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Mehr Hassverbrechen in 2022 gegen Kirchen, Moscheen und Muslime

Hassverbrechen Polizei

Hassverbrechen gegen Kirchen, Moscheen und Muslime sind laut BKA 2022 im Vergleich zu 2021 gestiegen. (IZ/KNA). Die Zahl der Straftaten gegen Kirchen, Moscheen und religiöse Symbole ist im vergangenen Jahr […]

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Mehr Hassverbrechen in 2022 gegen Kirchen, Moscheen und Muslime

Hassverbrechen

Hassverbrechen gegen Kirchen, Moscheen und Muslime sind laut BKA 2022 im Vergleich zu 2021 gestiegen.

Berlin (KNA/iz). Die Zahl der Straftaten gegen Kirchen, Moscheen und religiöse Symbole ist im vergangenen Jahr gegenüber 2021 gestiegen. Zugleich gab es weniger Angriffe auf Synagogen. Das geht aus der am Dienstag in Berlin vorgestellten Statistik „Politisch motivierte Kriminalität im Jahr 2022“ des Bundeskriminalamts (BKA) hervor.

Foto: Mimar Sinan Camii DITIB Berlin, Facebook

Kirchen und Moscheen: Hassverbrechen nahmen zu

Die Zahl der Übergriffe auf Kirchen stieg demnach von 106 auf 118 und damit um gut 11 Prozent. Darunter waren 56 Sachbeschädigungen und 28 Propagandadelikte. Gegen Moschen wurden 62 Straftaten verübt, 14 Prozent mehr als 54 im Jahr 2021. Auch hier handelte es sich vor allem um Sachbeschädigungen und Propagandadelikte, für die mehrheitlich Rechtsextremisten verantwortlich gemacht wurden.

Am deutlichsten war der Anstieg bei Hassverbrechen gegen religiöse Symbole: Hier stieg die Zahl von 46 auf 64, das heißt um knapp 40 Prozent.

Insgesamt nahmen die Straftaten mit „Oberangriffsziel Religionsgemeinschaften“ – wie es in dem Bericht heißt – leicht ab. Der Rückgang sei vor allem darauf zurückzuführen, dass die Zahl der Straftaten gegen „religiöse Repräsentanten“ gegenüber 2021 um rund zehn Prozent – von 3.114 auf 2.804 Fälle – zurückging. Die Deliktzahl „im Zusammenhang mit Religionsgemeinschaften“ war ebenfalls rückläufig – von 283 auf 233.

Polizeischutz vor einer Synagoge in Berlin. (Foto: Tobias Arhelger, Shutterstock)

Abnahme von antisemitischen Fällen kein Grund zur Entwarnung

Am deutlichsten war der prozentuale Rückgang bei Übergriffen auf Synagogen. Hier verzeichneten die Sicherheitsbehörden im Berichtsjahr 28 Straftaten gegenüber 49 im Jahr 2021. Dabei handelte es sich vor allem um Sachbeschädigungen und Volksverhetzung, wofür ebenfalls mehrheitlich extrem rechte Täterkreise verantwortlich gemacht wurden.

Auch die Zahl der antisemitischen Straftaten ging 2022 um knapp 13 Prozent auf 2.641 zurück. BKA-Präsident Holger Münch sieht darin aber keinen Grund zur Entwarnung. Er verwies darauf, dass die judenfeindlichen Straftaten 2021 mit 3.027 Delikten einen Höchststand erreicht hatten. 

Zudem sei die Zahl der antisemitischen Gewaltdelikte mit 88 Fällen gegenüber 64 im Vorjahr sogar gestiegen. Münch ergänzte, dass ein Anstieg des „islamistisch“ geprägten Antisemitismus zu beobachten sei, auch wenn die große Mehrheit der Delikte weiterhin offenbar im rechten Spektrum zu verorten sei.

Muslimfeindlichkeit

Foto: Prostock-studio, Shutterstock

KRM-Specher Murat Gümüş beklagt drastische Zunahme bei Angriffen

„Muslime werden beleidigt, bespuckt, angegriffen, Musliminnen werden Kopftücher heruntergerissen. Und das in der Bahn, im Bus, im Supermarkt oder auf Klassenfahrt.“ Allein in den vergangenen zwei Wochen habe man mindestens sieben solcher Angriffe registriert, sagte Murat Gümüş, Sprecher des Koordinationsrates der Muslime (KRM).

Sein Gremium verzeichne derzeit „eine deutliche Zunahme“ bei Angriffen auf Muslime. Diese Würden beleidigt und angegriffen. Man reiße ihnen die Kopftücher herunter. Dabei bezog er sich auch auf den Fall muslimischer SchülerInnen auf einem Ausflug in ein Ferienlager in Brandenburg. „Und das sind nur die Fälle, die bekannt wurden. Es ist davon auszugehen, dass vieler solcher Fälle gar nicht erst zur Anzeige gebracht werden.“

Der KRM-Sprecher forderte die Politik im Namen seiner Organisation auf, in allen Bereichen entschiedener zu bekämpfen. In den Bundesländern, insbesondere in Berlin. Namentlich verwies er auf Anstiege in Ostdeutschland und der Hauptstadt. So müsse die Anzahl des Sicherheitspersonals vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln deutlich erhöht werden, um Muslime und andere angefeindete Gruppierungen in ihrem Alltag zu schützen.

