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Religionsunterricht: Muslimische Dachverbände scheitern mit Klage vorm OVG Münster

Grafik: Redaktion

Münster (KNA). Der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland und der Zentralrat der Muslime in Deutschland sind auch weiterhin nicht als Religionsgemeinschaften anzusehen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Donnerstag, 09. November, in einem Revisionsverfahren. Danach haben sie auch keinen Anspruch auf einen allgemeinen islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen nach ihren Grundsätzen.
Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Die Kläger können aber eine Nichtzulassungsbeschwerde erheben, über die das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) in Leipzig entscheiden müsste.
Ausschlaggebend für die Entscheidung war nach Angaben des Vorsitzenden Richters insbesondere, dass in beiden Dachverbänden laut deren Satzung eine reale Durchsetzung von religiösen Lehrautoritäten bis in die untersten Ebenen der Mitgliedsverbände und Moscheegemeinden hinein nicht gegeben sei. Hinzu komme, dass der Zentralrat nicht als zuständig angesehen werde, identitätsstiftende Aufgaben wahrzunehmen. Beide Kriterien waren zuvor vom Bundesverwaltungsgericht als notwendig für eine Anerkennung als Religionsgemeinschaften formuliert worden.
Die beiden Verbände hatten auf Einführung eines allgemeinen islamischen Religionsunterrichts an Schulen in NRW geklagt. Dazu müssen sie vom Staat wie die Kirchen als Religionsgemeinschaft anerkannt sein. Wegen der fehlenden Anerkennung hat das Land 2012 einen provisorischen Islamunterricht eingeführt. Über Form, Inhalt und die Lehrerlaubnis für die Pädagogen bestimmt ein Beirat, in denen Islamverbände und das Schulministerium Vertreter entsenden. Die Übergangslösung gilt bis 2019.
Die nordrhein-westfälische Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) begrüßte den Abschluss des Gerichtsverfahrens. Über den Klageweg sei die Frage nicht zu beantworten, welche Akteure beim islamischen Religionsunterricht einzubinden sind. Das Land sei angesichts von rund 400.000 muslimischen Schülern in NRW entschlossen, islamischen Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht von hierzulande ausgebildeten Lehrern auf Deutsch anzubieten.
Der Islamrat kritisierte den Richterspruch. Es sei die Chance verpasst worden, den islamischen Religionsunterricht „auf juristisch solide Beine zu stellen“, erklärte der Vorsitzende Burhan Kesici. Sein Verband werde über das weitere Vorgehen beraten. Das Beiratsmodell stehe „verfassungsrechtlich auf sehr dünnem Eis“.
Dem Urteil vorausgegangen war ein fast 20-jähriger Rechtsstreit. Die ursprüngliche Klage stammt aus dem Jahr 1998. In mehreren Instanzen war den Verbänden der Status als Religionsgemeinschaft abgesprochen worden. 2005 hob das BVerwG in Leipzig das letzte OVG-Urteil auf und verwies den Fall nach Münster zurück.
Eine Prüfung der Verfassungstreue, ebenfalls Voraussetzung für die Erlaubnis zur Unterrichtserteilung, wurde vom OVG jetzt nicht mehr vorgenommen.