Bosbach: Politiker und Medien in der Pflicht. Politiker warnen vor islamfeindlichen Pegida-Demonstrationen

(KNA). Innenpolitiker warnen vor einer Teilnahme an Demonstrationen der „Patrioten Europas gegen Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida). „Jeder kann für oder gegen etwas demonstrieren. Aber man sollte sich nicht für extreme politische Ziele instrumentalisieren lassen, die man selbst nicht teilt“, sagte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag).

Er sieht Politik und Medien in der Pflicht, über die Hintermänner und die wahren Absichten der Kundgebungen aufzuklären. Seiner Ansicht nach geht es den Veranstaltern um die gezielte „Verankerung radikaler Ansichten in der Mitte der Gesellschaft“. In mehreren deutschen Städten hatten am Montag Anti-Islam-Kundgebungen und Gegendemonstrationen stattgefunden

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD), erklärte gegenüber derselben Zeitung, er habe dieses Thema auf die Tagesordnung der Innenministerkonferenz in dieser Woche gesetzt. Zugleich warf er den Initiatoren der Demonstrationen gegen eine vermeintliche „Islamisierung des Abendlandes“ vor, sie schürten „mit ausländerfeindlicher Hetze und islamfeindlicher Agitation Vorurteile und Ängste.“ Es mache ihm Sorgen, „dass Rechtspopulisten und Rechtsextremisten hier aggressiv Stimmung machen – und das auf dem Rücken der Menschen, die sowieso schon alles verloren haben“.

In den „Hooligans gegen Salafisten“ („HoGeSa“), die sich zuletzt in Köln und Hannover getroffen hatten, sieht Jäger ebenfalls ein ausländerfeindliches und rechtsgerichtetes Sammelbecken. „Sie missbrauchen ein politisches Thema, um ihre Gewaltbereitschaft auszuleben“, sagte der SPD-Politiker. „Das kann und wird eine wehrhafte Demokratie nicht hinnehmen.“ Jäger kündigte zugleich eine wissenschaftliche Untersuchung zur Zusammensetzung und Motivation von „HoGeSa“ an.

CDU-Innenexperte Bosbach geht bei aller Kritik an den Demonstrationen aber auch davon aus, dass die Mehrheit der Bevölkerung durchaus in der Lage sei „zu unterscheiden zwischen dem Islam als Religion und den Strömungen Islamismus und Salafismus.“

Gericht kippt Verbot der Anti-Islamismus-Demo in Hannover

Nun also doch? Die umstrittene HoGeSa-Demo in Hannover ist trotz des Verbotes der Polizei doch wieder zugelassen worden – zumindest unter Auflagen. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes muss aber nicht das letzte Wort bleiben.

Hannover (dpa). Das Verwaltungsgericht in Hannover hat das Verbot der umstrittenen Anti-Islamismus-Demonstration an diesem Samstag gekippt. Die Veranstaltung unter dem Motto „Europa gegen den Terror des Islamismus“, hinter der die Gruppierung „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) steht, darf unter Auflagen stattfinden, urteilte das Gericht am Donnerstag. Gründe für ein vollständiges Verbot, wie von der Polizei Hannover gefordert, lägen nicht vor. Die Demonstranten dürfen aber nicht wie geplant durch die Innenstadt ziehen, sondern sich nur auf der Fläche des ehemaligen Omnibusbahnhofs hinter dem Hauptbahnhof versammeln.

Die Polizei hatte die Demo verboten, weil sie Gewalt und Krawall befürchtetet. Bei einer ähnlichen Veranstaltung in Köln hatten vor kurzem rund 4.500 Hooligans und Rechtsextreme die Polizei angegriffen. Auch hier war die Gruppierung der Initiator gewesen. Die Polizei rechnet bislang mit mindestens 5.000 Teilnehmern. Zudem wurden 18 Gegendemonstrationen angemeldet.

Bei der angemeldeten Versammlung handele es sich – entgegen der Einschätzung der Polizei – um eine Veranstaltung, die grundsätzlich den Schutz der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes in Anspruch nehmen könne, begründete das Gericht seine Entscheidung. Auch aufgrund des Mottos sei nicht ersichtlich, dass die Demo auf die Ausübung von Gewalt ausgerichtet sei. Sie sei auch nicht per se unfriedlich, zumal der Antragsteller selbst zur Gewaltlosigkeit aufrufe.

