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Nordrhein-Westfalen muss Islamunterricht neu regeln

Seit 2012 gibt es in NRW muslimischen Religionsunterricht, obwohl muslimische Dachverbände noch gar nicht als Religionsgemeinschaft gelten. Die Frist für den Beirat, der ersatzweise über Lehrinhalte bestimmt, läuft bald aus.
Düsseldorf (KNA). Trotz ihrer Konflikte mit dem Moscheeverband DITIB will die nordrhein-westfälische Landesregierung den islamischen Religionsunterricht fortführen. Schon seit dem vergangenen Jahr arbeite sie „intensiv an der Zukunft des islamischen Religionsunterrichts“, teilte ein Sprecher des NRW-Schulministeriums in Düsseldorf auf Anfrage mit. Es gelte, das Fach in deutscher Sprache schrittweise auszubauen. Bis Ende des laufenden Schuljahres Mitte Juli werde zu klären sein, auf welcher Grundlage es angeboten werden könne.
Ende Juli 2019 läuft in dem bevölkerungsreichsten Bundesland das sogenannte Beiratsmodell für den Islamunterricht aus. Überlegungen für eine Anschlussregelung hütet die schwarz-gelbe Landesregierung gegenwärtig wie ein Staatsgeheimnis. Bisher erteilt ein Beirat die Lehrerlaubnis für muslimische Religionslehrer. Zudem macht er die inhaltlichen Vorgaben für den Islamunterricht. Jeweils vier Vertreter bestimmen die Verbände und weitere vier die Landesregierung.
Während die FDP zu Oppositionszeiten eine strikte Trennung zwischen der DITIB und Religionsunterricht forderte, hüllt sich die von ihr gestellte Schulministerin Yvonne Gebauer nun in Schweigen. Tatsächlich befürchten Bildungspolitiker, dass ein muslimischer Religionsunterricht ohne Mitwirkung der DITIB als größtem muslimischen Verband in Deutschland an Akzeptanz bei den Eltern verlieren könnte.
Als Rot-Grün 2012 den muslimischen Religionsunterricht mit der auf sieben Jahre befristeten Beiratslösung startete, gab es die Hoffnung, dass die Islamverbände bis 2019 als Religionsgemeinschaft anerkannt werden könnten. Damit hätten die islamischen Organisationen wie die Kirchen den Bekenntnisunterricht selbst verantworten können. Doch nach fünf Jahren prüft die Düsseldorfer Staatskanzlei immer noch, ob es sich bei der DITIB juristisch und soziologisch um eine Religionsgemeinschaft handelt.
In Baden-Württemberg ist soeben das vom Land vorgeschlagene Stiftungsmodell für die Fortführung des muslimischen Religionsunterrichts am Widerstand der DITIB und der Islamischen Glaubensgemeinschaft gescheitert. Dieses Nachfolge-Modell greife „massiv in die Religionsfreiheit und in das Selbstbestimmungsrecht“ der islamischen Organisationen ein, ließ die DITIB verlauten.
SPD-Oppositionsführer Thomas Kutschaty warnt die Landesregierung davor, die muslimischen Kinder „in die falschen Arme“ zu treiben. Der Lehrermangel beim islamischen Religionsunterricht sei alarmierend. Tatsächlich erhielten im Schuljahr 2017/2018 nur 19.400 der landesweit 414.970 muslimischen Schüler Religionsunterricht. Wenn Schwarz-Gelb nicht endlich für ausreichend Personal sorge, prophezeit Kutschaty, „dann schafft sie heute die Probleme von morgen“.