Umweltschutz und der ganzheitliche Zusammenhang

„Nur wer die Offenbarung nicht mehr ganzheitlich denken kann oder will, wird aber die ‘Umwelt’ als einen von der Ökonomie getrennten Bezirk behandeln. Der Zusammenhang zwischen dem Umgang mit der Natur und unserer Geldschöpfung, die die ‘Naturgesetze’ außer Kraft setzen will, ist ja offensichtlich.“

(iz). Deutschland gilt als Heimat und Ursprung der grün-politischen Bewegung. Dachte ich zumindest. Im Nationalmuseum Kasachstans in Almaty finden sich handgeschriebene Flugblätter aus den 1950er Jahren, die in kasachischer Sprache gegen die sowjetischen Nukleartests in der Gegend protestieren. Das mutige Aufbegehren der Muslime damals war hochgefährlich. Eine politische Bewegung konnte sich unter den diktatorischen Verhältnissen der Sowjetunion nie entwickeln.

Deutschland gilt als Heimat und Ursprung der grün-politischen Bewegung. Dachte ich zumindest. Im Nationalmuseum Kasachstans in Almaty finden sich handgeschriebene Flugblätter aus den 1950er Jahren, die in kasachischer Sprache gegen die sowjetischen Nukleartests in der Gegend protestieren. Das mutige Aufbegehren der Muslime damals war hochgefährlich. Eine politische Bewegung konnte sich unter den diktatorischen Verhältnissen der Sowjetunion nie entwickeln.

Die Bürgerinitiative musste wenig später den Bau eines Atommeilers in Fessenheim – auf der anderen, französischen Rheinseite – hinnehmen. In Frankreich hatte die Atomlobby freie Bahn und der Widerstand von der anderen Rheinseite konnte in Frankreich nicht Fuß fassen. Der Reaktor läuft noch heute, gilt als extrem unsicher und gefährdet noch immer die „grünen“ Komfortzonen in der nahe gelegenen Universitätsstadt Freiburg.

Aus dem unmittelbaren Bürgerprotest dieser Tage entwickelten sich die Grünen als Partei. Der lange Marsch durch die Institutionen begann. Die grüne Philosophie wurde von der Idee getragen „böse“ Technologien, wie Atomkraft, möglichst bald durch „gute“ Technologien, wie „Photovoltaikanlagen“, zu ersetzen. Insbesondere der Kampf gegen die Atomkraft wurde zu einem Symbol der Grünen, gegen eine Technik gerichtet, die neben allen ihren Segnungen auch fundamentale Grenzen überschreitet.

Die deutsche Nachkriegsphilosophie warnte gleichzeitig vor der verbreiteten Technikgläubigkeit. Die technische Welt ist eine Wirklichkeit jenseits von gut und böse. In Freiburg hatte Martin Heidegger in seiner Schrift „Die Technik und die Kehre“ die moderne Technik im Ganzen als ein „Herausfordern der Schöpfung“ definiert.

Dass wir die Schöpfung immer wieder herausfordern, wird heute angesichts verschmutzter Meere und drängender ökologischer Schicksalsfragen überdeutlich. Die Frage ist nur, mit welcher Macht diese entfesselte Technik überhaupt noch gemäßigt werden kann. Heidegger hatte eher pessimistisch darauf hingewiesen, dass nicht etwa wir die Technik, sondern die Technik uns in der Hand hätte.

Den Zusammenhang zwischen Umweltzerstörung, menschlichen Machtphantasien und den Möglichkeiten des Kapitals beschäftigte schon das Universalgenie Goethe. Die treibende Kraft hinter der „Unterwerfung“ der Erde war für den Dichter zweifellos – wie er schon im „Faust“ beschrieb – die moderne Finanztechnologie. Die Möglichkeit endloser Kapitalgewinnung durch die Erfindung des Papiergeldes schuf schon zu Zeiten Goethes ungeheure neue Aussichten.

