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DITIB als relevanter Bildungs-Akteur

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Imam-Ausbildung und Religionsunterricht: Der Moscheeverband DITIB setzt sein Engagement fort. (iz). Jenseits aller Debatten, Streitigkeiten und Kritik seitens der deutschen Politik hat sich der größte Moscheeverband in der Bundesrepublik, die […]

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„Import” von Imamen – ein langsamer Abschied

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Imame sollen schrittweise sämtlich in Deutschland ausgebildet werden. Verbände wie DITIB und die IGMG wollen langfristig umstellen. (IZ/KNA). Eigentlich ist das längst innermuslimischer Konsens, zumindest in der jüngeren Generation: Eine […]

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Landtagswahlen in Hessen und Bayern: Verbände rufen zur Stimmabgabe auf

landtagswahlen

Landtagswahlen: Am 8. Oktober wird in Hessen und Bayern gewählt. Muslimische Organisation riefen zur Wahlbeteiligung auf.

Köln/Berlin (dpa/iz). Am kommenden Sonntag wird in den bevölkerungsreichen westdeutschen Bundesländern Bayern und Hessen ein neuer Landtag – und damit eine neue Landesregierung – gewählt. Spannende Fragen dabei sind bspw. das Abschneiden der AfD sowie ein mögliches Einziehen der freien Wähler in das Wiesbadener Landesparlament.

Landtagswahlen: Zentralrat der Muslime ruft zur Wahl auf

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD), eines der sieben Mitglieder im Koordinationsrat der Muslime (KRM) rief am Freitag „die Bürgerinnen und Bürger muslimischen Glaubens“ auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Pressebild: Zentralrat der Muslime in Deutschland

Der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD), Aiman Mazyek, sagt dazu: „Wir sind Teil Deutschlands, und wir unterstreichen in unseren Gemeinden mit unserer Aktion ‘Meine Stimme zählt’ unsere Verantwortung als Deutsche und als Muslime, für unsere Demokratie und den Erhalt unserer freiheitlichen Grundordnung einzustehen. Jede Stimme, die nicht abgegeben wird, ist zudem eine Stimme für die falsche Seite, die eine gefährliche Spaltung in unser Land bringt.“

„Deutsche Staatsbürger muslimischen Glaubens bewerten die Demokratie und das Funktionieren des politischen Systems in Deutschland positiver als der Durchschnitt der Bürger. Dies geht aus einer älteren Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach hervor. So halten 81 Prozent der muslimischen Bürger die Demokratie für die beste Staatsform, im Vergleich zu 70 Prozent der Gesamtbevölkerung“, hieß es in einer diesbezüglichen Pressemitteilung des ZMD.

Dabei merkte der Zusammenschluss von einzelnen Vereinen und Verbänden an, dass die bisherige Wahlbeteiligung stimmberechtigter MuslimInnen in der Bundesrepublik vergleichsweise niedrig sei.

Das liege unter anderem daran, weil „kaum eine politische Partei nachhaltig die Interessen der Muslime vertritt oder als Korrektiv von Diskussionen fungiert, wo auf Kosten der Muslime antimuslimische Ressentiments geschürt oder Muslime ausschließlich dann erwähnt werden, wenn es um den sog. ‘Islamismus’ und ‘innere Sicherheit’ geht“.

Foto: Martin Kraft, via Wikimedia Commons | Lizenz: CC BY-SA 3.0

DITIB-Hessen fordert „aktive Teilnahme an den Landtagswahlen“

Zeitgleich forderte der DITIB-Landesverband in Hessen die BürgerInnen des Bundeslandes dazu auf, sich an der Stimmabgabe zu beteiligen.

