Gericht kippt Verbot der Anti-Islamismus-Demo in Hannover

Nun also doch? Die umstrittene HoGeSa-Demo in Hannover ist trotz des Verbotes der Polizei doch wieder zugelassen worden – zumindest unter Auflagen. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes muss aber nicht das letzte Wort bleiben.

Hannover (dpa). Das Verwaltungsgericht in Hannover hat das Verbot der umstrittenen Anti-Islamismus-Demonstration an diesem Samstag gekippt. Die Veranstaltung unter dem Motto „Europa gegen den Terror des Islamismus“, hinter der die Gruppierung „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) steht, darf unter Auflagen stattfinden, urteilte das Gericht am Donnerstag. Gründe für ein vollständiges Verbot, wie von der Polizei Hannover gefordert, lägen nicht vor. Die Demonstranten dürfen aber nicht wie geplant durch die Innenstadt ziehen, sondern sich nur auf der Fläche des ehemaligen Omnibusbahnhofs hinter dem Hauptbahnhof versammeln.

Die Polizei hatte die Demo verboten, weil sie Gewalt und Krawall befürchtetet. Bei einer ähnlichen Veranstaltung in Köln hatten vor kurzem rund 4.500 Hooligans und Rechtsextreme die Polizei angegriffen. Auch hier war die Gruppierung der Initiator gewesen. Die Polizei rechnet bislang mit mindestens 5.000 Teilnehmern. Zudem wurden 18 Gegendemonstrationen angemeldet.

Bei der angemeldeten Versammlung handele es sich – entgegen der Einschätzung der Polizei – um eine Veranstaltung, die grundsätzlich den Schutz der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes in Anspruch nehmen könne, begründete das Gericht seine Entscheidung. Auch aufgrund des Mottos sei nicht ersichtlich, dass die Demo auf die Ausübung von Gewalt ausgerichtet sei. Sie sei auch nicht per se unfriedlich, zumal der Antragsteller selbst zur Gewaltlosigkeit aufrufe.

Die Polizei kann die Gerichtsentscheidung nun vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg angreifen. Theoretisch ist ein Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe möglich.

Urteil über das Bedecken der Gesichts und der Hände von Schaikh Abdallah bin Bayyah veröffentlicht

Die Frage der Bedeckung von Gesicht und Händen bei Frauen war sowohl bei den muslimischen Gelehrten und bei den Gefährten des Propheten umstritten. Ibn Mas’ud war der Meinung, dass dies getan werden müsse, während ‘A’ischa (die Gattin des Propheten) der gegensätzlichen Ansicht war. Die Meinungsunterschiede beruhen auf der Interpretation des Verses: „Sie sollen ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was sichtbar ist.“ (An-Nur, 31)

Einige Gefährten glaubten, dass Gesicht und Hände Objekte des scheinbaren Schmuckes sind, während andere der Ansicht waren, das, „was sichtbar ist“ auf die äußere Erscheinung bezogen ist. Das heißt, dem Körper, der zu sehen ist, nachdem eine Frau ihre Kleidung trägt, die sie voll bedeckt.

Nach der Zeit der Gefährten waren sich die Gelehrten in dieser Frage uneins. Die Mehrheit kam zu dem Schluss, dass das Gesicht und die Hände nicht Teil der ‘Aura (das heißt, der zu bedeckenden Stellen des Körpers) sind – wie Malik, Abu Hanifa, Ibn Hanbal und Imam Ahmad (so eines der verschiedenen Urteile, dass er in dieser Hinsicht fällte). Die Meinung in ihren Schulen erläutert jedoch, dass die Enthüllung von Gesicht und Händen nur dann gültig ist, wenn die Frau keine Fitna (das heißt, Versuchung) hervorrufen wird.