Das Vermögen, Geld zu drucken, wurde das Versprechen der Macht, ein Politikum. Die Trennung von Geld und Ressourcen und die Schaffung des Geldes ohne Eigenwert war schlussendlich der magische Schlüssel zur Technisierung und Unterwerfung eines ganzen Planeten.

Erst die „imperiale“ Einführung von Banken in der islamischen Welt beendete dort die muslimischen Traditionen echten Geldes und fairen Handels. Der islamische Modernismus sah in der Technik nur die faszinierende Möglichkeit der Machtsteigerung, ohne aber die Einflüsse der Technik selbst auf das Leben der Menschen kritisch zu hinterfragen. Nicht zufällig fehlt es dem politischen Islam in allen seinen Facetten bis heute konkret an einer Geldkritik und allgemein an tieferen Reflexionen über das Wesen der Technik.

Der Zusammenhang von Geld und Technik problematisierten übrigens auch die Grünen kaum. Ihre Wirtschaftspolitik blieb gegenüber den Banken und Zentralbanken eher bürgerlich zurückhaltend. Grüne Politik lehrte zwar eine höhere, der Schöpfung verpflichtete Moral, aber die Forderung nach einer „Ethik“ der Geldproduktion blieb der Partei grundsätzlich fremd.

Heute stehen die Grünen sogar vor der Hochzeit mit der CDU, die früher eher ein Feindbild war. Die politische Dialektik hat sich aufgelöst. Das grüne Aufbegehren könnte in den sicheren Hafen des bürgerlich-religiösen Establishment unseres Landes münden. Kritiker sehen darin eine endgültige Integration der grünen Bewegung in die bestimmende Welt der Ökonomie.

Es ist eine gute Idee, dass wir Muslime endlich den Umweltschutz als ein relevantes Thema entdecken. Die erfolgreiche Aktion des „Tags der offenen Moschee“ setzt dieses Jahr zweifellos einen wichtigen inhaltlichen Schwerpunkt. Allerdings: Ohne die sinnvolle Verknüpfung des Themas mit dem, was wir durch die Offenbarung wissen, muss die Debatte oberflächlich bleiben!

Natürlich ist die Frage nach dem Schutz der Schöpfung und dem Respekt vor dem Schöpfer nicht mit begrüßenswerten Auflagen für den Wasserverbrauch bei der Gebetswaschung erfüllt. Das Verbot von Riba und das Gebot freien Handels – bis hin zur Freiheit, unsere Zahlungsmittel selbst zu bestimmen – sind die entscheidenden Grundlagen, die den Sinn einer Ökonomie mit Maß überhaupt erst bergen.

Ein Kapitalismus, der entfesselt agiert, wird weder zur Harmonie mit der Schöpfung in der Lage, noch zu seiner Mäßigung gewillt sein. Nur wer die Offenbarung nicht mehr ganzheitlich denken kann oder will, wird aber die „Umwelt“ als einen von der Ökonomie getrennten Bezirk behandeln. Der Zusammenhang zwischen dem Umgang mit der Natur und unserer Geldschöpfung, die die „Naturgesetze“ außer Kraft setzen will, ist ja offensichtlich.

Das Religiöse, dass die wundersame Geldvermehrung heute in sich trägt, muss echtem Glauben eher suspekt sein. Das Prinzip endlosen Wachstums, dass heute gepredigt wird, bleibt in seinem Kern irrational und widerspricht auch ironischerweise der Logik der Aufklärung. Es bleibt dabei: Ohne eine Mäßigung und ohne Begrenzung der Möglichkeiten der Kapitalerhebung wird der Mensch die Schöpfung immer weiter herausfordern.

Thema Riba, Handel und Islamic Banking

(iz). Ein junger Student von durchschnittlicher Intelligenz ist in der Lage, die folgen­den Regeln zu verstehen. Dies führt zu der Frage, warum die größten Muftis unserer Tage daran scheitern.

