Niedersachsen: Bundesweit erste Lehrerlaubnis für muslimische Religionslehrer ist fertiggestellt

Hannover (Schura Niedersachsen). Der Beirat für den islamischen Religionsunterricht des Bundeslandes Niedersachsen hat mit dem 5. 06. 2012 bundesweit die erste Lehrerlaubnis für muslimische Religionslehrer fertig gestellt.

Der islamische Religionsunterricht, der in einigen Bundesländern als bekenntnisorientierter Religionsunterricht für Muslime an öffentlichen Schulen eingeführt werden soll, nimmt immer mehr konkrete Formen an. Insbesondere Niedersachsen und NRW sind hier Vorreiter.

In Niedersachsen soll er nach einem mittlerweile neun Jahre dauernden erfolgreichen Modellversuch mit dem Schuljahr 2013/14 beginnen, wie Kultusministers Dr. Althusmann erklärte.  Voraussetzung dafür war unter anderem die Gründung eines Beirates, der die Religionsgemeinschaften vertritt. Jeweils zwei Vertreter der beiden Landesverbände Ditib und Schura sind Mitglieder in diesem Beirat – damit vertreten sie in Niedersachsen über 90% der dort lebenden muslimischen Gemeinschaften.

Eine wichtige Aufgabe des Beirates ist es, den Lehrkräften für islamischen Religionsunterricht die Lehrbefugnis, die so genannte Idschaza, zu erteilen – ähnlich der Vocatio oder Missio canonica für den christlichen Religionsunterricht. Dafür war es nötig, transparente Kriterien aufzustellen, die Richtschnur sind für angehende Lehrkräfte und den Schulkindern und Eltern, die durch die beiden Verbände vertreten werden, Vertrauen in die Pädagogen und dieses neue Unterrichtsfach schenken sollen.

Mit der Arbeit an der Lehrerlaubnis hat der Beirat Neuland betreten, da es bisher bundesweit keine Lehrerlaubnis für muslimische Religionslehrer gab. Nach einer Diskussionsphase mit konstruktiver und leider auch wenig sachlicher Kritik konnte die Lehrerlaubnisordnung nunmehr verabschiedet werden. Nicht nur muslimische Theologen und Religionspädagogen wurden zu Rate gezogen, sondern auch Erfahrungen und Wissen seitens Vertretern der Kirchen, des niedersächsischen Kultusministeriums und  seitens Staatskirchenrechtlern genutzt, die diesen Prozess kritisch, konstruktiv und wirklich kooperativ begleitet haben.

Religionsunterricht hat im Fächerkanon der Schule einen besonderen Platz. Er geht über die reine Vermittlung von Wissen hinaus, er ist ein Angebot, Orientierung zu geben und Sinn zu stiften. Damit geht er die Lehrenden wie die Lernenden persönlich etwas an. Religionsunterricht ist nicht nur geprägt von pädagogischer und fachlicher Kompetenz, er ist auch geprägt von Persönlichkeit und Haltung der Lehrerin und des Lehrers zu alltäglichen oder essentiellen Fragen des Lebens.

Mit der Lehrerlaubnis möchte der Beirat diese verantwortungsvolle Tätigkeit der Lehrkräfte würdigen und unterstützen und eine hohe Qualität des Unterrichts anstreben.

Für den geplanten islamischen Religionsunterricht werden mit Beginn des Schuljahres 2013/14 weitere Lehrerinnen und Lehrer benötigt. Der Beirat ermutigt daher ausdrücklich alle interessierten Lehrkräfte für den Erwerb der Lehrbefähigung für den islamischen Religionsunterricht, um möglichst vielen muslimischen Schülern diesen Unterricht zu ermöglichen, auf den sie schon so lange gewartet haben.

Die Lehrbefähigung kann eingesehen werden unter www.Beirat-IRU-N.de.

Zur Debatte über die „Idschaza“ in Niedersachsen:
Stellungnahme des Interdisziplinären Zentrums für Islamische Religionslehre (IZIR) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen Nürnberg.