Die Polizei kann die Gerichtsentscheidung nun vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg angreifen. Theoretisch ist ein Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe möglich.

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Nach der Randale am Kölner Hauptbahnhof gilt es, besonnen zu reagieren

(iz). „Les extrêmes se touchent“ – die äußersten Gegensätze berühren sich. An dieses Bonmot von Jean de la Bruyere erinnert man sich, angesichts der Randale von Hooligans und Nazis auf […]

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Chaostage von Rechts? Zur Kölner Randale der rechten Hooligan-Szene

(iz). Hooligans gegen Salafisten … was für eine Schlagzeile! Am Sonntag, den 26. Oktober, kamen in der Kölner Innenstadt bis zu 4.000 Demonstranten, die der rechten Hooligan-Szene zugerechnet werden können, zusammen. Die Polizei hatte mit weitaus weniger Teilnehmern gerechnet und so war das Chaos nahe dem Hauptbahnhof vorprogrammiert.
Schon seit einigen Monaten gibt es die Initiative Hooligans gegen Salafisten, die letzten Endes aber auch als Sammelbecken für rechtsextremes Gedankengut auftritt. Nicht überraschend war also, dass „Ausländer raus“-Rufe zu hören waren. Es kam zu Auseinandersetzungen mit der Polizei, Einsatzwagen wurden umgeworfen, Pfefferspray und Wasserwerfer kamen zum Einsatz. Die verheerende Bilanz: 44 verletzte Polizisten, Sachschäden und enorme mediale Verwirrung. Welchen PR-Berater HoGeSa (die eigene Abkürzung der Hooligans gegen Salafisten) auch engagiert hat, er hat gute Arbeit geleistet. Die Sympathisanten werden mehr.
Der „Salafist“ ist das unbeliebte Problemkind unserer Gesellschaft. Er ist ungebildet, sieht ungepflegt aus und hasst uns alle. Deshalb dürfen wir ihn auch hassen. Salafisten-Bashing lässt sich gut vermarkten, das wissen die rechten Hools auch. Dass in ihren Foren aber Hass und Vorurteile gegen Muslime allgemein ausgelebt werden, lässt Schlimmeres befürchten. Ich bezweifle, dass der Kölner Journalist, der Münchener Anwalt oder der Berliner Student ausgenommen sind, wenn es heißt, „Moslems“ würden das geliebte Heimatland unterwandern. An dem Punkt ist mir übrigens schleierhaft, wie man meinen kann, seine Heimat zu lieben, während man sich jedes Wochenende dem Vandalismus hingibt. Eventuell unterwandern aber auch „moslemische“ Schaufenster, Straßenschilder und Gesichtszüge das geliebte Heimatland. Deshalb müsse man sie besoffen angreifen. Das war ein kurzer Einblick in den geistigen Horizont unserer gewaltbereiten Mitbürger.
„Salafist“ ist nicht gleich Muslim. Vielleicht aber gleich „Moslem“, der Ton macht die Musik. Solange aber gleichzeitig mutmaßliche Salafisten (nennen wir sie doch lieber Wahhabiten) behaupten, es gäbe keine „Salafisten“ und sie seien doch „nur Muslime“, stellen sie somit jeden Muslim unter Generalverdacht. Für die Dinge, für die ihre Artgenossen stehen. Nur ist dieses Feld aber sehr kompliziert und undurchsichtig. Es gibt etliche Muslime salafitischer Strömung, die sich gesamtgesellschaftlich vorbildlich verhalten und es ist eigentlich eine Schande, das erwähnen zu müssen.
Der Kampfbegriff „Salafist“ wird aber auf jeden angewendet, dem man eine primitive Lebensart nachsagen möchte. Die Angesprochenen – oftmals wirklich durchaus primitiv – erwidern, sie seien Muslime und schon ist der allgemeine Vorbehalt gegen den Islam bestärkt. Die große Frage bleibt aber auch weiterhin, warum einer Minderheit, die kaum zwei Prozent der Muslime ausmacht, so viel Aufmerksamkeit geschenkt wird. Es gibt immer noch mehr FDP-Wähler, als „Salafisten“, „Salafiten“ und „Wahhabiten“ in Deutschland.
Ungeklärt ist bis heute, wie sehr staatliche Mitarbeiter in der Salafisten-Szene involviert ist. Sind Szenarien wie in Großbritannien und Dänemark, wo einflussreiche „Hassprediger“ sich als V-Männer der Geheimdienste erwiesen, denkbar? Dass der Verfassungsschutz sich ungehemmt im rechtsextremen Milieu austobt, ist mittlerweile bekannt. Dass dabei auch sehr zwielichtige Dinge passieren können, hat der NSU-Skandal uns schmerzhaft bewiesen.
