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Hoffnung für die Rohingya?

Ausgabe 295

Screenshot: BBC World News, YouTube

(IPS). Der 15-köpfige UN-Sicherheitsrat (UNSC) ist angesichts des Genozid-Vorwurfes gegen die burmesische Regierung weiterhin paralysiert. Zwischen 730.000 und eine Millionen Rohingya wurde seit der militärischen Repression 2016 gezwungen, ins benachbarte Bangladesch zu fliehen. Ein Team aus UN-Fahndern hat den Umgang der Regierung mit der Minderheit als „beabsichtigten ­Völkermord“ bezeichnet.

Die derzeitige Lähmung des UN-Gremiums lässt sich den beiden Veto-Mitgliedern China und Russland zuschreiben. Sie hat Interventionen des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) und des Internationalen Gerichtshofes (IGH) veranlasst. Es wird erwartet, dass sie über die Gräueltaten zu Gericht sitzen werden.

Obwohl die Richter des Internationalen Strafgerichtshofs im November zugestimmt haben, eine umfassende Untersuchung der Vorwürfe der Massenverfolgung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu genehmigen, ist Burma (oder Myanmar) kein Unterzeichner des Römischen Statuts, das den Internationalen Strafgerichtshof legitimiert.

Auf die Frage, wie effektiv eine Entscheidung gegen Myanmar als Nichtpartei sein würde, sagte Param-Preet Singh, stellvertretender Direktor des Internationalen Justizprogramms bei Human Rights Watch, gegenüber IPS: „Jede Aktion des IStGH würde gegen einzelne Angeklagte gerichtet sein, nicht gegen den Staat. (…) Wenn Ihre Frage lautet, ob Myanmar irgendwelche Verdächtigen ausliefern würde, um der Justiz in Den Haag gegenüberzutreten, wäre es leicht zu sagen, dass die Behörden niemals zusammenarbeiten würden.“

Allerdings wurde das Gleiche auch über die serbischen Kriegsverbrecher Radovan Karadzic, Ratko Mladic und Slobodan Milosevic gesagt. Jeder von ihnen verlor seine Machtposition und fand sich schließlich auf der Anklagebank des Jugoslawien-Tribunals wieder, betonte Singh. „Natürlich war es ein langer und komplexer Prozess, die Angeklagten vor Gericht zu bringen. Genau deshalb ist es schwierig, über den Erfolg der IStGH-Bemühungen zu spekulieren, Einzelpersonen zur Rechenschaft zu ziehen“, erklärte sie.

Dr. Tawanda Hondora ist leitende Direktorin bei World Federalist Movement – Institute for Global Policy (WFM-IGP). Die Organisation koordiniert die Arbeit der Koalition für den Internationalen Strafgerichtshof. Sie sagte gegenüber der Agentur IPS: „Während Myanmar leugnet, dass sich ein Völkermord ereignet habe, hat es sehr wenig zur Verhinderung von Verfolgung, Deportation, Vertreibung, Mord und Folter der Gemeinschaft der Rohingya getan. Handlungen, die einem Genozid gleichkommen könnten.“ Sie hoffe, dass der IGH das Rechtsprinzip bestätige, wonach jede staatliche Partei der Konvention zur Verhinderung von Völkermord das Recht hat, eine andere staatliche Seite anzuklagen, wenn diese dabei scheitere, Völkermordakte zu verhindern und zu bestrafen.

In einer im November veröffentlichten Erklärung erklärte währenddessen der Ankläger des IStGH, Fatou Bensouda: „Ich begrüße die Entscheidung der IStGH-Richter, ­meinen Antrag auf Einleitung einer Untersuchung zur Lage in der Volksrepublik ­Bangladesch / Republik der Union von Myanmar zu genehmigen.“ Die Richter hätten seine Analyse akzeptiert, dass es eine ausreichende Grundlage für die Annahme gibt, wonach Verbrechen gegen die Menschheit sowie Verfolgung aufgrund von Ethnizität und Religion gegen die Rohingya begangen worden seien.

Dr. Simon Adams, leitender Direktor des Globalen Zentrums für die Verpflichtung zum Schutz, sagte gegenüber IPS, man dürfe nicht vergessen, dass Bangladesch einer der Unterzeichnerstaaten des IStGH sei. Jede Anklage durch das Gericht würde bedeuten, dass einige der führenden burmesischen Militärs, die für die Verbrechen verantwortlich seien, nicht mehr ins Ausland reisen können. Sie müssten Angst vor Verhaftung haben und davor, dass sie in Den Haag in einer Gefängniszelle enden. Symbolisch könnte dies auch dazu führen, dass Aung San Suu Kyi endgültig von der Friedensnobelpreisträgerin zur verdächtigen Täterin bei Verbrechen gegen die Menschheit werde.