Christchurch-Attentäter plädiert auf „nicht schuldig“

Christchurch (dpa/iz). Drei Monate nach dem rassistisch motivierten Anschlag mit 51 Toten auf zwei Moscheen in Neuseeland hat der mutmaßliche Täter in allen Punkten auf „nicht schuldig“ plädiert. Zu dem Gerichtstermin in Christchurch wurde der Australier am Freitag per Video aus einem Hochsicherheitsgefängnis zugeschaltet. Dabei lächelte er auch kurz. Mehrere Hinterbliebene reagierten empört. Der eigentliche Prozess gegen den 29-Jährigen soll im Mai 2020 beginnen.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Rechtsextremisten 51-fachen Mord und 40-fachen Mordversuch sowie Terrorismus zur Last. Bei einer Verurteilung erwartet ihn eine lebenslange Haft. Der Attentäter war während der Anhörung auf einem großen Bildschirm zu sehen. Er selbst sagte nichts. Als die Verteidigung auf unschuldig plädierte, hatte er jedoch ein Lächeln auf dem Gesicht. Durch den Gerichtssaal ging daraufhin ein Raunen. Ansonsten zeigte der Australier keine Regung.
Das Gericht sitzt in Christchurch, wo sich der Anschlag Mitte März ereignet hatte. Seither ist der Angeklagte in Neuseelands einzigem Hochsicherheitsgefängnis in Auckland untergebracht. In den vergangenen Wochen war er von Ärzten untersucht worden. Richter Cameron Mander erklärte ihn für prozessfähig. Zudem erlaubte er, dass von ihm Aufnahmen gemacht werden dürfen.
Der Attentäter trug Anstaltskleidung, eine Art übergroßes Hemd. An seiner Seite waren Polizeibeamte. Der Ton war während der Übertragung ausgeschaltet. Der Australier machte aber auch keine Anstalten, etwas sagen zu wollen. Die Justiz will verhindern, dass er das Verfahren als Bühne nutzt, um rechtsextremistische Ansichten zu vertreten. Er wird dann im Gerichtssaal auf der Anklagebank sitzen. Der Prozess soll etwa sechs Wochen dauern.
Mit Überraschung reagierten einige Hinterbliebene darauf, dass sie bis zum Auftakt noch fast ein Jahr warten müssen. Zugleich äußerten sie Verständnis für die Justiz. Omar Abdel-Ghany, dessen Vater erschossen wurde, sagte: „Das ist ein Prozess, den es geben muss. Also müssen wir Geduld haben.“ Wenn sich der Rechtsextreme schuldig bekannt hätte, wäre es mit dem Verfahren vermutlich schneller gegangen.
Der Täter hatte große Teile der Tat mit einer Helmkamera über Facebook live ins Internet übertragen. Zuvor hatte er ein Pamphlet mit rechtsradikalen und rassistischen Parolen ins Internet gestellt und auch per Mail verschickt. Neuseeland hatte nach dem Anschlag Sturmgewehre und halbautomatische Waffen verboten. Facebook führte strengere Regeln für Live-Übertragungen ein.