EU-Generalanwalt: Halalfleisch darf Bio-Gütesiegel tragen

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Luxemburg (KNA). Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Nils Wahl sieht keinen Widerspruch im europäischen Gütezeichen „ökologischer/biologischer Landbau“ und Halalfleisch. Ihm zufolge verbieten die europäischen Verordnungen die Zertifizierung von Fleisch aus einer rituellen Schlachtung ohne vorherige Betäubung nicht. Voraussetzung ist, dass die Schlachtung unter den Bedingungen der „Verordnung über den Schutz der Tiere zum Zeitpunkt der Tötung“ stattfand.
Die Religionsfreiheit sieht der Generalanwalt jedoch nicht beeinträchtigt, wenn eine gleichzeitige Zertifizierung als halal und als ökologischer/biologischer Landbau nicht möglich wäre. Es gebe kein Recht auf Zugang zu Erzeugnissen mit dem Gütezeichen ökologischer/biologischer Landbau, heißt es in seinen Schlussanträgen.
Wahl merkt zudem an, dass die Zertifizierung halal bisher nur „sehr wenig“ über das tatsächlich angewendete Schlachtungsverfahren aussage. Die Halal-Zertifizierungsstellen in den EU-Mitgliedstaaten gingen „uneinheitlich““ vor.
Das französische Hilfswerk für Schlachttiere OABA hatte 2012 beim Landwirtschaftministerium beantragt, die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Landbau von Halal-Hacksteaks zu verbieten. Das Verwaltungsberufungsgericht Versailles fragte nun den EuGH, ob die EU-Verordnungen diese Zertifizierung zulassen oder verbieten.