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Amnesty International: Licht und Schatten im Bericht 2023

Amnesty International Bürgerrechte Deutschland

Amnesty International und die Bertelsmannstiftung haben in aktuellen Berichten die Lage von Bürger- und Minderheitenrechte bewertet. Dabei gibt es in Deutschland viel zu tun. (iz). Am 27. März veröffentliche die […]

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Amnesty: Aggression gegen die Ukraine stoppen

Aggression Ukraine Geopolitik

Russlands Einmarsch in die Ukraine ist ein Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen, ein Akt der Aggression und damit ein Völkerrechtsverbrechen.

Berlin (Amnesty). „Ich möchte zu Hause leben und rausgehen können, wann ich will. Wir warten auf das Ende, aber wir wissen nicht, auf welches Ende.“ Maryna ist 75 Jahre alt und lebte mit ihrem Ehemann in der ukrainischen Stadt Charkiw. Beide mussten im März 2022 fliehen, weil die russische Armee die Stadt angriff.

Der 11-jährige Oleksandr* wurde im April 2022 gewaltsam von seiner Mutter getrennt, als russische Truppen Mariupol überfielen. Er erzählte später Amnesty: „Sie brachten meine Mutter in ein anderes Zelt. (…) Sie sagten mir, dass man mir meine Mutter wegnehmen würde (…) Ich habe seitdem nichts mehr von ihr gehört.“

Viele Menschen in der Ukraine haben ähnliches Leid erfahren. Die Bevölkerung ist seit Beginn des russischen Angriffskrieges am 24. Februar 2022 den zerstörerischen Angriffen russischer Truppen ausgesetzt. Millionen Menschen sind auf der Flucht.

Aufruf von Amnesty: Aggression gegen die Ukraine stoppen

Das russische Militär begeht wieder und wieder Kriegsverbrechen. Amnesty hat zahlreiche davon dokumentiert und in Berichten veröffentlicht. Dazu zählen Vertreibung und Folter, Verschleppungen oder außergerichtliche Hinrichtungen. Russische Luftangriffe treffen Wohnhäuser, Krankenhäuser oder Schulen und töten Zivilist*innen – auch das sind Kriegsverbrechen. Die Verantwortlichen für diese Gräueltaten müssen vor Gericht gestellt werden.

Russlands Einmarsch in die Ukraine ist ein Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen, ein Akt der Aggression und damit ein Völkerrechtsverbrechen. Die russische Führung greift die Ukraine, aber auch die internationale Ordnung an, zu deren Grundwerten seit Ende des Zweiten Weltkrieges das Gewaltverbot und die Menschenrechte gehören. Das dürfen wir nicht zulassen.

Die russische Führung muss den Angriffskrieg gegen die Ukraine sofort stoppen. Fordere mit uns weiterhin ein Ende des Angriffskrieges!

Link zum Aufruf:
https://www.amnesty.de/allgemein/kampagnen/russland-angriffskrieg-stoppen?etcc_med=Newsletter&etcc_cmp=Russland-Angriffskrieg-stoppen&etcc_ctv=Ein-Jahr-Angriffskrieg-gegen-die-Ukraine-stoppen&etcc_var=Aktions-NL&the=Ukraine&dat=KW08&j=73928&sfmc_sub=66517324&l=45_HTML&u=1120445&mid=536000658&jb=27

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Iran-Proteste: Zweiter Demonstrant hingerichtet. Amnesty spricht von getöteten Kindern

Währung

Teheran (dpa/iz). Im Iran ist nach Angaben der Staatsmedien ein zweiter Demonstrant im Zuge der systemkritischen Proteste hingerichtet worden. Der wegen „Kriegsführung gegen Gott“ angeklagte Madschid-Resa R. wurde am Montag in der Stadt Maschad im Nordosten des Landes öffentlich gehängt, wie die staatliche Nachrichtenagentur Irna berichtete.

