, ,

Dhikr und Montessori: Die Wiener Schule bietet ganzheitliche Erziehungsansätze

(iz). Im Dezember 2015 öffnete die Isma – Private Gesamtschule Muhammad Asad in Wien ihre Tore für Interessierte. Mitten im Tumult um die Islamischen Kindergärten konnte der Besucher Einblick in […]

IZ+

Weiterlesen mit dem IZ+ (Monatsabo)

Mit unserem digitalen Abonnement IZ+ (Monatsabo) können Sie weitere Hintergrundbeiträge, Analysen und Interviews abrufen. Gegen einen Monatsbeitrag von 3,50 € können Sie das erweiterte Angebot der Islamischen Zeitung sowie das ständig wachsende Archiv nutzen.

Abonnenten der IZ-Print sparen beim IZ+ Abo 50%.

Wenn Sie bereits IZ+ Abonnent sind können Sie sich hier einloggen.

* Einfach, schnell und sicher bezahlen per Paypal, Kredit-Karte, Lastschrift oder Banküberweisung. Das IZ+ Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht vorher gekündigt wurde. Sie können ihr bestehendes Abo jederzeit auf der Mein Konto-Seite kündigen.

Die IZ-Blogger: Ein Kommentar des österreichischen Islamgesetzes

„Zusammenfassend gesagt schafft es die Grundlagen für eine vom Ausland isolierte, von der Regierung (eigentlich fast ausschließlich vom Bundeskanzler) zutiefst abhängige und beaufsichtigte islamische Staatskirche. Der Eindruck drängt sich auf, dass die IGGiÖ zu einem Kontrollinstrument über Muslime und ihr Oberhaupt zu einem postkolonialen Statthalter des Bundeskanzlers degradiert wird.“

(iz). 2015 wiederholt sich zum 200. Mal der Jahrestag des Wiener Kongresses und auch dieses Mal steht ein junger ambitionierter Politiker, der amtierende österreichische Außenminister Sebastian Kurz, für einen innenpolitischen Wandel und tiefe Eingriffe in Grundrechte. Das neue österreichische Islamgesetz stellt vieles dar, aber vor allem Law & Order gegenüber und Kontrolle von Muslimen. Kritik an diesem (teilweise dieselbe wie von Rechtsexperten) wird, so sie von Muslimen kommt, aus Regierungskreisen gerne als „Hetze“, „Propaganda“ oder „gezielte Fehlinformation“ abgetan.

Dabei stellt es einen historischen Bruch im Verhältnis der Muslime zu Österreich dar und wirft ihre grundrechtliche Position in gewisser Hinsicht nicht um 103 Jahre zurück (das alte und erste Islamgesetz wurde 1912 verabschiedet), sondern weit hinter die Standards von 1867 – jenes Jahr, in dem Österreich seinen bis heute gültigen Grundrechtskatalog, der die Autonomie von anerkannten Religionsgesellschaften normierte, bekam – und schafft damit eine für Muslime noch nicht da gewesene, gesetzlich verankerte Diskriminierung.

Betrachtete man die bisherige Debatte in der österreichischen Öffentlichkeit und auch der internationalen Presse rund um das neue Islamgesetz, schien es um Aspekte wie ein Verbot der Auslandsfinanzierung von Imamen oder um die verpflichtende Darlegung der Glaubenslehre anhand einer offiziellen deutschen Qur’anübersetzung zu gehen. Der Aspekt, dass mit dem Gesetz ein eigenes segregiertes Religionsrecht (inkl. Anerkennungs- und Auflösungsbestimmungen für neue und bestehende islamische Religionsgesellschaften) nur für Muslime geschaffen wird, wurde hingegen selten thematisiert. Ebenso wurden die gravierendsten Eingriffe so selten erwähnt, dass man glauben könnte, die geradezu obsessive Beschäftigung der österreichischen Öffentlichkeit mit dem leicht umgehbaren Verbot der Auslandsfinanzierung diene nur der Ablenkung von den schwerwiegendsten Mängeln.

