Menschenrechtler: Muslimische Rohingyas nicht alleine lassen!

Ausgabe 206

(KNA/IZ)- Die Staaten Südostasiens müssen aus Sicht der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) mehr gegen die Verfolgung der islamischen Rohingya in Birma unternehmen und Flüchtlinge der Volksgruppe aufzunehmen. „Die südostasiatische Staatengemeinschaft ASEAN und Bangladesch versagen einmal mehr beim Einsatz für grundlegende Menschenrechte in Birma, wenn sie fliehen­den Rohingya den notwendigen Schutz verweigern“, sagte GfbV-Asienreferent Ulrich Delius in Göttingen.

Er forderte die Regierungen Südostasiens auf, ihren Einfluss bei der birma­nischen Regierung für ein Ende der Verfolgung der ethnischen und religi­ö­sen Minderheit zu nutzen. Man dürfe nicht zulassen, dass extreme Bewegungen und die iranische Führung die Entrechtung der Rohingya für ihre Zwecke missbrauchten. Der Iran hatte die Vereinten Nationen aufgefordert, den Schutz der muslimischen Volksgruppe zu garantieren. Auch in Pakistan und Indonesien protestierten Menschen gegen einen „Genozid“ an Rohingya.

Nach der Ankunft neuer Flüchtlinge über den Seeweg habe Indonesiens Parlamentspräsident Marzuki Alie, der auch Vorsitzender der Interparlamentarischen Versammlung der ASEAN ist, zwar eine Lösung des Rohingya-Problems in Birma gefordert, sagte Delius. Bislang seien jedoch keine Initiativen aus Jakarta gekommen. Bangladesch habe seit 11. Juni mehr als 800 Rohingya-Flüchtlinge abgewiesen und nach Birma zurücküberstellt. Trotz der Berichte über Massenverhaftungen und andauernde Übergriffe gegen Rohingya in Birma wolle Bangladesch die 29.000 offiziell im Land lebenden Flüchtlinge ebenfalls bald zurückschicken, sagte Delius. Behörden und Medien in Bangladesch machten Stimmung gegen die Volksgruppe und „kriminalisieren die Rohingya allein aufgrund ihrer Abstammung“.

Muslime dürfen einige Gebiete nicht betreten, in einigen Gebieten dürfen sie das Haus nicht verlassen. Ab 21 Uhr ist es überall in Burma verboten, dass Rohingya ihre Häuser verlassen. Jedes Jahr müssen sie ein Familienfoto an die Behörden liefern und für jeden Neugeborenen oder Verstorbenen Sondersteuern zahlen. Es wird den Rohingya nicht gestattet, Häuser aus Beton zu bauen oder zu besitzen. Ein Muslim in Burma kann nur dann beruflich selbstständig werden, wenn er einen buddhistischen Partner findet, der, ohne jegliche Anteile zu bringen, automatisch die Hälfte des Gewerbes bekommt. Muslime dürfen staatliche Krankenhäuser etc. nicht besuchen oder benutzen. Auch ist es ihnen nicht erlaubt, ohne die Genehmigung des Staates und der Zahlung einer Sondersteuer zu heiraten. Die Rohingya besitzen nicht einmal Pässe, sondern bekommen besondere Ausweise, die sie als Muslime kennzeichnen.

Neben den offiziell in Lagern des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen UNHCR untergebrachten Rohingya halten sich nach Angaben der GfbV bis zu 450.000 geflohene Angehörige der Volksgruppe illegal in Bangladesch auf. Sie genössen keinerlei Schutz. In Birma gibt es laut der Menschenrechtsorganisation noch rund 800.000 Rohingya.