NRW und Bayern wollen Verschleierungsverbot vor Gericht

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Berlin (KNA). Nordrhein-Westfalen und Bayern setzen sich für ein Verschleierungsverbot vor Gericht ein. Einen entsprechenden gemeinsamen Gesetzesantrag haben im Bundesrat vorgestellt. „Der Rechtsstaat braucht den freien Blick ins Gesicht“, sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU). Gerichte seien verpflichtet, mit allen Mitteln die Wahrheit herauszufinden.
Bei Zeugenvernehmungen müsse das Gericht wissen, wen es vor sich habe und die Glaubwürdigkeit beurteilen können, erklärte Bausback. „Dies kann nur gelingen, wenn das Gericht die Gestik und Mimik des Zeugen berücksichtigt.“ Die Burka oder der Nikab seien mit einer „akribischen, gewissenhaften Suche nach Wahrheit“ unvereinbar.
Der Gesetzesantrag sieht vor, dass Verfahrensbeteiligte ihr Gesicht vor Gericht weder ganz noch teilweise verhüllen dürfen. Für Frauen, die aus religiösen Gründen ihr Gesicht mit einem Nikab oder einer Burka verhüllen, wäre dieses Verbot zwar ein Eingriff in die Religionsfreiheit, heißt es in der Begründung. Doch aus Sicht von NRW und Bayern wäre dieser Eingriff gerechtfertigt. Ausnahmen von dem Verbot sind etwa zum Zeugenschutz vorgesehen.
Der Vorschlag setzt laut Bundesrat einen Beschluss der Justizministerkonferenz vom Juni dieses Jahres um. Bereits vor zwei Jahren hatte die Länderkammer demnach die Bundesregierung dazu aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zu prüfen. Seit Juni 2017 sind den Angaben zufolge Gesichtsverhüllungen bei Beamten und in der Bundeswehr verboten, seit Oktober 2017 auch für Autofahrer. Darüber hinaus gibt es länderspezifische Regelungen etwa für Schulen und Hochschulen. Richter können ein Verschleierungsverbot bislang dagegen nur in Einzelfällen anordnen.