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Interview mit Karim Moustafa: Über den aktuellen Wahlkompass der Deutschen Muslim Liga e.V.

(iz). Egal, welche politischen Konstellationen sich aus der Stimmenabgabe ergeben, bleibt der von der Deutschen Muslim Liga e.V. (DML), in Kooperation mit der IZ, erstellte Wahlkompass 2013 auch weiterhin relevant. […]

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Kommentar: Tausende Frauen beklagten sich auf Twitter und anderswo über die alltäglichen Grenzüberschreitungen

(iz). Närrische Tage in Deutschland. Der ­rüs­tige FDP-Fraktionsvorsitzende Rainer Brüderle wird von einer Stern Reporterin des Sexismus bezichtigt. Der Politiker hatte zu später Stunde in einem Lokal keine Fragen zur Finanzpolitik beantwortet, sondern soll die gute Dame an der Bar mit unzüglichen Bemerkungen bedrängt haben. Der Stern, sonst nicht gerade sparsam mit schlüpfrigen Titeln, brachte die „heiße“ Story online. Ein Jahr später wurde der Vorfall ­öffentlich und löste eine Debatte aus. Das Thema: Sexismus in der deutschen Öffentlichkeit.

Tausende Frauen beklagten sich auf Twitter und anderswo über die alltäglichen Grenzüberschreitungen, denen sie immer wieder ausgesetzt werden. Und, hört, hört, auf der Süddeutschen fragte eine couragierte Journalistin, ob das Tragen von „High Heels“ nicht auch für Unterdrückung und das Tragen des Kopftuchs auch für Freiheit stehen kann! Es kann.

Um die Debatte nüchterner als Brüderle einzuordnen, muss man sich zunächst an Foucault erinnern, der „biopolitisch“ feststellte, dass dem modernen Menschen heute oft genug nur noch der Körper bleibt. Diesen Körper zu präsentieren oder zu verhüllen ist, im individualisier­ten Alltag, oft eine Art letzter Bastion persönlicher Freiheit und Macht. Unter uns gesagt: Im Grunde herrscht jenseits der Tücher und nackter Oberschenkel aber oft tiefe Einsamkeit.

„Die Sexualisierung der Gesellschaft ist von der Ökonomisierung der Gesellschaft nicht zu trennen“, lehrte der gute alte Foucault über alle Konfessionen hinaus. Davon haben auch gut verhüllte muslimische Frauen, die mit „ihrem Kalifen“ in einer Drei-Zimmer-Wohung leben, ein Liedchen zu singen. Oft genug ist das Kopftuch – im tristen Alltag – ein Symbol, das Letzte was bleibt, denn muslimische Solidarität und echte Gemeinschaft ist heute leider auf dem Rückzug. Der Raum ist nicht islamisch geprägt, aber immerhin noch das, was im Raum bleibt: unsere Körper.

Das Kopftuch, ein Stückchen Tuch, braucht aber seinen Kontext um Sinn zu entfalten! In der Disco getragen, macht es das Etablissement nicht heilig und wer die Zakat nicht bezahlt, wird auch mit Kopftuch nicht „die gute Muslima“. Und, wer sich gar völlig in schwarz versteckt, lehrt der Männergesellschaft noch keinen Benimm. Darum geht es aber. Ehrlich gesagt, freundliches und respektvolles Verhalten gegenüber allen Frauen, davon kön­nen wir muslimischen Männer nie genug zeigen.

Hansestädte haben die Nase vorn bei Verhandlungen mit Muslimen

Bremen/Köln (iz). Nach der Hansestadt Hamburg ist es wieder eine Hansestadt, die einen Staatsvertrag mit den islamischen Religionsgemeinschaften unterzeichnet hat. In Bremen und Bremerhaven sind von nun an islamische Feiertage, die Besetzung einiger, öffentlich-rechtlicher Gremien, Bestattungsrituale oder der Bau von Moscheen vertraglich geregelt.

Mit diesem Staatsvertrag gehört der Islam nun auch zu Bremen. Zuvor hatte Hamburgs erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) den Islam in die Hansestadt „eingebürgert“.