Der Mann soll während der Proteste im November zwei Mitglieder der berüchtigten paramilitärischen Basidsch-Miliz mit einem Messer ermordet haben. Das Gericht hatte ihm „Kriegsführung gegen Gott“ vorgeworfen und ihn gemäß islamischer Rechtsauffassung zum Tode verurteilt.

Bereits am vergangenen 8. Dezember war der Rap-Musiker Mohsen S. hingerichtet worden. Er soll ein Basidsch-Mitglied mit einer Waffe angegriffen, Schrecken verbreitet und eine Straße blockiert haben. Seine Hinrichtung wurde im In- und Ausland scharf verurteilt. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International bezeichnete das Verfahren zum Todesurteil als „unfairen Scheinprozess“. Insgesamt stehen Medienberichten zufolge mindestens 25 Demonstranten auf der Todesliste der iranischen Justiz – zwei von ihnen wurden bereits hingerichtet.

Über die Entwicklungen im Iran beraten an diesem Montag in Brüssel die Außenminister der EU-Staaten. Es wird erwartet, dass bei dem Treffen weitere Sanktionen gegen Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverletzungen beschlossen werden. Damit soll auf die anhaltend brutale Unterdrückung der Proteste in dem Land reagiert werden.

Amnesty: Sicherheitskräfte töteten mindestens 44 Kinder

„Neue Recherchen von Amnesty International belegen, dass die iranischen Sicherheitskräfte bei der Niederschlagung der landesweiten Proteste mindestens 44 Minderjährige getötet haben und die Behörden die Familien zum Schweigen zwingt“, erklärte die Menschenrechtsorganisation heute in Berlin. 34 der Kinder seien mit scharfer Munition ins Herz, in den Kopf oder in andere lebenswichtige Organe getroffen worden. In mindestens 13 Fällen hätten die Behörden die Angehörigen zu schriftlichen Stellungnahmen oder Videoaufnahmen gezwungen, in denen sie die Sicherheitskräfte von jeglicher Schuld am Tod ihrer Kinder freisprechen mussten.

„Informationen von Amnesty International deuten darauf hin, dass Angehörige willkürlich festgenommen wurden, dass ihnen damit gedroht wurde, die Leichname der Kinder an einem unbekannten Ort zu begraben, und dass den Eltern damit gedroht wurde, sie oder Geschwisterkinder zu töten, zu vergewaltigen, festzunehmen oder anderweitig zu schädigen.“

Katja Müller-Fahlbusch, Expertin für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International in Deutschland, saget: „Den Familien wurden nicht nur ihre geliebten Kinder genommen, sondern ihnen wird weiterer unmenschlicher Schmerz zugefügt, indem sie gezwungen werden, über die wahren Hintergründe des Todes und die Täter zu schweigen oder zu lügen.“ Der jüngst beschlossene UN-Untersuchungsmechanismus müsse diese Fälle dokumentieren und aufarbeiten, um die Täter internationalem Recht entsprechend zur Rechenschaft zu ziehen.

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Amnesty dokumentiert Gewalt im Iran und fordert Untersuchung

Währung

Schläge, Tritte und scharfe Munition: Amnesty International spricht von massiver Gewalt von Sicherheitskräften gegen Demonstranten im Iran und fordert eine UN-Untersuchung. Für Journalisten wird es derweil immer schwerer, über die Proteste zu berichten.

Teheran/Berlin (dpa). Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat Gewalt gegen Demonstranten im Iran dokumentiert und fordert eine internationale Untersuchung. Sicherheitskräfte setzten etwa scharfe Munition, Schrotkugeln und andere Metallgeschosse ein. Es gebe zudem Berichte über massive Schläge sowie geschlechtsspezifische und sexualisierter Gewalt gegen Frauen, teilte die Organisation am Donnerstag mit.

Amnesty habe zudem den Tod von Dutzenden Frauen, Männern und Kindern dokumentiert, gehe aber von einer noch höheren Zahl von Todesopfern aus. Staatsmedien berichten bislang von mehr als 40 Toten. Die Tötung von Demonstranten müsse im Rahmen eines UN-Mechanismus untersucht werden, forderte Amnestys Generalsekretärin Agnès Callamard.

