,

Kurzmeldungen Welt März 2024 (Nr. 345)

kurzmeldungen

Wie geht die Mehrheit mit der Minderheit um? KONSTANZ (uni-konstanz.de). Auf internationaler Ebene besteht heute weitgehend Konsens darüber, dass die Anerkennung und Realisierung indigener Rechte zwingend notwendig sind, um Ungleichheiten […]

IZ+

Weiterlesen mit dem IZ+ (Monatsabo)

Mit unserem digitalen Abonnement IZ+ (Monatsabo) können Sie weitere Hintergrundbeiträge, Analysen und Interviews abrufen. Gegen einen Monatsbeitrag von 3,50 € können Sie das erweiterte Angebot der Islamischen Zeitung sowie das ständig wachsende Archiv nutzen.

Abonnenten der IZ-Print sparen beim IZ+ Abo 50%.

Wenn Sie bereits IZ+ Abonnent sind können Sie sich hier einloggen.

* Einfach, schnell und sicher bezahlen per Paypal, Kredit-Karte, Lastschrift oder Banküberweisung. Das IZ+ Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht vorher gekündigt wurde. Sie können ihr bestehendes Abo jederzeit auf der Mein Konto-Seite kündigen.

, , ,

Palästina fordert Gerechtigkeit

lesen terror hamas israel Gaza Krieg Sorge palästinenserstaat Palästina Besatzung Völkerrecht

Ist Israels Besatzung palästinensischer Gebiete legal? Mit der Frage befasst sich erstmals das höchste Gericht der UN. An der Anhörung beteiligen sich Dutzende Staaten und mehrere internationale Organisationen.

Den Haag (dpa/IZ) Zum Auftakt der Anhörung zur Rechtmäßigkeit von fast 60 Jahren israelischer Besatzung beim Internationalen Gerichtshof hat der palästinensische Außenminister Gerechtigkeit für sein Volk gefordert. Seit Jahrzehnten verstoße Israel bewusst gegen internationales Recht, sagte Riad Malki am Montag vor dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag. „Die Kraft des Rechts muss siegen.“

Die UN-Generalversammlung hatte 2022 ein Rechtsgutachten des Gerichtshofes beantragt. Es soll prüfen, inwieweit die 57 Jahre dauernde Besatzung legal ist und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. Das Gutachten ist zwar nicht bindend, kann aber den internationalen Druck auf Israel im aktuellen Gaza-Krieg weiter erhöhen.

Nach Auffassung der Rechtsvertreter Palästinas verstößt Israel seit 1967 gegen internationales Recht, indem es breite Streifen Land annektiert habe und den Palästinensern das Selbstbestimmungsrecht nicht zugestehe. Die Richter sollten seiner Ansicht nach in ihrem Gutachten unmissverständlich klarstellen, dass die Besatzung illegal sei und das Recht auf Selbstbestimmung bekräftigen. 

Israel hatte 1967 das Westjordanland und Ost-Jerusalem erobert. Dort leben heute inmitten drei Millionen Palästinensern rund 700.000 israelische Siedler. Die Palästinenser beanspruchen die Gebiete für einen unabhängigen Staat mit Ost-Jerusalem als Hauptstadt. 

Israel weist in einer vom Gericht veröffentlichten schriftlichen Stellungnahme die Anhörung als „Missbrauch des internationalen Rechts“ zurück. Israel unterstreicht „das Recht und die Pflicht, seine Bürger zu schützen“ und verweist auf die andauernde Gefahr für seine Bürger und die nationale Sicherheit durch palästinensische Terroristen. Die Stellungnahme Israels war bereits nach Angaben des Gerichts im Juli 2023 abgegeben worden, also noch vor dem Beginn des aktuellen Gaza-Kriegs

Das Leid in Palästina

 Der palästinensische Außenminister verwies am Montag auf das Leiden von Millionen Palästinensern im Gazastreifen durch die israelischen Angriffe, sie würden „belagert und bombardiert, getötet und verstümmelt, ausgehungert und vertrieben“. Malki warf Israel zudem systematische Unterdrückung sowie „Kolonialismus und Apartheid“ vor. 