Aber für den Fall, dass Fitna befürchtet wird, haben die Gelehrten unterschiedliche Meinungen darüber, ob es erlaubt ist, Gesicht und Hände zu enthüllen. Einige sagen, dass der Mann seinen Blick senken muss und die Frau nicht verpflichtet ist, ihr Gesicht zu bedecken. Das ist die Meinung von Qadi ‘Ijad, welcher der malikitischen Denkschule angehörte. Er zitierte das Hadith, das die Geschichte einer Frau aus dem Stamm der Khath’am erzählt, die zum Propheten, Friede sei mit ihm, kam und er das Gesicht von Al-Fadl auf die andere Seite drehte, aber nicht anwies, dass sie ihr Gesicht bedecken sollte.

Viele Gelehrte sind der Meinung, dass eine Frau ihr Gesicht bedecken sollte, wenn Fitna zu befürchten sei. Die Frage ist eine kontroverse. Die authentische Meinung von Imam Ahmad weist darauf hin, dass eine Frau Gesicht und Hände in Gegenwart von Fremden verhüllen sollte. In dieser Hinsicht vertreten wir die Meinung, dass eine Frau ihr Gesicht und die Hände an Orten bedecken sollte, wo dies nötig ist.

Aber an anderen Orten, wo dies nicht nötig ist, weisen wir eine Frau an, zumindest ihren Kopf zu bedecken. Schlus­sendlich macht dieses Thema keine große Debatte oder Meinungsverschiedenheit nötig. Es gibt viele andere Themen und Pflichten, die wesentlich bedeutsamer sind als solch ein kleinerer Streit.

In dieser Hinsicht fordern wir muslimische Prediger, möge Allah sie belohnen, dazu auf, ihre Anstrengungen in sinnvolle Kanäle zu leiten und sich auf für die Muslime vitale Themen zu fokussieren; sie sollten sich um Einheit bemühen, nicht um Streit. Es ist akzeptabel, bei Einzelheiten anderer Meinung zu sein; insbesondere, wenn es sich dabei um eine Kontroverse handelt, die seit der Zeit der Prophetengefährten eine gewisse Begründung hat; ein Streit, der auf Texten des Qur’an und der Sunna beruht; ein Streit, der sich aus unterschiedlichen Interpretationen ableitet. Diejenigen, die eine streitbare Position vertreten, sollen nicht wegen eines schwachen Glaubens oder schlechten Absichten kritisiert werden. Eher sollte solch eine Meinung als respektabel und akzeptabel betrachtet werden, inscha’Allah.

Wir raten denjenigen, die kontroverse Meinungen vertreten, sich der Ursache des Streites bewusst zu machen und sich nicht gegenseitig des Unglaubens oder der Fälschung im Glauben zu beschuldigen. Die Angelegenheit ist flexibel und Allah hat für uns keine Härte in der Religion geschaffen. Er sagte: „Er hat (…) euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt.“ (Al-Hadsch, 78)

Beispielsweise kann die Meinung bezüglich einer Frau in Europa, ihr Gesicht und ihre Hände zu bedecken, dazu führen, dass sie Probleme mit der Polizei oder am Flughafen bekommt. In dem Fall wäre sich zu bedecken manchmal nicht erlaubt. Solche Arten von Fatawa sind von der Einsicht in die Zwecke der Scharia weit entfernt.

In solch einem Fall wäre es besser für sie, in ihrem eigenen Land zu bleiben, wenn sie ihr Gesicht und die Hände ­verhüllen will. Wenn sie aber in ein anderes Land reist, dann würde ihre Verhüllung von Gesicht und Händen ein größeres Problem verursachen als jenes, das durch die Enthüllung von Gesicht und Händen entsteht. Und Allah weiß es am Besten.

Europäische Muslime reagieren auf die Angriffe gegen eine Moschee in Bulgarien

(EMU). Als Reaktion auf gewalttätige Randalierer und Angriffe gegen eine Moschee in Plovdiv, der zweitgrößten Stadt Bulgariens, zeigten sich europäische Muslime erschüttert angesichts des erneuten Ausbruches von anti-muslimischem Hass in diesem neuen Mitgliedsland der Europäischen Union.

