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Landtagswahlen in Hessen und Bayern: Verbände rufen zur Stimmabgabe auf

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Landtagswahlen: Am 8. Oktober wird in Hessen und Bayern gewählt. Muslimische Organisation riefen zur Wahlbeteiligung auf.

Köln/Berlin (dpa/iz). Am kommenden Sonntag wird in den bevölkerungsreichen westdeutschen Bundesländern Bayern und Hessen ein neuer Landtag – und damit eine neue Landesregierung – gewählt. Spannende Fragen dabei sind bspw. das Abschneiden der AfD sowie ein mögliches Einziehen der freien Wähler in das Wiesbadener Landesparlament.

Landtagswahlen: Zentralrat der Muslime ruft zur Wahl auf

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD), eines der sieben Mitglieder im Koordinationsrat der Muslime (KRM) rief am Freitag „die Bürgerinnen und Bürger muslimischen Glaubens“ auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Pressebild: Zentralrat der Muslime in Deutschland

Der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD), Aiman Mazyek, sagt dazu: „Wir sind Teil Deutschlands, und wir unterstreichen in unseren Gemeinden mit unserer Aktion ‘Meine Stimme zählt’ unsere Verantwortung als Deutsche und als Muslime, für unsere Demokratie und den Erhalt unserer freiheitlichen Grundordnung einzustehen. Jede Stimme, die nicht abgegeben wird, ist zudem eine Stimme für die falsche Seite, die eine gefährliche Spaltung in unser Land bringt.“

„Deutsche Staatsbürger muslimischen Glaubens bewerten die Demokratie und das Funktionieren des politischen Systems in Deutschland positiver als der Durchschnitt der Bürger. Dies geht aus einer älteren Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach hervor. So halten 81 Prozent der muslimischen Bürger die Demokratie für die beste Staatsform, im Vergleich zu 70 Prozent der Gesamtbevölkerung“, hieß es in einer diesbezüglichen Pressemitteilung des ZMD.

Dabei merkte der Zusammenschluss von einzelnen Vereinen und Verbänden an, dass die bisherige Wahlbeteiligung stimmberechtigter MuslimInnen in der Bundesrepublik vergleichsweise niedrig sei.

Das liege unter anderem daran, weil „kaum eine politische Partei nachhaltig die Interessen der Muslime vertritt oder als Korrektiv von Diskussionen fungiert, wo auf Kosten der Muslime antimuslimische Ressentiments geschürt oder Muslime ausschließlich dann erwähnt werden, wenn es um den sog. ‘Islamismus’ und ‘innere Sicherheit’ geht“.

Foto: Martin Kraft, via Wikimedia Commons | Lizenz: CC BY-SA 3.0

DITIB-Hessen fordert „aktive Teilnahme an den Landtagswahlen“

Zeitgleich forderte der DITIB-Landesverband in Hessen die BürgerInnen des Bundeslandes dazu auf, sich an der Stimmabgabe zu beteiligen.

„Im Besonderen richtet sich der Wahlaufruf an die Gemeindemitglieder sowie Bürgerinnen und Bürger muslimischen Glaubens, die im Angesicht ihrer Verantwortung vor dem Menschen und vor Gott aufgerufen sind, sich für eine vielfältige demokratische Gesellschaft einzusetzen.“

Diese Wahl böte die Möglichkeit, die Anliegen der muslimischen Community im Bundesland vorzutragen. So lasse sich gewährleisten, „dass ihre Stimmen gehört und berücksichtigt werden, so etwa beim Religionsunterricht, bei der Seelsorge und den Wohlfahrtsdiensten“.

