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Rheinland-Pfalz: Auf dem Weg zum Staatsvertrag

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Rheinland-Pfalz: Die Verhandlungen zwischen Landesregierung und muslimischen Verbänden haben begonnen. (iz)., Am 13. Juni gab die Schura Rheinland-Pfalz (ein Verband von Muslimen in dem südwestlichen Bundesland) über Facebook bekannt, dass […]

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Sachsen-Anhalts Regierung will sarglose Bestattungen erlauben

Berlin Bestattung Totengebet

Um sarglose Bestattungen zu ermöglichen, will die Landesregierung einen Gesetzesentwurf in den Landtag einbringen

Magdeburg (KNA). Jüdische und muslimische Gläubige können sich voraussichtlich bald auch in Sachsen-Anhalt entsprechend ihren religiösen Traditionen ohne Sarg und in einem Leichentuch beisetzen lassen. Dies sieht der Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz vor, den die Landesregierung am Dienstag in Magdeburg verabschiedete. 

Sie bringt die Gesetzesnovelle nun in den Landtag ein, damit sie 2024 in Kraft treten kann. In allen Bundesländern bis auf Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden bereits Ausnahmen von der Sargpflicht zugelassen.

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Foto: Yaseer Booley

Bestattungen: Landesregierung will kulturelle Vielfalt berücksichtigen

Die Neufassung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen solle die zunehmende kulturelle Vielfalt berücksichtigen, erklärte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). 

Dies erfolge, indem die Tuchbestattung zugelassen und der Sargzwang aufgehoben werde. Die Änderung des Bestattungsrechts sei ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags und solle der Vielfalt der Religionen gerecht werden.

Nach Angaben der Staatskanzlei sollen die Friedhofsträger in begründeten Fällen ein Widerspruchsrecht gegen eine Bestattung in Tüchern erhalten. Betreffen könne dies etwa kirchliche Friedhofsträger oder den Fall, dass Bodenbeschaffenheiten gegen eine Tuchbestattung sprächen.

Pandemie Türkei Tod

Foto: Shutterstock, H. Aldemir

Regelungen für Sternenkinder, Grabmäler und SoldatInnen

Gesetzlich geregelt wird nun auch eine Pflicht zur Bestattung von „Sternenkindern“. Kinder, die vor oder bei der Geburt gestorben sind, sollen von den Einrichtungen zu bestatten sein, in denen die Geburt stattfand, falls kein Elternteil von seinem Bestattungsrecht Gebrauch macht. Damit werde die bestehende Praxis gesetzlich geregelt und ein würdevoller Umgang sichergestellt, so die Staatskanzlei.

Nach deren Angaben soll künftig überdies vor jeder Bestattung verpflichtend eine zweite Leichenschau durch einen spezialisierten Arzt erfolgen. Damit setze Sachsen-Anhalt als eines der ersten Bundesländer eine Forderung der Strafverfolgungsbehörden um.

Gesetzlich verankert werde überdies ein Verbot von Grabmalen aus Natursteinen, an deren Herstellungsprozess Kinder mitgewirkt haben könnten. Auch soll die Beisetzungsfrist von Urnen auf sechs Monate verlängert werden.

Soldatinnen und Soldaten, die bei einem Auslandseinsatz der Bundeswehr starben und ein Ehrengrab erhielten, sollen ab 2034 ein dauerhaftes Ruherecht erhalten.

Gesetzesvorhaben des NRW-Landtages dürfte es muslimische Religionsgemeinschaften schwerer machen

(iz). Ein Gesetzesvorhaben in Nordrheinwestfalen (NRW) hat Muslime aufhorchen lassen. Die Landesregierung und alle im Landtag vertretenen Fraktionen planen, die Anerkennung von Religionsgemeinschaften zukünftig gesetzlich zu regeln. Neben dem Bekenntnis zur Verfassung sollen weitere zentrale Voraussetzungen detailliert geregelt werden.

Eine wichtig Voraussetzung wird etwa die Mitgliederzahl sein. Ein muslimischer Verband, der die Anerkennung als Religionsgemeinschaft erlangen will, muss demnach 17.500 Mitglieder vorweisen (mind. 1 Promille der NRW-Bevölkerung). Zudem muss die Gemeinschaft bereits seit mindestens 30 Jahren bestehen.

Auch bei einer Erfüllung dieser Voraussetzungen soll die Anerkennung keinesfalls garantiert sein. Denn der Landtag soll immer noch das Recht haben, eine Anerkennung als Körperschaft ausdrücklich „von seiner Zustimmung abhängig machen“, berichtete die Katholische Nachrichtenagentur (KNA).

Dieses Gesetzesvorhaben in dem Bundesland, in dem die meisten deutschen Muslime leben, ist ein Schlag ins Gesicht der im Koordinationsrat der Muslims (KRM) organisierten muslimischen Verbände. Denn schon seit Längerem liefen Verhandlungen zwischen den muslimischen Verbänden und der Landesregierung über eine Anerkennung als Religionsgemeinschaft. Mit diesem Gesetzesvorhaben drohen diese Verhandlungen obsolet zu werden, denn keiner der großen Verbände dürfte ohne Weiteres die Voraussetzungen in diesem Gesetzesvorhaben erfüllen.

Es stellt sich natürlich auch die Frage, inwiefern die langjährigen Verhandlungen um die politische Anerkennung zu etwas Greifbarem geführt haben. Die Etablierung der Islamischen Theologie und der Islamische Religionsunterricht an allgemeinbildenden Schulen wurden ja eben auch forciert, um diese politische Anerkennung voranzutreiben. Jetzt steht der organisierte Islam wieder vor einer Sackgasse.

Auffällig wurde in der letzten Zeit, dass insbesondere die DITIB – als größter Mitgliedsverband im KRM – systematisch eine einheitliche Linie torpediert, aber parallel dazu ihre Landesstrukturen entsprechend den gesetzlichen und politischen Voraussetzungen für eine Anerkennung als Religionsgemeinschaft anpasst. Damit könnte sie in nicht allzulanger Zeit als erste und vielleicht sogar einzige muslimische Religionsgemeinschaft „anerkannt“ werden.

Im Grunde stellt sich für den Koordinationsrat die Sinnfrage. Genügt es wirklich nur, auf „Anerkennung“ zu setzen, aber gleichzeitig das eigentliche Projekt, die Muslime zu ihrem Wohl miteinander zu vernetzen, konsequent zu vernachlässigen? Am Ende könnte man so vor dem Staat und vor den Muslimen verlieren.