Am Freitag, den 14. Februar, demonstrierten gewaltbereite Nationalisten, Faschisten und Fußballhooligans aus Anlass eines Gerichtsverfahrens in Plovdiv über die Besitzrechte an einer alten Moschee im Ort Karlovo und ihrer mögliche Rückgabe an die religiöse Autorität der Muslime, dem Büro des Großmuftis. Während der kommunistischen Herrschaft ab 1946 wurde der gesamte, gemeinschaftliche Besitz der bulgarischen Muslime vom Staat beschlagnahmt.

Bei der Verhandlung handelte es sich nur um einen von 25 bis 30 Rechtsfällen, die die muslimische Gemeinschaft angestrebt hat, um wieder die Kontrolle über ihr Stiftungsvermögen (Waqf/Auqaf) zu erlangen. Die dem Gericht vorgelegten Besitzdokumente für das Stiftungsvermögen stammen nicht aus osmanischer Zeit, sondern waren 1919 von der bulgarischen Monarchie ausgestellt worden.

//1// Tränengaswolken in den Straßen von Plovdiv. (Foto: BNES)

Während seiner Demonstration zog der Mob durch die Straßen Plovdivs und griff die lokale Moschee mit „Feuerwerkskörpern, Fackeln und Steinen“ an. Dies berichteten Medien wie die Nachrichtenagentur Reuters. „Ein Polizist wurde verletzt, rund 120 Personen festgenommen“, gab die Polizei in einer Erklärung bekannt.

//2r//In Bulgarien verurteilte der Großmufti die Angriffe auf die Moschee und bezeichnete den Druck der Straße auf das Gericht als „Risiko für die Demokratie“ in dem EU-Mitglied. Mustafa Haci, der Mufti der muslimischen Gemeinschaft, war angesichts der Ereignisse so erschrocken, dass er von einem „Pogrom“ sprach.

Außerhalb von Bulgarien erklärte die European Muslim Union, sie sei ernsthaft beunruhigt durch diese neue und umprovozierte Attacke auf die einheimische muslimische Bevölkerung eines europäischen Landes, das Vollmitglied der Europäischen Union sei.

„Europas Muslims sind solidarisch mit ihren bulgarischen Schwestern und Brüdern. Dieses negative Ereignis ist erneut ein weiterer Beweis für die Notwendigkeit, professionelle Öffentlichkeitsarbeit auf europäischer Ebene zu verbessern und auszuweiten.

Das Verfahren in Plovdiv unterstreicht ebenfalls die balkanweite Notwendigkeit für eine gründliche Neubewertung und – wenn gerechtfertigt – Rückerstattung das beschlagnahmten Eigentums, das den Muslimen durch nationalistische und kommunistische Regime nach dem osmanischen Rückzug von der Halbinsel genommen wurde.“

Zum Kölner Beschneidungsurteil: Muslimische und Jüdische Vertreter appellieren an die deutsche Politik. Ein Bericht von Yasin Bas

(iz). Unterschiedliche Vertreter der jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften aus Europa haben bei einem gemeinsamen Spitzentreffen in der belgischen Hauptstadt Brüssel die Politiker in Deutschland zur Herstellung von Rechtssicherheit im Umgang mit dem Beschneidungsurteil gemahnt. Die Repräsentanten bezeichneten das Urteil als einen „Angriff auf grundlegende Religions- und Individualrechte“ und appellierten an alle politischen Parteien sowie den Bundestag die unerklärliche Entscheidung des Gerichts zu revidieren. Die Türkisch-Islamische Union (DITIB) veröffentlichte am 18. Juli hierzu eine Presseerklärung.

Die Teilnehmer aus Politik, Verbänden, Religionsgemeinschaften, der Justiz und der Medizin hätten bei dem Treffen die Entwicklungen des Beschneidungsurteils des Kölner Landgerichts mit den entsprechenden Konsequenzen erörtert und sich gegenseitig beraten. Das Kölner Landgericht hatte in einer Entscheidung die Beschneidung von Kindern als Körperverletzung gewertet und sie – ein international einmaliger Vorfall – verboten.