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Islamunterricht in Bayern 2023: Es grenzt an Realitätsflucht

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Beim Islamunterricht gibt es in Bayern immer noch kein bekenntnisorientiertes Angebot für Muslime. (iz). Dass Politiker die eigenen Leistungen gern etwas überbewerten, ist nicht neu. Aber die Lobpreisungen, mit denen […]

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Bayerische AfD wegen radikaler Chat-Inhalte unter Druck

Muslimfeindlichkeit Expertenkreis

München (dpa/iz). Die bayerische AfD gerät wegen eines internen Chats mit teilweise radikalen Inhalten massiv unter Druck. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sieht damit die Frage nach Beobachtung einzelner Abgeordneter und der Partei als Ganzes neu gestellt. Grüne und SPD nannten eine Beobachtung der AfD unabdingbar.

Der Bayerische Rundfunk zitierte am Mittwoch aus Inhalten einer geschlossenen Telegram-Gruppe mit dem Namen „Alternative Nachrichtengruppe Bayern“, die BR-Reportern zugespielt worden seien. Mit in der Gruppe sind demnach auch große Teile der Landtagsfraktion, der bayerischen AfD-Bundestagsgruppe und des Landesvorstands.

„Ohne Umsturz und Revolution erreichen wir hier keinen Kurswechsel mehr“, schrieb laut BR-Bericht etwa ein AfD-Kreisvorsitzender. Ein weiterer AfD-Mann, der inzwischen Mitglied im AfD-Landesvorstand ist, schrieb dem BR zufolge: „Bekämpft bitte (oder auch gefälligst) mit dem vielen Geld, das ihr vier lange, weitere Jahre egal in welcher Partei bekommt, das Deutschland meuchelnde System. Das erwarten unsere Wähler. Der Widerstand der Straße würde es euch danken.“ In einer weiteren Nachricht heißt es laut BR-Bericht: „Denke, dass wir ohne Bürgerkrieg aus dieser Nummer nicht mehr rauskommen werden.“

Der neue AfD-Landesvorsitzende, der Bundestagsabgeordnete Stephan Protschka, bestätigte der Deutschen Presse-Agentur die Existenz der Gruppe. Allerdings stehe diese nicht in der Verantwortung beziehungsweise Verwaltung der AfD Bayern. Protschka erklärte zudem: „Es gab keine Diskussionsbeiträge, bei denen zu Umsturz und/oder Gewalt aufgerufen wurde.“ Hätte es solche Aufrufe gegeben, hätten die Inhaber oder Administratoren, die fürs Mitlesen verantwortlich seien, den Verfasser gesperrt, da sei er sich sicher.

„Es war eine öffentliche Gruppe, in der auch Nichtmitglieder der AfD eintreten konnten“, erklärte Protschka. „Sie wurde jetzt vorübergehend auf geschlossen umgestellt.“ In AfD-Kreisen war von mehr als 250 Gruppenmitgliedern die Rede. Fast alle Beiträge in der Gruppe seien vernünftigen Inhalts und beträfen das politische Tagesgeschäft.

Herrmann nannte die Chats erschreckend. „Sie machen deutlich, dass offensichtlich gerade in den Führungsgremien der AfD auch Leute unterwegs sind, auch Parlamentarier, die offensichtlich Gewalt überhaupt nicht ausschließen, die ernsthaft über Bürgerkrieg und ähnliches nachdenken“, sagte er am Rande einer Landtagssitzung in München. Der Verfassungsschutz werde den Chat, wenn er die Unterlagen denn bekomme, sorgfältig auswerten. Es stelle sich die Frage, inwieweit die betreffenden Abgeordneten beobachtet werden müssten – auch wenn dafür normalerweise besondere Anforderungen zu erfüllen seien – und „inwieweit daraus dann auch sich zusätzliche Argumente für eine Beobachtung der AfD insgesamt ableiten“.

Generalstaatsanwaltschaft prüft Protokolle

Die Generalstaatsanwaltschaft München prüft nun die Äußerungen. Übernommen wird das von der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft, wie ein Sprecher der Ermittlungsbehörde am Donnerstag auf Anfrage mitteilte.