Im Iran dauern die Proteste derweil an. Sie waren vor mehr als zehn Tagen durch den Tod der 22 – jährigen Mahsa Amini ausgelöst worden und richten sich inzwischen gegen das islamische System im Iran. Eine weitere Journalistin, die über die Demonstrationen berichten wollte, wurde festgenommen, wie am Donnerstag bekannt wurde. Die reformorientierte „Hammihan“-Zeitung berichtete im Nachrichtenkanal Telegram, dass Elahe Mohammadi zunächst von der Justizbehörde einbestellt, aber schon auf dem Weg dorthin festgesetzt worden sei.

Genaue Angaben zur Anzahl der inhaftierten Journalisten gibt es nicht, aber die Rede ist von Dutzenden. Darunter ist Nilufar Hamedi  –  die Reporterin der Reformzeitung „Shargh“ war die erste, die den Tod von Masha Amini publik gemacht hatte.

Die Sittenpolizei hatte Amini wegen ihres angeblich „unislamischen Outfits“ festgenommen. Seit der Islamischen Revolution im Jahr 1979 gelten im Iran strenge Kleidungsvorschriften für Frauen. Was genau nach Aminis Festnahme geschah ist unklar. Die junge Frau war ins Koma gefallen und am 16. September in einem Krankenhaus gestorben. Kritiker werfen der Moralpolizei vor, Gewalt angewendet zu haben. Die Polizei weist die Vorwürfe zurück und spricht von Herzversagen.

Die Familie Amini soll die mutmaßlich involvierten Polizisten nach Angaben ihres Anwalts inzwischen angezeigt haben. Seit dem Tod der 22-Jährigen demonstrieren landesweit Menschen gegen den repressiven Kurs des islamischen Systems. Als Reaktion hat die Regierung den Zugang zum Internet stark eingeschränkt  –  Informationen dringen nur schwer nach außen.

Präsident Ebrahim Raisi stimmte in einem Fernsehinterview am Mittwochabend einerseits versöhnliche Töne an, kündigte aber zugleich erneut ein hartes Vorgehen gegen Demonstranten an. Man sollte die „Toleranzschwelle“ auch mit Blick auf Proteste erhöhen, so Raisi. Er sprach zudem von einer möglichen Reform von Gesetzen, ließ dabei jedoch offen welche. Raisi warnte aber auch: Die Polizei werde konsequent gegen „Randalierer“ vorgehen.

Die Proteste finden landesweite Unterstützung, viele befürchten aber auch langfristig Chaos oder gar einen Bürgerkrieg. Wegen der Situation müssen Händler ihre Läden ganz oder früher schließen. Hinzu kommt die Internetsperre, die de facto alle Online-Geschäfte lahmgelegt hat. Das schadet der iranischen Wirtschaft, die ohnehin schon unter internationalen Sanktionen leidet. Unklar ist bislang, was das Ergebnis der Proteste sein könnte. Der Umsturz des Systems scheint bislang unrealistisch, auch weil weder im In –  noch im Ausland eine ernstzunehmende Opposition existiert.

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Menschenrechtler fordern: Abschiebungsstopp in Kriegs- und Krisengebiete beschließen

Grenze migration

Amnesty International fordert die Innenminister anlässlich ihrer am Mittwoch beginnenden Herbsttagung auf, Abschiebungsstopps in Kriegs- und Krisengebiete wie Syrien und Afghanistan zu beschließen. Zudem plädiert die Menschenrechtsorganisation für umfassende Landesaufnahmeprogramme, um den Nachzug gefährdeter Afghan_innen zu ihren Verwandten zu gewährleisten.

