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Islamunterricht in Bayern 2023: Es grenzt an Realitätsflucht

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Beim Islamunterricht gibt es in Bayern immer noch kein bekenntnisorientiertes Angebot für Muslime. (iz). Dass Politiker die eigenen Leistungen gern etwas überbewerten, ist nicht neu. Aber die Lobpreisungen, mit denen […]

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NRW-Schulministerin Feller: „Islamischer Religionsunterricht an unseren Schulen ist wichtig“

Düsseldorf (KNA). Vor zehn Jahren hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland in Deutschland islamischen Religionsunterricht eingeführt. NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) spricht im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) über ihr Ziel, Islamunterricht auszubauen, über den Einfluss des umstrittenen Moscheeverbands DİTİB auf Unterrichtsinhalte und über eine Klage des Zentralrats der Muslime gegen das Land NRW, über die am 14. Dezember verhandelt wird.

Frage: Frau Feller, zehn Jahre nach der Einführung steht Islamunterricht in NRW etwa 5 Prozent der muslimischen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Wie bewerten Sie diese Zahl?

Dorothee Feller: Erst einmal bin ich froh, dass wir islamischen Religionsunterricht haben. Aber das Angebot reicht natürlich noch nicht aus, weshalb wir es weiter ausbauen wollen. Derzeit haben wir rund 370 Lehrerinnen und Lehrer für das Fach. Ein offizieller islamischer Religionsunterricht an unseren Schulen ist wichtig – auch für unsere muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Frage: Woran hakt es, dass der Anteil immer noch so gering ist?

Dorothee Feller: Wir brauchen gut ausgebildete und interessierte Lehrkräfte für den islamischen Religionsunterricht. Da befinden wir uns in der Aufbauphase. Ich freue mich sehr, dass nach der Universität Münster nun auch die Universität Paderborn in die Lehrerausbildung einsteigt. Das zeigt, dass wir nach vorne gehen.

Frage: Welche politische Maßnahme wollen Sie hier ergreifen?

Dorothee Feller: Wir müssen ganz grundsätzlich für den Lehrerberuf werben, da wir insgesamt zu wenig Lehrerinnen und Lehrer haben. Wir haben bereits in den Sommerferien eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis Ende des Jahres Maßnahmen erarbeiten wird. Aber immerhin: Die Zahlen für den islamischen Religionsunterricht steigen bereits. So haben wir an der Universität Münster heute etwa 60 Master-Absolventinnen und Absolventen.

Frage: Laut Islamwissenschaftler Mouhanad Khorchide, der an der Uni Münster künftige Lehrkräfte ausbildet, bräuchte es pro Jahr geschätzt 800 bis 1.200 Absolventinnen und Absolventen, um flächendeckend Islamunterricht anbieten zu können. Da tut sich doch eine sehr große Lücke auf.

Dorothee Feller: Ja, es gibt noch eine Menge zu tun, aber immerhin sind die ersten Schritte eingeleitet. Ich bin stolz, dass wir in Münster eine Universität mit einem guten Ruf in diesem Bereich haben. Dass wir jetzt in Paderborn eine zweite Universität als Ausbildungsort gewonnen haben, zeigt doch, dass wir auf dem Weg des Ausbaus sind.

Frage: Seit etwa anderthalb Jahren gibt es in NRW eine Kommission für den Islamunterricht, die unter anderem über Lehrinhalte mitentscheidet. Darin sitzen überwiegend konservative Islamverbände. Ist das ein Problem?

Dorothee Feller: Die Kommission für den islamischen Religionsunterricht vertritt die Anliegen und Interessen der islamischen Organisationen bei der Durchführung des islamischen Religionsunterrichts. Ohne diese Kommission könnten wir den Ausbau des islamischen Religionsunterrichts nicht voranbringen. Wir haben mit allen Verbänden in der Kommission Verträge geschlossen, in denen sie erklären, eigenständig und staatsunabhängig zu sein und die Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes zu achten. Die Kommission ist offen für weitere Mitglieder. Jeder Verband, der die Voraussetzungen erfüllt, kann in die Kommission aufgenommen werden. Solange wir keine anerkannte islamische Religionsgemeinschaft haben, ist das der richtige Weg.

Frage: Wie läuft die Zusammenarbeit Ihres Ministeriums mit der Kommission?

Dorothee Feller: Die Kommission arbeitet unabhängig vom Land, so wie übrigens und selbstverständlich auch das evangelische und katholische Büro. Die Zusammenarbeit ist geprägt von Vertrauen. Es findet ein regelmäßiger Austausch statt.

Frage: Auch der Moscheeverband DİTİB ist Mitglied in der Kommission. Ihm wird vorgeworfen, der verlängerte Arm des türkischen Staats zu sein.