Zu den Unterzeichnern des Bremer Staatsvertrags gehören neben der Schura Bremen auch der Landesverband der islamischen Religionsgemeinschaften Niedersachsen und Bremen (DİTİB), unter dem erfolgreichen Vorsitzenden Yılmaz Kılıç aus Melle und der Verband der islamischen Kulturzentren (VIKZ). Alle Beteiligten, angefangen vom Bremer Senat über Kirchen, Moscheen und weiterer zivilgesellschaftlicher Organisationen bewerten den Staatsvertrag als einen „Meilenstein“ und wichtige Anerkennung der muslimischen Religionsgemeinschaften sowie ihrer langjährigen, ehrenamtlichen Arbeit.

Den islamischen Religionsgemeinschaften ist es nun gesetzlich erlaubt, Moscheen mit Kuppeln und Minarette zu bauen, sofern diese sich mit den geltenden Baugesetzen vertragen. Außerdem bekennen sich beide Seiten ausdrücklich zur Gleichstellung von Mann und Frau. Dass dieser Punkt in dem Vertragstext ausdrückliche Erwähnung findet, weist auf eine offene Wunde in der Einwanderergesellschaft hin: Noch immer gibt es in den oftmals patriarchalischen Familienstrukturen vieler Muslime, Araber und Türken Defizite bei der geschlechtlichen Gleichstellung.

Dies hat aber im Gegensatz zur allgemeinen Auffassung in der Mehrheitsgesellschaft überhaupt keine Grundlage in der islamischen Religion. Patriarchalische Gesellschaftsstrukturen und geschlechtliche Diskriminierung haben vorislamische Zusammenhänge, die öffentlich auch klar benannt werden müssen. Kulturelle Eigenschaften mit pseudoreligiösen Merkmalen zu vermischen, bringt die Migrantencommunity nicht voran. Bei der Geschlechtergleichstellung müssen sich viele Muslime noch weiter anstrengen. Der kulturelle, soziale und wirtschaftliche Erfolg der muslimischen Frau sollte die Männer nicht irritieren.

In dem Bremer Vertragstext finden weiterhin Abkommen zu Bestattungen auf öffentlichen Friedhöfen, die Beteiligung in öffentlich-rechtlichen Institutionen, zum Beispiel in den Rundfunkräten sowie die Achtung islamischer Speisevorschriften für die Bremer Muslime Erwähnung. Des Weiteren können sich die Muslime an islamischen Feiertagen wie dem Ramadan-Ende und dem Opferfest unbezahlten Urlaub nehmen und die Kinder vom Schulunterricht befreien lassen. Muslimische Schüler bekommen grundsätzlich frei an den Feiertagen und müssen nicht, wie früher, um Erlaubnis bei der Schulleitung fragen.

Daneben müssen Betriebe ihrem Personal an diesen Tagen die Teilnahme an dem Gebet erlauben, falls seitens des Arbeitgebers keine ernstzunehmenden Gründe dagegen sprechen. Weitere wichtige Fragen, wie etwa der Schwimm- und Religionsunterricht oder die Speisevorschriften auf Klassenfahrten, finden in dem Staatsvertrag keine Erwähnung. Diese müssen aber ebenso schnell geklärt werden.

In dem Stadtstaat (Bremen und Bremerhaven) leben nach Schätzungen etwa 50.000 Muslime. Diese bekommen durch den Vertrag, zwar mehr Rechte, aber auch mehr Pflichten im Alltag. Dennoch bedeutet ein Staatsvertrag noch keinen Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Erst dadurch wäre es aber möglich, auf „gemeinsamer Augenhöhe“ zu diskutieren, wie so oft von Integrationsexperten gefordert wird. Erst durch einen Körperschaftsstatus können wichtige Mitspracherechte und nötige Finanzmittel für eine qualitativ wertvolle Arbeit beansprucht werden.

Sie müssen aber auch mehr Finanzmittel bekommen, um die ehrenamtlichen Tätigkeiten zu professionalisieren und geeignete sowie dringend benötigte Fachkräfte einzustellen. Bei der Finanzmittelvergabe und der zukünftigen Einstellungspraxis des Landes Bremen wird sich herausstellen, ob sich Wohlfahrtsverbände, Kirchen und andere öffentlich-rechtliche und zivile Organisationen wirklich über diesen Staatsvertrag freuen und es ernst meinen oder ob dies nur Politik mit Symbolcharakter ist.

