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Kontrolle von Moscheevereinen: Streit um Stiftung

moschee

Die Union verlangt schärfere Gesetze zur Kontrolle des Moscheeverbandes DITIB. Jens Spahn will durch eine Bundesstiftung mehr finanzielle Unabhängigkeit der Gemeinden durchsetzen. (KNA, IZ). In der Debatte über ausländische Einflüsse […]

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Was das Fasten mit der Seele macht

Fasten Ramadan

Jedes Jahr wird im Monat Ramadan daran erinnert, wie wichtig das Fasten für die Muslime ist und welche entscheidende Bedeutung es hat. „Jede gute Tat des Menschen ist für sich […]

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Amnesty: Behörden müssen gegen Extremismus in eigenen Reihen vorgehen

verfassungsschutz

Berlin (Amnesty/iz). Anlässlich der Razzien in der Reichsbürgerszene, zu denen auch Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen ein Mitglied des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr und mehrere Reservisten der Bundeswehr gehören sollen, fordert Amnesty International in Deutschland die Behörden auf, sich aktiv gegen Rassismus, Antisemitismus und andere menschenfeindliche Ideologien in den eigenen Reihen einzusetzen.

Zu den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft sagt Beate Streicher, Expertin für Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International in Deutschland: „Die heutigen Festnahmen zeigen die Gefährlichkeit von rassistischen, antisemitischen und anderen menschenfeindlichen Ideologien. Dabei ist besonders besorgniserregend, dass nach Medienberichten ein erheblicher Teil der Gruppe aus aktiven oder ehemaligen Soldaten besteht, darunter auch Männer mit militärischer Spezialausbildung.“

Der deutsche Staat sei nach den Menschenrechten dazu verpflichtet, alle Menschen vor rassistischer, antisemitischer und weiterer menschenfeindlicher Gewalt zu schützen. Diese Schutzpflicht werde katastrophal verfehlt, wenn aktive und ehemalige Staatsbedienstete, die im Umgang mit Waffen geschult sind, menschenfeindliche Ideologien in die Tat umsetzen wollten. 

„Der Handlungsbedarf ist akut. Es braucht eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Rassismus und menschenfeindlichen Ideologien in den eigenen Reihen der staatlichen Behörden.“ Dabei müssten die zugrundeliegenden, menschenfeindlichen Ideologien benannt und angegangen werden.

„Nach dem Grundgesetz und der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sind alle Menschen gleich an Würde geboren. Diesen menschenrechtlichen Anspruch zu verteidigen, muss Ziel aller sein, sowohl der staatlichen Einrichtungen als auch der gesamten Gesellschaft.“

Die IZ-Blogger: Ein Kommentar des österreichischen Islamgesetzes

„Zusammenfassend gesagt schafft es die Grundlagen für eine vom Ausland isolierte, von der Regierung (eigentlich fast ausschließlich vom Bundeskanzler) zutiefst abhängige und beaufsichtigte islamische Staatskirche. Der Eindruck drängt sich auf, dass die IGGiÖ zu einem Kontrollinstrument über Muslime und ihr Oberhaupt zu einem postkolonialen Statthalter des Bundeskanzlers degradiert wird.“

(iz). 2015 wiederholt sich zum 200. Mal der Jahrestag des Wiener Kongresses und auch dieses Mal steht ein junger ambitionierter Politiker, der amtierende österreichische Außenminister Sebastian Kurz, für einen innenpolitischen Wandel und tiefe Eingriffe in Grundrechte. Das neue österreichische Islamgesetz stellt vieles dar, aber vor allem Law & Order gegenüber und Kontrolle von Muslimen. Kritik an diesem (teilweise dieselbe wie von Rechtsexperten) wird, so sie von Muslimen kommt, aus Regierungskreisen gerne als „Hetze“, „Propaganda“ oder „gezielte Fehlinformation“ abgetan.

Dabei stellt es einen historischen Bruch im Verhältnis der Muslime zu Österreich dar und wirft ihre grundrechtliche Position in gewisser Hinsicht nicht um 103 Jahre zurück (das alte und erste Islamgesetz wurde 1912 verabschiedet), sondern weit hinter die Standards von 1867 – jenes Jahr, in dem Österreich seinen bis heute gültigen Grundrechtskatalog, der die Autonomie von anerkannten Religionsgesellschaften normierte, bekam – und schafft damit eine für Muslime noch nicht da gewesene, gesetzlich verankerte Diskriminierung.