Eine Prüfung durch eine Staatsanwaltschaft ist nicht gleichbedeutend mit einem Ermittlungsverfahren. Zunächst wird überprüft, ob eine Straftat vorliegen könnte. Ein Administrator der Gruppe ist der Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Stephan Protschka. Dieser hatte erklärt: „Es gab keine Diskussionsbeiträge, bei denen zu Umsturz und/oder Gewalt aufgerufen wurde.“

Der bayerische Verfassungsschutz beobachtet bislang nicht den AfD-Landesverband als solchen, sondern die Jugendorganisation JA, den ehemaligen „Flügel“ – das Sammelbecken der völkischen Strömung in der AfD – sowie einzelne als rechtsextrem geltende Parteimitglieder. Das teilte ein Sprecher der Behörde mit.

Ob und was der Verfassungsschutz in Sachen Chatgruppe unternimmt, ließ die Behörde offen, betonte jedoch: „Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz geht jederzeit und eigeninitiativ auf Grundlage seines gesetzlichen Auftrags ihm bekanntwerdenden Hinweisen auf extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen nach.“ Diese würden gründlich geprüft – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen werde die nachrichtendienstliche Beobachtung von Einzelpersonen und Personenzusammenschlüssen aufgenommen.

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Bayern: Verfassungsgericht weist AfD-Klage gegen Unterricht ab

München (KNA) Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen Eilantrag der AfD gegen die Einführung von „Islamischem Unterricht“ an den Schulen des Freistaats abgewiesen.

Das vom Landtag vor der Sommerpause beschlossene Wahlpflichtfach kann demnach zum neuen Schuljahr eingerichtet werden. Wie das Gericht am 27. August in München mitteilte, wurde die von der AfD und einer weiteren Person beantragte vorläufige Außervollzugsetzung abgewiesen.

Im Fall des AfD-Eilantrags machten die Richter auf grundsätzliche Mängel aufmerksam. Die Abgeordneten in der Partei hätten während den Gesetzesberatungen keine verfassungsrechtlichen Zweifel erhoben, sondern lediglich „unspezifische rechtliche Bedenken geltend gemacht sowie politische Vorbehalte gegen den Islamischen Unterricht vorgetragen“. Auch mit Blick auf eine von dem zweiten Antragsteller angekündigte Popularklage äußerte das Gericht „erhebliche Zweifel“ an deren Zulässigkeit.

Der als Wahlpflichtfach nicht nur für muslimische Schüler ausgestaltete Islamische Unterricht „dürfte verfassungsrechtlich grundsätzlich als zulässig anzusehen sein“, heißt es in der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs.

Die Richter konnten demnach weder eine Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebots und des Gleichheitsgrundsatzes noch eine Beeinträchtigung individueller Freiheitsrechte von Schülern und deren Eltern erkennen. 

Den „Islamischen Unterricht“ gibt es in Bayern seit dem Schuljahr 2009/10. An dem Modellversuch waren 350 Schulen beteiligt. Etwa 16.500 Schüler nahmen teil. Gegenwärtig stehen bayernweit rund 100 entsprechend ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung. Ab September kann das neue Wahlpflichtfach alternativ zum Ethikunterricht an rund fünf Prozent aller Schulen bis zur 10. Klasse angeboten werden.

Dokumentation: Presseerklärung der Islamischen Gemeinde Penzberg e.V. zur neuerlichen Erwähnung im Verfassungsschutzbericht

(PM IGP). Wir bedauern, dass alle Versuche, das Innenministerium von einer erneuten Erwähnung im Verfassungsschutzbericht 2010 abzubringen, nur eingeschränkten Erfolg hatten. Hohe und höchste Repräsentanten der Religionsgemeinschaften, Diplomaten sowie führende […]

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"IZ-Begegnung" mit Imam Benjamin Idriz von der Islamischen Gemeinde Penzberg

(iz) Dass die Entwicklung des Islam in Deutschland augenblicklich auf der Stelle tritt, ist mittlerweile eine Ansicht, die nicht nur von wenigen geäußert wird. Es ist sicherlich einfach, diesen Missstand […]

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