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Europäischer Gerichtshof entscheidet: Betriebliches Kopftuchverbot kann rechtmäßig sein

Luxemburg (KNA). Eine Bekleidungsregel eines Unternehmens, die das sichtbare Tragen religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Zeichen verbietet, stellt keine unmittelbare Diskriminierung dar, wenn sie für alle Arbeitnehmer gleichermaßen gilt. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 13. Oktober.

Hintergrund war der Rechtsstreit einer Muslimin in Belgien, die wegen ihres Kopftuchs einen Praktikumsplatz verweigert bekam. Auch das Angebot der Frau, eine andersartige Kopfbedeckung zu tragen, lehnte das Unternehmen ab.

Wie das Gericht in Luxemburg ausführte, bedeutet das Verbot des Zeigens religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen in einer betrieblichen Ordnung dann keine unzulässige Einschränkung der Religions- und Gewissensfreiheit, wenn sie „allgemein und unterschiedslos“ angewandt wird.

Allerdings könne es zu einer mittelbar auf der Religion oder der Weltanschauung beruhenden Ungleichbehandlung kommen – dann nämlich, wenn die scheinbar neutrale Verpflichtung dazu führe, dass „Personen mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung in besonderer Weise benachteiligt werden“. Auch in diesem Fall könne jedoch eine Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt sein. Die Notwendigkeit müsse der Arbeitgeber nachweisen.

Der EuGH betonte weiter, das Unionsrecht verwehre es nationalen Gerichten nicht, bei der Beurteilung einer solchen mittelbaren Diskriminierung den Schutz von Religion und Weltanschauung stärker zu gewichten als die unternehmerische Freiheit, soweit sich dies aus seinem innerstaatlichen Recht ergebe.

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Berlin: Expertenkommission gegen antimuslimischen Rassismus fordert Abschaffung des Neutralitätsgesetzes

Berlin (KNA). Eine Expertenkommission gegen antimuslimischen Rassismus fordert laut einem Medienbericht die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes in Berlin. Das Gesetz sei eine „systematische und institutionalisierte Diskriminierung gegenüber Frauen mit Kopftuch“ und damit ein Beispiel für die „institutionelle und strukturelle Praxis des antimuslimischen Rassismus“, schreibt die Kommission in ihrem Abschlussbericht, wie der rbb am Donnerstag berichtete.

Das Berliner Neutralitätsgesetz gilt seit 2005 und verbietet weitgehend das Tragen religiöser Symbole in Teilen des Öffentlichen Dienstes, vor allem in der Justiz und im Bildungswesen. Es ist die in Deutschland weitestgehende Regelung auf diesem Gebiet. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte das pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen 2020 für verfassungswidrig erklärt. Dagegen reichte das Land Berlin eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, über die Karlsruhe noch nicht entschieden hat.

Die „Expertenkommission antimuslimischer Rassismus“ wurde 2021 als Reaktion auf den Terroranschlag in Hanau eingesetzt. Sie übergibt an diesem Donnerstag die Handlungsempfehlungen an den Senat als Auftraggeber. Sie sollen demnach auf der Website der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung veröffentlicht werden. „Der Berliner Senat wird sich mit den Empfehlungen befassen und sie in die Weiterentwicklung seiner Präventions-Maßnahmen einbeziehen“, erklärte die Senatorin für Antidiskriminierung, Lena Kreck (Linke).

An der Expertenkommission beteiligt waren Vertreter der Evangelischen Hochschule Berlin, der Alice Salomon Hochschule, der Schule ohne Rassismus-Schule mit Courage, des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung sowie Delegierte des „Islamforum Berlin“.

Weiter beklagen die Kommissionsmitglieder in dem Bericht laut rbb, dass bei der Aufnahme von Straftaten durch die Polizei antimuslimische Motive zu oft übersehen, nicht verstanden oder ignoriert würden. Zudem betrachtet die Kommission die Arbeit des Verfassungsschutzes kritisch. Die Beobachtung von muslimischen Personen und Organisationen durch die Behörde komme dabei häufig einer Vorverurteilung gleich, heißt es. Entsprechend solle ein „Sonderbeauftragter für Rassismuskritik“ im Verfassungsschutz installiert werden.

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Autobiografie von Fereshta Ludin: Eine lehrreiche Odyssee

(iz). Eine Rezension über das neue Buch Fereshta Ludins zu schreiben, gleicht dem Auftrag einer Hommage. „Enthüllung der Fereshta Ludin“, heißt die Biografie über „Die mit dem Kopftuch“. Im Frühjahr […]

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iz.TV interviewt Ayten Kilicarslan und Gabriele Boos-Niazy über Lage, Probleme und Möglichkeiten muslimischer Frauen in Deutschland

(iz). Wie kaum ein anderes Thema beherrscht die Frage nach den muslimischen Frauen die zeitgenössische Debatte über den Islam in Deutschland. Dabei kommt es nicht nur zu Missverständnissen und teilweise […]

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"Den Frauen eine Stimme geben"

iz.TV-Gespräch mit Ayten Kilicarsland und Gabriele Boos-Niazy vom neugegründeten Aktionsbündnis Muslimischer Frauen, welches im November ins Leben gerufen wurden. Dabei behandelt das Gespräch den Stand muslimischer Frauen in Deutschland, ihre […]

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