Drohnen 2023: Die Himmel über Kampfzonen füllen sich zusehends

Drohne

Militärische Drohnen schwärmen über der Ukraine und anderen Konfliktherden aus – und wenn es um das Völkerrecht geht, ist alles erlaubt.

(The Conversation). Laute Explosionen erschüttern den Abendhimmel. Lichtstreifen erscheinen wie Kometen. Raketen regnen herab. Unten drängen sich die Menschen in Deckung. So sieht der Alltag in der Ukraine aus, wo in einem realen Krieg mit Russland unbemannte Fahrzeuge den Himmel übersähen. Von Tara Sonenshine

Foto: aleksandarlittlewolf, Freepik.com

Kriegsdrohnen sind zum wichtigen Werkzeug geworden

Beide Kriegsparteien setzen solche Flugkörper ein, um unter anderem Ziele aus der Ferne zu orten und Bomben abzuwerfen. Heute werden sie in weiteren Kriegen eingesetzt, aber auch für Paketzustellung, Wetterbeobachtung, Abwurf von Pestiziden und zur Unterhaltung von Drohnenbastlern.

Willkommen in der Welt der Drohnen! Sie reichen von kleinen Vier-Rotor-Modellen bis zu ferngesteuerten Kampfflugzeugen. Alle Arten werden von Militärs weltweit eingesetzt. Als Dozent für öffentliche Diplomatie – und ehemaliger stellvertretender Außenminister – weiß ich, wie wichtig es ist, sie und ihre Verbreitung zu verstehen.

Das gilt insbesondere angesichts von Kriegsrisiken, Terrorismus und ungewollten Kollisionen in der Welt von heute.

Foto: MaxPixel

Die USA machten den Anfang

Die USA gehören zu den mehr als 100 Ländern, die Drohnen in Konflikten nutzen. Auch Terroristen haben das getan, denn diese Systeme sind relativ preiswert und erzeugen hohe Opferzahlen unter Zivilisten. Bis 2025 soll es weltweit mehr als sieben Millionen Drohnen für Endverbraucher geben. Und von 2021 zu 2022 stiegen die globalen Verkaufszahlen um 57 Prozent.

Angesichts des exponentiellen Anstiegs der Drohnenkäufe gibt es für die Käufer nur wenige Beschränkungen. Das führt zu einem wilden Westen mit ungeregeltem Zugang und unkontrollierter Nutzung.

Jeder Staat kann frei entscheiden, wann und wo diese Geräte fliegen, ohne sich gegenüber einem anderen oder einer internationalen Behörde für ihre Anwendung zu verantworten. Der Himmel ist oft mit Drohnenschwärmen gefüllt, abgesehen davon, dass es vor Ort keine Anleitung zu seinen Regeln gibt.

Jede Regierung hat ein spezifisches Interesse für den Kauf und die Nutzung von Drohnen. China setzt zunehmend ausgefeilte Geräte in der verdeckten Überwachung ein – vorrangig in den Gewässern um die umstrittenen Inseln im südchinesischen Meer. Sein erweitertes Drohnenprogramm veranlasste andere Staaten, ebenfalls mehr in diese Technologie zu investieren.

Foto: Армія Інформ, via Wikimedia | Lizenz: CC BY 4.0

Die türkische Bayraktar-Drohnen erobern den Markt

Das türkische Militär verfügt über eine hoch entwickelte Drohne. Die Bayraktar TB2 kann lasergesteuerte Bomben tragen und ist klein genug, um in einen Pritschenwagen zu passen. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) importieren Flugkörper aus China und der Türkei, um sie im Jemen und in Libyen zur Überwachung von Warlords einzusetzen, falls ein Konflikt ausbricht.

Südkorea erwägt die Gründung einer Drohneneinheit, nachdem es auf einen kürzlichen nordkoreanischen Drohnenangriff nicht reagieren konnte. Als Nordkorea im Dezember 2022 fünf Drohnen startete, musste Seoul seine Kampfjets zu Warnschüssen veranlassen.

Staaten schaffen ihre eigenen Regeln, anstatt sich auf international vereinbarte Regelwerke verlassen zu können. Das Völkerrecht verbietet den Einsatz bewaffneter Kräfte, solange der UN-Sicherheitsrat diesem nicht zustimmt oder solange kein Fall von Selbstverteidigung vorliegt. 

Unterhalb der Schwelle eines konventionellen Krieges können Drohnen legal gegen Terroristen, zur Überwachung und anderen Bedürfnissen eingesetzt werden, die nicht der Selbstverteidigung dienen.

