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Auch Zentralrats-Präsident Schuster erhielt „NSU 2.0“-Drohungen

Berlin/Würzburg (KNA). Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, hat nach Angaben des Verbands ebenfalls „NSU 2.0“-Drohmails erhalten. Eine sei Anfang 2019 gekommen, auch dieses Jahr habe es welche gegeben, erklärte der Zentralrat am 28. Juli auf Anfrage in Berlin. Genauere Angaben wolle man nicht machen. „Wir geben antisemitische Zuschriften grundsätzlich an die Polizei weiter, da machen wir bei diesen Mails keinen Unterschied.“ Neben Schuster hatte auch der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, solche Mails erhalten, wie er am Wochenende erklärte.

Schuster und Mazyek sind die bisher einzigen hochrangigen Vertreter einer Religionsgemeinschaft, von denen bekannt ist, dass sie Schreiben mit dem Kürzel „NSU 2.0“ erhielten. Insgesamt hat es nach Angaben des hessischen Innenministers Peter Beuth (CDU) bisher 69 solcher Drohungen an 27 Personen und Institutionen in acht Bundesländern gegeben. Verschickt wurden die Schreiben „fast immer von einer gleichlautenden Absenderadresse“, hieß es. Überwiegend erfolgte der Versand per E-Mail, aber auch per Fax, SMS sowie über Kontaktformulare im Internet.

Empfänger waren unter anderem die Kabarettistin Idil Baydar, die Linken-Fraktionschefin im Hessischen Landtag, Janine Wissler, sowie die Anwältin Seda Basay-Yildiz, die im Prozess zu den den Morden des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) Familien der Opfer vertrat. Zuvor waren persönliche Daten von Polizeicomputern in Frankfurt und Wiesbaden abgerufen worden. Die Drohschreiben verweisen offensichtlich auf die rechtsterroristische Vereinigung NSU, die von 2000 bis 2007 neun Migranten und eine Polizistin in Deutschland ermordete.

Am vergangenen Freitag, den 24. Juli, waren im niederbayerischen Landshut ein ehemaliger Polizist und dessen Frau festgenommen worden, da sie verdächtigt werden, mehrere Schreiben verfasst zu haben. Der Betroffene weist die Vorwürfe jedoch in mehreren Medien zurück. Er soll schon in der Vergangenheit wegen mehrerer rechtsmotivierter Straftaten aufgefallen sein.