Dreieck

Ausgabe 223

(iz). Kann ich als Künstler Gläubiger sein? Kann ich als Gläubi­ger Jurist sein? Und, kann ich als Jurist Künstler sein? Bin ich überhaupt Künstler, wenn ich ein komplexes Dreieck versuche, umzuformen, also im Grunde zu philosophieren? Oder bin ich erst wieder Künstler, wenn ich meine Lieder und Gedichte in schönen Reimen verpacke? Aber was ist mit anderen Künstlern, welche in ihren Liedern oder Gedichten keine Reime benutzen oder nicht einmal Sprache? Sind sie denn keine mehr? Und was ist mit meinen gereimten Werken, in denen ich philosophiere? Was sind sie? Halbkünstlerische Mischlinge, die irgendwie weder das eine, noch das andere sind, aber trotzdem beides? So, wie ich von einer Deutschen und einem Pakistaner abstamme. Bin ich nun also Künstler, auch wenn ich hier gerade philosophiere? Ich sage ja. „Kunst ist frei und macht, was sie will“, sagte Azad einmal.
Kann ich nun aber Künstler sein, wenn ich Jurist bin? Oder ist es nicht so, dass der Jurist ein rein logisch und schematisch denkender Kopf ist, der weder Gefühl, noch künstlerischen Wert kennt? Kann ich also Jurist sein, wenn ich Künstler bin? Künstler. idealistische, narzissti­sche Individuen, die aus dem Keller der Gesellschaft versuchen, eben diese zu belehren und verbessern. Kann sich das vereinigen? Wenn ja, wie? Ein künstlerischer Jurist, der seine Paragraphen, Artikel und Absätze in Reimform oder in dramatischer Theatralik vorträgt, darf es so was geben? Darf es einen juristischen Künstler geben, der seine Philosophie, seine Lieder oder Gedichte im Gutachtenstil vorträgt? Will irgendwer auf dieser Welt so etwas sehen?
Aber was ist mit jenen, welche zwischen diesen Stühlen saßen, zum Beispiel Immanuel Kant? Zugegeben, Kant war kein Jurist und mich werden gewisse Leute verurteilen, wenn ich sage, Kant war ein Künstler, aber so hat seine Kunst die deutsche Rechtsprechung, insbesondere mit seiner absoluten Straftheorie, geprägt. Und sollen jenie mir noch ein Wort gönnen, die sagen, Kant sei kein Künstler gewesen. Warum? Weil er sachlich und argumentativ philosophierte? Aber kann nicht gerade dort die Kunst liegen? Dürfen dann nach diesem Denken überhaupt Erich Kästner oder Alfred Döblin Künstler sein, die ihre Werke „Fabian“ beziehungsweise „Berlin Alexanderplatz“ sachlich und nüchtern charakterisierten? Ich sage, Kant war Künstler. Ein Künstler, dem man nicht immer zustimmen muss und manchmal auch nicht kann, aber er war ein Künstler. Ist er nun das richtige Beispiel für mich, obwohl er kein Jurist war? Im ersten Moment würde ich ja sagen, schließlich ­hätte ich ihn sonst nicht auserwählt, aber auf den zweiten Blick… Wie kann ich ­diesen Satz ohne Antwort beantworten? Eben, ich kann es nicht.
Ich begebe mich also auf die Reise und versuche nun, die zweite Ecke des Dreiecks zu decodieren. Weichen wir also über die Gerade des Juristen von der Ecke, an der eben dieser auf den Künstler trifft, und widmen uns der Frage, ob ich Jurist sein kann, wenn ich ­Gläubiger bin. Mit dieser Frage begänne übrigens sowohl der Künstler seine Einleitung, als auch der Jurist sein Gutachten. Weiter würde der Jurist jetzt sagen: „Lassen wir uns das analysieren!“ Der Jurist tut dies, indem er die Begriffe definiert. Jurist = jemand, der eine juristische Ausbildung absolviert(e) und am Ende dieser Ausbildung mit einem beziehungsweise zwei Staatsexamen geprüft wird/ wurde. Gläubiger = ein Gläubiger ist eine natürliche oder juristische Person, die von einem Schuldner eine bestimmte Leistung einfordern kann. Wenn er dies nun subsumiert, stellt der Jurist fest, dass man sehr wohl Jurist und Gläubiger sein kann und schreibt dies in seinem Ergebnis nieder.
