Prozess: Dresdner Bombenleger Nino K. gesteht Anschlag auf Moschee

Ausgabe 272

Foto: DITIB

Dresden (dpa). Im Prozess um die Sprengstoffanschläge auf eine Moschee und ein Kongresszentrum (ICC) Ende September 2016 in Dresden hat der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Der 31-Jährige gab am 04. Febaruar zu, vor der Fatih Camii Moschee selbstgebaute Rohrbomben in einem Eimer mit brennbaren Stoffen abgestellt und mittels Zeitschaltuhr gezündet zu haben. „Ich hatte nie vor, Menschen zu verletzen oder gar in die Gefahr des Todes zu bringen“, sagte er zum Vorwurf des Mordversuchs. Es sollte nach seinen Worten einen Feuerball und einen lauten Knall geben – „ich wollte nur ein Zeichen setzen“. Die Anschläge kurz vor der zentralen Feier zum Tag der Deutschen Einheit in Dresden hatten bundesweit Entsetzen ausgelöst.
Er habe kein Licht gesehen und sei davon ausgegangen, dass sich keine Menschen in dem Moscheegebäude befanden, sagte der Angeklagte. Als er später hörte, dass die Familie des Imams da war, sei er schockiert gewesen. „Ich möchte deutlich sagen, dass ich die Tat bereue.“ Auch zur Attacke auf das ICC bekannte er sich schuldig, ohne Details zu nennen. Der Angeklagte ließ keine Nachfragen zu seiner Erklärung zu.
Laut der zehnseitigen Anklageschrift hatte der Belüftungsmonteur Ende September 2016 vor der Tür der Dresdner Fatih-Moschee drei selbstgebaute Rohrbomben in einem Eimer mit brennbaren Stoffen und Flüssigkeiten abgestellt und mittels Zeitschaltuhr gezündet. Das Gotteshaus befindet sich nur wenige Hundert Meter von seiner Wohnung entfernt.
Auch deshalb habe er gewusst, dass sich die vierköpfige Familie des Imam in der Wohnung hinter der Tür befand, sagte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts. Zu schwerwiegenderen Folgen sei es nur deshalb nicht gekommen, weil der Spreng- und Brandsatz nicht vollständig gezündet habe. Anschließend habe der Mann auf dem Dach des Kongresszentrums einen weiteren Sprengsatz gezündet. Auch dort sei es bei Sachschaden geblieben.
Für den Prozess hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Dresden bis Anfang April zunächst zwölf weitere Sitzungstage anberaumt.