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Muslime begrüßen Leipziger Urteil

Ausgabe 284

Foto: IZ Medien

(KNA). Der Islamrat für die Bundesrepublik sowie der Zentralrat der Muslime (ZMD) begrüßten beide in Pressemitteilungen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Islamischen Religionsunterricht (IRU) in Nordrhein-Westfalen.
Anlass dazu war die Entscheidung (Az. 6 B 94.18 vom 20.12.2018) des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) über die Nichtzulassungsbeschwerde des Islamrats und des Zentralrats der Muslime (ZMD). Die Kläger hatten die Einrichtung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach in Nordrhein-Westfalen angestrebt.
Mit dem Beschluss hat das Bundesver­waltungsgericht (BVerwG) den Nichtzulassungsbeschwerden des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) und des Islamrats für die BRD stattgegeben und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG Münster) als fehlerhaft aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an dieses zurückverwiesen.
Burhan Kesici, Vorsitzender des Islam­rates, erklärte hierzu: „Die obersten Verwaltungsrichter haben über die Nichtzulassungsbeschwerde des Islamrats und des ZMD hinaus gleich auch das Urteil des Nordrhein-Westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) mitkassiert. Das OVG hat seine Auffassung entscheidungstragend auf unzulässige Gesichtspunkte gestützt. Der Staat darf, wie die Bundesrichter jetzt zutreffend festgestellt haben, die theologische ­Kompetenz nicht vorgeben.“
Der Beschluss sei auch „eine Ansage an die Politik, ihre bisherige Haltung auf den Prüfstand zu stellen“. Die Einrichtung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen und ihre Akzeptanz unter Musliminnen und Muslimen sollte auch der Politik ein wichtiges Anliegen sein. Muslimischen Eltern und ihren Kindern sei es wichtig, dass der Religionsunterricht von islamischen Religionsgemeinschaften verantwortet werde.
Für Aiman Mazyek, dem Vorsitzenden des ZMD, zeige das Urteil die Mängel in der Entscheidungsfindung der vorangegangenen Instanz (dem OVG Münster). „Unser Antrag auf Erteilung des islamischen Religionsunterrichts in NRW ist schon 1994 gestellt worden und seit 1994 kämpfen wir für einen islamischen Religionsunterricht, der gemäß den Vorgaben unserer Verfassung von uns als Religionsgemeinschaft unter staatlicher Aufsicht verantwortet wird.“