Soweit so gut, nur bin ich nicht auf der Suche nach dieser Antwort, sondern ich frage mich, ob ich als Gläubiger, als Muslim, als Gottergebener, Jurist sein kann. Man sieht, dieses Problem beginnt schon bei der Begrifflichkeit, hört aber bei weitem nicht dort auf. Art. 97 GG sagt, dass Richter „nur dem Gesetze unterworfen“ sind. Gut, nicht jeder Jurist ist Richter, aber verstehst Du die ­geistige Zwickmühle, wenn die dritte Offenbarung des Gottes, an den ich uneingeschränkt glaube, Islam heißt – also Hingabe und/ oder Unterwerfung bedeutet? Soll ich nun beides sein, mich aber keinem unterwerfen? Oder soll ich keines richtig sein, aber mich beidem unterwer­fen? Oder muss ich mich als Jurist (und als Bürger) dem Grundgesetz unterwerfen, darf mich aber gleichzeitig wieder aufrichten und mich nach Art. 4 Abs. 1 GG meines Gottes, dem Gott der Juden, dem Gott der Christen, dem alleinigen Gott unterwerfen? Dann frage ich mich, was ist mit denen, die islamisches Recht anwenden. Sind das gläubige Juristen? Das trifft wohl zu. Doch ist ihre Rechtsprechung immer islamisch? Es werden sowohl Muslime, als auch Juden, Christen und andere in islamischen Ländern nach islamischem Recht be- und verurteilt. Doch ist es islamisch, danach verur­teilt zu werden, wenn man nicht an den edlen Koran glaubt? Nach Sure 2 Ayat 256 gibt es keinen Zwang im Glauben. Aber zwingt man dem Verurteilten nicht den Glauben auf, wenn man ihn nach ihm (den edlen Koran) über jemanden richtet, der nicht an ihm glaubt? Hier stehe ich nun genau an diesem Punkt mit drei Fragezeichen. Eines dem Juristen, eines dem Gläubigen und eines dem Künstler. Hier treffen nun alle drei aufeinander. Bin ich nun also kein Dreieck, sondern ein Punkt eines dreidimensiona­len Koordinatensystems? Ist dies des Rätsels Lösung, obwohl ich noch gar keine gefunden habe?
Aber ich möchte einen Schritt zurück­gehen und mich dem gläubigen ­Juristen widmen. Dass es juristische Gläubige gibt, haben wir nun herausgefunden – Islamgelehrte. Also liegt das Problem vielleicht darin, dass ich das Falsche juristizie­re? Liegt es einzig und allein in der Diskrepanz zwischen der neumodischen, demo­kratischen Grundordnung und der traditionellen, gottgegebenen Ordnung? Doch muss ich wirklich dem einen abschwören, wenn ich mich dem anderen unterwerfen möchte? Nein. Ich muss damit klarkommen, kein Richter werden zu können, aber ich kann als Jurist Gläubiger sein, denn sich dem Grundgesetz unterzuordnen heißt nicht, mich unser aller Gott unterwerfen zu dürfen. Im Gegenteil, das Grundgesetz erlaubt es mir ohne Einschränkungen.
Zwischenergebnis, wie der Jurist es zu tun pflegt: Eine Beziehung ist nun aufgespalten, die andere zurückgesetzt und die dritte, ob ein Gläubiger ein Künst­ler sein kann, ist noch offen. Wie steht es nun um den gläubigen Künstler beziehungsweise den künstlerischen Gläubigen? Allein der Begriff künstlerischer Gläubiger fängt schon an, einen anzuekeln. Wo also anfangen? Im edlen ­Koran? Schwer zu glauben, dort nach Kunst zu suchen und doch besteht der Koran in sich aus einer Perfektion an Sprache und Reimketten, welche sich durch das Wort Gottes in einer unmenschlichen Art und Weise durchziehen. Außerdem werden sowohl die Gebete, als auch ­Rezitationen des edlen Korans in einer Art Sprachgesang aufgesagt. Somit scheint das grausi­ge Wort künstlerische Gläubiger doch nicht mehr so fern. Jetzt mögen einige Gläubige aufspringen und sagen: „Kunstverbot im Islam!“ Aber ist das so? Sagt der Edle Koran, man dürfe keine Kunst machen? Wer dies behauptet, solle mir zeigen wo! Einen Kritikpunkt lasse ich jedoch zu und stelle ihn mir selber vor Augen. Darf man die heiligen Worte Gottes Kunst nennen? Wertet man Gottes Wort nicht herab, wenn man sie ­unter denselben Begriff packt, wie von Menschen geschaffene Kunst? Das kann man so sehen, gestehe ich ein, doch wer folgt mir, wenn ich sage, dass der edle Koran die Perfektion der Wortkunst ist und somit für keinen gläubigen, sachlichen, atheistischen und blasphemischen Künstler je auch nur im entferntestem erreich­bar sein kann.
Man sieht: Es kann einen künstlerischen Gläubigen geben. Aber wie ist es mit einem gläubigen Künstler? Kann ein Gläubiger, der sich durch den Glauben selber einschränkt, ein freier Künstler sein? Oder hat er nicht sogar die Freiheit als Künstler, sich einzuschränken? Das ist wie die Frage, ob man Intoleranz im Namen der Toleranz bekämpfen muss, oder ist das Bekämpfen der Intoleranz nicht auch schon intolerant? Oder darf ich mich erst einen intellektuellen Künstler nennen, wenn ich Gott in Frage ­stelle oder mich über Gläubige belustige? Ist das die Definition von Intellekt? Nein, ist es nicht. Somit möchte ich nun die Existenz des gläubigen Künstlers bestäti­gen. Der Künstler hat die Freiheit ­seine eigene künstlerische Freiheit einzuschrän­ken. Somit ist er sowohl Gläubiger, als auch Künstler.
Bleibt nur noch eines übrig. Kann ich ein juristischer Künstler sein? Wenn man die Juristerei als eine künstlerische ­Rolle sieht, welche man auf der Universität probt und im Berufsleben bis zur ­Rente spielt, ist man dann nicht juristischer Künstler? Doch, ist man. Somit ist das Dreieck decodiert und es entpuppt sich als Sechseck. Und ich begann hiermit nur, um mir zu beweisen, dass diese drei Werte keinen gemeinsamen Nenner haben.