Kanada oder Australien, deren Bürger in Deutschland ebenfalls wenig Chancen auf Asyl haben dürften, stehen nicht auf der Liste, weil der Aufwand unverhältnismäßig wäre: Schließlich beantragt kaum jemand von dort Schutz in Deutschland. Vor einer Einstufung müssen Berichte zur Lage im jeweiligen Land erstellt werden, Bundestag sowie Bundesrat müssen zustimmen.
Die Regelung aus dem Koalitionsvertrag kann indes nicht isoliert betrachtet werden. Das Ministerium verweist auf Vorgaben des Verfassungsgerichts, die sich auf das Grundgesetz beziehen, sowie auf EU-Recht. „Vor der Einstufung eines Staates als sicherer Herkunftsstaat hat sich die Bundesregierung nach sorgfältiger Prüfung anhand von Rechtslage, Rechtsanwendung und allgemeinen politischen Verhältnissen ein Gesamturteil über die für eine Verfolgung bedeutsamen Verhältnisse in dem jeweiligen Staat zu bilden”, erklärte der Sprecher. Das heißt, nicht jedes der neun genannten Länder muss diese Prüfung bestehen.