„Im Besonderen richtet sich der Wahlaufruf an die Gemeindemitglieder sowie Bürgerinnen und Bürger muslimischen Glaubens, die im Angesicht ihrer Verantwortung vor dem Menschen und vor Gott aufgerufen sind, sich für eine vielfältige demokratische Gesellschaft einzusetzen.“

Diese Wahl böte die Möglichkeit, die Anliegen der muslimischen Community im Bundesland vorzutragen. So lasse sich gewährleisten, „dass ihre Stimmen gehört und berücksichtigt werden, so etwa beim Religionsunterricht, bei der Seelsorge und den Wohlfahrtsdiensten“.

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Imamausbildung der DITIB geht weiter

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Die Imamausbildung der DITIB hat die vierte Phase für die ersten AbsolventInnen abgeschlossen.  (DITIB). Die insgesamt 32 Teilnehmer (22 w./10 m.) der Ausbildung zum islamischen Religionsbeauftragten haben im Juni die […]

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DITIB-Jugendverband BDMJ wählt neuen Vorstand

Jugendverband Jugendarbeit BDMJ

Jugendverband: Vertreter der Landesverbände der DITIB-Jugendorganisation entscheiden sich für neue Führung.

Köln. Landesjugendverbände des Moscheeverbands DITIB haben in ihrer Vollversammlung in Köln den neuen Vorstand des BDMJ (DITIB Bundesjugendvorstand) gewählt. 

Die DITIB-Jugendorganisation ist der mitgliederstärkste muslimische Jugendverband in Deutschland. Sie engagiert sich seit neun Jahren in der Jugendarbeit. Und ist das Sprachrohr von jungen MuslimInnen aus knapp 900 Moscheegemeinden und 100 weiteren Vereinen der gesamten Republik.

Foto: DITIB Zentralmoschee Köln

Jugendverband will Alltag junger Muslime ändern

Die Vision des Verbands lautet: „Alltag von Muslimischen Jugendlichen ändern.“ Er tritt nach eigenen Angaben für die Mitbestimmung und Mitverantwortung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, insbesondere bei Bildung und Erziehung ein. Er unterstützt und fördert junge Menschen, sodass sie ihren Platz in der pluralistischen Gesellschaft einnehmen können.

Der scheidende Vorsitzende, Mustafa Salih Durdubaş, bedankte sich bei den Jugendvertretern für Ihren Einsatz und blickte hoffnungsvoll in die Zukunft: „In den letzten zwei Jahren haben wir versucht uns sichtbar zu machen. Unsere Basis zu erreichen. Dies läuft aktuell.“

Foto: Vereint im Islam 2013

Viele Herausforderungen

Es gäbe viele Herausforderungen in der Jugendarbeit. Aber er sei sich sicher, dass die DITIB-Jugend „sehr gut aufgestellt“ seien und zukünftig „viele wichtige Meilensteine“ erreichen werden.

„Ich bin allen Vorstandsmitgliedern aus den Gemeinden und den Landesjugendverbänden dankbar. Die DITIB Jugend hat noch viel vor sich, aber ich freue mich die Entwicklung der DITIB Jugend zu verfolgen. Dabei wünsche ich dem neuen Vorsitzenden Taha Taşkıran und seinem Team viel Erfolg und Allah’s Segen.“

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Fast ein halbes Jahr beschwerdefreier Muezzinruf in Köln

Muezzin

Auch im Ramadan gälten die vereinbarten Bedingungen zum Muezzinruf. Eine Anfrage zur Ausweitung des Rufes über das Freitagsgebet liege der Stadt nicht vor.

Köln (KNA/iz). Der vor fast einem halben Jahr eingeführte öffentliche Muezzinruf in Köln hat sich ohne Probleme etabliert. „Im Moment liegen der Stadt Köln keine Beschwerden seitens Anwohnenden oder Bürger*innen vor“, sagte ein Sprecher der Stadt auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Muezzin: Gebetsruf problemfrei

Die DITIB-Zentralmoschee im Stadtteil Ehrenfeld erfülle alle Auflagen zum Lärmschutz. Auch im Ramadan gälten die vereinbarten Bedingungen zum Muezzinruf. Eine Anfrage zur Ausweitung des Rufes über das Freitagsgebet liege der Stadt nicht vor.