Man muss sich nichts vormachen: Es geht hier auch um die Verteilung von knappen Ressourcen. Wo Geld und Macht geteilt werden, muss jeder zu Kompromissen bereit sein. Mit der Anerkennung der islamischen Religionsgemeinschaften und der Unterzeichnung des Staatsvertrags kommt ein weiterer „Akteur“ hinzu, den die etablierten Kräfte als Konkurrenz ansehen könnten.

Es bleibt zu hoffen, dass die neue Situation zu neuen Kooperationen und gegenseitigem Nutzen führen wird; ein Nutzen für die gesamte Gesellschaft. Eine „win-win-Situation“ gewissermaßen, in der alle Seiten profitieren und keiner verliert.

Zum Autor:
Yasin Bas ist Politologe, Historiker, Autor und freier Journalist. Zuletzt erschienen seine Bücher: „Islam in Deutschland – Deutscher Islam?“ sowie „nach-richten: Muslime in den Medien“.

Europa: Die Menschenrechtsorganisation veröffentlicht Bericht über Diskriminierung von Muslimen. Von Sulaiman Wilms

(iz). Manche Organisationen und Einzelpersonen genießen so einen guten Ruf, dass ihre Wortmeldungen gehört werden. Dazu gehört auch die Menschenrechtsorgani­sation Amnesty International, die sich seit Jahrzehnten um die Rechte diskrimi­nierter Menschen bemüht. Umso genau­er sollten die europäischen ­Rechtsstaaten, die im Vergleich zu anderen eine gute Menschenrechtsbilanz haben, hinhören, wenn eine NGO wie Amnesty auf Diskrimierungen von Muslimen hinweist. Eine gute Nachricht gibt es aber für die deutschen Muslime: Im Vergleich zu anderen, ausgewählten EU-Staaten ­wurden der Bundesrepublik keine gesonderten Kapitel gewidmet.

In ihrem Bericht „Choice and Prejudice (Wahlfreiheit und Vorurteil)“ beklagt Amnesty in einem Ende April vorgestellten Bericht die „Diskriminierung von Muslimen in Europa“ und forderte gleichzeitig von der EU und ihren Mitgliedern einen verstärkten Einsatz dage­gen. „Vor allem am Arbeitsplatz oder in der Schule würden Muslime häufig benachteiligt und am Tragen religiöser Kleidung, wie beispielsweise Kopftüchern gehindert“, hieß es in dem am 24. April in Brüssel veröffentlichten Report der Menschenrechtsorganisation. Ein solches Verbot könne zum Ausschluss von muslimischen Mädchen von der Ausbil­dung führen.

Der Amnesty-Bericht befasst sich mit der Situation in Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Spanien und der Schweiz und dokumentiert Beispiele von Diskri­minierung aufgrund von Religion oder Glauben sowie den Einfluss auf das ­Leben von Muslimen. Demnach hätten Belgien, Frankreich und die ­Niederlande die Gesetze gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz noch immer nicht vollständig umgesetzt. „Anstatt, dass gegen ­solche Vorurteile gekämpft wird, schwimmen politische Parteien und öffentliche Vertreter zu oft mit dem Strom, um ­diese Stimmungen auf der Suche nach Wähler­stimmen auszunutzen“, sagte Marco Perolini, der bei Amnesty für Diskriminie­rung zuständig ist.

Namentlich das Tragen von religiösen und kulturellen Symbolen beziehungsweise Bekleidungen sei Teil der Meinungs- und Glaubensfreiheiten. „Und die Rechte stehen allen Glaubensüberzeugungen gleichermaßen zu“, so Perolini.