Der Vorsitzender der DITIB Prof. Ali Dere sagte: „Dieses Gespräch hat uns die internationale Betroffenheit und die weitreichenden Wirkungen in den Religionsgemeinschaften, die dieses Urteil ausgelöst hat, deutlich vor Augen geführt. Es besteht dringender Handlungsbedarf, der durch dieses folgenreiche Urteil für die muslimische und jüdische Glaubenspraxis geschaffen wurde. Daher appellieren wir gemeinsam dafür, die notwendige Rechtssicherheit herzustellen, um damit auch muslimisches und jüdisches Leben in Deutschland unter Achtung von wesentlichen Religions- und Elternrechten zu gewährleisten.“

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verwies die Juden und Muslime dagegen auf den Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht. Nicht die Legislative, sondern die Judikative sei der richtige Ansprechpartner, der dieses Urteil prüfen müsse.

Die Menschenrechte und vor allem die Religionsfreiheit in Europa wird für bestimmte Religionsangehörige Stück für Stück reduziert. Vor allem Juden und Muslime sind hiervon betroffen. Urteile aus der jüngsten Vergangenheit wie das Minarett-Verbot in der Schweiz, die Burka-Verbote in Frankreich und Belgien, die Bestrebung zum Schächtverbot in den Niederlanden oder die fast täglichen Angriffe und Anschläge auf Gebetsstätten von Juden und Muslimen, senden keine positiven Signale für ein gemeinsames Miteinander im „geeinten Europa“.

Der Regierungssprecher Steffen Seibert erklärte nach den weltweiten Protesten gegen das Kölner Gerichtsurteil, dass die Bundesregierung eine rasche Lösung und Beilegung des Streits anstrebe. „Für alle in der Bundesregierung ist es völlig klar: Wir wollen jüdisches und wir wollen muslimisches religiöses Leben in Deutschland“, so Seibert. Der Regierungssprecher ergänzte, dass verantwortungsvoll durchgeführte Beschneidungen in Deutschland straffrei bleiben sollten. „Wir wissen, da ist eine zügige Lösung notwendig, da kann nichts auf die lange Bank geschoben werden“, erklärte Seibert weiter. Die Freiheit der religiösen Betätigung sei für die Bundesregierung „ein hohes Rechtsgut“.

Europa, das eine Wertegemeinschaft sein soll, entledigt sich seiner Tugenden. Frankreich distanziert sich seiner Ideale der „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“. Holland, das einstige Vorzeigeland für Toleranz und Demokratie begibt sich immer stärker in das Fahrwasser von Pim Fortuyn. Unter dem neuen Fortuyn Wilders entwickelt das Land eine islam-, und in letzter Zeit auch immer mehr, europafeindliche Politik. Rechtsextreme und rechtsterroristische Gruppierungen werden nicht nur in Mitteleuropa, sondern auch in Skandinavien immer populärer. Die wirtschaftliche Krise Europas führt mittelfristig zu einer politisch-gesellschaftlichen aber auch individuellen Krise, sodass der Verteilungsstreit um ökonomische, politische und gesellschafltich-kulturelle Ressourcen immer weiter zunimmt.

Wie zu Ende des 19. Jahrhunderts und des ersten Drittels des 20. Jahrhunderts beginnen Teile Europas die Menschen- und Individualrechte ihrer „Minderheiten“ ins Blickfeld zu nehmen und sie etappenweise und schleichend anzutasten. Die Richtung, in die sich einige europäische Länder begeben, führt in eine Sackgasse. Es scheint, dass die ökonomische Krise auch zu einer unvergleichbaren Identitätskrise Europas führt. Aus dieser kann Europa nur herauszukommen, wenn es Diversität nicht als Bedrohung und Konkurrenz empfindet. Durch die oben erwähnten Menschenrechtsbeschneidungen, Verbote und Diskriminierungen verkrampfen sich einige europäische Staaten zu sehr.

Damit das gesellschaftlich-friedvolle Klima nicht noch weiter belastet wird, dürfen diese Verkrampfungen keine Dauerhaftigkeit erlangen. Europa sollte seinen Werten treu bleiben.