BERLIN (Amnesty International). Amnesty International forderte von der Innenministerkonferenz, einen Abschiebungsstopp nach Syrien und Afghanistan zu beschließen. Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland, sagte: „Die Lage in Afghanistan und Syrien ist weiterhin so katastrophal, dass niemand aus Deutschland dorthin abgeschoben werden kann. Das Argument, es brauche keinen Abschiebungsstopp, weil de facto gerade nicht abgeschoben wird, lässt völlig außer Acht, dass die Unsicherheit gerade für mehrfach traumatisierte Geflüchtete mehr als zermürbend ist.“

Die Menschenrechts- und Sicherheitslage in Afghanistan und Syrien mache einen generellen Abschiebungsstopp unerlässlich. In Syrien seien besonders abgeschobene Geflüchtete gefährdet, wegen des vermeintlichen „Überlaufens zum Feind“ ins Visier genommen zu werden. Amnesty International dokumentiert in dem im September veröffentlichten Bericht „You are going to your death“, wie syrische Rückkehrer_innen gefoltert, misshandelt und willkürlich verhaftet wurden. Syrische Geheimdienstmitarbeiter ließen sie teils verschwinden oder verübten sexuelle Gewalt an den ehemals Geflüchteten.

Beeko sagte hierzu: „Es gibt keine sicheren Regionen in Kriegs- und Krisengebieten, vor allem nicht für abgeschobene Geflüchtete. Wir appellieren an die Innenminister und -senatoren, für alle Menschen aus Syrien und Afghanistan, die in Deutschland sind, endlich Rechtssicherheit zu schaffen, indem Abschiebungsstopps für beide Länder beschlossen werden.“

Zusätzlich bedarf es umfassender Landesaufnahmeprogramme für afghanische Flüchtlinge. Auf diese Weise kann auch der Nachzug von Angehörigen außerhalb der Kernfamilie ermöglicht werden.

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Syrien: Geheimdienste foltern laut Amnesty International zurückgekehrte Flüchtlinge

Syrische Geheimdienste haben zurückgekehrte Flüchtlinge inhaftiert, gefoltert und verschwinden lassen – das dokumentiert ein neuer Bericht von Amnesty International. Die Menschenrechtsorganisation fordert die internationale Staatengemeinschaft dazu auf, Menschen aus Syrien internationalen Schutz zu gewähren und keine Abschiebungen nach Syrien durchzuführen. Die europäischen Regierungen müssen zudem auf Länder wie die Türkei und den Libanon hinwirken, Menschen nicht nach Syrien abzuschieben.

Den Bericht finden Sie hier.

BERLIN (Amnesty International). Syrische Geheimdienste haben Syrer_innen, die nach ihrer Flucht in ihre Heimat zurückgekehrt sind, inhaftiert, gefoltert und verschwinden lassen, so Amnesty International in dem am Dienstag veröffentlichten Bericht „You’re going to your death“. Der Bericht dokumentiert schwerste Menschenrechtsverletzungen, die syrische Geheimdienstangehörige an 66 Zurückgekehrten, darunter 13 Kinder, begangen haben. Neben sexualisierter Gewalt und anderen Misshandlungen dokumentierte Amnesty International fünf Todesfälle; in weiteren 17 Fällen ist der Verbleib der Menschen bis heute nicht bekannt.

Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland, sagt: „Amnesty International hat kontinuierlich in den vergangenen Jahrzehnten in Syrien systematische Folter, Verschwindenlassen und außergerichtliche Hinrichtungen dokumentieren müssen. Die militärischen Auseinandersetzungen mögen in zahlreichen Landesteilen nun nachgelassen haben – die systematischen Menschenrechtsverletzungen der syrischen Regierung, wie Misshandlungen, Folter und Mord, gehen aber weiter. Dieser jüngste Bericht belegt, dass syrische Behörden weiter schwerste Menschenrechtsverletzungen begehen.“

Syrien ist nicht sicher. Nirgends

Amnesty International kommt anhand der im Bericht dokumentierten Fälle zu dem Schluss, dass es für Rückkehrende nirgendwo in Syrien sicher ist. Das bedeutet, dass jede Rückführung nach Syrien zum jetzigen Zeitpunkt gegen das Non-Refoulement-Verbot verstößt.