Insgesamt beteiligen sich am Montag 52 Staaten und drei internationale Organisationen an der auf sechs Tage angesetzten Anhörung vor dem UN-Gericht – eine Rekordzahl in der Geschichte des Gerichts. Bis das Gutachten vorgelegt wird, kann es Monate dauern. 

Die Vereinten Nationen hatten Palästina 2012 den Status als Beobachterstaat eingeräumt. Von 193 UN-Mitgliedsstaaten haben bisher 139 Palästina als unabhängigen Staat anerkannt. 

Die Anhörung ist losgelöst vom Völkermord-Verfahren, das Südafrika gegen Israel wegen des Gaza-Krieges angestrengt hatte. In diesem Verfahren hatten die höchsten Richter Ende Januar in einem Zwischenentscheid Israel aufgetragen, alles zu tun, um Tod, Zerstörung und Völkermord im Gazastreifen zu verhindern. Israel wies die Vorhaltungen Südafrikas zurück. Pretoria wirft Israels Armee vor, beim Vordringen in den Gazastreifen gegen das Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung eines Völkermordes verstoßen zu haben.

, ,

Genozid-Klage: Südafrikas besondere Freundschaft mit Palästina

südafrika

Südafrika: Die muslimische Minderheit und die schwarze Mehrheit sind sich einig: Tel Aviv muss im Nahostkrieg Einhalt geboten werden.

Kapstadt (KNA). Israelische Flaggen vor Tafelberg-Kulisse: An der Uferpromenade des jüdisch geprägten Kapstädter Bezirks Sea Point haben sich vor einigen Wochen Demonstranten gesammelt, um sich mit Israel solidarisch zu zeigen.

Ihnen gegenüber stehen Gegendemonstranten mit Palästina-Flaggen. „Babymörder!“, schallt es aus der Menge. Auf die Frage einer Reporterin, ob man nicht mehr Toleranz üben sollte, kennt einer der Versammelten schnell die Antwort: „Sorry, aber doch nicht gegenüber den Zionisten.“ Seine Töne sind am Kap nicht neu: Schon vor Jahren hat der Nahostkonflikt den Südzipfel Afrikas erreicht.

Südafrika: Beziehungen aus der Apartheidzeit

Mit seiner Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen Israel geriet Südafrika nun in die Schlagzeilen. Pretoria wirft Israels Armee vor, beim Vordringen in den Gazastreifen gegen das Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung eines Völkermordes verstoßen zu haben.

Jeder hundertste Bewohner des Gebiets sei bereits getötet worden. „Und mit jedem weiteren Tag, an dem Israel die militärischen Angriffe fortsetzt, wird es weitere erhebliche Verluste von Leben und Eigentum geben“, argumentieren Südafrikas Anwälte in ihrem Plädoyer. Die Anhörungen vor dem Gericht in Den Haag sind für Donnerstag und Freitag geplant.

Jerusalem

Foto: Maxpixel.net Lizenz: CC0 1.0

Streit um Verhältnis zum Nahostkonflikt

Am Kap hat die Klage gegen Israel den Keil noch tiefer zwischen die verschiedenen Religionen und Volksgruppen getrieben. Überrascht reagierte aber kaum jemand. Seit vielen Jahren solidarisieren sich vor allem Vertreter der muslimischen Minderheit sowie der schwarzen Mehrheit mit den Palästinensern.

Diese würden vom „Apartheidstaat“ Israel ebenso unterjocht wie einst die Südafrikaner vom weißen Regime, meinen sie. Vor Supermärkten protestieren die Palästina-Unterstützer regelmäßig für einen Boykott israelischer Produkte.

Rückendeckung vom ANC

Rückendeckung bekommt die Anti-Israel-Lobby vom regierenden Afrikanischen Nationalkongress (ANC). Legendär sind inzwischen die Zeitdokumente der historischen Freundschaft, die Zeitungen auch heute noch drucken: Fotos, auf denen Nelson Mandela den damaligen Chef der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO), Jassir Arafat, umarmt und auf die Wange küsst.

Foto: Library of Congress | Lizenz: gemeinfrei

Bisher schaffte die ANC-Regierung einen komplizierten Spagat zwischen Palästina-Solidarität und den eher pragmatischen Handels- und konsularischen Beziehungen zu Israel. Etliche jüdische, fast ausschließlich weiße Südafrikaner sind Doppelstaatsbürger.