(Teilnehmer/innen des Brüsseler Treffen waren u.a.: Rabbi Menachem Margolin, General Director, European Jewish Association (EJA), Rabbi Yitzchak Schochet, Rabbinical Centre of Europe, Rabbi Israel Diskin, Rabbi in München, Deutschland, Rabbi Mendi Pevzner, European Jewish Association (EJA), Prof. Dr. Ali Dere (Theologe), Vorsitzender der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion DITIB, Deutschland, Imam Mustafa Katstit – Islamic Center, Cinquantenaire, Brüssel, Belgien, Josseph Lempkovits, Chief Editor, European Jewish Press (EJP), Assistant to MEP Elmar Brok (Germany), Chairman of the Committee on Foreign Affairs, European Parliament, Mr. Robby Spiegel, President of the Israeli bonds, Belgien, Mr. Joël Rubinfeld, Co-President of European Jewish Parliament, Dr Igor Byshkin, Urologist, Köln, Deutschland, ADV. Attorney Marc Libert – Brüssel, Belgien, Assistant to MEP Hannu Takkula (Finnland), Assistant to MEP Frédérique RIES (Belgien), Assistant to MEP Marek Siwiec (Polen), Assistant to MEP Carlo Fidanza (Italien) sowie Assistant to MEP Andrea Schwab (Deutschland)

Kulturkampf in den Arztpraxen?

