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Entzug der Staatsangehörigkeit für IS-Kämpfer

Foto: Pixabay.com, Webandi

Berlin (dpa). Deutsche sollen künftig ihre Staatsbürgerschaft verlieren, wenn sie für eine Terrormiliz wie den „Islamischen Staat“ (IS) kämpfen. Voraussetzung für den Passentzug ist aber, dass der Betroffene noch mindestens eine weitere Staatsbürgerschaft besitzt. Denn Deutschland entlässt niemanden in die Staatenlosigkeit. Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch. Das neue Gesetz wird zudem nicht rückwirkend geltend. Das heißt, für mutmaßliche IS-Angehörige, die jetzt schon in Syrien oder im Irak in Gefangenschaft sind, ändert sich dadurch nichts.
Großbritannien und Australien hatten solche Gesetzesänderungen schon vor längerer Zeit beschlossen – und auch schon zur Anwendung gebracht. In der Union ärgern sich jetzt einige Innenpolitiker, dass es hierzulande bis zu einer Einigung so lange gedauert hat. Der damalige Unionsfraktionsvize Thomas Strobl (CDU) habe diesen Vorschlag schon früh in 2014 eingebracht, der Koalitionspartner SPD habe dem allerdings mehrfach nicht zugestimmt. „Für viele der aktuell relevanten IS-Kämpfer kommen wir deshalb jetzt leider zu spät“, sagte der CDU-Innenpolitiker Armin Schuster der Deutschen Presse-Agentur. Als Signal für die Zukunft sei das neue Gesetz dennoch richtig.