Die Hooligans hatten gewollt oder ungewollt tatkräftige Unterstützung auch fußballerisch weniger begeisterter Rechter erhalten. So waren vereinzelt Führungspersonen aus den rechtsextremen Parteien Pro NRW, NPD und Die Rechte mehrmals vor Ort. Pro NRW gab indes aber bekannt, sich von den Geschehnissen zu distanzieren. Und wie schaffen es eigentlich verfeindete Hooligans, für ein gemeinsames Ziel zusammenzuarbeiten? Schließlich betonen Funktionäre ihrer Vereine regelmäßig, dass sie weiterhin „gegeneinander kämpfen werden“. Das klingt ausgesprochen gestört.
Zusammengekommen, um zu randalieren. „Wenn sich diese Gruppe jetzt verfestigt und noch wächst, dann haben wir aus meiner Sicht eine neue Qualität der Gewalt“, sagte der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft Arnold Plickert der Nachrichtenagentur dpa. Seiner Ansicht nach ist der „Kampf gegen den Salafismus“ nur ein Alibi für das Ausleben von Gewalt. Und das ist nicht abwegig. Was das Sammelsurium an Radikalen gemeinsam hat, ist das unverkennbare Gewaltproblem. Das Verhalten, das man treffend auch als krank bezeichnen kann, hat einen eskalierenden Charakter. Glücklicherweise ist ein Zusammentreffen mit ebenfalls gewaltbereiten „Salafisten“ ausgeblieben. Dass deren Ultra-Szene auch vor sinnloser Wut nicht zurückschreckt, beweisen die Ausschreitungen von 2012 in Bonn.
Soll hier ganz gezielt eine langfristige Auseinandersetzung zwischen den Unliebsamen provoziert werden? Die Suche nach den Profiteuren solcher Entwicklungen muss auch erschreckende Gedankengänge zulassen. Die Ultras haben in den letzten Jahren ihren Konflikt mit dem DFB, den Organen ihrer Fußballvereine und der Polizei intensiviert. Aber auch hier ist das Feld wieder kompliziert und undurchsichtig. Nicht jeder Ultra ist rechts, auch nicht jeder Hooligan. Szeneintern wird die Initiative sehr kontrovers diskutiert. Auch hier gibt es Verschwörungstheorien rund um bezahlte Provokateure innerhalb der radikalen Gruppierungen, die den Ruf des „leidenschaftlich, aber friedlichen“ Ultras schädigen sollen. HoGeSa selbst gibt sich distanziert von politisch rechter Gesinnung. Unglaubwürdig bleibt das aber bei der Betrachtung der klaren Verflechtungen. Hier wird bewusst mit allgemeinen Klischees gespielt. Auch wenn es schwer fällt zu glauben, dass die zunehmend geistig eingeschränkten zu bewusster Manipulation fähig sind.
Auch wenn der Muslim selbst nichts tat, es wird wieder über ihn diskutiert. Manchmal ist keine „Scharia-Polizei“ nötig, um die Muslime zu einer abermals unnötigen und diffamierenden Debatte zu zwingen. Müssen wir uns wieder distanzieren? Ich wüsste spontan nicht wirklich wovon. Eigentlich hatten wir die letzten Wochen genug damit zu tun, unsere Positionen unmissverständlich, und durch Aktionen bestätigt, zu verdeutlichen. Bei den beiden herauf beschworenen radikalen Lagern handelt es sich um zwei Seiten der gleichen Medaille. Sie haben zwar verschiedene Ansichten, aber die gleichen Methoden. Der Hooligan versteckt sich hinter den vermeintlichen Interessen des „deutschen Volkes“. Der Salafist versteckt sich hinter der Masse der einfachen Muslime und redet ihnen eine gemeinsame Opferrolle ein. Dass es die meisten Vorurteile gegen sie aber durch ihre eigenen Taten gar nicht gäbe, wird geleugnet. Die verschiedenen Lehren werden ohnehin verschwiegen.
Es bleibt zu hoffen, dass sich unter den Ultras der gemäßigte Block durchsetzt und die Initiative ihr gesamtes Gewaltpotential nicht entladen kann. Für die Muslime geht der Alltag weiter: Klare Linie zeigen und extremistische Sekten übertönen. Die Polizei scheint die Gefahr solcher extremistischer Initiativen nachträglich erkannt zu haben, man kann also härteres Durchgreifen erwarten und fordern. Es ist auch ein weiterer Beweis dafür, dass heute Hass über das Internet eine ganz neue Verbreitungsmethode findet. Die Rolle der sozialen Medien und des Netzes im Allgemeinen war hier führend. Die Behörden müssen allmählich die Frage nach dem Strafbestand von Hassreden im Internet detailliert beantworten.

