Kommentar: Der arrogante Richter

Ausgabe 295

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(iz).Was unterscheidet den Muslim, der regelmäßig in eine Moschee geht von einem, der es nicht tut? Vor einiger Zeit kam ein ­Jugendlicher zum ersten Mal zu einem ­Vortrag in die Moschee.

Ich sprach über eine Strophe des ersten Dichters, der den Islam auf Türkisch verkündete: Hodscha Ahmed Yesevi. Dieser sagte: „Es ist eine Sunna (Handlungsweise Muhammeds (s)), auch dann, wenn es ein Nichtmuslim ist, schade ihm nicht; Der Ankläger derer, die harten Herzens sind, ist Allah.“ – Die Frage des Neulings verwunderte mich: „Gilt das nicht nur für Muslime?“ – „Was gilt nur für Muslime?“, fragte ich zurück. „Muss ich nicht hart und streng sein zu Nichtmus­limen?“ – „Wo hast du bisher dein Wissen hergenommen?“, fragte ich. „Aus dem Internet, YouTube“, war die Antwort.

Ein Journalist, der anwesend wäre und nur diese Frage gehört hätte, würde daraus machen: Menschen, die in diese Moschee gehen, wird beigebracht, dass sie Andersgläubige streng und hart behandeln müssen…

Einmal wurde ich in eine Moschee eingeladen, die öffentlich in Verruf geraten ist. „Soll ich hingehen oder nicht“, fragte ich mich. Ich entschied mich, hinzugehen. Warum? Der ein oder andere dieser ­Moscheegemeinde wird Ideen vertreten, die ich selbst als radikal bezeichnen würde. Ich zog folgenden Vergleich: Manchmal wundern sich Muslime darüber, dass ich in einer Shisha-Bar mit einem Bruder zusammensitze, der für seinen nicht gerade tugend­haften Lifestyle bekannt ist. Als ob wir selbst sündenlos wären und uns das Paradies ­bereits versprochen worden wäre…

Kisakürek zitiert in seinem Werk „Das Licht, das in die Wüste gesandt wurde“ einen Sufi: „Einen Menschen aufgrund einer Sünde zu verurteilen, ist eine größere Sünde als die Sünde, für die jemand verurteilt wird.“ Ganz gleich, wie sündhaft der Anrufende ist, er hat das Recht zu sprechen. Wer einen ­angeblichen Sünder verurteilt, lässt Allah streng erscheinen, wo Er doch in einem ­Hadith Qudsi sagt: „Verkünde den Sündern frohe Botschaft und ermahne die Auf­rich­tigen (arab. siddiq)!“ Muss es nicht umgekehrt sein? Nein, denn wer augenscheinlich Gutes tut, dem droht die Gefahr der ­Selbstgefälligkeit.

„Magst du mich schmeichelnd je betrügen, dass ich mir selbst gefallen mag, dies sei für mich der letzte Tag“, sagt Goethes Faust sinngemäß. Genau so ist es aus islamischer Perspektive. So wie es mir gleichgültig ist, ob andere Muslime mich nun für einen Sünder halten, so ist es mir ebenso gleichgültig, ob die Öffentlichkeit mich für radikal hält, wenn ich in einer berüchtigten Moschee einen Vortrag halte.

Meine Absicht ist klar: Frieden und Liebe fördern. Goethes Zwilling, Hafis Schirazi, sagt in einem Gedicht, dass wir keine Sünder schelten sollen, da fremde Sünden uns ohnehin nicht angeschrieben werden. Wer meine Absicht nicht kennt, kennt mich nicht. Nichts ist so gut wie ein guter Wille, sagt ­Immanuel Kant. Aber scheinbar ist Kant der deutschen Öffentlichkeit fremd: Tugendwächter stören beim Versuch, Menschen Liebe näher zu bringen.