Foto: jaz, Adobe Stock

Politische Kriminalität hat insgesamt zugenommen

Die Zahl politisch motivierter Straftaten hat im vergangenen Jahr mit knapp 60.000 Delikten einen Höchststand seit Einführung der Statistik 2001 erreicht. BKA-Präsident Münch beklagte Radikalisierungstendenzen. Das gelte besonders für den Rechtsextremismus und die Hasskriminalität. Mit 24.080 Fällen stieg allerdings die Zahl jener Verbrechen am stärksten, die aufgrund ihrer „diffusen ideologischen Motivation“ politisch nicht eindeutig zuzuordnen waren. Allein 14.000 davon entfielen auf Proteste gegen Einschränkungen wegen der Covid-19-Pandemie.

Am zweithöchsten war die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straftaten mit knapp 23.500 Fällen und 1.170 Gewalttaten. Damit waren sie für rund 41 Prozent aller erfassten Opfer politisch motivierter Gewalt verantwortlich. Laut Münch bleibt Rechtsextremismus die größte Bedrohung für die freiheitliche Grundordnung. Die Zahl linksextremer Straftaten sank um rund 31 Prozent auf gut 7.000 Fälle. Das bedeute aber keine Entwarnung, so Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

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Berliner Koalition sieht Religionsgemeinschaften als „Partner“

Berlin (KNA/iz). Die neue rot-grün-rote Berliner Koalition betrachtet „Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften als bereichernde Partner im Einsatz für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“. So steht es in dem am 29. November in Berlin veröffentlichten Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und Linken. In der Hauptsache geht es dabei mit Blick auf die Religionen um eine Bekräftigung der bisherigen Linie, aber es werden auch einige Neuerungen genannt.

So könnte das geltende Neutralitätsgesetz unter der neuen Regierung bald keinen Bestand mehr haben: Die Parteien betonten, dies von einem noch ausstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts abhängig zu machen. Man wolle abwarten, „was dabei rauskommt und diese Rechtsprechung dann entsprechend umsetzen“, sagte Grünen-Politikerin Bettina Jarasch.

Falls das Verfassunggerichtsurteil die Entscheidung von 2015 zum Thema Kopftuch bei Lehrerinnen fortschreibe, solle das Berliner Neutralitätsgesetz geändert werden, so Jarasch. „Dann kann es kein pauschales Kopftuchverbot von Lehrkräften im Schuldienst geben.“ Wenn das Verfassungsgericht zu einer anderen Entscheidung komme, bleibe das Neutralitätsgesetz bestehen.

Das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt hatte das pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen, wie es nach dem Neutralitätsgesetz in Berlin gefordert ist, vergangenes Jahr für verfassungswidrig erklärt. Dagegen reichte das Land Berlin im Februar eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, über die Karlsruhe noch nicht entschieden hat.

Das seit 2005 geltende Gesetz ist die in Deutschland weitestgehende Regelung auf diesem Gebiet. Sie untersagt bestimmten staatlichen Beschäftigten im Dienst auffällige religiöse und weltanschauliche Symbole und Kleidung. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 entschieden, dass solche Verbote im Bildungsbereich nur dann zulässig sind, wenn der Schulfrieden konkret gefährdet ist.

Eine weitere Neuerung, die die Koalition umsetzen will, ist die Änderung des Kirchenaustrittsgesetzes, „um Austritte im Online-Verfahren zu ermöglichen“. Dieser Punkt wird im Vertrag als „Projekt zur Verwaltungsmodernisierung“ angegeben. Bisher musste man persönlich beim Amtsgericht erscheinen, um aus der Kirche auszutreten oder sich dies notariell beglaubigen lassen.

Weiter heißt es, die Koalition prüfe „eine Änderung des Berliner Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, so dass Angehörige von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften an bestimmten Feiertagen ihres Bekenntnisses vom Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis ganztägig freigestellt werden können“. Grundsätzlich sicherten die Parteien die Unterstützung für Berliner Projekte der religionsübergreifenden Verständigung wie etwa den christlich-jüdischen Dialog, das Drei-Religionen-Haus „House of One“ und die „Drei-Religionen-Kita“ zu. Auch die Sanierung der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche werde weiter unterstützt.

Zudem solle das wachsende jüdische Leben „in seiner Vielfalt weiter gefördert und sichtbar gemacht werden“. Dazu gehöre auch, „wichtige Baumaßnahmen“ zur Stärkung des jüdischen Gemeindelebens zu unterstützen und „notwendige Sicherheitsleistungen zum umfassenden Schutz jüdischer Einrichtungen“ zu gewährleisten.

Zur „Stärkung der Teilhabe und Sichtbarkeit“ von MuslimInnen soll ein „Landeskonzept Muslimisches Leben in Berlin“ entwickelt und das Islamforum mittels einer eigenständigen Koordinierungsstelle unterstützt werden.

Bei der SPD und den Grünen müssen im Dezember noch Parteitage über den Entwurf des Koalitionsvertrages abstimmen. Die Linke startet einen Mitgliederentscheid, der bis zum 17. Dezember dauern soll.

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