Neben der Diskriminierung von Indi­viduen beziehungsweise Gruppen steht der Bau von Orten der Anbetung im Blickpunkt des Amnesty-Berichts. „Das Recht zum Bau von Gebetsstätten ist ein Kernelement der Religions- und Glaubensfreiheit, die in einigen europäischen Staaten eingeschränkt wird – trotz der staatlichen Verpflichtung, sie zu schützen, zu respektieren und ihre Erfüllung zu ermöglichen.“

Stichprobe im Breisgau: Zur Lage von Mädchen und Frauen mit Kopftuch auf dem Ausbildungsmarkt

Freiburg/Mainz (iz). Die systematische Diskriminie­rung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund im deutschen Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt ist inzwischen kein Geheimnis mehr und wird seit Jahren durch zahlreiche Studien und Statistiken eindeutig belegt. Nun wurde vom Xenos-Modellprojekt „Vielfalt bewegt“ eine Studie in Auftrag gegeben, die die direkte und institutionelle Diskriminierung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund beim Zugang zum beruflichen Bildungs­system untersucht und dabei auch die Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Kopftuch unter die Lupe nimmt.

Die Studie „Toleriert und benachteiligt, Jugendliche mit Migrationshintergrund auf dem Ausbildungsmarkt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald“ wurde von Albert Scherr und René Gründer von der Pädagogischen Hochschule Freiburg durchgeführt. Sie entwickelten einen Fragebogen, der allen 1.400 im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald registrierten Betrieben zugesandt wurde. 410 Betriebe (= 29 Prozent) Prozent nahmen an der Umfrage teil. Die Autoren der Studie gehen davon aus, dass der große Anteil der Betriebe, die den Frage­bogen nicht beantwortet hatten darauf hinweist, dass die tatsächliche Diskriminierungsbereitschaft in Wirklichkeit noch höher ist, als es die Ergebnisse der Umfrage ergeben letztendlich haben.

Die Chancen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, eine Ausbildungsstelle zu bekommen, sind Bildungs­berichten von 2010 zufolge auch bei ­gleicher schulischer Leistung deutlich gerin­ger als für deutsche Bewerber. So gelang­ten 42,9 Prozent der deutschen Jugendlichen mit Hauptschulabschluss direkt in das duale Ausbildungssystem und nur 27.7 Prozent der Migranten mit Hauptschulabschluss.

Diese Daten seien laut Scherr und Gründer als deutliche Belege für eine Diskriminierung bei der Lehrstellenvergabe zu bewerten. Da Jugendliche mit Migrationshintergrund von einem Teil der Betriebe direkt – weil sie Migranten sind – und indirekt – unter anderem aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit – diskriminiert würden, sei davon ­auszugehen, dass die Einstellungspraxis eines relevanten Teils der Betriebe im Gegensatz zu den Vorgaben des Grundgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes steht.

Die Benachteiligung auf dem Arbeits­markt ist eine direkte Fortführung der Benachteiligung im Schulsystem. So verließen 2008 im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 64 Prozent der deutschstämmigen Jugendlichen die Schule mit mindestens Mittlerer Reife. Dagegen haben nur 26 Prozent der ausländischen Jugendlichen mit einem mittleren Abschluss oder dem Abitur abgeschlossen. Diese Zahlen sind stellvertretend für ganz Deutschland.

Die Gründe für eine Bevorzugung von deutschen Auszubildenden unterscheiden sich je nach Branchenzugehörigkeit der befragten Betriebe. Aus der Studie geht deutlich hervor, dass sich viele Firmen in Hinblick auf Muslime offen zu einer rechtswidrigen Diskriminierungspraxis bekennen. Auch bewerten 35 Prozent der Betriebe den „kulturellen Hintergrund“ als ein wichtiges Kriterium bei der Lehrstellenvergabe und verwendet damit ein Unterscheidungskriterium, das potenziell zur Benachteiligung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund beiträgt.

220 (also über 50 Prozent) aller Betriebe gaben an, keine Jugendliche mit Migrationshintergrund auszubilden. „Betriebe, die dem Schulabschluss eine sehr große Bedeutung beimessen, bilden zu 10 Prozent häufiger keine Jugendlichen mit Migrationshintergrund aus, als Betriebe, bei denen der Schulabschluss der BewerberInnen nur ‘eher wichtig’ oder gar ‘eher unwichtig’ ist. Die unzureichende schulische Förderung von SchülerInnen mit Migrationshintergrund führt zu schlechteren Noten, was sich nachteilig auf ihre Ausbildungschancen auswirkt.“ (Scherr/Gründer)

Die Kriterien für die Ablehnung eines Auszubildenden wurden ebenfalls erfragt. 375 Betriebe (91,5 Prozent) würden Azubis ablehnen, die einer rechtsradikalen Gruppe oder Partei (NPD) angehören, 281 (68 Prozent) solche, die polizeilich auffällig geworden seien, 171 Betriebe (41,7 Prozent) würden Frauen oder Mädchen ablehnen, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen und 62 (15,1 Prozent) würden Jugendliche ablehnen, die den Islam praktizieren.