Anmerkungen von Imran Ahsan Khan Nyazee

Die folgenden Ableitungen basieren auf einer bekannten Überlieferung von ‘Ubada ibn As-Samit, möge Allah mit ihm zufrieden sein. Im Folgenden findet sich hier dieses Hadith, bei der sechs Waren beschrieben werden. Der Prophetengefährte überlieferte: „Der Gesandte ­Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, sagte: ‘Gold für Gold, Silber für Silber, Weizen gegen Weizen, Gerste gegen Gerste, Datteln für Datteln, Salz gegen Salz. Die gleiche Sache gegen die gleiche Sache, Gewicht gegen Gewicht [das heißt, mit gleichem Gewicht und Maßen] und von Hand zu Hand. Wenn die Gattungen verschieden sind, dann verkauft, solange es von Hand zu Hand geschieht.“ (Sahih Muslim)

Diese Überlieferung beinhaltet drei direkte Anweisungen, auf deren Grundlagen die Juristen den Sarf-Vertrag entwarfen. Erläuternd hinzuzufügen ist, dass es zwei Arten von Riba gibt. Riba Al-Fadl – oder ein Übermaß bei Gewicht oder Volumen –, den man als Überschuss der Menge bezeichnen könnte. Derart fällt jede Summe (beispielsweise 10 ­Dina­re), die in Form von Zinsen bezahlt ­werden, unter die Kategorie von Riba Al-Fadl.

Riba An-Nasi’a – oder ein Überschuss an Zeit – ergibt sich aus dem Gebrauch des Geldes im Laufe der Zeit. Es wird auch als Zeitwert des Geldes bezeichnet. In Wirklichkeit ist dies die Art Riba, für die Riba Al-Fadl (als Vermietung von Geld) gezahlt wird. Ein Beispiel dafür ist ein Kredit, bei dem A 100 Dinare an B gibt und B innerhalb von einem Jahr 10 Prozent Zinsen darauf zahlen muss. In der Sprache des Rechts können wir sagen, dass A 100 Dinare an B für 110 Dinare gegen Kredit verkauft. Das reicht, um zu verstehen, was Riba ist.

Wenn erkennbar ist, dass die beiden Seiten – A und B – den obigen Handel abschließen, greift die erste Anweisung der Überlieferung: „Gewicht gegen Gewicht.“ Mit anderen Worten, die weiteren zehn Dinare, die von B bezahlt werden, sind untersagt. Diese Summe wird gemeinhin als „Zins“ verstanden und es ist dieser Zins, der von Banken erhoben wird. Die Islamischen Banken stimmen zu, dass diese Art von Zinserhebung verboten ist. Daher kann ihre Gültigkeit nicht auf dieser Grundlage in Frage gestellt werden.

Nach der Durchführung der ersten prophetischen Anweisung und der Entfernung dieser zehn Dinare, verbleibt die restliche Transaktion: A leiht B 100 Dinare, die nach einer Verzögerung von einem Jahr zurückgezahlt werden müssen. Diese Transaktion zieht die nächste Anweisung nach sich: den augenblicklichen Austausch beider Werte oder „von Hand zu Hand“. Es ist dieser Passus, der ein Problem für das Islamic Banking darstellt. Wenn wir diesen Austausch genau betrachten, finden wir nicht mehr als ein „zinsloses Darlehen“. Die Folge dieser Anweisung ist, dass keine Verzögerung erlaubt ist und die Parteien ihr Gold sofort austauschen müssen. Heißt diese Aussage, dass es kein Darlehen geben kann, selbst wenn kein Zins erhoben wird? Die Antwort ist „Ja“. Wenn kein Kredit vergeben werden kann, dann würde dies das Ende von Isla­mic Banking bedeuten – oder des gesam­ten Bankwesens, soweit es das betrifft. Der Grund dafür ist, dass jedes Konto, das bei einer Bank eröffnet wird – Gehaltskonto, Sparguthaben, Festgeldeinlagen usw. –, in Wirklichkeit ein Kredit ist. Dieser kann im Kontext jener Überlieferungen nicht gegeben werden.

