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Soziologe: Uneinigkeit beim Thema Religion

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Berlin (KNA). Der Religionssoziologe Detlef Pollack sieht eine wachsende Distanz zwischen einer liberalen Rechtsprechung in religiösen Fragen und Vorbehalten in der Bevölkerung vor allem gegenüber dem Islam. So habe das Bundesverfassungsgericht etwa mit Blick auf Kopftuchverbote für Lehrerinnen und rituelle Schlachtgebote zu Gunsten der Religionsfreiheit entschieden, sagte Pollack am 4. September in der Berliner Katholischen Akademie. Zugleich schreibe eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung dem Islam negative Eigenschaften wie Fanatismus und Gewaltbereitschaft zu.

Grundsätzlich seien die meisten Deutschen nach Umfragen zwar für Respekt und Toleranz gegenüber Religionen und Weltanschauungen, so der Münsteraner Professor für Religionssoziologie. Dies gelte aber nicht mit Blick auf den Bau von „Moscheen und Minaretten“.

Pollack äußerte die Vermutung, dass ein solcher gesellschaftlicher Trend sich langfristig auch auf Politik und Rechtsprechung auswirken könne. Er plädierte dafür, das religionsfreundliche Staatskirchenrecht in Deutschland beizubehalten. „Eine laizistische Politik würde die Integration der nichtchristlichen Religionsgemeinschaften nicht fördern“, erklärte Pollack.

Der islamische Theologe Serdar Kurnaz sagte, dass für weitere Fortschritte bei der Integration der Muslime ein Dachverband als Verhandlungspartner des Staates förderlich wäre. Für einen solchen Verband sei ein „festgeschriebener Grundkonsens“ notwendig, betonte der Juniorprofessor für Islamische Theologie an der Universität Hamburg. Die dafür erforderliche theologische Expertise könnten die Einrichtungen für Islamische Theologie an den deutschen Hochschulen liefern.

Die stellvertretende Direktorin der Stiftung Neue Synagoge Berlin – Centrum Judaicum, Chana Schütz, wandte sich gegen überzogene Forderungen nach Assimilation. Religiöse Vorschriften wie die Beschneidung von Jungen und das Schächten von Tieren seien für Juden „nicht verhandelbar“, betonte Schütz.

Pollack, Kurnaz und Schütz sprachen bei einer Tagung zu religionsrechtlichen Fragen aus Anlass der Jubiläen der Weimarer Reichsverfassung, des Grundgesetzes und des Mauerfalls.