Aber das schafft eine abschüssige Ebene, die in einen bewaffneten Konflikt führen kann. Bisher war es hart, nationale und internationale Regeln für sie zu schaffen. Das ist ein Vorhaben, an dem Juristen seit 20 Jahren arbeiten. Die Gefahren von Drohnen sind real.

Viele Drohnenexperten wie ich sind der Meinung, dass es unsicher ist, wenn die Militärs der einzelnen Länder ihre eigenen Entscheidungen über Drohnen treffen, ohne dass es Regeln gibt.

Drohnen fordern das Recht heraus

Spätestens seit dem Aufflammen des Terrorismus in aller Welt und dem globalen Krieg gegen den Terror wird auch die Krise des internationalen Rechts augenfällig. Hierbei geht es nicht nur um die Rechtspraxis, sondern auch um die rechtsphilosophische Begründbarkeit neuer Phänomene staatlicher Gewaltausübung.

Typischerweise liegen dabei die Probleme der modernen Rechtsphilosphie meist im Kontext der technischen Revolution und den zahlreichen Innovationen im Sicherheitsbereich und in der Militärtechnik verborgen. Wenn der Krieg – wie Heraklit meinte – der „Vater aller Dinge” sei, dann sind die philosophischen Konsequenzen dieses Neulandes kaum abzusehen.

Eine Zeit lang wirkten Drohnen wie ein technischer Spleen ohne großen Praxisbezug. Das war einmal. Heute werden diese Flugmaschinen zunehmend zu einem Symbol einer neuen Zeit.

Drohnen liefern Pakete, kundschaften den Nachbarn aus oder sind fliegende Reporter, die von amerikanischen Fernsehanstalten an die Orte mit „Breaking News“-Potenzial gesendet werden.

Natürlich wird schon die zivile Nutzung von Drohnen einige gesellschaftliche Debatten auslösen müssen. Aber, hier liegt der Kern, Drohnen fordern vorrangig als Kriegswerkzeug unsere ethischen Grundlagen heraus.

* Abdruck im Rahmen einer CC-Lizenz.

** Mit Material aus dem IZ-Archiv.

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Vorab aus der neuen Ausgabe: Im Nahen Osten gärt eine explosive Mischung, mit religiösen und nihilistischen Elementen gleichermaßen. Von Abu Bakr Rieger

„Raj Sourani, Menschenrechtsanwalt und Gründer des Palästinensischen Zentrums für Menschenrechte bringt dabei den dunklen Kern des Anwurfes auf den Punkt: ‘Es ist eine Schande, dass Israel und die internationale Gemeinschaft dies geschehen lassen. Hier geht es ganz einfach um Kriegsverbrechen.’“

(iz). Es sind schockierende Bilder aus dem Gaza-Streifen. Getötete Kinder, leidende Zivilisten und zerbombte Stadtteile rufen nach Mitgefühl und dokumentieren insgesamt die verzweifelte Lage. Nach dem verheerenden Bürgerkrieg in Syrien und dem Aufstieg der ISIS-Brigaden im Irak rückt der ungelöste Jahrhundertkonflikt um das heilige Land wieder in den Fokus. Wie kaum eine andere Auseinandersetzung, löst gerade das Schicksal der Palästinenser weltweite Emotionen aus, in einem Landstrich, in dem sich nicht nur die großen Religionen berühren, sondern auch die Abgründe einer neuen Zeit unsere Zivilisation bedrohen.

Der „asymmetrische“ Krieg der hier abläuft und meist aus der Luft geführt wird, löst die alten Ideen von Recht, Humanität und Völkerrecht im Nichts auf. Der Krieg, bei Clausewitz noch ein Duell mit klaren Regeln, wird zur einseitigen Polizeiaktion, die auf der anderen Seite nur noch Verbrecher erkennt. Die daraus resultierenden juristischen Probleme sind nur schwer zu lösen. Was geschieht zum Beispiel, wenn die selbsternannte „Polizei“ Grenzen überschreitet, dabei brutal und ohne Rücksicht vorgeht?

Die „Verhältnismäßigkeit“ wird zu einem Grundsatz, nach dem im Kampf der ideologischen Kräfte nicht gerade zufällig immer öfter vergeblich gerufen wird. Die Möglichkeiten moderner Technik und der plötzlichen Bestrafung aus dem Himmel erlauben auf der Seite der Macht immer öfter Aktionen, „in denen nur noch der Feind stirbt“. Die philosophischen Implikationen dieser neuen Kampfformen hat Gregoire Chamayou in seiner „Theorie der Drohnen“ beschrieben. Das Zusammenspiel zwischen Big-Data, totaler Überwachung und fulminanter Feuerkraft erinnert an religiös angehauchte Allmachtsphantasien.