Diese Bestimmung bedeutet für manche ein weiteres Problem. Wenn ein Kredit untersagt ist, so werden sie fragen: Was ist mit einem zinslosen Darlehen, das auch als Qard Hasan bezeichnet wird?

Die Antwort darauf ist, dass die obige Regel über das Verbot von Krediten die ursprüngliche Regel ist, der in allen Trans­aktionen gefolgt wird. Die ­einzige Ausnahme dazu ist ein zinsloses Darlehen, das eine Ausnahme oder Rukhsah zur allgemeinen Regel darstellt. Es hat den gleichen Status wie das Ausleihen von Gerätschaften oder anderen Dingen, die zurückgegeben werden. Es ist unter gewissen Bedingungen gestattet. Vorran­gig dabei ist, dass keine Zahlungsfrist festgelegt werden kann – der Verleiher kann die Summe am nächsten Tag zurückfordern oder die Rückzahlung für unbestimmte Zeit zurückstellen. Qard ist die Bereitstellung der „nutzbaren Menge“ auf Seiten des Gebers aus anderen Gründen als einem ­Profitinteresse in geschäftlicher oder persönlicher Hinsicht. Der Leiher kann die Summe nach eigenem Ermessen benutzen. Diese Form des Darlehens wird in der Scharia als ­Sadaqa behandelt – und nicht in Hinblick kommerzieller Regeln.

Die oben beschriebenen Transaktionen legen gemeinsam den Schluss nahe, dass ein handelsüblicher, verzinster Bankkre­dit beide Formen von Riba beinhaltet, die jeweils verboten sind. Riba Al-Fadl – vertreten durch die 10 Dinar – und Riba An-Nasi’a – repräsentiert durch die „Verzögerung“ – sind beide verboten.

Aufbauend auf diesen beiden, untersagten Grundmodellen kommen wir zu fragwürdigen Methoden,um das, im ­oberen Segment erläuterte Verbot zu umgehen. Eine dieser Methoden sind die ­heutigen Murabaha-Verträge. In dieser Vertragsform fragt A den Händler B, etwas für ihn auf dem Markt zu kaufen. Anstatt, dass dieser eine Gebühr verlangt, kann er einen deutlich aufgeschlüsselten Profit verlangen. Der ursprüngliche Vertrag basierte auf Vertrauen und Zusammenarbeit. Eine Person vertraut dem Urteils­vermögen einer anderen. Wegen dieser Beziehung glaubt A, dass B ehrlich vorgeht und den korrekten Originalpreis mit einem rationalen Profit verlangt. Auf Grundlage dieses gegenseitigen Vertrau­ens ist keine Veränderung der ursprüng­lich vereinbarten Summe zugelassen.

Die erste und wichtigste Regel für diese Transaktion besagt, dass der Originalpreis aufrechterhalten werden muss und weder verändert, reduziert oder gesteigert werden darf. Die zweite, wichtige Regel – wie dies von dem Texten der Rechtsgelehrten nahelegt wird – lautet: Es darf keine Verzögerung in der Transaktion geben, da dies die Möglichkeit für die Erhebung von Riba ermöglicht. Der entsprechende Handel erklärt sich von selbst. A kauft von B Weizen im Wert für 100 Dinare. Die Originalkosten, die nicht geändert werden dürfen, beliefen sich auf 90 Dinare, während der angegebene Gewinn bei 10 Dinaren liegt. Es ist offensichtlich, dass für Transport und Auslagen weitere Kosten auf den ursprünglichen Preis aufgeschlagen werden können. Aber diese sind für uns hier vernachlässigenswert. Die wichtige Sache dabei ist, dass es keine Verzögerung in dieser Transaktion geben darf und dass es ein promptes Geschäft ist.

Die Islamischen Banken haben ein Element der „Verzögerung“ in die ursprüng­liche Transaktion eingeführt. Dies lässt sie unrechtmäßig werden. Hier bestehen zwei Möglichkeiten.