Der Israel-Hamas-Konflikt brachte eine Wende. Im November zog Präsident Cyril Ramaphosa Südafrikas Diplomaten aus Tel Aviv ab. Kurz danach stimmte das Parlament sogar dafür, die israelische Botschaft in Pretoria zu schließen. Mit der Klage vor dem IGH will der ANC einmal mehr seine „Entschlossenheit“ unter Beweis stellen, „die Werte von Frieden, Gerechtigkeit und Menschenwürde hochzuhalten“.

Juden berichten von wachsendem Antisemitismus

Die Zeichen stehen also auf Konfrontation. Einige der 50.000 Juden am Kap klagen über wachsenden Antisemitismus. „Außerstande, das Geschehen vor Ort zu beeinflussen, greift die Anti-Israel-Lobby darauf zurück, heimische Juden einzuschüchtern und zu bedrohen – und mit ihnen jeden, der es wagt, Israel auf irgendeine Weise zu unterstützen“, kritisiert die Direktorin der Dachorganisation Jewish Board of Deputies, Wendy Kahn

Sie verurteilt jüngste Übergriffe auf proisraelische Demonstranten vor dem Kapstädter Parlament. Auch bei den Protesten in Sea Point musste die Polizei mit Blendgranaten und Wasserwerfern eingreifen.

„Es ist schwer zu sagen, ob der Antisemitismus seit dem 7. Oktober wirklich zugenommen hat. Wenn man Antizionismus als Deckmantel für Antisemitismus sieht, ist das sicher der Fall“, sagt der Religionshistoriker der Uni Kapstadt, Milton Shain. Nicht zuletzt unter Südafrikas Akademikern habe die Palästina-Lobby zuletzt vermehrt Unterstützer gefunden, so der Experte.

Auch in Pretorias Amtsstuben spielt politisch aufgeladene Religion eine Rolle. Am Wochenende warf Zane Dangor, ein hoher Beamter des südafrikanischen Außenministeriums, Israel vor, „den Schmerz der jüdischen Unterdrückung über die Jahrhunderte“ auszunutzen.

Dadurch werde im Nahostkonflikt vom eigentlichen Problem abgelenkt. Dangor rechnet damit, dass sich die Beziehung zum Westen, allem voran zu den USA, wegen der IGH-Klage verschlechtert.

Foto: Photograph provided courtesy of the ICTY

Internationale Definitionen von Völkermord

Völkermorde, also die bewusste Tötung einer ganzen Bevölkerungsgruppe, sind bereits in der Antike bekannt. Historiker bewerten das 20. Jahrhundert jedoch als das Zeitalter der Völkermorde. Am 9. Dezember 1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen eine „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ als Reaktion auf den Holocaust und die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes im Zweiten Weltkrieg.

Als Völkermord oder Genozid definieren sie in dem vor 75 Jahren formulierten Dokument Handlungen, die in der Absicht begangen werden, eine „nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“.

Dazu zählt die gezielte „Tötung von Mitgliedern der Gruppe“, aber auch Handlungen, die auf schwere körperliche oder seelische Schäden zielen, unzumutbare Lebensbedingungen, Maßnahmen zur Geburtenverhinderung oder die „gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe“. Strafbar im Sinne des Völkerrechts ist bereits die Absicht, eine andere Gruppe auszulöschen.

Den Begriff prägte der polnisch-jüdische Jurist Raphael Lemkin 1944. Das Wort setzt sich zusammen aus „genos“ (Griechisch für Herkunft, Abstammung) und „caedere“ (Lateinisch für morden, metzeln). Völkermord gilt als das Verbrechen der Verbrechen und ist laut Juristen wegen des besonderen Vorsatzes zur Vernichtung einer Gruppe schwer nachzuweisen.