Kommentar: In Köln war Erdogan Staatsmann und Wahlkämpfer zugleich

(iz). Das war es also: Der türkische Ministerpräsident, Recep Tayyip Erdogan, hat in der Lanxess-Arena seine Rede gehalten und sich dabei für einen eher besonnenen Redestil entschieden. Nach einer Schweigeminute für die Opfer des Grubenunglücks von Soma verteidigte er sich gegen scharfe, manchmal auch beleidigende Medienkritik. Der Regierungschef streifte die Vorkommnisse rund um den Gezi-Park, den Gülen-Konflikt und das Soma-Unglück und sah sich praktisch bei jedem Fall unberechtigter Kritik ausgesetzt. Darüber wird man auch nach der Kölner Rede streiten; wenn hoffentlich auf der Grundlage, dass selbst der wütendste Demonstrant nicht mit Schusswaffen bewaffnet sein sollte.

Ansonsten schwankte der Gast aus Ankara zwischen Staatsmann und Wahlkämpfer um das Präsidentenamt. Er betonte die ökonomischen Wachstumsraten seines Landes und die Entschuldung des Staates, ohne natürlich andererseits die neoliberale Wirtschaftspolitik und die hohe Verschuldung der Privathaushalte zu hinterfragen. Den Vorwurf, er sei gar ein „Diktator“ quittierte Erdogan angesichts der Aktivitäten von Opposition und Medien mit einem Lächeln und bekannte sich gleichzeitig zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Erdogan beschwor die neue Stärke der Türkei, aber auch die Freundschaft mit Deutschland. Stark war sein Argument, dass nur eine lebendige deutsch-türkische Freundschaft Deutschland vor neuem Rechtsradikalismus schütze. Polemik bezüglich der fragwürdigen Aufklärung der NSU-Mordserie sparte er dabei dankenswerterweise aus. Im außenpolitischen Teil warf Ministerpräsident Erdogan Europa Doppelmoral im Umgang mit den Verhältnissen in Ägypten vor.

Vor seinen 20.000 Anhängern wiederholte der türkische Regierungschef seine umstrittene Losung „Integration ja, Assimilation nein“, fügte aber zugleich das Bekenntnis hinzu, dass seine Landsleute „Deutsch lernen und in Deutschland nicht wie Fremde leben sollten“. Er erinnerte an die enorme Leistung tausender Immigranten, die heute über 80.000 Betriebe in Deutschland führten.

Nebenbei lobte Erdogan den Veranstalter, die UETD. Für was genau wurde nicht ganz klar. In den letzen Jahren hatte der Verein seine Politik nicht besonders gut erklären können. Für die Mehrheitsgesellschaft sind zehntausende türkische Fahnenträger in Köln wohl nach wie vor eher irritierend. Auch ein inhaltliches Rahmenprogramm, ein paar deutsche Worte und eine professionelle Live-Übersetzung der Rede hätten der Veranstaltung mehr Aufmerksamkeit und Verständnis beschert.

Zum Kölner Beschneidungsurteil: Muslimische und Jüdische Vertreter appellieren an die deutsche Politik. Ein Bericht von Yasin Bas

(iz). Unterschiedliche Vertreter der jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften aus Europa haben bei einem gemeinsamen Spitzentreffen in der belgischen Hauptstadt Brüssel die Politiker in Deutschland zur Herstellung von Rechtssicherheit im Umgang mit dem Beschneidungsurteil gemahnt. Die Repräsentanten bezeichneten das Urteil als einen „Angriff auf grundlegende Religions- und Individualrechte“ und appellierten an alle politischen Parteien sowie den Bundestag die unerklärliche Entscheidung des Gerichts zu revidieren. Die Türkisch-Islamische Union (DITIB) veröffentlichte am 18. Juli hierzu eine Presseerklärung.