Aus meiner Sicht ist dies wohl primär die am 01.03.2016 vorgesehene Auflösung all jener Vereine, die den Vereinszweck der Verbreitung der Lehre der IGGiÖ verfolgen (§ 31 Abs 3). Um die Ausmaße und Konsequenzen dieses verfassungsrechtlich (im Hinblick zuallererst auf die Religions- und Vereinsfreiheit) bedenklichen Eingriffes zu verstehen, muss man wissen, dass sich die kollektive islamische Praxis in Österreich trotz Bestehens einer anerkannten islamischen Religionsgesellschaft, der IGGiÖ, vorwiegend auf der Vereinsebene abspielt. Muslimische Vereine, meist in Verbänden organisiert, betreiben Moscheen und Gebetsstätten, islamische Zentren, Schulen, Kindergärten und andere Einrichtungen (von ca. 500 Vereinen ist teilweise die Rede).

Rechtlich besteht ihre Beziehung zur IGGiÖ nur darin, dass sie sich in ihren Statuten zur Verfassung der IGGiÖ bekennen, an sie gebunden fühlen und dadurch aus Sicht der IGGiÖ unter anderem ihre religionsgesellschaftliche Aufgabe der Verkündung der Lehre des Islam erfüllen. Gerade damit aber erfüllen sie die Merkmale der genannten Bestimmung des neuen Islamgesetzes. Die Vereine stehen vor der Wahl zwischen Auflösung – deren Aufgaben sollen Untereinheiten der IGGiÖ genannt „Kultusgemeinden“, die erst gegründet werden müssen, übernehmen – oder „Tarnung“ als nicht explizit islamische Vereine durch Änderung ihrer Vereinszwecke in den Statuten.

Die Last dieser Wahl, die zudem eine schwere soziopolitische Dimension aufweist, zeigt sich aber vor allem, wenn man betrachtet, was sich in der Beziehung zwischen IGGiÖ (inklusive ihren Kultusgemeinden) und der Republik Österreich nun ändert. Abgesehen davon, dass das neue Islamgesetz der Bundesregierung insbesondere dem Bundeskanzler die Möglichkeit gibt, die IGGiÖ und/oder ihre Kultusgemeinden aufgrund einer Vielzahl von teils unbestimmten und daher der Willkür Tür und Tor öffnenden Gründen aufzulösen (§ 5 Abs 2), ermächtigt es den Bundeskanzler zu einer Vielzahl von Kontrollbefugnissen gegenüber der IGGiÖ, welche diese mehr oder weniger zu einer Institution von Regierungsgnaden macht. Dazu zählt die Möglichkeit einer Wahlaufsichtsbeschwerde über IGGiÖ-Wahlergebnisse beim Bundeskanzler (§ 28 Abs 2), die Möglichkeit für diesen, unter Umständen einen Kurator für die IGGiÖ bei Gericht zu beantragen (§ 29), interne Beschlüsse der IGGiÖ aufzuheben, Geldbußen zu verhängen (§ 30) und – nicht unwesentlich – jeder neuen Verfassung der IGGiÖ und diversen anderen Rechtsakten die Zustimmung und damit Gültigkeit zu verwehren (§ 23 Abs 1). Bedenkt man, dass die Darstellung der islamischen Lehre mittels deutscher Qur’anübersetzung ein Teil der Verfassung sein muss, wird klar, dass der Bundeskanzler damit auch ein Veto bezüglich der offiziellen Lehre der IGGiÖ bekommt.

Viel lässt sich über das neue Islamgesetz sagen, über diskriminierende Bestimmungen in der Seelsorge, über eine Vielzahl scheinbar neuer, in Wirklichkeit längst vorhandener, Rechte (Schutz der Amtsverschwiegenheit von Imamen, Versammlungs- und Lärmschutz an Feiertagen, Rechtsgrundlage fürs Schächten, u.a.) oder auch über das neu eingerichtete, völlig in staatlichen Händen liegende, theologische Studium an der Uni-Wien, an das die IGGiÖ aber in gewisser Hinsicht gebunden ist. Zusammenfassend gesagt schafft es die Grundlagen für eine vom Ausland isolierte, von der Regierung (eigentlich fast ausschließlich vom Bundeskanzler) zutiefst abhängige und beaufsichtigte islamische Staatskirche. Der Eindruck drängt sich auf, dass die IGGiÖ zu einem Kontrollinstrument über Muslime und ihr Oberhaupt zu einem postkolonialen Statthalter des Bundeskanzlers degradiert wird.