Das Delikt fällt unter das Völkerstrafrecht, ebenso wie Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das Verbrechen der Aggression. Es wurde zum ersten Mal bei den Kriegsverbrechertribunalen von Nürnberg und Tokio 1945 angewendet. Seitdem gab es nur zwei Urteile wegen Völkermord, das betraf einmal das Massaker in Srebrenica (ehemaliges Jugoslawien) im Juli 1995 und in Ruanda (April bis Juli 1994). Zuständig für die Verfolgung auf UN-Ebene ist der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag.

,

Zeit nach dem Krieg: Wie weiter?

krieg zeit Netanjahu

Zeit, um über die Zukunft nach dem krieg nachzudenken. Ein Zurück zum Status quo ist ausgeschlossen (IPS). Die beispiellose und unfassbare Grausamkeit, mit der die Hamas 1.400 unschuldige israelische Zivilisten […]

IZ+

Weiterlesen mit dem IZ+ (Monatsabo)

Mit unserem digitalen Abonnement IZ+ (Monatsabo) können Sie weitere Hintergrundbeiträge, Analysen und Interviews abrufen. Gegen einen Monatsbeitrag von 3,50 € können Sie das erweiterte Angebot der Islamischen Zeitung sowie das ständig wachsende Archiv nutzen.

Abonnenten der IZ-Print sparen beim IZ+ Abo 50%.

Wenn Sie bereits IZ+ Abonnent sind können Sie sich hier einloggen.

* Einfach, schnell und sicher bezahlen per Paypal, Kredit-Karte, Lastschrift oder Banküberweisung. Das IZ+ Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht vorher gekündigt wurde. Sie können ihr bestehendes Abo jederzeit auf der Mein Konto-Seite kündigen.

,

Dschenin: Nur Verlierer nach Einsatz

Dschenin nahostkonflikt

Dschenin: Der Angriff war eine der größten Militäraktionen Israels in den besetzten Gebieten seit langem. Er endete mit Tod und Verwüstung. (KNA/IZ). Knappe 45 Stunden dauerte der israelische Angriff auf […]

IZ+

Weiterlesen mit dem IZ+ (Monatsabo)

Mit unserem digitalen Abonnement IZ+ (Monatsabo) können Sie weitere Hintergrundbeiträge, Analysen und Interviews abrufen. Gegen einen Monatsbeitrag von 3,50 € können Sie das erweiterte Angebot der Islamischen Zeitung sowie das ständig wachsende Archiv nutzen.

Abonnenten der IZ-Print sparen beim IZ+ Abo 50%.

Wenn Sie bereits IZ+ Abonnent sind können Sie sich hier einloggen.

* Einfach, schnell und sicher bezahlen per Paypal, Kredit-Karte, Lastschrift oder Banküberweisung. Das IZ+ Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht vorher gekündigt wurde. Sie können ihr bestehendes Abo jederzeit auf der Mein Konto-Seite kündigen.

, , ,

Außenministerium verurteilt Siedlergewalt

Siedlergewalt Nahost

Das Auswärtige Amt hat am 22. Juni auf Twitter die jüngste Gewalt von Siedlern in palästinensischen Gebieten verurteilt.

Berlin/Ramallah (dpa, iz). In einem Beitrag auf Twitter hat das Auswärtige Amt am 22. Juni die jüngste Gewalt von Siedlern in den palästinensischen Gebieten verurteilt. Es gäbe keine Rechtfertigung dafür, „Unschuldige in Angst & Schrecken zu versetzen, Dörfer & Schulen anzugreifen“. Die Täter müssten zur Rechenschaft gezogen und die Zivilbevölkerung geschützt werden.

Foto: ISM Palestine, via Wikimedia Commons | Lizenz: CC BY-SA 2.0

Erneuter Ausbruch von Siedlergewalt

Am Mittwoch griffen israelischer Siedler Palästinenser an. Hunderte Israelis setzten allein in der palästinensischen Ortschaft Turmus Aya Dutzende Fahrzeuge und Gebäude in Brand, wie die israelische Armee bestätigte.

Nach Angaben des palästinensischen Gesundheitsministeriums wurde dort anschließend bei Konfrontationen mit Sicherheitskräften ein junger Palästinenser erschossen. Weitere Menschen seien durch scharfe Munition zum Teil schwer verletzt worden.