Erstens ist der Abschluss mehr oder weniger wie der normale Murabaha, außer dass die Verzögerung von einem Jahr eingeführt wurde. Es ist bekannt, dass eine Person bei einem Kredit mehr verlangt als bei einem Bargeschäft. Der Grund dafür ist, dass er, wenn er für den ­gleichen Preis verkauft, nicht die gleiche Summe wie bei einem Bargeschäft erhält. Die Verzögerung (und Inflation) verringern den Preis und damit den Wert dieser Transaktion. In dieser Situation würde die Bank, wenn sie zum Einkaufspreis und dem festgelegten Profit verkauft, nicht mehr den Preis für die Ware reali­sieren, den sie ausgeben musste, sondern – dank der Verzögerung – einen verringerten Preis erzielen. Der Nutzen geht hier an den Kunden. Diese Transaktion ist daher erlaubt. In der echten Praxis würde die Bank diesem Vertrag nie zustimmen, da er zu einem Verlust für sie führen würde. Wir müssen uns daher der zweiten Möglichkeit zuwenden.

Im zweiten Fall, verdoppelt die Bank – um einen Gewinn zu erzielen – den angegebenen Profit; sagen wir einmal: 10 für die Verzögerung und 10 für den vernünftigen, angegebenen Profit. Muraba­ha trifft nicht länger zu, da dies hier einen zweimaligen Profit beinhaltet. Selbst, wenn wir davon ausgehen würden, dass die gesamten 20 Dinare als ein angegebe­ner Gewinn behandelt werden würde, wäre dieser Vertrag immer noch unrecht­mäßig, da der Ursprungspreis wegen der Verzögerung reduziert wird (den die Bank dadurch auszugleichen sucht, indem sie einen erhöhten, ausgewiesenen Profit angibt). Kurz gesagt: Die Einführung des Elements von Verzögerung in den Murabaha-Vertrag macht ihn unrechtmäßig. Ohne jene Verzögerung aber wäre er nutzlos für die Bank.

Man könnte nun fragen, warum die Bank dieses Geschäftsmodell als Murabaha bezeichnen möchte, während die gleiche Sache durch einen normalen Kreditverkauf abgewickelt werden kann, bei dem die Bank mehr als den normalen Gewinn einfordert. Der Grund ist offenkundig und führt uns schließlich zum Leasingvertrag. Die meisten Leasingverträge beruhen auf einem Kreditverkauf oder einer ­anderen Kreditform. So kauft eine Bank beispiels­weise ein Auto für 10.000 US-Dollar und verkauft es ihrem Kunden für 13.000 US-Dollar. Eine Summe, die über einen Zeitraum von drei Jahren gezahlt ­werden muss. Die zusätzlichen 3.000 ­US-Dollar gelten für die Zeit der verzögerten Perio­de von drei Jahren. Dies wäre dem islami­schen Recht zufolge zulässig.

Es ist aber nach dem islamischen Recht nicht zulässig, dass die Bank den Eigen­tumstitel bei Vertragsabschluss nicht an ihren Kunden abtritt. Unter dem islamischem Recht geht dieser Titel augenblicklich an den Kunden über und das Auto wird bei Vertragsschluss zu seinem Eigentum. Dies schafft ein Problem für Islamischen Banken und sie folgen dabei nicht den Regeln für den Kreditverkauf und die Übertragung von Eigentumstiteln. Aus diesem Grund haben sie auch keinen Interesse daran, Kreditverkauf als Ersatz für Murabaha zu benutzen. Die Bank hätte das Recht, nach einer Sicherheit zu fragen oder sogar eine Verpfändung des gleichen Autos zu verlangen, aber sie kann dies nur tun, wenn der Eigentumstitel vorher an den Kunden abgetreten wurde. Darüber hinaus ist die Erhebung von Strafzahlungen für verzö­gerte Raten absolut unrechtmäßig, selbst wenn diese unter den Armen usw. verteilt werden.