Die Teilnehmer aus Politik, Verbänden, Religionsgemeinschaften, der Justiz und der Medizin hätten bei dem Treffen die Entwicklungen des Beschneidungsurteils des Kölner Landgerichts mit den entsprechenden Konsequenzen erörtert und sich gegenseitig beraten. Das Kölner Landgericht hatte in einer Entscheidung die Beschneidung von Kindern als Körperverletzung gewertet und sie – ein international einmaliger Vorfall – verboten.


Der Vorsitzender der DITIB Prof. Ali Dere sagte: „Dieses Gespräch hat uns die internationale Betroffenheit und die weitreichenden Wirkungen in den Religionsgemeinschaften, die dieses Urteil ausgelöst hat, deutlich vor Augen geführt. Es besteht dringender Handlungsbedarf, der durch dieses folgenreiche Urteil für die muslimische und jüdische Glaubenspraxis geschaffen wurde. Daher appellieren wir gemeinsam dafür, die notwendige Rechtssicherheit herzustellen, um damit auch muslimisches und jüdisches Leben in Deutschland unter Achtung von wesentlichen Religions- und Elternrechten zu gewährleisten.“

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verwies die Juden und Muslime dagegen auf den Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht. Nicht die Legislative, sondern die Judikative sei der richtige Ansprechpartner, der dieses Urteil prüfen müsse.

Die Menschenrechte und vor allem die Religionsfreiheit in Europa wird für bestimmte Religionsangehörige Stück für Stück reduziert. Vor allem Juden und Muslime sind hiervon betroffen. Urteile aus der jüngsten Vergangenheit wie das Minarett-Verbot in der Schweiz, die Burka-Verbote in Frankreich und Belgien, die Bestrebung zum Schächtverbot in den Niederlanden oder die fast täglichen Angriffe und Anschläge auf Gebetsstätten von Juden und Muslimen, senden keine positiven Signale für ein gemeinsames Miteinander im „geeinten Europa“.

Der Regierungssprecher Steffen Seibert erklärte nach den weltweiten Protesten gegen das Kölner Gerichtsurteil, dass die Bundesregierung eine rasche Lösung und Beilegung des Streits anstrebe. „Für alle in der Bundesregierung ist es völlig klar: Wir wollen jüdisches und wir wollen muslimisches religiöses Leben in Deutschland“, so Seibert. Der Regierungssprecher ergänzte, dass verantwortungsvoll durchgeführte Beschneidungen in Deutschland straffrei bleiben sollten. „Wir wissen, da ist eine zügige Lösung notwendig, da kann nichts auf die lange Bank geschoben werden“, erklärte Seibert weiter. Die Freiheit der religiösen Betätigung sei für die Bundesregierung „ein hohes Rechtsgut“.

Europa, das eine Wertegemeinschaft sein soll, entledigt sich seiner Tugenden. Frankreich distanziert sich seiner Ideale der „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“. Holland, das einstige Vorzeigeland für Toleranz und Demokratie begibt sich immer stärker in das Fahrwasser von Pim Fortuyn. Unter dem neuen Fortuyn Wilders entwickelt das Land eine islam-, und in letzter Zeit auch immer mehr, europafeindliche Politik. Rechtsextreme und rechtsterroristische Gruppierungen werden nicht nur in Mitteleuropa, sondern auch in Skandinavien immer populärer. Die wirtschaftliche Krise Europas führt mittelfristig zu einer politisch-gesellschaftlichen aber auch individuellen Krise, sodass der Verteilungsstreit um ökonomische, politische und gesellschafltich-kulturelle Ressourcen immer weiter zunimmt.