Die israelische Armee verurteilte das Vorgehen der Siedler. „Solche Vorfälle hindern die Armee und Sicherheitskräfte daran, sich auf ihre Hauptaufgabe zu konzentrieren – die Sicherheit des Staates Israel zu gewährleisten und Terror zu verhindern.“

Foto: Saeschie Wagner, Shutterstock

Bisher drei Verdächtige festgenommen

Nach den Ausschreitungen der Siedler gegen Palästinenser hat Israels Inlandsgeheimdienst Schin Bet nach Medienberichten drei Tatverdächtige festgenommen.

Der US-Botschafter in Israel, Tom Nides, kritisierte die Siedler, die Dutzende Fahrzeuge und Häuser in Brand gesetzt hatten. Die USA sähen solcher Gewalt nicht tatenlos zu.

Bei einem Treffen im März in Ägypten hatten sich Israelis und Palästinenser verpflichtet, „einseitige Maßnahmen“ für drei bis sechs Monate auszusetzen. Israel verpflichtete sich nach Angaben des ägyptischen Außenministeriums, vier Monate lang keine Diskussionen über den Bau neuer Siedlungen im Westjordanland zu führen und sechs Monate lang keine neuen Außenposten zu genehmigen.

, , ,

Tote und Verletzte im Westjordanland

Westjordanland Nahostkonflikt Ringen Waffenruhe Ramadan

Die Lage in den besetzten palästinensischen Gebieten bleibt weiter angespannt. Die jüngsten Gewaltausbrüche im Westjordanland sind Wasser auf den Mühlen der Hardliner. Jerusalem/Ramallah (KNA). Die Gewalt im israelisch-palästinensischen Konflikt nimmt […]

IZ+

Weiterlesen mit dem IZ+ (Monatsabo)

Mit unserem digitalen Abonnement IZ+ (Monatsabo) können Sie weitere Hintergrundbeiträge, Analysen und Interviews abrufen. Gegen einen Monatsbeitrag von 3,50 € können Sie das erweiterte Angebot der Islamischen Zeitung sowie das ständig wachsende Archiv nutzen.

Abonnenten der IZ-Print sparen beim IZ+ Abo 50%.

Wenn Sie bereits IZ+ Abonnent sind können Sie sich hier einloggen.

* Einfach, schnell und sicher bezahlen per Paypal, Kredit-Karte, Lastschrift oder Banküberweisung. Das IZ+ Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht vorher gekündigt wurde. Sie können ihr bestehendes Abo jederzeit auf der Mein Konto-Seite kündigen.

, ,

Palästinensische Tourismusvertreter kritisieren vor Weihnachten Grenzregelungen

Bethlehem (KNA). Vertreter des palästinensischen Tourismussektors haben Israel wegen Einschränkungen für Besucher bei der Einreise nach Bethlehem kritisiert. Mit „wiederholten plötzlichen“ Schließungen des nördlichen Checkpoints hindere die israelische Armee Hunderte von Touristen an der direkten Einreise in die Stadt, hieß es am 14. Dezember in einer gemeinsamen Erklärung der Vereinigung der Anbieter für Ausländertourismus und der Vereinigung arabischer Hotels.

Die unangekündigten Schließungen des sogenannten „Checkpoint 300“ nach Bethlehem sorgten für Missverständnisse und Verwirrung bei Touristen und ausländischen Reiseveranstaltern.

Ferner werde die Bewegungsfreiheit der Palästinenser zusätzlich einschränkt. „Die Belagerung der Stadt zerstört das Leben von Tausenden von Palästinensern, die von den Dienstleistungen für einheimische und internationale Touristen abhängig sind.“

Die Vereinigungen riefen die israelische Regierung dazu auf, die „ungerechten Maßnahmen aufzuheben“. Israel ziele mit seinen Handlungen darauf ab, den „Weihnachtsgeist“ in der „Hauptstadt des Christentums“ zu töten. Damit widerlege Israel durch seine Praxis sein wiederholtes Bekenntnis zum Respekt vor Andersgläubigen sowie der Gewährleistung eines freien Zugangs zu ihren heiligen Stätten.