Dass es so weit überhaupt kommen konnte, ist nicht zuletzt dem Umstand zu „verdanken“, dass die Führung der IGGiÖ jahrelang hinter verschlossenen Türen, an ihren Organen und internen Prozeduren vorbei und bei offenkundiger Intransparenz gegenüber der muslimischen Öffentlichkeit, mit dem Staat über das Gesetz verhandelt hat. Sehr früh gab es Warnungen (insbesondere von Engin Karahan aus Deutschland), die schon vorausahnen ließen, in welche Richtung das vorbereitete Gesetz gehen würde. Dass sich trotz aller Intransparenz seit der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfes im Oktober 2014 dennoch eine derart intensive und kritische Debatte in Österreich (mit einem unüberhörbaren Echo im Ausland) und innerhalb der IGGiÖ über Grund- und Bürgerrechte, Partizipation und Transparenz entfalten konnte, lag nicht nur, aber primär, an einer selbstbewussten, deutschsprachigen, politisch wachsamen und manchmal auch provokanten muslimischen Jugend- und Studentenszene, fernab der großen, konservativen Verbände, mit denen sie nicht selten in offenkundigem Konflikt hinsichtlich des Auftretens gegenüber der Regierung stand.

Zwei diametral verschiedene Selbstbilder stießen aufeinander: Auf der einen Seite partizipierende und fordernde Bürger, die nicht bereit zu Kompromissen über ihre Grundrechte sind. Auf der anderen eine traditionelle Verbandselite, die sich ihrem Verhalten nach zu urteilen immer noch als Gast sah, der demütig, höflich und dankbar zu sein hat. Inmitten des Beginns absehbarer Umbrüche und damit verbundenen Sorgen der Muslime in Österreich, scheint sich daher auch ein Wandel im Selbstverständnis der muslimischen Zivilgesellschaft und eine Gelegenheit abzuzeichnen, sich nicht mehr bloß als Muslime oder gar als „Gäste“zu verstehen, sondern als mündige und selbstbewusste Bürger, die nicht um ihre Rechte bitten, sondern sie einfordern.

,

Hintergrund: Über das Verhältnis westeuropäischer Staaten zu den Moscheen. Von Jonathan Laurence