Wie zu Ende des 19. Jahrhunderts und des ersten Drittels des 20. Jahrhunderts beginnen Teile Europas die Menschen- und Individualrechte ihrer „Minderheiten“ ins Blickfeld zu nehmen und sie etappenweise und schleichend anzutasten. Die Richtung, in die sich einige europäische Länder begeben, führt in eine Sackgasse. Es scheint, dass die ökonomische Krise auch zu einer unvergleichbaren Identitätskrise Europas führt. Aus dieser kann Europa nur herauszukommen, wenn es Diversität nicht als Bedrohung und Konkurrenz empfindet. Durch die oben erwähnten Menschenrechtsbeschneidungen, Verbote und Diskriminierungen verkrampfen sich einige europäische Staaten zu sehr.

Damit das gesellschaftlich-friedvolle Klima nicht noch weiter belastet wird, dürfen diese Verkrampfungen keine Dauerhaftigkeit erlangen. Europa sollte seinen Werten treu bleiben.

(Teilnehmer/innen des Brüsseler Treffen waren u.a.: Rabbi Menachem Margolin, General Director, European Jewish Association (EJA), Rabbi Yitzchak Schochet, Rabbinical Centre of Europe, Rabbi Israel Diskin, Rabbi in München, Deutschland, Rabbi Mendi Pevzner, European Jewish Association (EJA), Prof. Dr. Ali Dere (Theologe), Vorsitzender der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion DITIB, Deutschland, Imam Mustafa Katstit – Islamic Center, Cinquantenaire, Brüssel, Belgien, Josseph Lempkovits, Chief Editor, European Jewish Press (EJP), Assistant to MEP Elmar Brok (Germany), Chairman of the Committee on Foreign Affairs, European Parliament, Mr. Robby Spiegel, President of the Israeli bonds, Belgien, Mr. Joël Rubinfeld, Co-President of European Jewish Parliament, Dr Igor Byshkin, Urologist, Köln, Deutschland, ADV. Attorney Marc Libert – Brüssel, Belgien, Assistant to MEP Hannu Takkula (Finnland), Assistant to MEP Frédérique RIES (Belgien), Assistant to MEP Marek Siwiec (Polen), Assistant to MEP Carlo Fidanza (Italien) sowie Assistant to MEP Andrea Schwab (Deutschland)

Kulturkampf in den Arztpraxen?

