GfbV fordert Freilassung von Rohingya-Boatpeople

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Göttingen (GfbV). Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert die Freilassung von 269 geflüchteten Rohingya-Boatpeople in Malaysia. Die Geflüchteten waren gestern festgenommen worden, als ihr Boot in den frühen Morgenstunden nahe der Ferieninsel Langkawi im Nordwesten des Landes landete. „Statt Solidarität schlägt den muslimischen Geflüchteten in diesem muslimischen Land Hass und Ablehnung entgegen.

Die Pandemie macht die traumatisierten Menschen erneut zu Opfern“, erklärte GfbV-Direktor Ulrich Delius am 9. Juni in Göttingen. Rund 100.000 geflüchtete Rohingya aus Myanmar (Burma) haben in Malaysia Zuflucht gesucht, seit im Jahr 2012 völkermordartige Übergriffe auf die Minderheit in ihrer Heimat begannen.

„Seit Ausbruch der Pandemie wird in Malaysia immer häufiger gefordert, keine weiteren Geflüchteten aufzunehmen – aus Sorge, dies könne die Ausbreitung des Virus fördern“, berichtet Delius. „In Petitionen an die Regierung wird die Abschiebung aller Geflüchteten gefordert. In sozialen Medien schlagen ihnen Ablehnung und Hass entgegen.“ Die Behörden hätten daraufhin Razzien gegen illegale Migranten verstärkt, bei denen mindestens 2.000 Geflüchtete festgenommen wurden.

Erst Mitte Mai 2020 hatte die GfbV gemeinsam mit 83 weiteren Nichtregierungsorganisationen aus dem In- und Ausland ein Ende der Welle des Hasses gegen Rohingya in Malaysia gefordert. Inzwischen hat sich ihre Lage auch sozial und wirtschaftlich dramatisch verschlechtert: Rund 80 Prozent der Rohingya, die Arbeitsstellen gefunden hatten, haben sie aufgrund des Virus wieder verloren.

Auf Druck der Öffentlichkeit hatte Malaysias Regierung Anfang April 2020 schon einmal ein Boot mit 202 geflüchteten Rohingya aufgebracht und alle Personen an Bord festgenommen. Insgesamt haben malaysische Behörden seit Jahresbeginn 665 Boatpeople verhaftet, unter ihnen auch Frauen und Kinder.

Mindestens 22 Flüchtlingsboote wurden abgewiesen und wieder auf das Meer hinausgeschickt. Malaysia hat die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet. Entsprechend fühlt sich das Land nicht an die Verpflichtung gebunden, Menschen Schutz zu gewähren, wenn sie vor schwersten Menschenrechtsverletzungen flüchten.