Beeko sagt: „Die erschütternden Aussagen in unserem Bericht sind ein Beleg dafür, dass Syrien kein sicherer Ort für Rückkehrer_innen ist. Sie zeigen im Gegenteil: Die Geheimdienste haben es gezielt auf zurückgekehrte syrische Flüchtlinge abgesehen – sie sind in besonderer Gefahr.“

Vor dem Hintergrund der abnehmenden kämpferischen Auseinandersetzungen in Syrien wollen sich einige Aufnahmeländer ihrer Schutzpflicht für Menschen aus Syrien entziehen. In Deutschland wurde der Abschiebungsstopp nach Syrien bereits Ende 2020 nicht verlängert. In Dänemark sitzen Syrer_innen in Abschiebungshaft, nachdem ihr Schutzstatus widerrufen wurde. Im Libanon und in der Türkei, wo Flüchtlinge unter prekären Bedingungen leben und Diskriminierung ausgesetzt sind, üben die Regierungen zunehmend Druck auf Syrer_innen aus, damit sie zurückkehren.

Beeko sagt: „Es verstößt gegen das Völkerrecht, Menschen in ein Land abzuschieben, in dem sie Gefahr laufen, verschleppt und gefoltert zu werden. Genau das ist aber in Syrien der Fall. Alle Regierungen bleiben in der völkerrechtlichen Pflicht, geflüchteten Syrer_innen internationalen Schutz zu gewähren. Amnesty International fordert, jede Praxis einzustellen, die Menschen direkt oder indirekt zur Rückkehr nach Syrien zwingt. Die Bundesregierung sollte auf Länder wie die Türkei und den Libanon einwirken, damit Menschen aus Syrien weiter Zuflucht gewährt wird. Abschiebungen in die Hände staatlicher syrischer Folterer – ob aus der Türkei, dem Libanon oder aus Deutschland – sind verantwortungslos, völkerrechtlich verboten und menschlich widerwärtig.“

Hintergrund

Der Bericht dokumentiert schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen an Flüchtlingen, die zwischen Mitte 2017 und Frühjahr 2021 unter anderem aus Deutschland, Frankreich, der Türkei, Jordanien und dem Libanon nach Syrien zurückgekehrt sind. Amnesty International führte 41 Interviews mit Syrer_innen, darunter Rückkehrende, deren Angehörige, Freund_innen und Anwält_innen sowie Mitarbeiter_innen von Hilfsorganisationen.

Amnesty International dokumentierte 24 Fälle, in denen Menschen aufgrund ihrer Flucht massiven Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren. In einigen Fällen wurden Rückkehrende allein deshalb verfolgt, weil sie sich in Landesteilen Syriens aufgehalten hatten, die von der Opposition kontrolliert worden waren.

Die Menschenrechtsorganisation dokumentierte 14 Fälle von sexualisierter Gewalt durch Sicherheitskräfte. In sieben Fällen handelte es sich dabei um Vergewaltigungen, betroffen waren fünf Frauen, ein Teenager und ein fünfjähriges Mädchen. Die Sicherheitskräfte verübten die Gewalt an Grenzübergängen oder bei Verhören in Hafteinrichtungen.

Insgesamt dokumentierte Amnesty International 59 Fälle von Männern, Frauen und Kindern, die nach ihrer Rückkehr in Syrien willkürlich festgenommen wurden. 33 Menschen wurden in Haft oder während eines Verhörs gefoltert oder anderweitig misshandelt. Die Menschenrechtsorganisation dokumentierte außerdem 27 Fälle von Verschwindenlassen. In fünf von diesen Fällen wurden die Familienangehörigen schließlich informiert, dass ihre Angehörigen in Haft gestorben waren. Der Verbleib von weiteren 17 Menschen ist nach wie vor unbekannt.