Das aktuelle Urteil eines Kölner Gerichts zum Thema Beschneidung bei Jungen hat binnen kürzester Zeit zur einem enormen Debatte und zu Protesten seitens jüdischer und muslimischer Verbände und Einzelpersonen geführt. Selbst die aus der katholischen Kirche sind mittlerweile kritische Stellungnahmen zu hören.
Das Thema ist aber nicht neu, sondern wird insbesondere in Ärztekreisen seit geraumer Zeit diskutiert. Im folgenden Text vom September 2008 reflektiert Engin Karahan über solche Verbotsforderungen von Teilen der deutschen Ärzteschaft. Der Autor stellt auch die wichtige Frage, ob überengagierte Mediziner hier versuchen, religiös praktizierende Eltern zu kriminalisieren.
Unabhängig davon, ob das Verfahren in die nächste Instanz geht oder ob es hierzu neue, gesetzliche Regelungen dazu geben wird: Staaten wie die USA und andere, wo die Beschneidung von Jungen üblich sind, und internationale, religiöse Vereinigungen, werden den weiteren Verlauf mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit genauer beobachten.
(karahan.net). Im Deutschen Ärzteblatt wird in der August 2008 Ausgabe Ärzten empfohlen, keine religiös begründete Beschneidung bei muslimischen und jüdischen Jungen durchzuführen. „Wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht, sollte der Eingriff vom Arzt abgelehnt werden“, schreiben die Autoren Dietz/Stehr/Putzke.
„Wir finden keinen Arzt mehr, der eine Beschneidung unseres Sohnes durchführen will.“ Diese Beschwerde wurde letzte Woche an die Antidiskriminierungsstelle der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs gerichtet. Immer mehr Eltern aus dem Raum Kassel klagen darüber, dass Ärzte grundsätzlich nicht mehr bereit sind, die Beschneidung bei ihren Söhnen vorzunehmen. Es ist ein aktueller Artikel im Deutschen Ärzteblatt, der den Anstoss gegeben hat, damit Ärzte vor dieser Maßnahme zurückschrecken lässt. Dabei gab es bisher kaum Probleme, die diese Ablehnung begründen würde.
Mit Sorge beobachtet die Antidiskriminierungsstelle der IGMG seit einigen Monaten auftretende Publikationen mancher Autoren zum Thema Beschneidung von Jungen. Darin sprechen sich die Autoren dafür aus, dass Ärzte den elterlichen Willen zur Beschneidung ihres Sohnes aus religiösen Gründen bei Juden und Muslimen ablehnen sollen. Bisher beschränkten sich diese Artikel auf die Darlegung einer von kaum einem Juristen beachteten Meinung. Dies änderte sich jedoch mit dem Beitrag von Maximilian Stehr, Holm Putzke und Hans-Georg Dietz in der August 2008-Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts.
Die Autoren des Beitrags empfehlen Ärzten, die Beschneidung von muslimischen und jüdischen männlichen Kindern strikt abzulehnen und diese nicht mehr zu beschneiden. Mit keinem Wort erwähnen sie jedoch, dass die von ihnen vertretene Meinung eine exotische Mindermeinung ist. Stattdessen schrecken sie mit ihrem Beitrag bewusst praktizierende Ärzte davon ab, Beschneidungen aus religiösen Gründen bei muslimischen und jüdischen Jungen durchzuführen.
Um diese massiv diskriminierende und die Religionsfreiheit der Betroffenen stark einschränkende Maßnahme zu begründen, betätigen sich die Autoren sogar als Koran- und Bibel-Exegeten. Dabei schreiben sie Juden und Muslimen vor, wie sie ihre Religion zu verstehen haben: „Während es im Islam keinen allseits verbindlichen Zeitpunkt für die Beschneidung gibt, orientiert das Judentum sich an den Worten der Bibel, worin der achte Tag nach der Geburt erwähnt wird. Es werden aber auch Ausnahmen zugelassen, etwa bei Krankheit oder körperlicher Schwäche. In derartigen Fällen wird man nicht ein Gläubiger zweiter Klasse, weshalb nichts dagegen spricht, solche Ausnahmen zu erweitern und die Beschneidung zu verschieben…“. Das Urteil der Autoren ist klar: „Es gibt also keine zwingenden Argumente, womit sich eine religiöse Beschneidung Minderjähriger begründen lässt.“ (Zirkumzision bei nicht einwilligungsfähigen Jungen: Strafrechtliche Konsequenzen auch bei religiöser Begründung; Maximilian Stehr, Holm Putzke und Hans-Georg Dietz in Deutsches Ärzteblatt, Jg. 1051 Heft 34-35, 25. August 2008, S. 1780).
Noch expliziter äußert sich Professor Günter Jerouschek dazu: „Im Geltungsbereich des Grundgesetzes aber wiegen die Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit schwerer als das Recht der Eltern, ihre Kinder zu verletzen, um der Religion, und sei es auch nur vermeintlich, Genüge zu tun. Den Eltern einen solchen Aufschub zuzumuten, scheint mir umso erträglicher zu sein, als es im muslimischen Bereich keine religiös verbindlichen Altersvorgaben für die Vornahme der Beschneidung gibt, mithin eine Erwachsenenbeschneidung ohne weiteres korankonform ist, und die Juden nicht aus ihrer Religion herausfallen, wenn sie nicht als Säuglinge beschnitten worden sind.“ (Beschneidung und das deutsche Recht – Historische, medizinische, psychologische und juristische Aspekte; Professor Dr. Günter Jerouschek; NStZ 2008, Heft 6, S. 319)
