Gericht entscheidet im Einzelfall: Beamtin darf Kopftuch tragen

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Kassel (dpa). Die Stadt Kassel darf nach einem Gerichtsurteil einer Beamtin das Tragen eines Kopftuchs aus religiösen Gründen während der Dienstzeit nicht verbieten. Sie trage das Kopftuch bereits seit sechs Jahren als Ausdruck ihrer Glaubenszugehörigkeit, befand das Verwaltungsgericht Kassel in seinem bereits am 28. Februar ergangenen Urteil, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
Da das Urteil (AZ: 1 K 2514/17.KS) eine Einzelfallentscheidung sei, habe es aber keine weitergehende Wirkung, betonte der stellvertretende Gerichtssprecher Uwe Steinberg.
Im Urteil sei die erste Kammer zu dem Schluss gekommen, dass es für die Beamtin sehr wichtig sei, die Bekleidungsvorschrift aus dem Islam einzuhalten, erklärte Gerichtssprecher Matthias Spillner.
Dem gegenüber habe das Interesse auf ein Kopftuch-Verzicht zurückzutreten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde das Rechtsmittel der Berufung zugelassen, wie Steinberg sagte. Die Stadt Kassel kündigte an, das Urteil vor der nächst höheren Instanz des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs anfechten zu wollen.