Das aktuelle Urteil eines Kölner Gerichts zum Thema Beschneidung bei Jungen hat binnen kürzester Zeit zur einem enormen Debatte und zu Protesten seitens jüdischer und muslimischer Verbände und Einzelpersonen geführt. Selbst die aus der katholischen Kirche sind mittlerweile kritische Stellungnahmen zu hören.
Das Thema ist aber nicht neu, sondern wird insbesondere in Ärztekreisen seit geraumer Zeit diskutiert. Im folgenden Text vom September 2008 reflektiert Engin Karahan über solche Verbotsforderungen von Teilen der deutschen Ärzteschaft. Der Autor stellt auch die wichtige Frage, ob überengagierte Mediziner hier versuchen, religiös praktizierende Eltern zu kriminalisieren.
Unabhängig davon, ob das Verfahren in die nächste Instanz geht oder ob es hierzu neue, gesetzliche Regelungen dazu geben wird: Staaten wie die USA und andere, wo die Beschneidung von Jungen üblich sind, und internationale, religiöse Vereinigungen, werden den weiteren Verlauf mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit genauer beobachten.
(karahan.net). Im Deutschen Ärzteblatt wird in der August 2008 Ausgabe Ärzten empfohlen, keine religiös begründete Beschneidung bei muslimischen und jüdischen Jungen durchzuführen. „Wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht, sollte der Eingriff vom Arzt abgelehnt werden“, schreiben die Autoren Dietz/Stehr/Putzke.
„Wir finden keinen Arzt mehr, der eine Beschneidung unseres Sohnes durchführen will.“ Diese Beschwerde wurde letzte Woche an die Antidiskriminierungsstelle der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs gerichtet. Immer mehr Eltern aus dem Raum Kassel klagen darüber, dass Ärzte grundsätzlich nicht mehr bereit sind, die Beschneidung bei ihren Söhnen vorzunehmen. Es ist ein aktueller Artikel im Deutschen Ärzteblatt, der den Anstoss gegeben hat, damit Ärzte vor dieser Maßnahme zurückschrecken lässt. Dabei gab es bisher kaum Probleme, die diese Ablehnung begründen würde.
Mit Sorge beobachtet die Antidiskriminierungsstelle der IGMG seit einigen Monaten auftretende Publikationen mancher Autoren zum Thema Beschneidung von Jungen. Darin sprechen sich die Autoren dafür aus, dass Ärzte den elterlichen Willen zur Beschneidung ihres Sohnes aus religiösen Gründen bei Juden und Muslimen ablehnen sollen. Bisher beschränkten sich diese Artikel auf die Darlegung einer von kaum einem Juristen beachteten Meinung. Dies änderte sich jedoch mit dem Beitrag von Maximilian Stehr, Holm Putzke und Hans-Georg Dietz in der August 2008-Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts.
Die Autoren des Beitrags empfehlen Ärzten, die Beschneidung von muslimischen und jüdischen männlichen Kindern strikt abzulehnen und diese nicht mehr zu beschneiden. Mit keinem Wort erwähnen sie jedoch, dass die von ihnen vertretene Meinung eine exotische Mindermeinung ist. Stattdessen schrecken sie mit ihrem Beitrag bewusst praktizierende Ärzte davon ab, Beschneidungen aus religiösen Gründen bei muslimischen und jüdischen Jungen durchzuführen.
Um diese massiv diskriminierende und die Religionsfreiheit der Betroffenen stark einschränkende Maßnahme zu begründen, betätigen sich die Autoren sogar als Koran- und Bibel-Exegeten. Dabei schreiben sie Juden und Muslimen vor, wie sie ihre Religion zu verstehen haben: „Während es im Islam keinen allseits verbindlichen Zeitpunkt für die Beschneidung gibt, orientiert das Judentum sich an den Worten der Bibel, worin der achte Tag nach der Geburt erwähnt wird. Es werden aber auch Ausnahmen zugelassen, etwa bei Krankheit oder körperlicher Schwäche. In derartigen Fällen wird man nicht ein Gläubiger zweiter Klasse, weshalb nichts dagegen spricht, solche Ausnahmen zu erweitern und die Beschneidung zu verschieben…“. Das Urteil der Autoren ist klar: „Es gibt also keine zwingenden Argumente, womit sich eine religiöse Beschneidung Minderjähriger begründen lässt.“ (Zirkumzision bei nicht einwilligungsfähigen Jungen: Strafrechtliche Konsequenzen auch bei religiöser Begründung; Maximilian Stehr, Holm Putzke und Hans-Georg Dietz in Deutsches Ärzteblatt, Jg. 1051 Heft 34-35, 25. August 2008, S. 1780).
Noch expliziter äußert sich Professor Günter Jerouschek dazu: „Im Geltungsbereich des Grundgesetzes aber wiegen die Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit schwerer als das Recht der Eltern, ihre Kinder zu verletzen, um der Religion, und sei es auch nur vermeintlich, Genüge zu tun. Den Eltern einen solchen Aufschub zuzumuten, scheint mir umso erträglicher zu sein, als es im muslimischen Bereich keine religiös verbindlichen Altersvorgaben für die Vornahme der Beschneidung gibt, mithin eine Erwachsenenbeschneidung ohne weiteres korankonform ist, und die Juden nicht aus ihrer Religion herausfallen, wenn sie nicht als Säuglinge beschnitten worden sind.“ (Beschneidung und das deutsche Recht – Historische, medizinische, psychologische und juristische Aspekte; Professor Dr. Günter Jerouschek; NStZ 2008, Heft 6, S. 319)
