,

Ein vernünftiger Ausgleich

Ausgabe 291

Foto: Chanchai phetdikhai | Shutterstock

(KNA). Ein Vorstoß der niedersächsischen CDU zu einem vollständigen Verbot ritueller Schlachtungen von Tieren im Islam hat eine Debatte über das Schächten ausgelöst. So verteidigte der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, die Praxis, die auch im Judentum von Bedeutung ist. Der Zentralrat der Juden und die liberale Allgemeine Rabbi­nerkonferenz protestierten gegen den CDU-Beschluss.

Klein sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA): „Die bislang geltende Regelung nach dem Tierschutzgesetz, die das Schächten in Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen erlaubt, stellt einen vernünftigen Ausgleich zwischen Belangen des Tierschutzes und der Religionsfreiheit dar.“ Diese Regelung habe auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt.

„Das Schächten gehört zum jüdischen und muslimischen Ritus. Ein ­solches Verbot wäre ein Angriff auf die jüdische und islamische Religion und konterkarierte die Bemühungen um den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland“, so Klein. „Wer sich für das Tierwohl einsetzen möchte, findet in Aspekten wie artgerechte Haltung oder Transporte Ansatzpunkte, die einer Debatte sicher mehr bedürfen als religiöse Riten, die ohnehin bereits eine Ausnahmeregelung darstellen.“

Zentralrats-Präsident Josef Schuster erklärte: „Obwohl das Verbot im Hinblick auf das muslimische Opferfest gefordert wird, trifft es die jüdische Gemeinschaft im Besonderen, da im Judentum der Verzehr nicht geschächteter Tiere verboten ist.“ Aus seiner Sicht steht der Vorstoß „in krassem ­Widerspruch“ zu einem Bekenntnis der Bundesvorsitzenden der CDU, Annegret Kramp-Karrenbauer, zu jüdischem Leben hierzulande.

„Sicherlich ist Ihnen nicht entgangen, dass die niedersächsische AfD im Frühjahr vergangenen Jahres gefordert hat, keine Ausnahmegenehmigungen für das Schächten mehr zu erteilen“, zitiert das Redaktionsnetzwerk Deutschland aus einem Brief Schusters an die CDU-Landtagsabgeordneten. Darin spricht er von einer „unsäglichen Allianz“.

Hintergrund ist eine Debatte der niedersächsischen CDU anlässlich des zu Ende gegangenen muslimischen Opferfestes. Medienberichten zufolge fordert die Landtagsfraktion ein vollständiges Verbot des Schächtens, bei dem Tiere ohne Betäubung geschlachtet werden. Ein entsprechender Vorstoß sei von der Fraktion gebilligt worden. Als Grund wird das Tierwohl genannt. Zum Opferfest besaß laut den Berichten ein Schlachtbetrieb ähnlich wie in den ­Vorjahren eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten von maximal 200 ­Schafen und Ziegen.

Juden in Deutschland und Europa hatten sich zuletzt wiederholt besorgt über den Umgang mit rituellen Schlachtungen geäußert. Anlass war ein Schächtverbot in Belgien. Von jüdischer Seite wird etwa eine Einschränkung der Religionsfreiheit kritisiert. Auch werde damit jüdisches Leben infrage gestellt.