„Das Grundgesetz verlangt Gelassenheit“

Ausgabe 300

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(KNA). Er ist einer der renommiertesten Juristen der Bundesrepublik. Von 1999 bis 2011 war Udo Di Fabio Richter am Bundesverfassungsgericht. Seit 2003 lehrt er Staatsrecht am Institut für öffentliches Recht der Universität in Bonn. Im Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur geht der 66-Jährige mit Verschwörungstheoretikern ins Gericht. Und hält ein Plädoyer für Gelassenheit.

Frage: Herr Professor Di Fabio, Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat unlängst gesagt, dass der Schutz des Lebens nicht automatisch Vorrang vor allen anderen Erwägungen habe. Wenn, dann genieße lediglich die Würde des Menschen einen absoluten Wert. Gibt es eine Rangfolge der Grundrechte?

Udo Di Fabio: Ich glaube, dass der Bundestagspräsident mit seiner Einschätzung richtig liegt. Absolut bedeutet: Man kann dieses Recht mit anderen Verfassungspositionen nicht abwägen. Und diesen absoluten Schutz sieht das Grundgesetz in der Tat nur für die Würde des Menschen vor.

Frage: Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit…

Udo Di Fabio: … ist ein Höchstwert der Verfassung, aber eben nicht der Höchstwert. Das heißt: Der Staat muss das Leben schützen, aber eine freie ­Gesellschaft muss auch mit Risiken ­leben, denn es gibt weiter wichtige Grundrechte.

Frage: Wozu dient dann diese ­Unterscheidung?

Udo Di Fabio: Unsere Rechtsordnung achtet das Leben in ganz besonderer Weise, aber wir dürfen trotzdem sozialadäquate Risiken hinnehmen und sogar von Soldaten im Auslandseinsatz notfalls die Hingabe ihres Lebens verlangen. Nichts anderes gilt für Polizisten oder Ärzte, die Corona-Patienten behandeln, und dadurch möglicherweise selbst lebensbedrohlich erkranken.

Frage: Im Corona-Alltag regten sich manche Mitbürger über banalere Abwägungen auf. Warum durften beispielsweise die Menschen in die Baumärkte, aber nicht zu Gottesdienstfeiern in die Kirchen?

Udo Di Fabio: Es kommt auf den Einzelfall an. Veranstaltungen mit vielen Menschen, die eng nebeneinander stehen oder sitzen, sich möglicherweise sogar berühren, sind nun einmal epidemiologisch besonders gefährlich. Wenn in einem Baumarkt Abstand gewährleistet werden kann, in einer Kirche aber möglicherweise nicht – denken Sie nur an den Kommunionempfang – dann hat man schon einen sachlichen Differenzierungsgrund. Die etwa plakative Frage legt zudem nahe, dass staatliche Stellen für Religionsgemeinschaften vielleicht weniger Verständnis hätten. Das sehe ich anders.

Frage: Nämlich?

Udo Di Fabio: Die christlichen Kirchen, aber auch die jüdischen oder islamischen Gemeinschaften standen von vornherein in Kontakt mit den jeweiligen Landesregierungen, haben häufig selbst in Beschränkungen eingewilligt und auch sehr schnell Konzepte vorgelegt, wie man unter bestimmten Bedingungen einen Gottesdienst wieder ermöglichen kann. Gläubige aller Religionen zeigten ein hohes Maß an Einsicht.

Frage: Inzwischen gehen wir mit Maske zur Schule oder in eine Gaststätte. Mit welcher Begründung wollen wir jetzt noch Musliminnen das Tragen eines Ganzkörperschleiers untersagen? Das Argument, wonach unsere Kultur und unsere Kommunikation auf der Erkennbarkeit des kompletten Gesichts beruhen, hat, so scheint es zumindest, an Überzeugungskraft verloren.

Udo Di Fabio: Ein Schleier wird in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht abgelegt. Die Maskenpflicht dagegen ist keine unbedingte, sondern kontextgebundene. Wenn Sie einkaufen gehen, müssen Sie die Maske aufsetzen. Wenn Sie Auto fahren, dann sollen Sie sie nicht aufsetzen.

Frage: Trotzdem nimmt die Maskenpflicht in Kauf, dass wir das Gesicht nicht sehen.

Udo Di Fabio: Sie bedeutet eine individuelle Grundrechtseinschränkung für denjenigen, der genötigt ist, eine Maske zu tragen und möglicherweise auch für die Öffentlichkeit, weil der Andere nicht mehr zu erkennen ist. Das stimmt. Aber die Maskenpflicht kann angesichts einer epidemischen Bedrohungslage vorübergehend gerechtfertigt sein.

Frage: Weniger Fliegen, weniger Konsum. Die Corona-Krise hat den Ruf nach einem grundsätzlichen Wandel im Lebensstil lauter werden lassen. Lässt sich dieses Anliegen gesetzlich stärker unterstützen? Oder landen wir dann am Ende bei so etwas wie der chinesischen Ein-Kind-Politik?

Udo Di Fabio: Man wird nachdenklich, wie viel Entschleunigung möglich ist. Doch die Vorstellung, dass ein anderer, guter Lebensstil vom Staat verordnet werden sollte, wäre verfassungsrechtlich problematisch. Lenkungsinstrumente sind erlaubt. Aber die Vorstellung, wir könnten jetzt mit befehlenden Gesetzen den Menschen ihre Ernährung als Speiseplan vorschreiben oder ihnen Reisen dauerhaft untersagen, verkennt die Aufgabe des Staates. Über solche Dinge müssen wir uns als Gesellschaft verständigen.