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Menschenrechtler und Forscher fordern Abschiebestopp nach Afghanistan

Hannover/Berlin (KNA/iz). Angesichts des Vormarsches der Taliban haben Menschenrechtler von Amnesty International sowie der Migrationsforscher Gerald Knaus ein Ende der Abschiebungen aus Deutschland nach Afghanistan gefordert.

Mehr als die Hälfte der Bezirke in Afghanistan steht schon unter Kontrolle der Taliban, viele weitere sind umkämpft. Die dritte Welle der Covid-19-Pandemie verschärft die humanitäre Situation im Land zusätzlich. Die Lage am Hindukusch ist dramatisch und wird sich aller Voraussicht nach weiter verschlechtern.

Die afghanische Regierung hat bereits im Juli die europäischen Staaten aufgefordert, vorläufig keine Abschiebungen mehr durchzuführen. Zahlreiche Staaten sind dieser Aufforderung bereits nachgekommen. Auch die Grenzschutzagentur Frontex hat Anfang August bekanntgegeben, keine Abschiebungen nach Afghanistan mehr unterstützen zu wollen.

Zudem hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer Eilentscheidung am 2. August eine Abschiebung aus Österreich nach Kabul, die ursprünglich gemeinsam mit Deutschland stattfinden sollte, mit Verweis auf die dortige Sicherheitslage gestoppt.

„Viele Regierungen in Europa haben inzwischen die Abschiebungen eingestellt“, sagte Knaus dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Zudem gibt es ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, dass eine Abschiebung aus Österreich verbietet.“ Er fände also, auch Deutschland sollt die Abschiebungen einstellen. Symbolpolitik, die innenpolitisch motiviert sei, „weil gerade Wahlkampf ist, ist fehl am Platz“.

Szenarien, wonach Europa sich auf eine ähnliche große Migrationsbewegung wie im Jahr 2015 einstellen müsse, nannte Knaus absurd: „In den ersten sechs Monaten dieses Jahres sind 600 Afghanen irregulär nach Griechenland gekommen. Es ist absurd, angesichts dieser geringen Zahl von einer massiven Fluchtbewegung zu reden. Das ist populistische Panikmache.“ 

Derzeit kämen über die Türkei, also die Hauptroute für Afghanen, kaum noch Menschen nach Europa. „Das kann sich ändern, aber momentan lässt sich aus den Zahlen kein Trend ablesen“, so der Migrationsexperte.

Europa: Die Menschenrechtsorganisation veröffentlicht Bericht über Diskriminierung von Muslimen. Von Sulaiman Wilms

(iz). Manche Organisationen und Einzelpersonen genießen so einen guten Ruf, dass ihre Wortmeldungen gehört werden. Dazu gehört auch die Menschenrechtsorgani­sation Amnesty International, die sich seit Jahrzehnten um die Rechte diskrimi­nierter Menschen bemüht. Umso genau­er sollten die europäischen ­Rechtsstaaten, die im Vergleich zu anderen eine gute Menschenrechtsbilanz haben, hinhören, wenn eine NGO wie Amnesty auf Diskrimierungen von Muslimen hinweist. Eine gute Nachricht gibt es aber für die deutschen Muslime: Im Vergleich zu anderen, ausgewählten EU-Staaten ­wurden der Bundesrepublik keine gesonderten Kapitel gewidmet.

In ihrem Bericht „Choice and Prejudice (Wahlfreiheit und Vorurteil)“ beklagt Amnesty in einem Ende April vorgestellten Bericht die „Diskriminierung von Muslimen in Europa“ und forderte gleichzeitig von der EU und ihren Mitgliedern einen verstärkten Einsatz dage­gen. „Vor allem am Arbeitsplatz oder in der Schule würden Muslime häufig benachteiligt und am Tragen religiöser Kleidung, wie beispielsweise Kopftüchern gehindert“, hieß es in dem am 24. April in Brüssel veröffentlichten Report der Menschenrechtsorganisation. Ein solches Verbot könne zum Ausschluss von muslimischen Mädchen von der Ausbil­dung führen.