, , ,

EU verurteilt Zerstörung palästinensischer Schule durch Israel

Westjordanland Nahostkonflikt Ringen Waffenruhe Ramadan

Brüssel (KNA). Die EU hat die Zerstörung einer palästinensischen Grundschule durch israelisches Militär im besetzten Westjordanland verurteilt. Solche Zerstörungen seien völkerrechtlich illegal; das Recht von Kindern auf Bildung müsse respektiert werden, sagte der Sprecher des Europäischen Auswärtigen Dienstes, Peter Stano, am 2. Dezember in Brüssel. Demolierungen und Zwangsräumungen vermehrten nur das Leiden der Palästinenser und führten zu weiterer Eskalation.

Die israelische Armee hatte am Montag die erst vor kurzem gebaute und auch mit EU-Mitteln finanzierte Schule in Masafer Yatta südlich von Hebron zerstört. Die Aktion fand laut dem arabischen Sender Al Jazeera während des morgendlichen Unterrichts statt. Soldaten hätten Schockgranaten gegen die Kinder eingesetzt, hieß es.

EU-Sprecher Stano sprach von einer „inakzeptablen Entwicklung“. Er verwies auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Israels, der im Mai die gewaltsame Räumung mehrerer Dörfer im Gebiet Masafer Yatta für rechtens erklärte. Die 1.200 Bewohner lebten in einer zunehmend von Zwang und Einschüchterung geprägten Atmosphäre, so Stano; dazu zählten auch Bewegungsbeschränkungen für die Bevölkerung sowie Lehrer und humanitäre Helfer.

, ,

Geschichte: Vor 75 Jahren stimmten die UN für eine Teilung Palästinas

1947 hätte es die Möglichkeit für die Gründung jeweils eines jüdischen und eines arabischen Staates zwischen Jordan und Mittelmeer gegeben. Dazu kam es bekanntlich nicht. Von Kriegen, vertanen Chancen, Mauern und Zäunen.

Jerusalem/Bonn (KNA). Hier sind die Warteschlangen lang, und die Sperrmauer ragt in die Höhe: Wer den Checkpoint Qalandia überquert, gelangt von Jerusalem in Richtung Ramallah, wo die Palästinensische Behörde ihren Sitz hat. Die Passage durch diesen und andere Kontrollpunkte kann für Palästinenser langwierig und umständlich sein – und mitunter gefährlich, für beide Seiten, was immer wieder teils tödlich endende Zusammenstöße zwischen Palästinensern und israelischen Sicherheitskräften gezeigt haben.

Der Checkpoint sieht mit seinen Ampeln, bewaffnetem Personal und Wachhäuschen wie ein regulärer Grenzübergang zwischen zwei Staaten aus. Was er freilich nicht ist, denn das besetzte Westjordanland ist nicht Palästina im Sinne eines souveränen Staates. Lediglich das sogenannte A-Gebiet, das einen Minderheitenteil des Landstriches und vor allem die großen Städte umfasst, fällt offiziell komplett unter palästinensische Verwaltung.

Eine Chance auf zwei eigenständige Staaten gab es vor 75 Jahren im damaligen britischen Mandatsgebiet Palästina: Am 29. November 1947 nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution 181 (II) an – gegen die Voten unter anderem der arabischen Staaten. Der Teilungsplan erhielt 33 Ja-, 13 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen.

In dem Dokument heißt es, dass das Mandat für Palästina spätestens am 1. August 1948 enden solle. Und: „Zwei Monate nach Abschluss des Abzugs der Streitkräfte der Mandatsmacht, in jedem Fall spätestens am 1. Oktober 1948, entstehen in Palästina ein unabhängiger arabischer Staat und ein unabhängiger jüdischer Staat sowie das (…) vorgesehene internationale Sonderregime für die Stadt Jerusalem.“

Eine Wirtschaftsunion sollte die Staaten verbinden. Auch gab es Regelungen zu Transit, Menschenrechten oder den Umgang mit religiösen Stätten. Ausführlich beschreibt der Text die Grenzverläufe. Die Pläne sahen 43 Prozent des Gesamtgebietes für den arabischen und 56 Prozent für den jüdischen Staat vor. 1947 lebten rund 600.000 Juden und etwa 1,2 Millionen Araber in Palästina.