Die Beziehungen zwischen Staat und Moscheegemeinden in Westeuropa ­haben sich in den letzten 15 Jahren erkennbar weiter entwickelt.
(CGNews). Etwas mehr als ein Prozent aller weltweiten Muslime, rund 1,5 Mil­liarde Menschen, leben in Westeuropa. Ungeachtet dessen hat diese Minderheit eine überproportionale Wirkung auf Religion und Politik in ­ihrer neuen Heimat. In nur 50 Jahren wuchs die muslimische Bevölkerung von einigen zehntausend auf 16 oder 17 Millionen in 2010 an – schätzungsweise jeder 25. Westeuropäer.
Auf der einen Seite wächst die Vorstellung unter einheimischen Europäern, dass dem Islam – der einstmals ungehin­dert im Nachkriegseuropa wachsen durfte – Einhalt geboten werden müsse. ­Diese Weltsicht fordert von den Europäern, dass sie aus ihrem Schlaf aufwachen und „Eurabien“ besiegen. Als Gegenentwurf zu diesem Narrativ gibt es die Meinung, wie sie von einigen muslimischen Vertre­tern vertreten wird, wonach die europä­ischen Regierungen grundsätzlich repres­siv und intolerant gegenüber Vielfalt eingestellt seien.
Beide Sichtweisen sind unangemessen und – was noch wichtiger ist – verpassen den breiteren Trend, der vor Ort abläuft.
Europäer und Muslime haben in den letzten zehn Jahren erfolgreich ­verhandelt und sich aneinander angepasst. Dies wurde durch verschiedene, entscheidende Momente bestätigt. In dem, was alltägli­che, aber trotzdem entscheidende Bereiche für religiöse Integration zu sein scheinen, sprechen muslimische Gemeinschaf­ten und europäische Regierungen miteinander und handeln gemeinsam. Dazu zählen Moscheebauten, die Ausbildung von Imamen und Seelsorgern, die Verfügbarkeit von Halal-Lebensmitteln und die Vergabe von Hadschvisen.
Vergleichen wir dies mit der ­Situation vor 10 oder 15 Jahren, als der Islam in der Innenpolitik bei europäischen Politi­kern und der Bürokratie im Wesentlichen unbekannt war. Insofern religiöse Fragen tangiert wurden, war dies die Zo­ne der Einwanderungsbehörden und der Diplomatie – nicht von Parlamenten und Innenministerien. Die Organisationen der islamischen Gemeinschaften in den [west-]europäischen Städten ­reflektierten diesen Zustand. Weit entfernt davon, organisch in ihrer lokalen, europäischen Kultur und Politik verwurzelt zu sein, waren sie immer noch von ausländischen Regierung und internationalen NGOs dominiert.
Mittlerweile erwächst eine neue Landschaft, in der muslimischen Verantwort­liche in steigendem Maße ihren Platz in Gesellschaft und den Institutionen ­ihrer Aufnahmeländer finden. Ein ­neuer poli­tischer Konsens – und die ­entsprechende Verwaltungspraxis – fasst Fuß. Dies reflektiert die sich ausbreitende, pragmatis­che Anerkennung der ununkehrbaren muslimischen Präsenz in [West-]Europa.
Die Periode zwischen der Mitte der 1990er und der Mitte der 2000er Jahre war eine Phase des größten Wachstums in der Beziehung zwischen dem Islam und den europäischen Staaten. Das eindrücklichste Beispiel einer europaweiten Bewegung hin zu einer Integration des Islam kam mit der Entwicklung nationa­ler Beratungsgremien. Vorbei waren die adhoc getroffenen Entscheidungen bezüglich jener Fragen, die sich muslimischen Gemeinschaften stellten. Vorbei sind die Arbeitsgruppen der vorangegan­genen Jahrzehnte, die zwischen den Ministerien gebildet wurden. Ersetzt wurden sie durch den Aufbau kooperativer Institutionen und Einrichtungen von Stellen zur Klärung der staatlichen Beziehungen mit den Moscheen.
Quer durch Europa war einer der Höhepunkte die institutionelle Anerkennung und Heimischwerdung des Islam die Form zentraler Gremien. Führungsgremien wie der Französische Rat für den Muslimischen Glauben, der Spanische Islamrat, Deutschlands Islamkonferenz und das italienische Islamkomitee ­halfen bei der Lösung praktischer Fragen zur religiösen Infrastruktur mit. Diese reichen von der Einrichtung von Plätzen für Imame und Seelsorgern in öffentlichen Institutionen über die Regulierung von Moscheen, der religiösen Bildung bis zu Halal-Lebensmitteln und Visen für die Hadsch.
Während diese neue Realität anhält, entsteht eine neue Ordnung der Gemein­schaftsführung und der Imame. Eine, die sich stärker mit lokalen Gesellschaften mischt und besser vertraut ist mit den pluralistischen Systemen der Beziehungen von Staat und Islam, den ­kulturellen Normen Europas sowie den einheimischen Sprachen. Dazu gehören Muslime mit unterschiedlichen Hintergründen, aber auch Nichtmuslime. Während muslimische Organisationen sich ihren Weg durch die Institutionen bahnen, die die Religionsausübung bestimmen, können Behörden die Chancen zu Beratungen nutzen, aber auch strukturelle Anreize für den interreligiösen Dialog und die Sicherheitspartnerschaft mit lokalen Vertre­tern bereitstellen.
Organisationen und Führungsgremien, die zuvor ausschließlich jenseits der europäischen Grenzen auf der Suche nach islamischer Autorität und Authentizität waren, gewinnen langsam an einheimischen, institutionellen Bezügen.
Es gibt immer noch viel Raum für Verbesserungen, innerhalb neuer Zonen der Vermittlung. Aber dazu wird es nur kommen, wenn die Zugewinne des letzten Jahrzehnts nicht dem übersteigerten Pessimismus einer negativen Erzählung über die Zukunft der europäischen Muslime geopfert werden. Soll dieser Prozess andauern, müssen beide „Seiten“ nach oben schauen und im Geiste erkennen, dass ihnen der Himmel nicht auf den Kopf fällt.
Jonathan Laurence ist Außerordentlicher ­Professor für Politikwissenschaften am ­Boston College und Gastdozent am Brookings Insti­tute. Sein jüngstes Buch heißt ­“The ­Eman­cipation of Europe’s Muslims“.