Die Ablehnung des Kopftuches war in solchen Branchen häufiger, in denen das Personal eher nach außen tätig ist, und in denen mehr Wert auf das äußere Erscheinungsbild der Angestellten gelegt wird wie in Dienstleistungsbetrieben. „Jugendliche, die den Islam praktizieren, würden bei 20 Prozent der Gastronomiebetriebe und 26 Prozent der ­Betriebe im nichttechnischen Dienstleistungssektor (Banken, Versicherungen) keine Beschäftigung erhalten.“ Die Ablehnung von Frauen, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, ist in praktisch ­allen Branchen auffällig hoch. Ein weiteres auffälliges Ergebnis der Studie war auch, dass die Ablehnung von Frauen mit Kopftuch bei kleineren Betrieben größer war, als bei größeren Firmen.

Diese Studie hat erstmals auch deutlich gezeigt, dass die geringeren ­Chancen von Migranten und insbesondere von muslimischen Mädchen mit Kopftuch im Ausbildungssektor nicht nur an ihrer sozialen Herkunft und niedrigeren Schulabschlüssen fest zu machen sind, sondern dass eine verbreitete Bereitschaft zu diskriminierendem Verhalten bei der Auswahl von Auszubildenden in deutschen Betrieben festzustellen ist.

Die Autoren der Studie fordern Informationsangebote, durch die Betriebe für die Problematik der Diskriminierung von Migranten sensibilisiert werden. Auch sollten sie mit Anti-Diskriminierungskonzepten unterstützt werden, um die innerbetriebliche Integrationsbereitschaft zu stärken. Außerdem sollten Firmen angeregt werden, sich mit dem Thema Islam auseinander zu setzen, da insbesondere die Diskriminierung muslimischer Jugendlicher dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG § 1 und § 2, Abs. 3) entgegensteht. Es ist zu hoffen, dass die Ergebnisse dieser Studie auch über den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hinaus bekannt werden und zu einem Umdenken in der deutschen Wirtschaft anregen. Besonders in Hinsicht auf den derzeitigen Fachkräftemangel ist es eine Ironie, dass tausende Jugendliche mit Migrationshintergrund arbeitslos auf der Strasse sitzen, während in deutschen Firmen die Fachkräfte fehlen, die man nun händeringend aus dem Ausland zu rekru­tieren versucht.

Die Studie „Toleriert und benachteiligt Jugendliche mit Migrationshintergrund auf dem Ausbildungsmarkt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald“ ist im Internet unter http://www.xenos-jhw.de/wp-content/uploads/Scherr_Gründer_2011_Toleriert_und_-benachteiligt_final.pdf zu finden. In der Badischen Zeitung vom 21.02.2012 erschien ein Artikel zum Thema.

Berlin: Modenschau mit Podiumsdiskussion widmete sich der muslimischen Frauenbekleidung. Von Erzsebet Nour Roth

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Özlem Nas spricht über ihre Erfahrungen in TV-Talkshows und über die augenblickliche Debatte im Lande

Özlem Nas studierte Turkologie, ­Psychologie und Erziehungswissenschaften. Sie ist Referentin am Lehrer­fortbildungsinstitut der Stadt Hamburg und ist Mitglied im Hamburger Integrationsbeirat. Außerdem ist sie Frauenbeauftragte der SCHURA Hamburg. Islamische Zeitung: […]

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IZ-Begegnung: Fereshta Ludin blickt auf den Kopftuchstreit zurück

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Kommentar: Frankreich fliegt und diskutiert. Deutschland gewinnt und vergleicht. Von Morad Bouras, Bielefeld

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Kiel: Veranstaltungsreihe der IHg war gut besucht. Von Mounira Ghribi

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