Betrachtete man die bisherige Debatte in der österreichischen Öffentlichkeit und auch der internationalen Presse rund um das neue Islamgesetz, schien es um Aspekte wie ein Verbot der Auslandsfinanzierung von Imamen oder um die verpflichtende Darlegung der Glaubenslehre anhand einer offiziellen deutschen Qur’anübersetzung zu gehen. Der Aspekt, dass mit dem Gesetz ein eigenes segregiertes Religionsrecht (inkl. Anerkennungs- und Auflösungsbestimmungen für neue und bestehende islamische Religionsgesellschaften) nur für Muslime geschaffen wird, wurde hingegen selten thematisiert. Ebenso wurden die gravierendsten Eingriffe so selten erwähnt, dass man glauben könnte, die geradezu obsessive Beschäftigung der österreichischen Öffentlichkeit mit dem leicht umgehbaren Verbot der Auslandsfinanzierung diene nur der Ablenkung von den schwerwiegendsten Mängeln.

Aus meiner Sicht ist dies wohl primär die am 01.03.2016 vorgesehene Auflösung all jener Vereine, die den Vereinszweck der Verbreitung der Lehre der IGGiÖ verfolgen (§ 31 Abs 3). Um die Ausmaße und Konsequenzen dieses verfassungsrechtlich (im Hinblick zuallererst auf die Religions- und Vereinsfreiheit) bedenklichen Eingriffes zu verstehen, muss man wissen, dass sich die kollektive islamische Praxis in Österreich trotz Bestehens einer anerkannten islamischen Religionsgesellschaft, der IGGiÖ, vorwiegend auf der Vereinsebene abspielt. Muslimische Vereine, meist in Verbänden organisiert, betreiben Moscheen und Gebetsstätten, islamische Zentren, Schulen, Kindergärten und andere Einrichtungen (von ca. 500 Vereinen ist teilweise die Rede).

Rechtlich besteht ihre Beziehung zur IGGiÖ nur darin, dass sie sich in ihren Statuten zur Verfassung der IGGiÖ bekennen, an sie gebunden fühlen und dadurch aus Sicht der IGGiÖ unter anderem ihre religionsgesellschaftliche Aufgabe der Verkündung der Lehre des Islam erfüllen. Gerade damit aber erfüllen sie die Merkmale der genannten Bestimmung des neuen Islamgesetzes. Die Vereine stehen vor der Wahl zwischen Auflösung – deren Aufgaben sollen Untereinheiten der IGGiÖ genannt „Kultusgemeinden“, die erst gegründet werden müssen, übernehmen – oder „Tarnung“ als nicht explizit islamische Vereine durch Änderung ihrer Vereinszwecke in den Statuten.

Die Last dieser Wahl, die zudem eine schwere soziopolitische Dimension aufweist, zeigt sich aber vor allem, wenn man betrachtet, was sich in der Beziehung zwischen IGGiÖ (inklusive ihren Kultusgemeinden) und der Republik Österreich nun ändert. Abgesehen davon, dass das neue Islamgesetz der Bundesregierung insbesondere dem Bundeskanzler die Möglichkeit gibt, die IGGiÖ und/oder ihre Kultusgemeinden aufgrund einer Vielzahl von teils unbestimmten und daher der Willkür Tür und Tor öffnenden Gründen aufzulösen (§ 5 Abs 2), ermächtigt es den Bundeskanzler zu einer Vielzahl von Kontrollbefugnissen gegenüber der IGGiÖ, welche diese mehr oder weniger zu einer Institution von Regierungsgnaden macht. Dazu zählt die Möglichkeit einer Wahlaufsichtsbeschwerde über IGGiÖ-Wahlergebnisse beim Bundeskanzler (§ 28 Abs 2), die Möglichkeit für diesen, unter Umständen einen Kurator für die IGGiÖ bei Gericht zu beantragen (§ 29), interne Beschlüsse der IGGiÖ aufzuheben, Geldbußen zu verhängen (§ 30) und – nicht unwesentlich – jeder neuen Verfassung der IGGiÖ und diversen anderen Rechtsakten die Zustimmung und damit Gültigkeit zu verwehren (§ 23 Abs 1). Bedenkt man, dass die Darstellung der islamischen Lehre mittels deutscher Qur’anübersetzung ein Teil der Verfassung sein muss, wird klar, dass der Bundeskanzler damit auch ein Veto bezüglich der offiziellen Lehre der IGGiÖ bekommt.