Im Nahen Osten unserer Zeit kommt zu den Verführungen überlegener Waffentechnik leider eine weitere Komponente hinzu: Freund und Feind einigt nach den jahrzehntelangen Erfahrungen von Tod und Zerstörung ein typisch moderner Vernichtungswille und der Drang den Raum ganz zu beherrschen, möglichst ohne die Präsenz lästiger Minderheiten. Damit endet die jahrhundertelange Kompetenz einer Weltregion, unterschiedliche Kulturen und Religionen in guter Nachbarschaft zu belassen.

Es gibt nicht wenige Denker, die das Geschehen unter dem Stichwort „Nihilismus“ einordnen und nicht etwa als einen Streit lebendiger Religionen begreifen. Ein Indiz für die These ist das fragwürdige Raumkonzept, dass der Konflikt offenbart. Was ist der Gaza Streifen überhaupt, ein Staat oder ein Gefängnis oder einfach nur ein Lager? Carl Schmitt definierte den Nihilismus als die Trennung von „Ordnung und Ortung“ und tatsächlich, der Gazastreifen ist so ein Ort ohne Ordnung. Hier gilt kein normales Recht, kein Besatzungs- oder Völkerrecht, schon gar kein islamisches Recht, hier herrscht dem Grunde nach der permanente Ausnahmezustand.

Heftig wird gestritten, ob denn der Gaza-Streifen besetztes Gebiet sei und ob das militärische Verhalten der israelischen Regierung demzufolge – neben allgemeingültig moralischen – auch konkreten rechtlichen Regeln zu folgen hat. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, wie Lisa Hajjar auf der Infoseite „Jadaliyya“ klug aufzeigt, ob der Küstenstreifen noch immer besetztes Gebiet ist und demzufolge das Völkerrecht berücksichtigt werden muss. Die Anwendung, oder besser gesagt Nicht-Anwendung, internationalen Rechts würde dann auch andere Staaten oder übernationale Gerichte zwingen, Flagge zu zeigen. Fakt ist: Bisher schauen die meisten Staaten interessiert zu, wie Israel die „Souveräni­tät“ des Gaza-Streifens gestaltet, de facto untergräbt und gleichzeitig einen unbarmherzigen Wirtschafts- und Blockadekrieg zu Lasten der Bevölkerung führt. Auch das Naheliegende wird versäumt. Von der Öffnung der Grenzstation zu Ägypten in Rafah, die schon einmal, aus humanitären Erwägungen heraus, unter der Kontrolle der EU-Behörden stand – spricht in Brüssel keiner mehr.

Menschenrechtlerin Hajjar kritisiert in aller Schärfe die Logik der Israelischen Führung, die behauptet, der Gaza-Streifen sei nichtbesetztes und fremdes Gebiet. Tatsächlich, Israel sieht in dem eingeschlossenen Streifen Land eine dritte Rechtsform, die einzigartig, das heißt „sui generis““ sei. Nach dem Staatsrechtler Josef Isensee wird eine derartige, naturgemäß vage Terminologie angewendet, wenn die alten Begriffe versagen. Israelische Juristen argumentieren dann auch, dass Gaza eben ein „staatsartiges Gebilde“ sei, dass weder souverän, noch besetzt sei. Diese Logik der Rechtsanwendung dürfte in der Tradition der berühmten Aussage des ehemaligen juristischen Beraters der IDF Reisner stehen. „Wenn Du es lang genug tust, wird es die Welt akzeptieren. Völkerrecht entwickelt sich durch seine Verletzungen“, hatte der Jurist diverse Verletzungen der Genfer Konvention kommentiert.

Hajjar sieht in dem „Sui Generis-Unsinn“ nicht nur einen Theorienstreit, sondern nichts anderes als die Flucht aus jeder bestehenden Rechtsordnung und damit im Ergebnis eine Lizenz zum hemmungslosen Töten. Die offensichtliche Kollektivbestrafung der palästinensischen Bevölkerung, für die die israelische Regierung die Verantwortung trägt, steht nach dieser Ansicht klar im Widerspruch zur Genfer Konvention. Raj Sourani, Menschenrechtsanwalt und Gründer des Palästinensischen Zentrums für Menschenrechte bringt dabei den dunklen Kern des Anwurfes auf den Punkt: „Es ist eine Schande, dass Israel und die internationale Gemeinschaft dies geschehen lassen. Hier geht es ganz einfach um Kriegsverbrechen.“

