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„Aus dem NSU-Skandal wurde nichts gelernt!“

NSU Polizei
Foto: Pxhere | Lizenz: CC0 Public Domain

Köln. Anlässlich der Berichterstattung über das Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte einer Frankfurter Polizeidienststelle erklärte der Vorsitzende des Islamrates, Burhan Kesici:

„Die Hinweise auf rechtsextremistische Strukturen in der Frankfurter Polizei schockieren. Sollte sich bestätigen, dass Polizisten ihr Amt missbrauchen, auf Melderegister-Daten zugreifen, um Kontaktdaten einer NSU-Nebenklage-Anwältin zu erhalten, um sie und ihr Kind dann zu bedrohen, dann kann nicht nur von einem singulären Versagen gesprochen werden, sondern es geht um ein strukturelles Problem! Wir solidarisieren uns mit Frau Rechtsanwältin Başay-Yıldız und ihrer Familie.“

Kesici sagte weiter: „Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie unbekümmert mit den Erfahrungen aus dem NSU-Verfahren umgegangen wird und wie halbherzig anscheinend die Empfehlungen aus den parlamentarischen Untersuchungskommissionen umgesetzt werden. Denn, wie kann man sich sonst erklären, dass sich innerhalb einer Polizeidienststelle unbemerkt womöglich eine rechtsextremistische Gruppierung bildet, die sich ausgerechnet ‚NSU 2.0’, nennt.

Außerdem nimmt der Fall auch immer größere Dimensionen an: Denn ermittelt wird nun auch gegen Beamter anderer Polizeidienststellen.

NSU-Sympathisanten bei zahlreichen Polizeibehörden

Hinzu kommt, dass obwohl der Fall seit drei Tagen in der Öffentlichkeit diskutiert wird, landespolitische Vertreter sich aber nur zögerlich dazu äußern. Mit solch einem Verhalten erwecken sie den Eindruck, den Ernst der Lage nicht richtig einzuschätzen. Denn in den letzten Monaten und Jahren wurden wir immer wieder Zeugen dessen, dass insbesondere in den Sicherheitsbehörden Personen mit rechtsextremistischem Gedankengut arbeiten und konspirativ aktiv werden.

Man denke da nur an den Fall der beiden Polizisten in Sachsen, die sich für einen Einsatz als Tarnnamen den Namen des NSU-Terroristen ‘Uwe Böhnhardt’ gaben oder diesen Tarnnamen bekommen haben. Oder an den Falls des Dresdner Justizbeamten, der den Haftbefehl für den damaligen mutmaßlichen Mörder in Chemnitz veröffentlichte. Selbstverständlich dürfen solche Fälle nicht zu einem Generalverdacht führen. Aber solche Personen und Strukturen müssen aus dem Verkehr gezogen werden.

Nach so vielen Vorfällen in nur kurzer Zeit muss der Ernst der Lage von Behörden und Politik erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. PolizistInnen und Beamten im Allgemeinen, die solche Strukturen in ihren Behörden erkennen, muss es vereinfacht werden, diese zu melden. Dies kann nur erfolgen, wenn unabhängige zivile Ombudsstellen eingerichtet werden.“