Viel lässt sich über das neue Islamgesetz sagen, über diskriminierende Bestimmungen in der Seelsorge, über eine Vielzahl scheinbar neuer, in Wirklichkeit längst vorhandener, Rechte (Schutz der Amtsverschwiegenheit von Imamen, Versammlungs- und Lärmschutz an Feiertagen, Rechtsgrundlage fürs Schächten, u.a.) oder auch über das neu eingerichtete, völlig in staatlichen Händen liegende, theologische Studium an der Uni-Wien, an das die IGGiÖ aber in gewisser Hinsicht gebunden ist. Zusammenfassend gesagt schafft es die Grundlagen für eine vom Ausland isolierte, von der Regierung (eigentlich fast ausschließlich vom Bundeskanzler) zutiefst abhängige und beaufsichtigte islamische Staatskirche. Der Eindruck drängt sich auf, dass die IGGiÖ zu einem Kontrollinstrument über Muslime und ihr Oberhaupt zu einem postkolonialen Statthalter des Bundeskanzlers degradiert wird.

Dass es so weit überhaupt kommen konnte, ist nicht zuletzt dem Umstand zu „verdanken“, dass die Führung der IGGiÖ jahrelang hinter verschlossenen Türen, an ihren Organen und internen Prozeduren vorbei und bei offenkundiger Intransparenz gegenüber der muslimischen Öffentlichkeit, mit dem Staat über das Gesetz verhandelt hat. Sehr früh gab es Warnungen (insbesondere von Engin Karahan aus Deutschland), die schon vorausahnen ließen, in welche Richtung das vorbereitete Gesetz gehen würde. Dass sich trotz aller Intransparenz seit der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfes im Oktober 2014 dennoch eine derart intensive und kritische Debatte in Österreich (mit einem unüberhörbaren Echo im Ausland) und innerhalb der IGGiÖ über Grund- und Bürgerrechte, Partizipation und Transparenz entfalten konnte, lag nicht nur, aber primär, an einer selbstbewussten, deutschsprachigen, politisch wachsamen und manchmal auch provokanten muslimischen Jugend- und Studentenszene, fernab der großen, konservativen Verbände, mit denen sie nicht selten in offenkundigem Konflikt hinsichtlich des Auftretens gegenüber der Regierung stand.

Zwei diametral verschiedene Selbstbilder stießen aufeinander: Auf der einen Seite partizipierende und fordernde Bürger, die nicht bereit zu Kompromissen über ihre Grundrechte sind. Auf der anderen eine traditionelle Verbandselite, die sich ihrem Verhalten nach zu urteilen immer noch als Gast sah, der demütig, höflich und dankbar zu sein hat. Inmitten des Beginns absehbarer Umbrüche und damit verbundenen Sorgen der Muslime in Österreich, scheint sich daher auch ein Wandel im Selbstverständnis der muslimischen Zivilgesellschaft und eine Gelegenheit abzuzeichnen, sich nicht mehr bloß als Muslime oder gar als „Gäste“zu verstehen, sondern als mündige und selbstbewusste Bürger, die nicht um ihre Rechte bitten, sondern sie einfordern.

Syrischer Politiker: Assad war Geburtshelfer der IS-Miliz

Frankfurt (KNA). Die Terrormiliz «Islamischer Staat» (IS) verdankt ihr Erstarken nach Meinung des syrischen Oppositionspolitikers Bassam Abdullah dem Kalkül von Syriens Staatschef Baschar al-Assad. Beide agierten „wie totalitäre Zwillinge“, schreibt der Botschafter der Syrischen Nationalen Koalition in Deutschland in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Montag).

So habe Assad 2012 mehrere Hundert „Islamisten“ aus dem Gefängnis entlassen, zu denen auch heutige Mitglieder der IS-Führungsriege gehörten. Ferner verweist Abdullah auf die ungestrafte Besetzung des hochwichtigen Kraftwerks am Tabqa-Damm durch IS-Milizen. Assad sei trotz vorhandener militärischer Möglichkeiten nicht dagegen vorgegangen.