Mit diesen Einschätzungen trifft sich der Eindruck der absoluten Rechtlosigkeit mit der Kritik an anderen, strategischen Taktiken der modern-rechtlosen Kriegsführung an sich, wie zum Beispiel dem „Drohnenkrieg“ und dem „Krieg gegen den Terror“. Die Krise des Rechts und der offensichtliche Mangel an Rechtsinstrumenten, die den Krieg hegen könnten, machen die typische Dunkelheit dieser neuen Konflikte entscheidend aus. Das Recht wird politisiert und – wenn überhaupt vorhanden – den Opfern der Zugang zu möglichen Rechtswegen verwehrt. Schon lange wird auch der Internationale Strafgerichtshof dafür gerügt, dass er nicht selbst von seinem Recht Gebrauch macht und – obwohl Israel die Römer Verträge nicht ratifiziert hat – bei derart klaren Kriegsverbrechen auch im Nahen Osten endlich zu ermitteln beginnt. Die inzwischen von einem französischen Anwalt, im Auftrag des ­palästinensischen Justizministers Salim al-Saka, eingereichte aktuelle Anzeige, könnte wieder einmal wirkungslos verpuffen.

Auch auf palästinensisch-muslimischer Seite herrscht manchmal, bei aller berechtigten Empörung, Verwirrung, den Konflikt zwischen religiösen, politischen und rechtlichen Kategorien klar einzuordnen. Natürlich ist auch für das islamische Recht ein „asymmetrischer Krieg“ oder die Idee des „Ausnahmezustandes“ im Grunde Neuland. Über Jahrhunderte waren selbstmörderische Aktionen ein Tabu, Terrorismus denkunmöglich und „große“ Kriege überhaupt nur unter ­bestimmten rechtlichen Bedingungen erlaubt. In einigen Köpfen der Gelehrten in der Region, hat sich inzwischen allerdings eine durchaus fragwürdige Konzeption eines „Ausnahmerechts“ durchgesetzt.

Viele, gerade auch junge Muslime in Europa, sehen heute die Palästinenser einfach nur im „Recht“ und glauben, dass im Guerilla-Krieg der Hamas auch jede Form der Notwehr akzeptabel sei. Das Schießen mit den bisher wenig effizienten Raketen auf die israelische Zivilbevölkerung ist für viele muslimische Beobachter eine lästige Marginalie und seit die „Mauer“ steht, sind auch die alten Selbstmordattentate vergessen. Nur wenige muslimische Stimmen ziehen so – einer der üblen Nebeneffekte der israelischen Kampagne – heute die militärische Taktik der Hamas überhaupt noch in Zweifel. Gründe, gegenüber einer Ideologie, die gegen einen übermächtigen Gegner „bis zum letzten Blutstropfen kämpfen will“, skeptisch zu bleiben gibt es natürlich. Kritik über den zuweilen taktischen Umgang mit dem Leiden der eigenen Zivilbevölkerung gehört hier unbedingt dazu. Mao’s berühmte Doktrin, der Partisane müsse, um erfolgreich zu sein, sich in der Zivilbevölkerung bewegen wie der Fisch im Wasser, lässt sich aber in den Verhältnissen rund um Gaza-Stadt schwer prüfen: Gibt es überhaupt noch eine Mög­lichkeit der Zivilbevölkerung, der Hamas offen zu widersprechen?

Wo liegt die Lösung in dem Konflikt? Ist es tatsächlich ein palästinensischer Kleinstaat, der wohl kaum Aussicht auf echte Souveränität hat, weder politisch noch ökonomisch, wenn auch vor dem Gaza-Streifen größere Gasvorkommen liegen sollen? Oder bleibt dem Palästinenser auf Dauer eben keine Aussicht auf Freiheit und so nur der Gang in die weitere Verrohung, das „nackte Leben“, wie Agamben den verbreiteten Staat- und rechtlosen Menschen der Neuzeit fasst? Kann es überhaupt einen neuen Nomos geben, solange nicht nur Israel, sondern auch Ägypten die Grenzen geschlossen hält?

Fest steht, die Zwei-Staaten-Lösung scheint mit jedem Tag in weite Ferne zu rücken, denn mehr als den Kampf mit der Hamas, dürfte Israel den drohenden Bürgerkrieg mit den eigenen Siedlern fürchten. Gerade der völkerrechtswidrige Ausbau der Siedlungen hat aufgezeigt, dass Israel sich selbst als ein Land „sui generis““ sieht, also als einzigartig und über jedem Recht stehend.

Ohne Gerechtigkeit und ein allgemein gültiges Maß bleibt aber jede akzeptable Friedensordnung eine Utopie. Bange muss man sich auch die Frage stellen, wie es in einem einzigen jüdischen Staat um die Minderheitenrechte steht und die biopolitische Herausforderung der dort lebenden Araber und Muslime gelöst wird. Fakt ist, die vielbesungene politische Lösung in einem militärischen Konflikt, der für keine der beiden Seiten erfolgreich enden kann, steht noch in den Sternen.

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