Dorothee Feller: Die DİTİB ist einer der größten Verbände in Nordrhein-Westfalen. Es gibt viele türkisch-stämmige Musliminnen und Muslime in unserem Land, die von der DİTİB vertreten werden. Auch der nordrhein-westfälische Landesverband der DİTİB hat unterschrieben, dass er staatsfern und auf dem Boden des Grundgesetzes handelt.

Frage: Vereinbarungen sind gut, aber bräuchte es nicht noch mehr Kontrolle, dass diese Vereinbarungen eingehalten werden?

Dorothee Feller: Der Unterricht wird in deutscher Sprache von in Deutschland ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern nach staatlichen Lehrplänen erteilt. Für einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht sind wir auf die Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften angewiesen. Ich finde, wir sollten die Religionen gleichbehandeln und ihnen nicht mit Vorurteilen begegnen. Sollten sich konkrete Hinweise ergeben, dass eine islamische Organisation gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstößt, so wäre eine Kündigung durch die Landesregierung die absehbare Folge. Das haben wir im Blick. Bislang haben wir die Erfahrung gemacht, dass es gut läuft.

Frage: Nicht in die Kommission geschafft hat es der Zentralrat der Muslime. Warum?

Dorothee Feller: Über laufende Klageverfahren kann ich nichts sagen.

Frage: Sie erwähnen es: Der Zentralrat versucht, sich in das Gremium einzuklagen. Am 14. Dezember wird vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt. Beschädigt das Verfahren die Kommission?

Dorothee Feller: Nein, wir leben in einem Rechtsstaat. Da kann man gegen Entscheidungen klagen, egal welcher Art. Wir tun gut daran, nicht außerhalb eines laufenden Verfahrens Dinge zu erörtern, die Gegenstand des Verfahrens sind.

Frage: Ab dem Schuljahr 2023/24 wird es in NRW flächendeckend die Möglichkeit für gemeinsamen katholisch-evangelischen Religionsunterricht geben, wenn es an Teilnehmenden für eigenständige Fächer mangelt. Gleichzeitig wollen Sie Islamunterricht weiter ausbauen. Ist das ein gutes Zeichen?

Dorothee Feller: Das dürfen wir nicht gegeneinander aufwiegen. Ich halte es für wichtig, dass wir sowohl Kindern katholischen und evangelischen Glaubens als auch islamischen Glaubens Unterricht an den Schulen anbieten. Ich persönlich finde es zwar bedauerlich, wenn immer weniger Menschen am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht teilnehmen. Das bedeutet allerdings nicht, dass wir auf islamischer Seite nichts mehr anbieten sollten. Im Koalitionsvertrag haben wir uns darüber hinaus dazu bekannt, den interreligiösen Dialog zu stärken. Das geht nur, wenn Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Glaubensrichtung Kompetenzen in ihrem eigenen Glauben erwerben.

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Bayern: Verfassungsgericht weist AfD-Klage gegen Unterricht ab

München (KNA) Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen Eilantrag der AfD gegen die Einführung von „Islamischem Unterricht“ an den Schulen des Freistaats abgewiesen.

Das vom Landtag vor der Sommerpause beschlossene Wahlpflichtfach kann demnach zum neuen Schuljahr eingerichtet werden. Wie das Gericht am 27. August in München mitteilte, wurde die von der AfD und einer weiteren Person beantragte vorläufige Außervollzugsetzung abgewiesen.

Im Fall des AfD-Eilantrags machten die Richter auf grundsätzliche Mängel aufmerksam. Die Abgeordneten in der Partei hätten während den Gesetzesberatungen keine verfassungsrechtlichen Zweifel erhoben, sondern lediglich „unspezifische rechtliche Bedenken geltend gemacht sowie politische Vorbehalte gegen den Islamischen Unterricht vorgetragen“. Auch mit Blick auf eine von dem zweiten Antragsteller angekündigte Popularklage äußerte das Gericht „erhebliche Zweifel“ an deren Zulässigkeit.

Der als Wahlpflichtfach nicht nur für muslimische Schüler ausgestaltete Islamische Unterricht „dürfte verfassungsrechtlich grundsätzlich als zulässig anzusehen sein“, heißt es in der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs.

Die Richter konnten demnach weder eine Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebots und des Gleichheitsgrundsatzes noch eine Beeinträchtigung individueller Freiheitsrechte von Schülern und deren Eltern erkennen. 

Den „Islamischen Unterricht“ gibt es in Bayern seit dem Schuljahr 2009/10. An dem Modellversuch waren 350 Schulen beteiligt. Etwa 16.500 Schüler nahmen teil. Gegenwärtig stehen bayernweit rund 100 entsprechend ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung. Ab September kann das neue Wahlpflichtfach alternativ zum Ethikunterricht an rund fünf Prozent aller Schulen bis zur 10. Klasse angeboten werden.

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