Halal-Business: Stand der Zertifizierung: ein Bericht von Norbert Müller

Hamburg (iz). Nach einer doch längeren Vorlaufzeit an Vorbereitungen und Diskussionen konnte nun ein Durchbruch für einen einheitlichen Halal-Standard in Deutschland erzielt werden: Schon am 26. Januar war von mehreren islamischen Verbänden, ­Halal-­Zertifizierern und Halal-Produkte anbietenden Unternehmen eine „Gütegemeinschaft Halal-Lebensmittel“ gegrün­det worden. Jetzt erfolgte die Anerkennung durch das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) in St. Augustin.

Das Problem ist bekannt: Der Markt für Halal-Produkte in Deutschland expandiert, aber alle beklagen eine totale Unübersichtlichkeit hinsichtlich Halal-Kriterien und Halal-Nachweisen. Jeder deklariert seine Produkte nach eigenem Gutdünken als „halal“ und es existieren unzählige Gütesiegel, deren Hintergrün­de teilweise kaum transparent sind. Vor einiger Zeit ergriffen einige Halal-Zertifizierer zusammen mit Vertretern muslimischer Verbände und interessierten Unternehmen die Initiative. Es müsse, so die Absicht, doch möglich sein, auf dem Halal-Markt ein gemeinsames ­Gütesiegel aufgrund gemeinsamer, von den wichtigs­ten Verbänden der Muslime in Deutschland legitimierter Kriterien sowie einem festgelegten Verfahren der Kontrolle und Überwachung zu etablieren.

Ein Blick über Tellerrand zeigte im übrigen, dass auch in anderen Branchen ähnliche Probleme wie hier mit „halal“ bestehen. Ob nun Bio-Produkte oder Baustoffe – auch hier stellte sich für den Verbraucher die Frage nach bestehenden Standards und deren Überwachung. In vielen Fällen hat sich das ­RAL-Gütesiegel als Weg zur Qualitätssicherung ergeben, da Kriterien und Überwachung hier durch RAL institutionell garantiert sind. Warum sollte also dies für „halal“ nicht möglich sein? So ergab sich eine Koo­pe­ration mit RAL und die Idee einer Halal-Gütegemeinschaft.

Der Weg dorthin erwies sich jedoch als nicht unkompliziert. Während die Zertifizierer feststellten, weitgehend in gleicher Weise für die diversen gewerblichen Kunden der Halal-Branche die Prüfverfahren durchzuführen und sich auch schon zuvor Kooperationen ­ergeben hatten, bestand bei den Verbänden eini­ger Klärungsbedarf. Teilweise waren noch immer selbst grundlegende Fragen wie die Zulässigkeit vorheriger Betäubung bei der Schlachtung nicht geklärt.

Den Durchbruch brachte dann eine Halal-Fachtagung – im September 2011 in Bremen veranstaltet von den islamischen Landesverbänden und unter Beteiligung mehrerer Bundesverbände. Gerade der hier erfolgte Vortrag der theolo­gischen Positionen wies den Beteiligten die Basis eines gemeinsamen Handelns.

Nun konnte die Gründung der ­­Güte­gemeinschaft Halal-Lebensmittel in ­An­griff genommen werden, die am 26. Januar erfolgte. Gründungsmitglieder sind unter anderem auf Seiten der islamischen Verbände Islamrat, IGMG, IGD sowie die SCHURA-Verbände aus Hamburg und Bremen, die Zertifizierer EHZ, Halal-Europe, m-haditec und ECT sowie Unter­nehmen mit Halal-Produkten. Alle Grün­der einigten sich auf eine gemeinsame Halal-Defintion sowie Güte- und Prüfbestimmungen für Lebensmittel. Nach­dem zuvor schon ein umfangreiches Prüfverfahren unter Beteiligung der maßgeb­lichen Fach- und Verkehrskreise durchgeführt worden war, erfolgte nunmehr die offizielle Anerkennung der Gütegemeinschaft durch RAL.