Frage: Derzeit läuft eine Debatte über die Produktionsbedingungen in der Fleischindustrie. Dort scheint die Corona-Vorsorge bislang ziemlich lax gewesen zu sein. Auf Wochenmärkten dagegen patrouillieren Sicherheitsleute, um die Maskenpflicht zu überwachen. Setzt die Exekutive die richtigen Akzente?

Udo Di Fabio: Das kann man von außen schwer beurteilen. Eine totale Kontrolle ist in einem Rechtsstaat ausgeschlossen. Wir werden immer Vollzugsdefizite haben. Ein politischer Skandal entsteht, wenn diese Vollzugsdefizite systemisch sind, also Lücken gelassen werden, weil man bewusst wegschaut oder die Verwaltung nicht vernünftig organisiert. Ich bin mir sicher, dass fleischverarbeitende Betriebe jetzt bei der Beschäftigung von Saisonarbeitern auch schärfer überwacht werden.

Frage: Auf den Demonstrationen tummeln sich Mitbürger, die sich auf Meinungsfreiheit berufen und zugleich Politiker auf das Übelste diffamieren. Müssen sich Vertreter des Staates das alles gefallen lassen?

Udo Di Fabio: Wer jemanden beleidigt, seine Würde verletzt, ihn gar bedroht, überschreitet die Grenzen der ­Meinungsfreiheit. Das heißt aber nicht, dass man alles Geschmacklose und ­Verirrte aus dem Netz bekommt, denn Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut.

Frage: Das heißt?

Udo Di Fabio: Das Grundgesetz verlangt Gelassenheit im Umgang mit abweichenden Meinungen. Abweichend können auch Meinungen sein, deren Tatsachensubstanz ausgesprochen dünn ist. Die Meinungsfreiheit schützt allerdings nicht die ersichtlich unwahre Tatsachenbehauptung.

Frage: Können Sie das an einem ­Beispiel verdeutlichen?

Udo Di Fabio: Wenn jemand sagt, dass das Katastrophenmanagement der Bundesregierung oder der Landesregierungen skandalös sei und an Strukturen der Mafia erinnert, dann ist das ganz starker Tobak. Aber das ist eine Wertung und hat mit einer Tatsachenbehauptung nichts zu tun. Wenn jemand ins Blaue hinein sagt: Bill Gates hat gestern Frau Merkel angerufen und ihr befohlen, von seiner Stiftung entwickelte Impfstoffe unter das Volk zu bringen, ist das ersichtlich unwahr. Eine solche Äußerung kann man im Netz löschen, weil sie den Schutz der Meinungsfreiheit nicht verdient.

Frage: Wo verläuft die rote Linie?

Udo Di Fabio: Wenn Andere diffamiert und bedroht werden. Vieles ist eine Mischung aus Tatsachenbehauptung und Wertung. Wenn jemand von internationalen Machenschaften redet, die sich über die WHO Einfluss verschaffen wollen, ist das zwar Wasser auf die Mühlen von Verschwörungstheoretikern, aber als Meinungskundgabe dennoch erlaubt.

Frage: Kürzlich sind einige Kirchenvertreter, darunter der deutsche Kardinal Müller, mit einem Aufruf an die Öffentlichkeit getreten, in der sie warnen vor einer „Weltregierung, die sich jeder Kontrolle entzieht“. Wäre so etwas von der Meinungsfreiheit gedeckt?

Udo Di Fabio: Ja, einen Staatsanwalt würde man deswegen nicht in Bewegung setzen. Das ist ja keine unwahre Tatsachenbehauptung mit einem starken tatsächlichen Kern, für den man den Beweis oder den Gegenbeweis antreten könnte. Das ist eher ein Raunen. Das eigentliche Problem liegt hier weniger in den Grenzen der Meinungsfreiheit.

Frage: Sondern?

Udo Di Fabio: Es hat etwas mit Verantwortung zu tun. Wenn wir als Grundrechtsträger unsere Freiheit wahrnehmen, wenn wir sie leben, dann müssen wir das schon in aller Regel auch in einer vernünftigen Weise tun. Und wenn ich weiß, dass Menschen mit Verschwörungstheorien unterwegs sind, das im Extremfall, bei Reichsbürgern beispielsweise, bis zum gewalttätigen Rechtsbruch gehen kann, dann bedeutet verantwortliche Meinungsäußerung, diesen Radikalen keine Nahrung zu geben, wie dies durch bestimmte, fragwürdige Argumentationsmuster geschieht.

Frage: In Ungarn nutzt Premierminister Viktor Orban den Kampf gegen Corona dazu, die Demokratie auszuhebeln. Ist die EU den Folgen von Corona möglicherweise nicht gewachsen?

Udo Di Fabio: In einer akuten Krise geschieht vieles im Schatten, was später zum großen Problem heranwachsen kann. Rechtsstaatsdefizite, populistische Strömungen oder sogar autokratische Tendenzen beobachten wir seit längerem in einer ganzen Reihe von Mitgliedstaaten der EU. Jeder in der EU sollte wissen, dass er einen bestimmten Standard an Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Offenheit nicht unterschreiten darf, weil er sonst auf Dauer nicht Mitglied dieser Union sein kann.

Frage: Klingt nach einem schmerzlichen Prozess.

Udo Di Fabio: Wir werden in Zukunft wahrscheinlich verstärkt darüber nachdenken müssen, was es bedeutet, wenn Staaten oder vielleicht auch europäische Organe nicht rechtstreu sind, wenn Länder die Unabhängigkeit der Rechtsprechung einschränken, wenn das Recht bewusst und systematisch ignoriert wird. Der Konsens der Grundwerte in Europa ist vielleicht in manchen Nationen nicht mehr so lebendig, wie wir uns das vor 20 Jahren vorgestellt haben.