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Menschenrechtler fordern: Abschiebungsstopp in Kriegs- und Krisengebiete beschließen

Grenze migration

Amnesty International fordert die Innenminister anlässlich ihrer am Mittwoch beginnenden Herbsttagung auf, Abschiebungsstopps in Kriegs- und Krisengebiete wie Syrien und Afghanistan zu beschließen. Zudem plädiert die Menschenrechtsorganisation für umfassende Landesaufnahmeprogramme, um den Nachzug gefährdeter Afghan_innen zu ihren Verwandten zu gewährleisten.

BERLIN (Amnesty International). Amnesty International forderte von der Innenministerkonferenz, einen Abschiebungsstopp nach Syrien und Afghanistan zu beschließen. Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland, sagte: „Die Lage in Afghanistan und Syrien ist weiterhin so katastrophal, dass niemand aus Deutschland dorthin abgeschoben werden kann. Das Argument, es brauche keinen Abschiebungsstopp, weil de facto gerade nicht abgeschoben wird, lässt völlig außer Acht, dass die Unsicherheit gerade für mehrfach traumatisierte Geflüchtete mehr als zermürbend ist.“

Die Menschenrechts- und Sicherheitslage in Afghanistan und Syrien mache einen generellen Abschiebungsstopp unerlässlich. In Syrien seien besonders abgeschobene Geflüchtete gefährdet, wegen des vermeintlichen „Überlaufens zum Feind“ ins Visier genommen zu werden. Amnesty International dokumentiert in dem im September veröffentlichten Bericht „You are going to your death“, wie syrische Rückkehrer_innen gefoltert, misshandelt und willkürlich verhaftet wurden. Syrische Geheimdienstmitarbeiter ließen sie teils verschwinden oder verübten sexuelle Gewalt an den ehemals Geflüchteten.

Beeko sagte hierzu: „Es gibt keine sicheren Regionen in Kriegs- und Krisengebieten, vor allem nicht für abgeschobene Geflüchtete. Wir appellieren an die Innenminister und -senatoren, für alle Menschen aus Syrien und Afghanistan, die in Deutschland sind, endlich Rechtssicherheit zu schaffen, indem Abschiebungsstopps für beide Länder beschlossen werden.“

Zusätzlich bedarf es umfassender Landesaufnahmeprogramme für afghanische Flüchtlinge. Auf diese Weise kann auch der Nachzug von Angehörigen außerhalb der Kernfamilie ermöglicht werden.

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Eine Bilanz des „Anti-Terror-Kriegs“

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Syrien: Geheimdienste foltern laut Amnesty International zurückgekehrte Flüchtlinge

Syrische Geheimdienste haben zurückgekehrte Flüchtlinge inhaftiert, gefoltert und verschwinden lassen – das dokumentiert ein neuer Bericht von Amnesty International. Die Menschenrechtsorganisation fordert die internationale Staatengemeinschaft dazu auf, Menschen aus Syrien internationalen Schutz zu gewähren und keine Abschiebungen nach Syrien durchzuführen. Die europäischen Regierungen müssen zudem auf Länder wie die Türkei und den Libanon hinwirken, Menschen nicht nach Syrien abzuschieben.

Den Bericht finden Sie hier.

BERLIN (Amnesty International). Syrische Geheimdienste haben Syrer_innen, die nach ihrer Flucht in ihre Heimat zurückgekehrt sind, inhaftiert, gefoltert und verschwinden lassen, so Amnesty International in dem am Dienstag veröffentlichten Bericht „You’re going to your death“. Der Bericht dokumentiert schwerste Menschenrechtsverletzungen, die syrische Geheimdienstangehörige an 66 Zurückgekehrten, darunter 13 Kinder, begangen haben. Neben sexualisierter Gewalt und anderen Misshandlungen dokumentierte Amnesty International fünf Todesfälle; in weiteren 17 Fällen ist der Verbleib der Menschen bis heute nicht bekannt.

Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland, sagt: „Amnesty International hat kontinuierlich in den vergangenen Jahrzehnten in Syrien systematische Folter, Verschwindenlassen und außergerichtliche Hinrichtungen dokumentieren müssen. Die militärischen Auseinandersetzungen mögen in zahlreichen Landesteilen nun nachgelassen haben – die systematischen Menschenrechtsverletzungen der syrischen Regierung, wie Misshandlungen, Folter und Mord, gehen aber weiter. Dieser jüngste Bericht belegt, dass syrische Behörden weiter schwerste Menschenrechtsverletzungen begehen.“

Syrien ist nicht sicher. Nirgends

Amnesty International kommt anhand der im Bericht dokumentierten Fälle zu dem Schluss, dass es für Rückkehrende nirgendwo in Syrien sicher ist. Das bedeutet, dass jede Rückführung nach Syrien zum jetzigen Zeitpunkt gegen das Non-Refoulement-Verbot verstößt.

Beeko sagt: „Die erschütternden Aussagen in unserem Bericht sind ein Beleg dafür, dass Syrien kein sicherer Ort für Rückkehrer_innen ist. Sie zeigen im Gegenteil: Die Geheimdienste haben es gezielt auf zurückgekehrte syrische Flüchtlinge abgesehen – sie sind in besonderer Gefahr.“

Vor dem Hintergrund der abnehmenden kämpferischen Auseinandersetzungen in Syrien wollen sich einige Aufnahmeländer ihrer Schutzpflicht für Menschen aus Syrien entziehen. In Deutschland wurde der Abschiebungsstopp nach Syrien bereits Ende 2020 nicht verlängert. In Dänemark sitzen Syrer_innen in Abschiebungshaft, nachdem ihr Schutzstatus widerrufen wurde. Im Libanon und in der Türkei, wo Flüchtlinge unter prekären Bedingungen leben und Diskriminierung ausgesetzt sind, üben die Regierungen zunehmend Druck auf Syrer_innen aus, damit sie zurückkehren.

Beeko sagt: „Es verstößt gegen das Völkerrecht, Menschen in ein Land abzuschieben, in dem sie Gefahr laufen, verschleppt und gefoltert zu werden. Genau das ist aber in Syrien der Fall. Alle Regierungen bleiben in der völkerrechtlichen Pflicht, geflüchteten Syrer_innen internationalen Schutz zu gewähren. Amnesty International fordert, jede Praxis einzustellen, die Menschen direkt oder indirekt zur Rückkehr nach Syrien zwingt. Die Bundesregierung sollte auf Länder wie die Türkei und den Libanon einwirken, damit Menschen aus Syrien weiter Zuflucht gewährt wird. Abschiebungen in die Hände staatlicher syrischer Folterer – ob aus der Türkei, dem Libanon oder aus Deutschland – sind verantwortungslos, völkerrechtlich verboten und menschlich widerwärtig.“

Hintergrund

Der Bericht dokumentiert schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen an Flüchtlingen, die zwischen Mitte 2017 und Frühjahr 2021 unter anderem aus Deutschland, Frankreich, der Türkei, Jordanien und dem Libanon nach Syrien zurückgekehrt sind. Amnesty International führte 41 Interviews mit Syrer_innen, darunter Rückkehrende, deren Angehörige, Freund_innen und Anwält_innen sowie Mitarbeiter_innen von Hilfsorganisationen.

Amnesty International dokumentierte 24 Fälle, in denen Menschen aufgrund ihrer Flucht massiven Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren. In einigen Fällen wurden Rückkehrende allein deshalb verfolgt, weil sie sich in Landesteilen Syriens aufgehalten hatten, die von der Opposition kontrolliert worden waren.