Foto: Raimond Spekking | Lizenz: CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Im vergangenen Jahr hatte Köln ein auf zwei Jahre angelegtes Pilotprojekt gestartet, wonach der Muezzinruf in islamischen Gemeinden unter Auflagen ertönen darf. Die Stadt begründete den Schritt mit der Religionsfreiheit. An der Zentralmoschee erklang der Ruf erstmals am 14. Oktober über zwei Lautsprecher im Innenhof.

Die maximal fünfminütige Gebetsaufforderung ist seitdem immer freitags von 12.00 bis 15.00 Uhr zu hören – je nach Jahreszeit und Sonnenstand. Außerhalb des Moscheegeländes darf der Ruf 60 Dezibel und damit Gesprächslautstärke nicht überschreiten. Für mögliche Beschwerden muss eine Ansprechperson benannt sein.

Begrenztes Interesse bei anderen Gemeinschaften

Bislang hätten keine weiteren Gemeinden die Erlaubnis für den Ruf beantragt, sagte ein Stadtsprecher dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstag). Im vergangenen Jahr hatten rund zehn weitere Moscheen Interesse an dem Projekt bekundet. Deutschlandweit gibt es der DITIB zufolge etwa 250 Moscheen, an denen der Muezzin offiziell ruft. Die Kölner Zentralmoschee habe aber einen höheren Symbolwert.

Foto: Creative Images, Shutterstock

Nach der Vorstellung des Projekts war eine bundesweite Debatte entflammt. Kritiker warnten vor einer unzulässigen Bevorzugung einer Minderheit. Zudem könnten konservative oder frauenfeindliche Strömungen in den Gemeinden gestärkt werden. Auch sei die DITIB der verlängerte Arm des türkischen Staats.

Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) wertete das Projekt als Zeichen gegenseitiger Akzeptanz: „Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird.“

Deutsche Debatten um den Ruf des Muezzins

Seit der Ankündigung von Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker, muslimischen Gemeinden den öffentlichen Gebetsruf (arab. adhan) zu erlauben, kannte die Debatte kein Halten mehr: In unzähligen Gastbeiträgen und Interviews haben echte und vermeintliche „Experten“ in den vergangenen Tagen kundgegeben, warum ihrer Meinung nach der Adhan erlaubt oder verboten werden sollte.

Die einen argumentieren mit persönlichen Erfahrungen, die zweiten machen den Muezzinruf abhängig von der Erfüllung integrationspolitischer Forderungen, die dritten reihen einfach plumpe Klischees aneinander. Das mag alles sehr interessant sein, für die Frage aber, ob Muslime zum Gebet rufen dürfen, ist es letztlich unerheblich. Denn die Antwort darauf ist eindeutig: Natürlich dürfen sie.

Der Grund hierfür steht in Art. 4 des Grundgesetzes. In Absatz 1 heißt es: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich“. Absatz 2 fügt hinzu: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ Dass diese grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit auch öffentliche Gebetsrufe abdeckt, haben Gerichte immer wieder bestätigt.

Foto: Deutscher Bundestag, Thomas Köhler, photothek.net

Maßgeblich ist hierfür ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1968, wonach die Religionsfreiheit „extensiv“ zu interpretieren sei:  „Zur Religionsausübung gehören danach nicht nur kultische Handlungen und Ausübung sowie Beachtung religiöser Gebräuche wie Gottesdienst, Sammlung kirchlicher Kollekten, Gebete, Empfang der Sakramente, Prozession, Zeigen von Kirchenfahnen, Glockengeläute, sondern auch religiöse Erziehung, freireligiöse und atheistische Feiern sowie andere Äußerungen des religiösen und weltanschaulichen Lebens.“