Stehr, Putzke und Dietz weisen in ihrem Beitrag im Ärzteblatt zwar darauf hin, dass Eltern das Recht haben, „das Leben und die Entwicklung des der Personensorge unterstellten Kindes mehr oder weniger frei von jeglicher Bevormundung zu gestalten, erst recht, wenn es um religiöse Belange geht“. Dieses Recht soll aber bei der religiös bedingten Beschneidung von ärztlicher Seite abgelehnt werden. Der Beschneidung bei Jungen sollen demnach medizinische Kreise schon länger kritisch gegenüber stehen, führen Stehr, Putzke und Dietz an, verweisen jedoch als Beleg wiederum nur auf eigene Opens external link in new windowBeiträge. Dies dürfte sicherlich daran liegen, dass man der Beschneidung bei Jungen in medizinischen Kreisen gerade nicht kritisch gegenüber steht, diese Praxis sogar von der Weltgesundheitsorganisation empfohlen wird.
Weiterhin stellen die Autoren die Frage, ob eine ihrer Ansicht nach „medizinisch nicht notwendige Zirkumzision [Beschneidung bei Jungen – d.Red] als strafbare Körperverletzung im Sinne des § 223 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) einzustufen“ ist, verschweigen jedoch, dass diese Frage bei jedem medizinischen Eingriff gestellt werden kann, ja sogar muss. Grundsätzlich bleibt der medizinische Eingriff nur bei Vorliegen einer rechtfertigenden Einwilligung in die Maßnahme straffrei. Ein spezifisches Verbot der Beschneidung, wie es der Beitrag versucht zu suggerieren, gibt es nicht.
Tatsächlich vertreten die Autoren nur eine extreme Mindermeinung. Denn die religiöse Beschneidung von Jungen wird oftmals schon als tatbestandlos, dh. Als eine Straftat gar nicht begründend oder zumindest durch die Einwilligung der Eltern als ausreichend gerechtfertigt angesehen. Ob die Autoren in der juristischen oder medizinischen Debatte diese Mindermeinung verteidigen, mag ihnen überlassen sein. Fatal ist jedoch, dass diese wage Theorie, die zumal neben der herrschenden Meinung in der Literatur auch der bisherigen Entscheidungspraxis der Gerichte widerspricht, in einem Ärzteblatt als einzig annehmbare präsentiert wird.
Die kampagnenartige Thematisierung deckt sich in der Argumentation mit zahlreichen anderen vermeintlichen Problemen der Gegenwart. Wieder geht es um die religiöse Komponente im Leben der Muslime, die als „kindeswohlgefährdend“ angesehen wird. Dabei legen die Autoren eine immense Rücksichtslosigkeit an den Tag, wenn es um das Verständnis von religiösen Bedürfnissen und den Stellenwert im Leben des Menschen angeht. Deutlich wird dies besonders bei den vermeintlichen Lösungsansätzen, die sie vorschlagen: Wenn man es schon nicht ganz lassen kann, solle man doch warten, bis die Kinder 16 oder 18 Jahre alt sind, wie es Dr. Holm Putzke in einem anderen Beitrag anführt (Juristische Positionen zur religiösen Beschneidung, Dr. Holm Putzke in NJW 2008, Heft 22, S. 1570). Damit wäre die bei Juden nach biblischem Gebot am 8. Tag vorgeschriebene und bei Muslimen in Kleinkinderalter durchgeführte Beschneidung nach Ansicht der Autoren nicht mehr durchführbar.
Würden „nicht einwilligungsfähige Jungen zirkumzidiert, [sei] darin eine rechtswidrige Körperverletzung i.S. des § 223 StGB zu sehen, selbst wenn die Inhaber der Personensorge zuvor in den operativen Eingriff eingewilligt“ (aaO.), ist das Fazit, das Dr. Putzke zieht. Letztendlich konstruieren Dr. Putzke, Prof. Jerouschek und andere eine vermeintliche Rechtsunsicherheit bezüglich der Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen, um schließlich die ihren religiösen Geboten nachkommenden Eltern zu kriminalisieren. Ein rein wissenschaftliches Anliegen kann man dahinter kaum vermuten.

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Streitobjekt Kölner Zentralmoschee: Interview mit dem Architekten Orhan Gökkus

(iz). Es hat beinahe etwas Beruhigendes, dass Bauwerke immer noch ein Stein des Anstoßes sein können; zumindest in kultureller Hinsicht. Ärgerlich ist es aber, wenn die normale Entscheidung eines Bauträgers, […]

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Von der Zentralmoschee zum Dauerstreit? Vorerst keine Lösung für den Ehrenfelder Bau. Bericht von Bettina Nöth

Köln (KNA). Sie soll ein Symbol für gelungene Integration werden: Die große Zentralmoschee im Kölner Stadtteil Ehrenfeld. Transparent und einladend wirkt denn auch der imposante Rohbau – die rund 36 […]

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Das Kölner BFmF e.V. feierte am 01. Juli einen Tag der Offenen Tür. Ein kurzes Interview mit Geschäftsführerin Amina Theißen

(iz). Zu den grundlegenden Gesetzmäßigkeiten zählt die Erkenntnis, dass nur die Einfluss und Vorrang für sich beanspruchen dürfen, die anderen dienen. Während viele Sprecher des organisierten Islam oft vorrangig ihre […]

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