Stehr, Putzke und Dietz weisen in ihrem Beitrag im Ärzteblatt zwar darauf hin, dass Eltern das Recht haben, „das Leben und die Entwicklung des der Personensorge unterstellten Kindes mehr oder weniger frei von jeglicher Bevormundung zu gestalten, erst recht, wenn es um religiöse Belange geht“. Dieses Recht soll aber bei der religiös bedingten Beschneidung von ärztlicher Seite abgelehnt werden. Der Beschneidung bei Jungen sollen demnach medizinische Kreise schon länger kritisch gegenüber stehen, führen Stehr, Putzke und Dietz an, verweisen jedoch als Beleg wiederum nur auf eigene Opens external link in new windowBeiträge. Dies dürfte sicherlich daran liegen, dass man der Beschneidung bei Jungen in medizinischen Kreisen gerade nicht kritisch gegenüber steht, diese Praxis sogar von der Weltgesundheitsorganisation empfohlen wird.
Weiterhin stellen die Autoren die Frage, ob eine ihrer Ansicht nach „medizinisch nicht notwendige Zirkumzision [Beschneidung bei Jungen – d.Red] als strafbare Körperverletzung im Sinne des § 223 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) einzustufen“ ist, verschweigen jedoch, dass diese Frage bei jedem medizinischen Eingriff gestellt werden kann, ja sogar muss. Grundsätzlich bleibt der medizinische Eingriff nur bei Vorliegen einer rechtfertigenden Einwilligung in die Maßnahme straffrei. Ein spezifisches Verbot der Beschneidung, wie es der Beitrag versucht zu suggerieren, gibt es nicht.
Tatsächlich vertreten die Autoren nur eine extreme Mindermeinung. Denn die religiöse Beschneidung von Jungen wird oftmals schon als tatbestandlos, dh. Als eine Straftat gar nicht begründend oder zumindest durch die Einwilligung der Eltern als ausreichend gerechtfertigt angesehen. Ob die Autoren in der juristischen oder medizinischen Debatte diese Mindermeinung verteidigen, mag ihnen überlassen sein. Fatal ist jedoch, dass diese wage Theorie, die zumal neben der herrschenden Meinung in der Literatur auch der bisherigen Entscheidungspraxis der Gerichte widerspricht, in einem Ärzteblatt als einzig annehmbare präsentiert wird.
Die kampagnenartige Thematisierung deckt sich in der Argumentation mit zahlreichen anderen vermeintlichen Problemen der Gegenwart. Wieder geht es um die religiöse Komponente im Leben der Muslime, die als „kindeswohlgefährdend“ angesehen wird. Dabei legen die Autoren eine immense Rücksichtslosigkeit an den Tag, wenn es um das Verständnis von religiösen Bedürfnissen und den Stellenwert im Leben des Menschen angeht. Deutlich wird dies besonders bei den vermeintlichen Lösungsansätzen, die sie vorschlagen: Wenn man es schon nicht ganz lassen kann, solle man doch warten, bis die Kinder 16 oder 18 Jahre alt sind, wie es Dr. Holm Putzke in einem anderen Beitrag anführt (Juristische Positionen zur religiösen Beschneidung, Dr. Holm Putzke in NJW 2008, Heft 22, S. 1570). Damit wäre die bei Juden nach biblischem Gebot am 8. Tag vorgeschriebene und bei Muslimen in Kleinkinderalter durchgeführte Beschneidung nach Ansicht der Autoren nicht mehr durchführbar.
Würden „nicht einwilligungsfähige Jungen zirkumzidiert, [sei] darin eine rechtswidrige Körperverletzung i.S. des § 223 StGB zu sehen, selbst wenn die Inhaber der Personensorge zuvor in den operativen Eingriff eingewilligt“ (aaO.), ist das Fazit, das Dr. Putzke zieht. Letztendlich konstruieren Dr. Putzke, Prof. Jerouschek und andere eine vermeintliche Rechtsunsicherheit bezüglich der Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen, um schließlich die ihren religiösen Geboten nachkommenden Eltern zu kriminalisieren. Ein rein wissenschaftliches Anliegen kann man dahinter kaum vermuten.

Mazyek: Freispruch wirft schlechtes Licht auf Justiz

(KNA). Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) hat „sehr irritiert“ auf den Freispruch des niederländischen Rechtspopulisten Geert Wilders reagiert. Der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte der Vorsitzende Aiman Mazyek, diese […]

IZ+

Weiterlesen mit dem IZ+ (Monatsabo)

Mit unserem digitalen Abonnement IZ+ (Monatsabo) können Sie weitere Hintergrundbeiträge, Analysen und Interviews abrufen. Gegen einen Monatsbeitrag von 3,50 € können Sie das erweiterte Angebot der Islamischen Zeitung sowie das ständig wachsende Archiv nutzen.

Abonnenten der IZ-Print sparen beim IZ+ Abo 50%.

Wenn Sie bereits IZ+ Abonnent sind können Sie sich hier einloggen.

* Einfach, schnell und sicher bezahlen per Paypal, Kredit-Karte, Lastschrift oder Banküberweisung. Das IZ+ Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht vorher gekündigt wurde. Sie können ihr bestehendes Abo jederzeit auf der Mein Konto-Seite kündigen.