Friedrich hat Recht: Erleichterung der Ausweisung von Extremisten

Ausgabe 216

(iz). Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich wird oft hart kritisiert. Sein Management der deutschen Islamkonferenz hat nicht nur viele Musli­me in Deutschland nicht überzeugt. Seine ­These vom Islam, der „nicht zu Deutschland gehört“, hat manchen sogar erbost. Die Überwachung von Moscheebesuchern, der Generalverdacht gegen Muslime oder der unge­klärte Einsatz von V-Leuten unter Muslimen wären ande­re Themen, die zu Kontroversen einladen.

Aber manchmal hat auch ein Minister Recht und Vorschläge, die einschlägige Reaktionen hervorrufen, verdienen manchmal zunächst ­etwas Reflektion. Ja, der Satz „Extremisten ausweisen“ ist oft nur populistisches ­Kanonenfutter. Es gibt nur sehr wenige gewaltbereite Extremis­ten, die keinen deutschen Pass haben. Interessier­te Dritte versuchen leider auch, die unbestrit­te­ne Existenz von Psychopathen und ­Kriminel­len mit der allgemeinen Präsenz des Islam in Deutschland zu vermischen.

Fakt ist: In der muslimischen Gemeinschaft sind Extremisten vollkommen isoliert. Der Minister will nun im Interesse der Sicherheit den ­obigen Satz konkretisieren. „Gewaltbereite ­Extremisten, die Religion für ihre Zwecke missbrauchen, ­sollen künftig konkret in den Ausweisungstatbeständen benannt werden“, heißt es in einem minis­te­rialen Entwurf. Ziemlich unpräzise zwar, aber man kann dennoch gut verstehen, um was es geht. Für Muslime ist dies kein wirkliches Problem. Der konkrete Fall liegt auf der Hand: Wer Terrorismus oder Selbstmordattentate öffentlich gutheißt oder propagiert (und kein V-Mann ist), geschweige denn plant oder durchführt, verletzt nicht nur deutsches, sondern auch islamisches Recht. Es ist auch ziemlich logisch, dass derjenige, der Deutsche nicht ausstehen kann, das Land verlassen sollte.

Warum sollte der Staat hilflos zusehen, wie derartige Charaktere in Deutschland ungestört agieren und die öffentliche Stimmung vergiften? Natürlich hat der Staat das Recht – vermutlich sogar die Pflicht –, in nachgewiesenen Fällen zu handeln. Diese Option ist durchaus im Inte­resse der Muslime in Deutschland. Unter den genannten Voraussetzungen kann die Ausweisung von bekannten Extremisten kein Tabu sein. Eine andere Frage ist die Vermischung von Kriminellen einerseits und orthodoxen oder praktizierenden Gläubigen andererseits in der Schnittmenge der „Islamisten“. Hier sollte der Innenminister besser abrüsten und öffentlich mehr Unterscheidungsfähigkeit demonstrieren.