Der Amnesty-Bericht befasst sich mit der Situation in Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Spanien und der Schweiz und dokumentiert Beispiele von Diskri­minierung aufgrund von Religion oder Glauben sowie den Einfluss auf das ­Leben von Muslimen. Demnach hätten Belgien, Frankreich und die ­Niederlande die Gesetze gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz noch immer nicht vollständig umgesetzt. „Anstatt, dass gegen ­solche Vorurteile gekämpft wird, schwimmen politische Parteien und öffentliche Vertreter zu oft mit dem Strom, um ­diese Stimmungen auf der Suche nach Wähler­stimmen auszunutzen“, sagte Marco Perolini, der bei Amnesty für Diskriminie­rung zuständig ist.

Namentlich das Tragen von religiösen und kulturellen Symbolen beziehungsweise Bekleidungen sei Teil der Meinungs- und Glaubensfreiheiten. „Und die Rechte stehen allen Glaubensüberzeugungen gleichermaßen zu“, so Perolini.

Neben der Diskriminierung von Indi­viduen beziehungsweise Gruppen steht der Bau von Orten der Anbetung im Blickpunkt des Amnesty-Berichts. „Das Recht zum Bau von Gebetsstätten ist ein Kernelement der Religions- und Glaubensfreiheit, die in einigen europäischen Staaten eingeschränkt wird – trotz der staatlichen Verpflichtung, sie zu schützen, zu respektieren und ihre Erfüllung zu ermöglichen.“

CIA-Gefängnisse: Vorwürfe gegen Ex-Geheimdienstchef Polens

Warschau (dpa). Gegen den ehemaligen Geheimdienstchef Polens sind Medienberichten zufolge Ermittlungen im Zusammenhang mit der Einrichtung geheimer CIA-Gefängnisse eingeleitet worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann unter anderem Amtsmissbrauch und illegaler Freiheitsberaubung vor, wie die «Gazeta Wyborcza» am Dienstag berichtete.

Zwei ehemalige Guantanamo-Häftlinge hatten den Vorwurf erhoben, sie seien in einem Geheimgefängnis in Nordostpolen inhaftiert worden. Dort und in anderen geheimen Haftanstalten in Ostmitteleuropa sollen Terrorverdächtige auch gefoltert worden sein.

Die Ermittlungen sollen dem Bericht zufolge bereits Anfang des Jahres aufgenommen worden sein. Wegen des streng geheimen Themas seien die Informationen aber erst jetzt durchgesickert. Der einstige Geheimdienstchef, der heute als Universitätsdozent arbeitet, wollte die Berichte nicht kommentieren, da es um die Sicherheit des Staates gehe.

Auch ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft lehnte jeden Kommentar ab. «Die Ermittlungen zu angeblichen CIA-Gefängnissen sind ein Staatsgeheimnis, das die Herausgabe von Informationen nicht erlaubt», sagte Behördensprecher Mateusz Martyniuk der polnischen Nachrichtenagentur PAP.

Polen hatte sich ebenso wie Litauen und Rumänien geweigert, am Dienstag Berichterstatter zu einer Diskussion über geheime CIA-Gefängnisse ins Europaparlament zu schicken. Begründet wurde die Weigerung ebenfalls damit, dass das Thema der Geheimhaltung unterliege.

Die polnische Staatsanwaltschaft hatte im August 2008 Ermittlungen aufgenommen, weil die frühere polnische Regierung einer Einrichtung von CIA-Geheimgefängnissen in den Jahren 2002 bis 2003 zugestimmt haben soll. Zum Stand der Ermittlungen gibt es keine öffentlichen Angaben. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hatte im Jahr 2005 erstmals auf mögliche Geheimgefängnisse für Terrorverdächtige in Polen und anderen Staaten in Ostmitteleuropa hingewiesen.