Auch die Bundesregierung kennt das Recht auf Muezzinruf. In einer Antwort auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema „Islam in Deutschland“ aus dem Jahr 2000 schreibt sie: „Der islamische Gebetsruf als Betätigung einer Glaubensüberzeugung im Sinne der Bekenntnisfreiheit und der freien Religionsausübung wird durch Artikel 4 Abs. 1 und 2 GG geschützt.“

Gegner von Muezzinruf und/oder Glockenläuten argumentieren häufig, dass Religionsfreiheit der Gläubigen dann ein Ende finden müsse, wenn die Religionsfreiheit von Dritten, also zum Beispiel von Anwohnern, gefährdet sei. Doch das ist sie nicht.

Entgegen dem landläufigen Verständnis begründet die „negative Religionsfreiheit“ kein Recht darauf, von religiösen Bekundungen unbehelligt zu bleiben. Sie bedeutet lediglich, dass niemand zu religiösen Bekenntnissen oder Praktiken gezwungen werden darf.

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Viel Freude, leise Töne: Erster öffentlicher Muezzinnruf in Köln

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Rund 3.000 Menschen sind am Freitag zum ersten öffentlichen Muezzinruf an der DİTİB-Zentralmoschee in Köln gekommen. Die Stimmung war andächtig und freudig. Doch es gab auch Kritik.

Köln (KNA). Dicht gedrängt steht eine Traube von Menschen um Muezzin Mustafa Kader. Es ist 13.25 Uhr, als der Imam auf dem Innenhof der DİTİB-Zentralmoschee in Köln seinen Gebetsruf anstimmt, der auch über zwei Lautsprecher auf der Freifläche ertönt. Kader wird genau 2 Minuten und 36 Sekunden rufen – und damit die von der Stadt vorgeschriebene Höchstdauer von 5 Minuten deutlich unterschreiten. Zahlreiche Smartphones filmen den Religionsbeauftragten, einige Anwesende haben Tränen in den Augen.

Schätzungsweise 3.000 Menschen sind zu der Premiere am Freitag gekommen – dem ersten öffentlichen Muezzinruf in Köln. Dass die Gebetsaufforderung nun auch außerhalb der Moschee ertönen darf, empfänden sie als Ehre, sagen zwei junge Frauen der Katholischen Nachrichten-Agentur. „Ich finde das fair, weil in vielen muslimischen Ländern ja auch die Kirchenglocken klingen“, ergänzt ein junger Mann.

„Heute sehe ich das Lächeln auf den Gesichtern der Gemeindemitglieder“, so der Direktor des Moscheeforums Murat Şahinarslan. Die Mühe, sich bei einem Pilotprojekt der Stadt Köln zu bewerben, habe sich gelohnt. „Man ist euphorisch und sehr, sehr glücklich darüber.“

Vor rund einem Jahr hatte die Stadt das Projekt gestartet, wonach der Muezzinruf unter Auflagen einmal pro Woche für maximal fünf Minuten ertönen darf. Interessierte Gemeinden müssen vorab ein Schallgutachten vorlegen, die Nachbarschaft informieren und eine Person für Beschwerden ernennen. Bislang hat nur die Zentralmoschee die nötigen Schritte ergriffen; etwa zehn weitere Gemeinden haben Interesse bekundet.

Die Stadt begründete ihr Projekt vor allem mit der Religionsfreiheit. Dennoch hagelte es Kritik. Dass ausgerechnet an einer Einrichtung der DİTİB der erste öffentliche Muezzinruf ertönen durfte, sorgte weit über Stadtgrenzen hinaus für Unmut. Der deutsch-türkische Moscheeverband verfolge die Agenda des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, warnte zum Beispiel Islamexperte Ahmad Mansour im Deutschlandfunk. Solche Argumente weist DİTİB-Vertreter Zekeriya Altuğ zurück. Der Verband leide unter einem „falschen Image“, sagte er bei einer Infoveranstaltung am Donnerstagabend. Seiner Schätzung nach gibt es deutschlandweit bereits etwa 250 Moscheen, an denen der Muezzin offiziell ruft. Köln sei also kein Pionier, die Zentralmoschee habe jedoch einen hohen Symbolwert.