Die Menschenrechtsorganisation dokumentierte 14 Fälle von sexualisierter Gewalt durch Sicherheitskräfte. In sieben Fällen handelte es sich dabei um Vergewaltigungen, betroffen waren fünf Frauen, ein Teenager und ein fünfjähriges Mädchen. Die Sicherheitskräfte verübten die Gewalt an Grenzübergängen oder bei Verhören in Hafteinrichtungen.

Insgesamt dokumentierte Amnesty International 59 Fälle von Männern, Frauen und Kindern, die nach ihrer Rückkehr in Syrien willkürlich festgenommen wurden. 33 Menschen wurden in Haft oder während eines Verhörs gefoltert oder anderweitig misshandelt. Die Menschenrechtsorganisation dokumentierte außerdem 27 Fälle von Verschwindenlassen. In fünf von diesen Fällen wurden die Familienangehörigen schließlich informiert, dass ihre Angehörigen in Haft gestorben waren. Der Verbleib von weiteren 17 Menschen ist nach wie vor unbekannt.

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Paul Schreyer über den CIA-Folterbricht: „Es zerstört zugleich die Grundlagen der eigenen Kultur“

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CIA-Gefängnisse: Vorwürfe gegen Ex-Geheimdienstchef Polens

Warschau (dpa). Gegen den ehemaligen Geheimdienstchef Polens sind Medienberichten zufolge Ermittlungen im Zusammenhang mit der Einrichtung geheimer CIA-Gefängnisse eingeleitet worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann unter anderem Amtsmissbrauch und illegaler Freiheitsberaubung vor, wie die «Gazeta Wyborcza» am Dienstag berichtete.

Zwei ehemalige Guantanamo-Häftlinge hatten den Vorwurf erhoben, sie seien in einem Geheimgefängnis in Nordostpolen inhaftiert worden. Dort und in anderen geheimen Haftanstalten in Ostmitteleuropa sollen Terrorverdächtige auch gefoltert worden sein.

Die Ermittlungen sollen dem Bericht zufolge bereits Anfang des Jahres aufgenommen worden sein. Wegen des streng geheimen Themas seien die Informationen aber erst jetzt durchgesickert. Der einstige Geheimdienstchef, der heute als Universitätsdozent arbeitet, wollte die Berichte nicht kommentieren, da es um die Sicherheit des Staates gehe.

Auch ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft lehnte jeden Kommentar ab. «Die Ermittlungen zu angeblichen CIA-Gefängnissen sind ein Staatsgeheimnis, das die Herausgabe von Informationen nicht erlaubt», sagte Behördensprecher Mateusz Martyniuk der polnischen Nachrichtenagentur PAP.

Polen hatte sich ebenso wie Litauen und Rumänien geweigert, am Dienstag Berichterstatter zu einer Diskussion über geheime CIA-Gefängnisse ins Europaparlament zu schicken. Begründet wurde die Weigerung ebenfalls damit, dass das Thema der Geheimhaltung unterliege.

Die polnische Staatsanwaltschaft hatte im August 2008 Ermittlungen aufgenommen, weil die frühere polnische Regierung einer Einrichtung von CIA-Geheimgefängnissen in den Jahren 2002 bis 2003 zugestimmt haben soll. Zum Stand der Ermittlungen gibt es keine öffentlichen Angaben. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hatte im Jahr 2005 erstmals auf mögliche Geheimgefängnisse für Terrorverdächtige in Polen und anderen Staaten in Ostmitteleuropa hingewiesen.

Ein Jahrzehnt der Rechtsbeugung

(iz). Kein anderer US-amerikanischer Politiker seit Jimmy Carter macht eine so tragik-komische Figur wie Barack Obama. Während niemand Erwartungen an seinen Vorgänger ­hegte, trat der, an der Finanzkrise scheiternde De­mokrat […]

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Ägypten: Von den dunklen Seiten des Militars

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Ein Kommentar von Abu Bakr Rieger zum Anschlag auf eine Kirche im ägyptischen Alexandria

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