Krankenhausverband: Einstellung von Muslima mit Kopftuch möglich

Berlin (KNA). Nach Auffassung des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbands ist grundsätzlich die Einstellung einer Muslima mit Kopftuch in einem evangelischen Krankenhaus möglich. Zwei Tage nach dem Kopftuch-Urteil sagte dessen Direktor, Norbert Groß, der Berliner «tageszeitung» (Freitag), es gebe kein generelles Verbot. Entscheiden müssten die jeweiligen Einrichtungen.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte am Mittwoch entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber ihren Angestellten das Tragen eines Kopftuches verbieten können. Anlass war die Berufungsklage einer muslimischen Krankenschwester, die in einem evangelischen Krankenhaus tätig ist. Die Klägerin hatte sich durch diese Vorgaben in ihrer Religionsfreiheit verletzt gesehen.

//1//Groß betonte, die Entscheidung sei von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Generell sei es so, dass sich ein Bewerber der Corporate Identity eines christlichen Krankenhauses anpassen müsse, wenn er dort arbeiten wolle. Das sei in der Privatwirtschaft genauso. Was nicht zum Image des Unternehmens passe, könne zu Konflikten führen.