„Unter den Augen des IS bezogen die Ingenieure bis vor kurzem Gehalt aus Damaskus, und gegen Bezahlung lieferte IS Strom in die Gebiete unter Kontrolle des Regimes“, so Abdullah. In einem «ähnlich perfiden Deal» habe Assad seit dem Sommer 2013 Erdöl aus Gebieten unter Kontrolle der IS-Milizen gekauft und sie damit finanziert. Auf diese Weise habe sich Assad zum „Geburtshelfer des Dschihadismus in Syrien“ gemacht, schrieb Abdullah.

Assad habe mit seinen Verbrechen gegen das syrische Volk „ideale Bedingungen für den Terrorismus im islamischen Gewand geschaffen“, so Abdullah weiter. „Assad will das syrische Volk sowie den Westen vor eine infame Wahl stellen: Entweder bleibt sein Regime an der Macht, oder Syrien wird dem IS übergeben.“ Damit wolle Assad „zugleich Brandstifter und Feuerwehr sein und den Westen in einen Hinterhalt locken“, warnte Abdullah.

„IZ-Begegnung“ mit dem grünen Europaabgeordneten Sven Giegold über Bedeutung und Auswirkungen des TTIP-Abkommens

(iz). Während das politische Berlin über das Tagesgeschäft debattiert, ­wird in Brüssel still und heimlich ein wichtiges Abkommen verhandelt: der Vertrag über die transatlantische Freihandelszone (TTIP). Amerikanische und europäische Lobbyisten versuchen gerade, ihre Rechte in Geheimverhandlungen zu stärken.

Das neue Abkommen wird globalen ­Multis außergerichtliche Son­der­rech­te und besondere Beteiligungsrechte am EU-Gesetzgebungsverfahren zubilligen. Sollte ein nationales Gesetz später ihre Investitionen gefährden, können diese Großfirmen bei Schiedsgerichten Schadensersatz einfordern.

Gegenstand der geplanten Vereinbarung ist also keine Kleinigkeit. Globalisierungskritiker wie Attac ­er­warten, „dass demokratische Rechte, soziale Stan­dards, Klimaschutz und Finanzmarktkontrolle auf dem jeweils niedrigsten Level harmonisiert werden sollen“. Bei den Stichworten Gen­food, Hormonfleisch und Chlorhühnchen, die bei der Deregulierung des Lebensmittelmarktes fallen, dürfte auch die Idee von Halal-Produkten betroffen sein.

Hierzu sprachen wir mit dem bündnisgrünen Europaabgeordneten Sven Giegold. Er gründete das globalisierungskritische Netzwerk Attac mit und war lange Zeit eines seiner führenden Köpfe. Im September 2008 wurde er Mitglied der Grünen. Seit Juni 2009 ist Sven Giegold Abgeordneter im ­Europäischen Parlament. Innerhalb und außerhalb engagiert er sich unter anderem für eine demokratischere Kontrolle der EU-Wirtschafts- und Handelspolitik.

Islamische Zeitung: Lieber Herr Giegold, könnten Sie uns vielleicht – weil es doch offenkundig eine relativ komplexe Materie ist – kurz beschreiben, worum es bei dem transatlantischen Freihandelsabkommen geht?

Sven Giegold: Bei dem Abkommen geht es der Europäischen Union und der Regierung der Vereinigten Staaten darum, dass der Marktzugang zu den jewei­ligen Märkten einfacher ist. Es gibt ja kaum noch Zölle. Folglich handelt es sich vor allem um so genannte „nicht-tarifäre Handelsverhältnisse“. Das bedeutet zum Beispiel Standards, die auf beiden Seiten des Atlantiks für Produkte oder Dienstleistungen gelten. Beispielsweise dürfen Sie in Europa kein Fleisch von geklonten Tieren verkaufen oder kein Fleisch in Chlor baden, um es zu desinfizieren. In den USA ist so etwas grundsätzlich erlaubt. Jetzt können die dortigen Bauern ihre Produkte nicht nach Europa liefern und um ­solche Art von Handelsverhältnissen geht es in dem Vertrag.

Islamische Zeitung: Einige Autoren und Aktivisten haben die Verträge mit drastischen Begriffen beschrieben. Ein Kritikpunkt ist beispielsweise, dass Konzerne und internationale Unternehmen, wenn sie sich beeinträchtigt fühlen, die entsprechenden nationalen Regelungen relativ leicht ­aushebeln können. Trifft das zu?