Gastbeitrag: Chancen und Herausforderungen im Alpenland. Von Tarafa Baghajati

(iz). Österreich steht mit der Anerkennung des Islam seit dem 15. Juli 1912 und mit der Etablierung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich IGGiÖ seit 1979 als Körperschaft öffentlichen Rechts einzigartig […]

IZ+

Weiterlesen mit dem IZ+ (Monatsabo)

Mit unserem digitalen Abonnement IZ+ (Monatsabo) können Sie weitere Hintergrundbeiträge, Analysen und Interviews abrufen. Gegen einen Monatsbeitrag von 3,50 € können Sie das erweiterte Angebot der Islamischen Zeitung sowie das ständig wachsende Archiv nutzen.

Abonnenten der IZ-Print sparen beim IZ+ Abo 50%.

Wenn Sie bereits IZ+ Abonnent sind können Sie sich hier einloggen.

* Einfach, schnell und sicher bezahlen per Paypal, Kredit-Karte, Lastschrift oder Banküberweisung. Das IZ+ Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht vorher gekündigt wurde. Sie können ihr bestehendes Abo jederzeit auf der Mein Konto-Seite kündigen.

,

"IZ-Begegnung" mit dem österreichischen Muslim Omar Al-Rawi

In Österreich agitieren rechtspopulistische Parteien schon seit längerem in recht drastischer Weise gegen Muslime. Im August nun hat die Äußerung der Innenministerin Maria Fekter, Toleranz sei „ein absolutes No-Go im […]

IZ+

Weiterlesen mit dem IZ+ (Monatsabo)

Mit unserem digitalen Abonnement IZ+ (Monatsabo) können Sie weitere Hintergrundbeiträge, Analysen und Interviews abrufen. Gegen einen Monatsbeitrag von 3,50 € können Sie das erweiterte Angebot der Islamischen Zeitung sowie das ständig wachsende Archiv nutzen.

Abonnenten der IZ-Print sparen beim IZ+ Abo 50%.

Wenn Sie bereits IZ+ Abonnent sind können Sie sich hier einloggen.

* Einfach, schnell und sicher bezahlen per Paypal, Kredit-Karte, Lastschrift oder Banküberweisung. Das IZ+ Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht vorher gekündigt wurde. Sie können ihr bestehendes Abo jederzeit auf der Mein Konto-Seite kündigen.

Österreich: Empörender Angriff auf muslimische Schülerin

(iz) Im österreichischen Graz haben zwei 15-jährige Schülerinnen bei einem Schulausflug eine muslimische Klassenkameradin attackiert und schließlich das Kopftuch der Muslimin angezündet. Trotz mehrerer Gespräche mit ihnen, ihren Eltern und […]

IZ+

Weiterlesen mit dem IZ+ (Monatsabo)

Mit unserem digitalen Abonnement IZ+ (Monatsabo) können Sie weitere Hintergrundbeiträge, Analysen und Interviews abrufen. Gegen einen Monatsbeitrag von 3,50 € können Sie das erweiterte Angebot der Islamischen Zeitung sowie das ständig wachsende Archiv nutzen.

Abonnenten der IZ-Print sparen beim IZ+ Abo 50%.

Wenn Sie bereits IZ+ Abonnent sind können Sie sich hier einloggen.

* Einfach, schnell und sicher bezahlen per Paypal, Kredit-Karte, Lastschrift oder Banküberweisung. Das IZ+ Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht vorher gekündigt wurde. Sie können ihr bestehendes Abo jederzeit auf der Mein Konto-Seite kündigen.