Proteste, wie sie die Zentralmoschee zum Besuch des türkischen Präsidenten erlebt hatte, bleiben während des Muezzinrufs aus. In der Nähe des Gebetshauses erinnert lediglich ein gutes Dutzend Demonstranten an die religiös begründete Unterdrückung von Frauen im Iran. Ihre Rufe – und der Verkehrslärm der viel befahrenen Venloer Straße – übertönen den Muezzin fast vollständig. Außerhalb des Moscheegeländes darf sein Ruf den Auflagen der Stadt gemäß 60 Dezibel nicht überschreiten. Das ist etwa so laut wie ein Gespräch.

Anwohnerinnen und Anwohner finden sich kaum unter den Schaulustigen. Auch zu der Infoveranstaltung am Donnerstagabend waren nur wenige Menschen aus der Nachbarschaft gekommen. Eine Frau beschwerte sich, Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) habe das Modellprojekt „aus der Hinterhand“ umgesetzt. „Warum ist man da nicht im Vorfeld im Dialog gewesen?“, fragte sie. An der DİTİB oder dem Ruf an sich gab es zumindest an diesem Abend jedoch keine Kritik.

An der Zentralmoschee darf der Ruf des Muezzin nun zunächst für zwei Jahre über die Lautsprecher erklingen. Die beiden 55 Meter hohen Minarette sind ohnehin nicht begehbar. Nach Auslaufen des Vertrags wollen Kommune und DİTİB die Lage bewerten. „Eine Vorreiterrolle zu spielen und zu sehen, dass der Dialog mit der Stadt klappt, ist eigentlich nur toll“, meint Murat Şahinarslan. „Der Muezzinruf gibt den Menschen das Gefühl, dass sie in Köln und in Deutschland angekommen sind.“

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DITIB-Bundesvorsitzender Türkmen tritt ab

Köln (iz). Wie die DITIB-Pressestelle am 30.8. meldete, tritt der Bundesvorsitzende des Moscheeverbands, Kazım Türkmen, nach vierjähriger Amtszeit wieder ab. Er werde solange in seinem Amt verbleiben, bis die Generalversammlung der Vereinigung einen Vorstand gewählt hat. In seiner Abwesenheit soll er durch seinen Stellvertreter Atasoy vertreten werden.

Türkmen wurde am 13.08.2018 vom türkischen Amt für religiöse Angelegenheiten (Diyanet) mit seinem Amt betreut. Nun wolle er sich wie andere auch neuen Tätigkeiten in der Türkei widmen.

Das aus der Vergangenheit der türkischen Migration nach Deutschland stammende System der Entsendung und befristeten Tätigkeit türkischer Religionsvertreter ist seit einigen Jahren von Muslimen in Deutschland in Frage gestellt worden. Es müsse diskutiert werden, so nachdenkliche Stimmen, ob diese Praxis einer Diaspora noch funktioniere angesichts der Beheimatung von MuslimInnen und Islam in Deutschland. (ak)

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Vom Willen zur Verbundenheit. Der Gebetsruf provoziert Reaktionen

(iz). Zweifellos wird die Pandemie als ein Ereignis in die Geschichte eingehen, das die Digitalisierung der Gesellschaft vorangetrieben hat. Das soziale Leben findet heute in den Sphären des Netzes statt. […]

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Widersprüche interessieren nicht

(iz). Nach den Ereignissen in der ­Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof und den sich anschließenden öffentlichen Diskussionen müssen wir festhalten, dass unser Land, unsere Gesellschaft, ein gravierendes und in seiner unheilvollen […]

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