Sven Giegold: Das ist ein zweiter Aspekt. Die erste Frage ist, dass in einem Vertrag versucht wird, die Standards des jeweils anderen Vertragspartners im eigenen Land oder im eigenen Handelsraum anzuerkennen und so einen großen Markt zu schaffen. Wenn dann aber die jeweiligen Länder den Investoren in einem anderen Staat oder dem Handels­partner schaden, dann werden so genann­te Investorenschadensklagen ermöglicht. Diese Klagen erlauben es beispielsweise einem Investor, dessen Investitionen nicht mehr so profitabel sind, weil beispielsweise eine Umweltregel geändert wurde, den entsprechenden Staat auf Schadensersatz zu verklagen.

Das ist natürlich antidemokratisch, ist aber bereits Bestandteil von vielen inter­nationalen Handelsverträgen. Auch von solchen, die die Europäische Union abgeschlossen hat – aber eben nicht mit den Vereinigten Staaten. Und die Handels- und Investitionsbeziehungen zu den USA sind natürlich besonders umfangreich. Also muss man davor warnen.

Islamische Zeitung: Haben die interessierten Konzerne die Möglichkeit, rückwirkend auf bestehende Gesetze einzuwirken?

Sven Giegold: Nein. Der Vertrag wird beschlossen und dann wird ein Standard festgelegt. Danach wird es dann schwerer, die jeweiligen Standards, etwa in den Bereichen Verbraucherschutz und Umwelt, weiter zu ändern. Man gerät dann in Gefahr, dass Änderungen zu Ersatzkla­gen führen oder eben als unerlaubte Handelsverhältnisse wirken. Das ist eigentlich der Regelfall. Das größte Problem besteht in etwas anderem: Das Problem der Handelsverträge ist die gegenseitige Anerkennung von Standards. Ich gebe Ihnen ein Beispiel aus meinem Bereich, den Finanzmärkten.

Man legt mit dem Vertrag einen bestimmten Standard für die Bankaufsicht fest. Jetzt erkannt man, dass eine Bank immer noch zu wenig Eigenkapital hat. Und Europa will den Banken mehr Eigenkapital vorschreiben. Gehen wir einmal davon aus, dass die Vereinigten Staaten das nicht wollen. Dann stehen die jeweiligen Banken im Wettbewerb. Über den Handelsvertrag wird aber festgelegt, dass die Grenze offen für die jeweiligen Anbieter ist und dann haben die nationa­len Regierungen ein Problem: Dann müssen die Banken mit höheren Eigenkapitalanforderungen mit solchen, die niedrigere haben, konkurrieren. So macht es das Abkommen sehr schwer, einmal gefundene Standards noch zu erhöhen, weil die eigenen Anbieter mit jenen im Wettbewerb stehen, die niedrigeren Standards unterworfen sind. Sie dürfen sich nicht mehr gegen diese Unterschiede schützen.

Islamische Zeitung: In welche Lage bringt das die betroffenen nationalen Regierungen beziehungsweise die Wähler und Bevölkerungen?

Sven Giegold: Die Bevölkerung verliert faktisch einen relevanten Teil ­ihrer Demokratie.

Islamische Zeitung: Und wird das , wie frühere EU-Verträge, über Volksabstimmungen in den jeweiligen Ländern ratifiziert oder beschließt das die EU-Kommission ohne Rückfragen?

Sven Giegold: Das ist ein Missverständnis. Das ist kein EU-Vertrag, sondern ein Vertrag der EU. Das ist ein großer Unterschied. Die Europäische Union schließt Handelsverträge mit anderen Ländern ab. Das hat sie auch schon in vielen anderen Fällen getan, da gibt es auch keine Volksabstimmung. Bis vor Kurzem wurden solche Handelsverträge ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments beschlossen.

Seit dem Lissabonner EU-Vertrag hat das Europaparlament dem zuzustimmen. Das bedeutet: In vermutlich einigen Jahren wird das Verhandlungsergebnis dann dem Europaparlament zur Zustimmung oder Ablehnung vorgelegt. Deshalb ist es auch ein wichtiges Thema für den kommenden Wahlkampf zu der Europawahl.