Ein Blick zurück: Bei der San-Remo-Konferenz von 1920 mit den Siegermächten des Ersten Weltkriegs war Großbritannien das Mandat für Palästina übertragen worden, nach der Niederlage des Osmanischen Reiches. Der Völkerbund bestätigte das Mandat 1922. Im Zuge der zionistischen Bewegung seit dem Ende des 19. Jahrhunderts, Pogromen in Osteuropa und später der NS-Verbrechen wanderten Juden nach Palästina ein – sofern die Briten sie ließen.

Immer wieder kam es zu teils heftigen jüdisch-arabischen Kämpfen um Besiedlung und Vorherrschaft – und auch schon vor dem UN-Plan zu Überlegungen zur Teilung Palästinas. Ein UN-Sonderausschuss empfahl schließlich die Gründung zweier Staaten, um Konflikte zu befrieden. Dazu kam es nicht, auch wenn die UN die Resolution 181 annahmen. Während die jüdische Seite weitgehend einverstanden war, lehnte die arabische Seite eine Teilung unter diesen Bedingungen ab.

Die Auseinandersetzungen ebbten nicht ab. Nach der Staatsgründung Israels am 14. Mai 1948 brach der erste arabisch-israelische Krieg aus: Arabische Länder der unmittelbaren Umgebung griffen den jungen Staat an. 1949 kam ein Waffenstillstandsabkommen unter UN-Vermittlung zustande. Gleichwohl gab es weitere Kriege, 1979 und 1994 dann Friedensverträge mit Ägypten und Jordanien. Ab 2020 folgte zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen das Abraham-Abkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten, Bahrain, Marokko und Sudan.

Die Waffenstillstandslinie von 1949, „Grüne Linie“ genannt, trennte seinerzeit auch Ortschaften und Familien. Jenseits dieser Linie befinden sich die von Israel im Sechs-Tage-Krieg von 1967 eroberten Golanhöhen und das Westjordanland.

2002 begann Israel im Zuge der zweiten Intifada, eines gewaltsamen palästinensischen Aufstandes, mit dem Bau von Sperranlagen entlang der palästinensischen Gebiete, die als Schutz gedacht sind. Mehrere hundert Kilometer Zaun und Mauer sind bisher fertiggestellt – und hoch umstritten, teils auch in Israel. Mauer und Umzäunungen sind in Ostjerusalem in Sichtweite, ebenso entlang des weiteren Westjordanlandes und Gazastreifens. Gleichwohl sind die Sperren auch durchlässig: Es gibt Palästinenser, die mit Passierscheinen legal in Israel arbeiten, und solche, die illegal dort arbeiten.

Ganz nah am weitgehend von Israel und teilweise Ägypten abgeriegelten Gazastreifen liegt Sderot. Wenn es Raketenalarm gibt, bleiben den Menschen dort nur wenige Sekunden, um sich in Sicherheit zu bringen. Deswegen gibt es – anders als im Gazastreifen – an vielen Stellen der Stadt und an Bushaltestellen Schutzunterstände. Mauer und Umzäunung sind ebenfalls präsent. Angesichts dieser Anlagen kann man ähnlich wie in Qalandia im Norden die Illusion von zwei Staaten bekommen.

Eine Lösung des Konflikts ist weit entfernt – zu groß sind Hindernisse wie der israelische Siedlungsbau in den besetzten Gebieten, die Frage des Rückkehrrechts von Palästinensern und Radikale auf beiden Seiten. Kurz vor der Wahl am 1. November, aus der Benjamin Netanjahu (Likud) als designierter Ministerpräsident hervorging, hatte der damalige Ministerpräsident Jair Lapid vor der UNO-Vollversammlung in New York eine Zwei-Staaten-Lösung befürwortet.

Eine Umfrage des Israel Democracy Institutes kurz danach ergab, dass eine Mehrheit der Israelis (57,5 Prozent) dagegen ist. Mitte September, vor Lapids Äußerungen, führte das Palestinian Center for Policy and Survey Research eine Umfrage im Westjordanland und im Gazastreifen durch: Demnach waren um die 60 Prozent gegen eine Zwei-Staaten-Lösung – als größtes Hindernis sah eine Mehrheit der Befragten israelische Siedlungen an.