Islamische Zeitung: Gibt es irgendwie eine Möglichkeit der Einflussnahme durch zivilgesellschaftliche Gruppen oder NGOs?

Sven Giegold: Man muss erst einmal sagen, dass dieser ganze Vorgang sowieso abgeschlossen ist, denn die Verhandlungen finden im Geheimen statt. Selbst das Europaparlament bekommt nicht die Unterlagen vorgelegt. Wir werden zwar informiert, aber wir bekommen nicht den tatsächlichen Stand der Verhandlungen mit.

Zweitens, die Zivilgesellschaft hat erfreulicherweise schon angefangen, sich auf Europäischer Ebene einzumischen. Auch in Deutschland gibt es große Bündnisse gegen diese Verhandlungen auf der Grundlage des bestehenden Mandats. Es gibt auf einer Internetplattform eine sehr große Petition, die bereits von 270.000 Menschen gegen diese Verhandlungen unterschrieben wurde.

Islamische Zeitung: Wie haben die EU-Kommission, die Politik in Europa und in Deutschland auf Ihre Kritik reagiert?

Sven Giegold: Zuerst haben wir als Grüne im Europaparlament die Parlamentsresolution zu dem Verhandlungsmandat abgelehnt, weil es aus Sicht von Demokratie und Verbraucherschutz völlig inakzeptabel ist. Im Moment gehen die Verhandlungen weiter wie bisher.

Islamische Zeitung: Ist das Thema für Sie – einmal positiv gedacht – auch ein Kristallisationspunkt, an dem sich die europäischen Bürger bewusst machen können, wie ihre demokratische Zukunft aussehen könnte, wenn sie keine Beteiligung haben?

Sven Giegold: Sicherlich. Die Proteste sind ja jetzt schon erstaunlich stark. Ich kann nur sagen, dass ich mich freuen würde, wenn jetzt auch noch Kirchen und Religionsgemeinschaften anfangen würden, sich da einzumischen. Auch die Gewerkschaften sind langsam aufgewacht. Jetzt gibt es kritische Berichte vom Wirtschaftsforschungsinstitut IMK. Auch Ver.di sieht in dem Abkommen eine Beschränkung der demokratischen Rechte, und zwar in sehr sensiblen Bereichen. Nicht bei irgendwelchen Regeln zur Gestaltung von Kabelummantelungen, sondern bei Fragen, die die Bürger direkt betreffen. Insofern glaube ich, dass die Proteste zunehmen werden. Auch frühe­re Verträge sind im Handelsbereich ja immer wieder am Protest der Bürger ­gescheitert.

Islamische Zeitung: Lieber Herr Giegold, vielen Dank für das Gespräch.

Sind Muslime Bürger zweiter Klasse? „Kontrolle“ ohne Anlass wird in Deutschland normal

(iz). Hm, eigentlich gehört die FAZ zu meiner Lieblingslektüre. Das Frankfurter Traditionsblatt, ganz mein Geschmack, verzichtet normalerweise nicht auf Recherche, aber dafür auf polemische Angriffe. Manchmal werden aber rechtsstaatliche Standards schleichend entwertet. Sogar in Qualitätsmedien.

Die ehrwürdige „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt heute – ohne mit der Wimper zu zucken – in ihrer Berichterstattung über die muslimische Kita „Tulpengarten“ in Mannheim: „Deshalb soll ein ‘überkonfessioneller Beirat’, in dem Wissenschaftler, Vertreter der Kirchen und Kommunalpolitiker sitzen, die Arbeit im ‘Tulpengarten’ kontrollieren.“

Das ist eine kleine, unbedeutende Meldung, für die FAZ. Für Muslime liest sich das anders: Kontrolle von muslimischen Einrichtungen und damit indirekt auch die Kontrolle von muslimischen Bürgern und Eltern wird hiermit in Deutschland zur Norm. Praktisch heißt das weiter: Einige Heckenschützen in der Nachbarschaft genügen schon um allgemeines – wenn auch anlassloses – Misstrauen auszulösen. Die Genehmigung muslimischer Einrichtungen gibt es dann praktisch eben nur noch mit Kontrolle.

Ich finde das schockierend. Kontrollfrage: Muss ein christlicher Kindergarten ein Kontrollgremium mit Muslimen dulden – einfach so? Noch Fragen?